Das Amtsgericht München hat am Mittwoch offiziell das Insolvenzverfahren über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) eröffnet. Der Münchner Rechtsanwalt Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Bereits am 25. Januar hatte BEV die Zahlungsunfähigkeit angemeldet und das Gericht Axel Bierbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
„Die Erstellung des Insolvenzgutachtens hat in diesem außergewöhnlichen Fall auch außergewöhnlich lange gedauert“, erklärte Bierbach. Es musste zunächst ermittelt werden, ob und in welchem Umfang Kunden noch Zahlungen für Energielieferungen zu leisten haben und welcher Kunde in welcher Höhe Gläubiger ist. Dazu hätten die Endabrechnungen fertiggestellt werden müssen. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger nun ihre Forderungen gegenüber BEV zur Insolvenztabelle anmelden. Die Frist sei bis zum 10. Januar gesetzt. Für den 15. Januar sei ein Berichtstermin zum aktuellen Stand des Verfahrens in München vorgehen. Dann wolle der Insolvenzverwalter auch ausführlich zu den Hintergründen der Insolvenz, den Krisenursachen und über das weitere Vorgehen berichten.
Bis dahin werden wahrscheinlich eine Vielzahl an Forderungen bei Bierbach auflaufen. Immerhin geht er nach dem aktuellen Stand von rund 314.000 Gläubigern aus. Diese setzten sich aus 312.000 BEV-Kunden und etwa 2000 Lieferanten zusammen, zu denen auch Strom- und Gas-Netzbetreiber sowie Vermittlungsportale zählten. Die Verbindlichkeiten von BEV gegenüber den Kunden schätzt Bierbach auf voraussichtlich 53,5 Millionen Euro – pro Kunde sind das etwa 170 Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber den Netzbetreibern würden sich auf 57,5 Millionen Euro belaufen. Die Gesamtverbindlichkeiten, zu denen noch Forderungen von Finanzbehörden, Energielieferanten sowie Kreditinstituten und Zahlungsabwicklern zählen, betragen nach aktuellem, jedoch immer noch vorläufigem Kenntnisstand rund 207,34 Millionen Euro, wie es weiter hieß.
Der Insolvenzverwalter muss nun rund 600.000 Abrechnungen für die Kunden erstellen. Die BEV-Kunden sollten bis zum 20. Dezember eine Endabrechnung vorliegen haben, so das Ziel. Es zeichne sich ab, dass nur etwa ein Drittel der abgerechneten Kunden Nachzahlungen aus Energieverbrauch leisten müsse. Zwei Drittel der Kunden seien dagegen Gläubiger von BEV, die nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden könnten. „Ein Rechnungsversand an die Gläubiger bereits vor Verfahrenseröffnung hätte zu erheblichen Irritationen und Mehraufwand für die Kunden geführt“, erklärte Bierbach sein Vorgehen.
Der Insolvenzverwalter machte den Gläubigern zugleich wenig Hoffnung auf Rückzahlungen und bereitete sie auf eine lange Verfahrensdauer vor. Das Insolvenzverfahren und die Prüfung der Forderungen werde sich angesichts der hohen Gläubigerzahl voraussichtlich über mehrere Jahre hinziehen. Die anteilige Auszahlung ihrer Forderungen über die Insolvenzquote werden die Gläubiger erst am Ende des Verfahrens erhalten, wie es in seiner Erklärung hieß.
„Wir sind sehr froh, dass es uns angesichts aller Schwierigkeiten in dem Verfahren überhaupt gelungen ist, das Insolvenzverfahren über die BEV eröffnen zu können“, so Bierbach weiter. „Mit einer nennenswerten Quote für die Gläubiger ist aus heutiger Sicht aber leider nicht zu rechnen.“ Nach Ansicht von Bierbach ist die Höhe der Insolvenzquote wesentlich davon abhängig, ob es gelinge, im eröffneten Insolvenzverfahren insolvenzrechtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend zu machen. Die Prüfung entsprechender Ansprüche laufe bereits Ende Januar. Die Forderung von BEV gegen die Muttergesellschaft Genie Holding AG in der Schweiz von mehr als 119 Millionen Euro seien bereits im dortigen Konkursverfahren angemeldet worden. Allerdings sei in diesem Verfahren „bisher kaum Vermögen gefunden“ worden.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Die Forderung der BEV gegen die Muttergesellschaft
Kann man hierfür die „Geschäftsführung“ in Regress nehmen?
Die Bosse der BEV haben sich dieTaschen gefüllt und meine Familie hat knapp 400 Euro verlohren.
Leider darf man nicht alles schreiben was man denkt!
Und immer ist es der kleine Bürger der bluten muss!
Nach Teldafax jetzt wieder eine Pleite eines Stromanbieters, welcher von den Vergleichsportalen als toller Lieferant beworben wurde. Es sollten die Gesetze so geändert werden, das man die Geschäftsführung der Unternehmen, welche wohlwissend die Kunden täuschen und sich somit bereichern, mit ihrem Privatvermögen haftbar machen kann.
Aber in Deutschland hackt ja eine Krähe der anderen kein Auge aus!!!
