Bereits am Montag war die bevorstehende Erhöhung der EEG-Umlage durchgesickert. Am Dienstag bestätigten die Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW offiziell: Die EEG-Umlage erhöht sich von derzeit 6,405 auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde im kommenden Jahr. Dies ist ein Anstieg um 5,5 Prozent, liegt jedoch unter dem bisherigen Höchstwert der EEG-Umlage mit 6,880 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2017. Danach war die EEG-Umlage zwei Jahre in Folge jeweils leicht gesunken. Nun der erneute Anstieg.
Die EEG-Umlage berechnen die Übertragungsnetzbetreiber auf Grundlage der zu erwartenden Einspeisung der Erneuerbaren-Anlagen sowie des Stromverbrauchs. Für das kommende Jahr kalkulierten sie einen Umlagebetrag von 23,9 Milliarden Euro, die auf die Letztverbraucher umgelegt werden, wie sie veröffentlichten. Dabei gehen sie von einer Zunahme der Einspeisung aus. Sie werde sich um etwa 8,6 auf 226 Terawattstunden erhöhen, so die Kalkulation der Übertragungsnetzbetreiber. Dies entspreche einer Fördersumme von 26,2 Milliarden Euro. Davon müssten noch die prognostizierten Börsenerlöse für den Stromverkauf abgezogen werden, die um 1,4 Prozent höher lägen als im Vergleich zum Vorjahr.
In der Endabrechnung kommen die Übertragungsnetzbetreiber für 2020 auf eine Deckungslücke von 26,2 Milliarden Euro, wie es weiter heißt. Daraus ergibt sich eine Kernumlage von 6,8 Cent pro Kilowattstunde. Diese teilt sich wie folgt auf: 2,5 Cent pro Kilowattstunde entfallen auf die Photovoltaik, 1,6 Cent pro Kilowattstunde auf die Biomasse, 1,4 Cent pro Kilowattstunde auf die Onshore-Windkraft und 1,2 Cent pro Kilowattstunde auf die Offshore-Windkraft.
Dass die EEG-Umlage noch unter dem Wert liegt, ist auf das EEG-Konto zurückzuführen, dass Ende September mit 2,2 Milliarden Euro im Plus lag. Im Laufe des Septembers war das Plus um knapp 740 Millionen Euro weiter abgeschmolzen. Der Überschuss wird in die Berechnung einbezogen und führt zu einer weiteren Absenkung. Die Übertragungsnetzbetreiber wiesen jedoch darauf hin, dass die EEG-Kontostand rund 40 Prozent niedriger lag als noch im Vorjahr, weshalb die Entlastung der Letztverbraucher geringer ausfalle und 2020 zu einem Anstieg der EEG-Umlage führe.
Bezüglich der Entwicklung der Spotmarktpreise in diesem Jahr heißt es von den Übertragungsnetzbetreibern, dass sie bislang durchschnittlich rund 8 Euro pro Megawattstunde unter dem gesetzlich anzusetzenden Preis lagen. Eine ähnliche Tendenz zeige sich in den Futures-Preisen bis Ende dieses Jahres, wodurch weitere Mindererlöse zu erwarten seien. Daher sei davon auszugehen, dass der EEG-Kontostand zu Jahresbeginn 2020 deutlich niedriger liege als in diesem Jahr. Um den schwankenden Einspeisungen der Photovoltaik- und Windkraftanlage besser begegnen zu können und das EEG-Umlagekonto im Plus zu halten, genehmigen sich die Übertragungsnetzbetreiber seit einigen Jahren eine Liquiditätsreserve. Diese sei mit 8,0 Prozent angesetzt und liege 2020 somit bei rund 1,9 Milliarden Euro. Der Anteil der Liquiditätsreserve an der EEG-Umlage beträgt etwa 0,5 Cent pro Kilowattstunde, wie es weiter hieß.
Für die Ermittlung der EEG-Umlage lassen sich die Übertragungsnetzbetreiber Gutachten unabhängiger Experten erstellen. Zudem muss die Höhe mit der Bundesnetzagentur abgestimmt werden, die die Ermittlung der Umlage und die Vermarktung der EEG-Strommengen überwacht.
