„Dieses Gesetz wird in diesem Jahr noch auf den Weg gebracht.“ Das sagte die umwelt- und klimapolitische Sprecherin der CSU-Fraktion, Anja Weisgerber, auf die Frage der energiepolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion, Julia Verlinden, wann der Förderdeckel für die Photovoltaik aufgehoben werde. Anfang Oktober hatte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen dem Bundestag einen Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgelegt, der die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels zum Ziel hatte. Diesen Entwurf hatte der Wirtschaftsausschuss laut Verlinden jedoch abgelehnt. Weisgerber empfahl Verlinden, statt dessen dem von der CSU angekündigten kommenden Gesetz im parteiübergreifenden Konsens zuzustimmen.
Der Wortwechsel fand am Freitag statt, als der Bundestag über verschiedene Vorlagen aus Regierung und Opposition zum Klimaschutz beraten hat. Ergebnis der Plenardebatte ist, dass der Koalitionsentwurf eines „Bundes-Klimaschutzgesetzes und Änderung weiterer Vorschriften“ zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen wird. Der Umweltausschuss wird sich auch mit der Unterrichtung der Bundesregierung „Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050“ sowie mit einem Antrag der FDP mit dem Titel „Klimaschutz mit Vernunft – Durch Marktanreize zur Klimaneutralität“ befassen. Im Finanzausschuss sollen federführend die Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht und zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beraten werden.
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Die GroKo hatte ja bereits angekündigt, dass sämtliche Gesetzentwürfe, die im Rahmen der über 60 Punkte des Klimaschutzprogramms benötigt werden, bereits in diesem Jahr im Bundeskabinett beschlossen werden sollen. Das ist eine sehr ambitionierte Zielsetzung, schließt damit aber die neuerliche Erklärung der CSU, dass das Gesetz, mit dem der 52 GW-Deckel abgeschafft wird, noch in diesem Jahr kommt, bereits mit ein. Insofern also keine Neuigkeit, sondern nur eine Bestätigung früherer Ankündigungen.
Hingegen ist das „Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050“ ja mehr ein Prosatext ohne größere Bindungs- und Verpflichtungswirkung für die Privatwirtschaft. Ob die großmündige Zusage zu den über 60 Einzelpunkten eingehalten wird, bleibt allerdings sehr ungewiss.