Nur der brave bürger muss immerzu bluten…und bei der BEV sind es soviele Gläubiger und kein Vermögen mehr da, das wiedermal alle leer ausgehen.
Gauner unter sich-geschützt und gestärkt durch eine wohlsituierte Clique in Berlin!
Habe auf Empfehlung des Vergleichsportal Verivox diesen Anbieter zur Stromlieferung gewählt . Die Schlussrechnung habe ich nicht über den Insolvenzverhalter erhalten, sondern von Creditreform gleich mit Mahnzuschlag , nachdem die in der Rechnung genannte Zahlungsfrist um 2 Wochen überschritten war. Die Rechnung ist fehlerhaft . Der angegebene Verbrauch entspricht nicht dem Stand zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages.
Seit 25.09.2019 stehe ich nun im schriftlichen Kontakt mit Creditreform, die mir zum Wochenende jetzt eine gepfefferte Gebührenrechnung übersandt haben.
Mein Rechtsanwalt freut sich über Arbeit.
Von Verivox gab es keine Unterstützung.
Kann mir jemand sagen, wo ich nun die zuviel gezahlten 500€ anmelden kann?
Haben Sie schon eine Aufforderung des Insolvenzverwalters bekommen ? Ich hatte diese jetzt im Briefkasten und konnte meine abschließende Abrechnung (meine Forderung 200 €) einsehen und mittels PIN hierüber auch gleich online unter http://www.bev-inso.de anmelden – wenn nicht (also ohne die Info des Verwalters), geht das unter der Internetseite auch ohne die PIN (muss man halt Belege hochladen).
Ich habe zwar nach dem langen Zeitraum zwischen Insolvenzinformation und Benachrichtigung durch deren Verwalter schon „vergessen“, dass ich diesem Verein zu viel gezahlt hatte und somit wohl auf etwa 150 Euro sitzen bleiben werde. Den anderen Berichterstattern muss ich mich mit der Kritik über Verivox uneingeschränkt anschließen. BeV wurde umworben und empfohlen wie die letzte Jungfrau auf dem Planeten, dabei jedoch haben sich die Herren Geschäftsführer und Strohmänner lediglich die Taschen gefüllt auf Kosten der Kunden und der Lieferanten. Und leider genießen offenbar dieselben Herrschaften noch Welpenschutz und sonnen sich in ihrem Erfolgen, statt in Stadelheim den Insolvenzverwalter nach Kräften zu unterstützen und ihre Villen zu übergeben.
Ich finde auf der Seite BEV-inso.de Informationen aber keinen Platz für die persönliche PIN-Eingabe kann mir jemand helfen?
Habe diesen Anbieter nach Anpreisung von Check24 ausgewählt. Die haben bestimmt Provision für meinen Vertrag kassiert, die ich indirekt jetzt sogar selber zahlen kann.
In meinem Fall bleibe ich wohl auf dem 25%-gen Abschlussbonus (ca.150- 200€) sitzen, der mir bei Vertragsabschluss zugesichert wurde.
Wieso überprüft der Gesetzgeber nicht, ob bei diesen Firmen auch genügend ‚Sicherheiten‘ vorhanden sind, damit für die Zukunft eingegangene Zahlungsverpflichtungen auch erfüllt werden können.
Habe bis zum heutigen Tag (03.01.2020) keine Abrechnung bekommen für meine zwei Wohnungen. Nach meiner Rechnung bleibe ich auf ca. 600€ sitzen. Warum verdienen nach so einer Insolvenz dritte (Insolvenzverwalter) einen Haufen Geld, anstatt einen Strich zu ziehen und damit Basta ?
Was nützt das Klagen, es schadet nur der Gesundheit. Die verantwortlichen Bosse können von dem Geld ihrer Gläubiger in Südamerika oder Asien in Saus und Braus bis zum Ende leben.
Meine offenen Erstattungen von der BEV über 170€ hätte ich lieber für die im Mittelmeer gestrandeten Flüchtlinge zur Verfügung gestellt.
ich finde nicht mal wo ich die Rückzahlung,wie hoch die sein soll und wo ich diese anfordern soll. ich wärde dankbar wenn mir jemand helfen würde.
wo findet man die eingabe der pin????? unter http://www.bev-inso.de findet man keine eingabemöglichkeiten.
Ich habe bis heute 01.04.20 (kein Scherz) keine Abrechnung erhalten. Wurde bisher vom Insolvenzverwalter nur hingehalten. Man müsste eine Sammelklage gegen Verivox erheben. Sie haben die BEV “ mit 3- facher Prüfung“ geworben. Als ich Verivox nach Vertragsbeginn wegen zu hoher Abschlagszahlung informierte, erhielt ich als Antwort. „Da bekommen sie zur Endabrechnung eine Auszahlung.“ Was für mich nun ein Verlust über 300€ ist. Nun ja, die …… wollen ja auch leben, und das sehr gut Alles nur noch ein Sumf … Es ist noch mehr von den Bürger zu holen. Nicht nur das wir die höchsten Energiepreise haben , nein die brauchen noch mehr Kohle was alles gesetzlich rechtens ist.