Gleichzeitig mit der EEG-Umlage veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber aus ihre Mittelfristprognose. Diese zeigt die erwartete Entwicklung der Einspeisung von Photovoltaik, Windkraft und Co. in den kommenden fünf Jahren. Auch die Offshore-Netzumlage 2020 gaben sie bekannt. Diese bleibe mit 0,416 Cent pro Kilowattstunde auf dem Niveau von 2019. Die Umlage soll die Kosten für den Ausbau des Netzes zum Anschluss der Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee decken.
Die veröffentlichte EEG-Umlage bezieht sich auf den nicht-privilegierten Letztverbrauch. Dies sind vor allem private Haushalte und mittelständische Unternehmen, die die Hauptlast tragen. Energieintensive Industriezweige haben dagegen die Möglichkeit, sich von der Zahlung der EEG-Umlage teilweise befreien zu lassen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wird die EEG-Umlage zu knapp der Hälfte von den Unternehmen getragen, rund ein Drittel entfällt auf die Privathaushalte und der Rest zum größten Teil auf öffentliche Einrichtungen.
Reaktionen
„Über eine steigende EEG-Umlage kann sich ein Wirtschaftsminister nicht freuen. Trotz dieses Anstiegs ist es aber so, dass wir seit nunmehr sechs Jahren eine stabile Entwicklung haben. Die Reformen, die wir in den letzten Jahren umgesetzt haben, machen den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich günstiger. Es ist aber auch so, dass wir einen Kostenrucksack aus den ersten Jahren mit uns herumtragen“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nach der Verkündung. In der Berechnung haben die Übertragungsnetzbetreiber einen Ausbau von sechs Gigawatt bei den Erneuerbaren Energien für 2020 veranschlagt. Altmaiers „Kernanliegen“ sei, die Strompreise bezahlbar zu halten: Aus seiner Sicht wird dazu der Beschluss aus dem Klimapaket beitragen, wonach die EEG-Umlage ab 2021 schrittweise gesenkt werden soll, um Bürger und den Mittelstand zu entlasten. Für 2021 ist eine Absenkung um 0,25 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen.
Beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geht nicht davon aus, dass die steigende EEG-Umlage automatisch zu höheren Strompreisen führen müsse. Dies war im Vorfeld in Agenturmeldungen zu lesen, die von einer weiteren Preiserhöhung für 2020 ausgehen. „Der geringe Anstieg der Umlage um 0,351 Cent muss nicht automatisch zu höheren Stromkosten bei Privathaushalten führen. Zudem ist ein Wechsel des Stromanbieters möglich, um Kosten zu sparen. Dabei gibt es fast immer eine kostengünstige Ökostromalternative zum örtlichen Grundstromtarif“, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter. Der Wechsel zu Ökostrom sei auch „ein klares Signal für die Energiewende“.
In Richtung der Politik erklärte der Verband, dass eine stärkere CO2-Bepreisung im Stromsektor, die EEG-Umlage deutlich sinken lassen würde. Zudem fordert der BEE, die Stromsteuer auf das europäische Minimum zu reduzieren und die Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. All dies seien schnelle Maßnahmen, um eine Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen zu erreichen. Die Pläne der Bundesregierung in ihrem Klimaschutzprogramm 2030 reichten dafür aber nicht aus.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verweist darauf, dass 53 Prozent des Strompreises auf die Steuer- und Abgabenlast zurückgingen. Dies sei viel zu hoch, so Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer. Die geplante Absenkung der EEG-Umlage ab 2021 sei viel zu wenig. „Das bedeutet für einen Haushalt eine monatliche Entlastung von gerade einmal 73 Cent. Hinzu kommt, dass die Senkung der EEG-Umlage mit Steuermitteln beihilferechtlich problematisch ist“, so Kapferer mit Blick auf die für 2021 geplante Reduktion von 0,25 Cent pro Kilowattstunde. Zielführender sei die Absenkung der Stromsteuer, wie es auch der BEE fordert.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. „Die politisch induzierten Strompreiskomponenten gehören dringend auf den Prüfstand gestellt. Die Höhe der EEG-Umlage ist eine Komponente, die zeigt, welches Ausmaß die zusätzlichen Belastungen des Endverbraucherstrompreis inzwischen annehmen: Rund drei Viertel des Verbraucherstrompreises sind staatlich veranlasste oder regulierte Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und Umlagen), die den Energieträger Strom teuer machen und ihn im Wettbewerb gegenüber anderen Energieträgern benachteiligen“, erklärte Geschäftsführer Robert Busch. Damit werde die Energiewende behindert, da strombasierte Technologien in den Sektoren Wärme und Verkehr massiv benachteiligt würden. „Die Kopplung des Stromsektors mit den Sektoren Wärme und Verkehr wird nur gelingen, wenn ein entschlackter Strompreis klimafreundlichen Technologien wie Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge nicht länger benachteiligt“, so Busch weiter.
