Bundeskabinett verabschiedet CO2-Emissionshandel für Verkehr und Wärmeversorgung

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Der Emissionshandel im Wärme- und Verkehrssektor startet 2021 mit einem fixen CO2-Preis von 10 Euro pro Tonne. Dies hatte die Bundesregierung so in ihrem Klimapaket vorgesehen und am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf im Kabinett beschlossen. Benzin wird damit um 2,8 Cent pro Liter, Diesel und Heizöl um 3,2 Cent pro Liter und Erdgas um 0,2 Cent pro Kilowattstunde teurer. Im Folgejahr steigt der Preis auf 20 Euro pro Tonne. 2025 soll er dann bei 35 Euro liegen. Anschließend werden die Zertifikate auktioniert – mit Unter- und Obergrenzen in Höhe von 35 und 60 Euro pro Tonne CO2. Im Jahr 2025 wird festgelegt, inwieweit Höchst- und Mindestpreis für die Zeit ab 2027 sinnvoll und erforderlich sind. Begrenzt wird die Menge der ausgegebenen Zertifikate von dem CO2-Budget, das Deutschland im Rahmen der EU für die Bereiche Verkehr und Gebäude zur Verfügung hat. Dieses Budget sinkt Jahr für Jahr, so dass perspektivisch mit immer weiter steigenden Preisen für fossile Brennstoffe zu rechnen ist.

Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), hält das Konzept der Bundesregierung für eine Sackgasse. „Die im Gesetzentwurf für die ersten fünf Jahre vorgesehen CO2-Preise liegen so niedrig, dass von ihnen keine Anreize für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen ausgehen werden“, erklärt Busch. „Statt eines Handelssystems werden die Emissionsberechtigungen in der Einführungsphase unbegrenzt und zum Festpreis ausgegeben, eine Verknappung entsprechend der jährlichen Emissionsbudgets erfolgt nicht. Das Verfehlen der Sektorenziele ist mit diesem System vorprogrammiert.“

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hält dagegen, dass der niedrige Einstiegspreis den Bürgern die Gelegenheit gebe, sich nach klimafreundlichen Alternativen umzuschauen, bevor der Preis spürbar ansteigt. „Denn das Ziel ist ja nicht, möglichst viel Geld einzunehmen, im Gegenteil. Das Ziel ist, dass sich mehr Menschen beim nächsten Autokauf oder beim nächsten Heizungstausch für die klimafreundliche Variante entscheiden – weil sie sich auch für den Geldbeutel lohnt“, erklärt die Ministerin. Zugleich werde die Bundesregierung die klimafreundlichen Alternativen stärken, unter anderem durch mehr Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, das Schienennetz oder die Ladeinfrastruktur sowie durch gut ausgestattete Förderprogramme für Gebäudesanierung und klimafreundliche Heizungen.

Der Emissionshandel greift für alle in den Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffe. Dabei ist es zunächst egal, in welchem Sektor diese Stoffe dann eingesetzt werden. Der Handel obliegt den rund 4000 so genannten Inverkehrbringern, also etwa Gaslieferanten oder Raffinerien, die energiesteuerpflichtig sind. Angeknüpft wird mit der Berichtspflicht der Unternehmen an das bestehende Erfassungssystem im Energiesteuerrecht.

Liefert ein Gaslieferant das Erdgas samt CO2-Preis an einen Privatkunden, ist die Handelspflicht erfüllt. Liefert er allerdings an ein Gaskraftwerk, das bereits Zertifikate aus dem EU-Emissionshandel kaufen muss, liegt eine Doppelverpflichtung aus zwei Emissionshandelssystemen vor. Um das zu vermeiden, sollen Anlagen, die bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen, möglichst weitgehend vom nationalen CO2-Preis befreit werden oder eine Kompensation erhalten.

Bne-Geschäftsführer Busch hält das Emissionshandelssystem der Bundesregierung für extrem komplex, überbürokratisch, teuer in der Umsetzung und rechtlich bedenklich. Das könne nicht im Interesse der deutschen Klimapolitik sein. Daher sollten die Mitglieder des Bundestages im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren daran mitwirken, die Fehlkonstruktionen im Gesetzentwurf zu beseitigen. „Mindestens in der Zeit bis 2025 sollten die CO2-Preise auf Brenn- und Kraftstoffe nicht im Emissionshandel, sondern als Aufschlag auf die bestehende Energiesteuer eingeführt werden – und dies bereits mit Wirkung ab 2020“, schlägt er vor.

Auch Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE), fordert dazu auf, das Gesetz nachzubessern – unter anderem, weil es keine Lenkungswirkung entfalten könne. „Auch fehlt im Gesetzentwurf eine eindeutige Klarstellung, dass die Emissionen von festen, flüssigen und gasförmigen biogenen Brenn-, Kraft- oder Heizstoffen vom nationalen Emissionshandel ausgenommen sind sowie eine eindeutige Klarstellung, wie das geplante nationale Emissionshandelssystem im Verkehrssektor mit der dort bereits eingeführten und bewährten Treibhausgasminderungsquote zusammenwirken soll“, so Peter.

Ebenso meldet sich der Verein CO2-Abgabe e.V. mit der Forderung nach einer Korrektur zu Wort. „Nur ein höherer Einstiegspreis von 40 Euro, ein nationaler CO2-Mindestpreis im Emissionshandel und eine stärkere Entlastung vor allem einkommensschwacher Haushalte sorgen für die notwendigen ökonomischen Anreize, einen sozialen Ausgleich und wirksamen Klimaschutz“, sagt Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V. Zudem zweifelt er, ob der Mechanismus eines nationalen Festpreis-Emissionshandels überhaupt zeitnah verfassungskonform umgesetzt werden kann. „Mit über 4.000 Verpflichteten droht mit dem Festpreis-Emissionshandel ein unvollziehbares, klageanfälliges bürokratisches Monster“, zieht Lange sein Fazit.

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