Politischen Widerhall finden die Forderungen der Verbände nach einer Abgaben- und Umlagenreform bei den Grünen. „Statt sich an der EEG-Umlage mit völlig untauglichen Vorschlägen abzuarbeiten, muss die Regierungskoalition endlich die Abgaben und Umlagen im Stromsektor neu ordnen. Mit einem schnell wirksamen CO2-Preis und der Absenkung der Stromsteuer kann die Regierung Verbraucher und Umwelt gleichermaßen entlasten“, erklärt die energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Julia Verlinden. Das EEG sei notwendig für eine verlässliche Finanzierung und den weiteren Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Co als “ Rückgrat einer klimaverträglichen Energieversorgung“. „Wir brauchen mehr Kostenwahrheit und mehr Klimagerechtigkeit beim Strompreis. Kohle-, Öl- und Gaskonzerne wälzen die Folgekosten für Klima und Gesundheit immer noch auf die Allgemeinheit ab. Damit muss Schluss sein“, erklärte Verlinden.
Der Ökostromanbieter Naturstrom erklärte in einem Statement: „Über die letzten Jahre gesehen ist die Umlage aber sehr stabil, hat sich also im Unterschied zu vielen anderen Lebensbereichen nur wenig verteuert.“ Zudem werde sie in wenigen Jahren „ohnehin deutlich zurückgehen“, da Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen sukzessive aus der Förderung laufen und die neuen Anlagen deutlich geringere Kosten verursachten, so Vorstandschef Thomas Banning weiter. Drei zentrale Aspekte hinsichtlich des EEG-Systems sind nach Ansicht von Naturstrom besonders wichtig: ein fairer Markt, eine substanzielle Entlastung bei den Stromkosten und den weiteren Ausbau der Erneuerbaren gewährleisten.
Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist im Laufe des Tages mehrmals mit Stellungnahmen aktualisiert worden.
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Ich frage mich immer wieder, für was haben wir eigentlich die Liquiditätsreserve, als feste Größe in der Umlage, wenn man bei geringerem Überschuss die Umlage erhöhen muss.
Mit der Liquiditätsreserve sollen Unterdeckung des Kontos, während den vergütungsintensiven, sonnigen, Sommermonate vermieden werden.
Nach 2014 wurde die nicht mehr in Anspruch genommen, und seit dem sind wir im Sommer nicht mehr in die Nähe einer Unterdeckung gekommen. Mit anderen Worten, weit weg vom Gebrauch der Liquiditätsreserve. Das Gegenteil ist seit 2014 der Fall. Es haben sich Jahr für Jahr steigende Milliarden Überschüsse auf dem Konto gebildet. Überschüsse für die Strafzinsen bezahlt werden müssen.
Siehe hier:
https://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/oekostrom-umlage-stromkunden-zahlen-strafzinsen-fuer-netzbetreiber-a-1158290.html
Zitat: Deutschlands Stromkunden müssen neben der Energiewende neuerdings auch Strafzinsen auf die milliardenschwere Ökostrom-Umlage finanzieren. Nach einer Übersicht der vier Netzbetreiber flossen dafür allein bis Juni rund 820 000 Euro ab. . Zitat Ende.
Jetzt hat sich der Überschuss gerade mal etwas verringert, und sofort muss aus diesem Grund die Umlage erhöht werden. Erhöht, fürs Finanzamt.
Ich wiederhole mich wenn ich sage, die monetäre Spielwiese der Netzbetreiber ist offensichtlich unantastbar.
Wenn man in einem Jahr den Kontostand bis hinunter zur Liquiditätsreserve abschmilzt, dann kann man das im darauffolgenden Jahr bei sonst unveränderten Bedingungen (Börsenpreis, Einspeisemengen) nicht ein zweites Mal machen. Man sollte doch zwischen Vermögen und laufenden Kosten unterscheiden können. Vermögen kann man nur einmal verbrauchen, laufende Kosten fallen jedes Jahr von neuem an und müssen von laufenden Einnahmen gedeckt werden.
Die Strafzinsen sind zwar ärgerlich, machen aber nur einen sehr geringen Anteil der Kosten aus: Bei einem Umsatz von 26,2Mrd € machen die bis zum Juni angefallenen 820000 (Zahlen stammen aus dem Jahr 2017, als der Kontostand noch höher war) gerade mal 0,003% aus. Wer sich über so etwas aufregt, kann wohl Größenordungen nicht richtig einschätzen. Wenn man allerdings gegen die Energiewende polemisieren will, dann sind sie natürlich ein toller Punkt. Bloß sollte man dann nicht den Fehler machen, die relative Höhe anzugeben, sondern so wie das Managermagazin das macht, die absolute Höhe nennen. 820000, das klingt schon sehr viel, was man sich davon alles kaufen könnte! Bloß nicht jeder der 40 Millionen Stromverbraucher, für die blieben bei gerechter Verteilung jeweils nur ein paar cent übrig.
Wer sagt denn was von abschmelzen bis auf die Liquiditätsreserve.?
Aber erhöhen müsste man die Umlage deswegen nicht. Es geht hier auch nicht um Größenordnung einschätzen, sondern um eine der vielen Ungereimtheiten, weshalb die EEG Umlage mehr als doppelt so hoch ist, wie sie eigentlich sein müsste.
Schauen Sie mal was die Autoren der folgenden Studie ermittelt haben.
https://www.pv-magazine.de/2019/10/08/studie-erneuerbare-energien-sparen-stromverbrauchern-viele-milliarden-euro/
Wenn der von den Forschern zu Grunde gelegte Merit Order Effekt bei der Ermittlung der Umlage berücksichtigt würde ( Kosten/ Nutzen ) wäre die Umlage überhaupt kein Thema mehr.
Leider wird sie aber immer noch unnötig so hoch wie möglich gehalten, um den Energiewende Bremsern, keinen Wind aus den Segeln zu nehmen.
Dank an Hans Diehls schnellen Hinweis, dass das ÜNB-Kredit, der Zinskosten ersparen sollte, nicht genutzt wurde.
Doch sehr enttäuschend wurde weder im Artikel noch hier bisher benannt, was seit 2010 die EEG-Umlage mehr als 5 Male höher steigen ließ als die Anlagenvergütungskosten. (Ist ff leider einiges aufzutzählen)!
An Prämien sind die zu hoch geförderte Meereswindstrom endlich auch per Degression zu senken, um EEG-Vergütungskosten zu entlasten.
Viel zu hoch wirkende PV-Kostenanteile sind zudem entlastbar, wenn die ohnehin auslaufenden Restvergütungen von 2000-2010, mit denen der PV-Weltmarkt angeregt wurde aus einem Fonds bezahlt würden statt über die Umlage.
Und vor allem geht es um die beiden Hauptkostentreiber: Börsenstromdifferenzberechnung und E-intensive Subventionierung
Börsenpreissenkungen auf Grund von EE wird EEG-Umlage steigernd berechnet. Wurde bei der BEE zuletzt 2017 berechnet hier: https://www.bee-ev.de/presse/mitteilungen/detailansicht/eeg-umlage-2018-abgaben-und-umlagen-systemisch-reformieren
Sollte dringend aktualisiert werden!
Dabei wird eine Minusdifferenz zum aktuelle Strompreiss berechnet, 2019 bei 4 Cent/ kWh ; wie hoch genau?) Der Vergleichspreis müsste aber zu über 7 Cent/ kWh in 2000 berechnen, wo die EE-Einspeisung per EEG noch nicht wirkte.
UND seit der Ausgleichs-VO 2009 wird der FEE-Börsenpreisverkaufswert per Tagesbörsenzwang in Ramschpreisniveau bis zu Negativpreisen abgewertet. So waren bei EEG-Umlage 2020 Berechnung nur noch ca. 2 Mrd € von angeblichen EE-Kosten abziehbar. Waren das 2012 nicht noch über 4 Mrd€?
Zweiter Haupttreiber ist die sozial besonders skandalöse Umverteilung an Energieintensive Konzerne mit deren EEG-Umlage-Ermäßigungen auf rund 5%. Auch das fehlt hier unverständlich, wie auch beim BEE, der das schon lange berechnete.
Wenn die zu subventoinieren sind, was bis zu FDP-Wirtschaftsminister Rösler erst für Konzerne ab 10 GWh a Verbrauch galt, doch jetzt nun über 2400 Betriebe ab 1 GWh a zu 119 TWh von rund 550 TWh Gesamtnettoverbrauch können, dann ist das natürlich aus dem Etat zu finanzieren,.
Herr Altmaier übernehmen Sie, das entlastete die arme und normale Stromkunden ab 2020 um ca. 1,5 Cent/ kWh der EEG-Umlage, statt ihrer klimabelastenden Emmissonsabgabe ab 2012 zu nur 0,25 Cent/ kWh.
Und übernehmen Sie die Netzkostenermäßigungen auch gleich mit, was nochmals ähnliches an Strompreisersparnis außerhalb der EEG-Umlage erbrächte.
Das wäre ihnen für klimaschützende und Leid ersparende EE zu teuer? Na, dann berechnen Sie doch wenigstens Energieeffizienzvorgaben für die Konzerne. Das senkte deren subventoierten Bedarf.
Rund 3-4 Cent/ kWh Ersparnis erbrächten allein diese Hauptkostentrieber. Weitere unsinnige EEG- und Stromkostenberechnungen, etwa für dezentral organisiert vermeidbare Abschaltungen wären senkbar.
Und Herr Altmaier Sie wollen die EEG-Kosten angeblich senken. Dann ändern Sie doch endlich die unsinnige Vergütungssenkungen bis unter Kostendeckung in EEG 2017 § 49 mit angemessen Jahres-PV-Aufbau von wissenschaftlich berechneten 8 GW a stat ihren willkürlich geringen 1,9 GWa. Auch netzentlastende Haus-PV bis 10 kWp und für endlich nicht mehr behindernde Mieter-PV würde entlasten. Und nehmen Sie sinnwidrige, EU-erwünschte Sonnensteuer auch gleich mit weg,was uns auch EU-Strafzahlungen ersparen würde.
Und auch ihre PV-Willkürberechnung für Festdeckel in 2013 verteuerte wie die Ausschreibungen für PV+Wind schon ab 750 kW mit der sinnwidigen Sonnensteuer von Vorgänger SPD Gabriel.
Viele Subventionen für atomar-fossile Energieerzeuger konnten sie doch alle per Etat bezahlen. Nach konservativer Berechnung des FÖS für rund 40 Mrd € oder fast die doppelte EEG-Umlage, die mit EE-Ersatz für die Stromkunden ersparbar wäre!
Und dann verteuert auch der Finanzminister mit gesteigerter mit gesteigerte UST bei gesteigerter EEG-Umlage. Unverständlich die Ust auf eine Umlage, wie gar die fiktive Berechnungen auf Eigenverbrauch. Versteuert er seinen Apfel aus dem eigenen Garten?
So vieles mehr wäre eigentlch noch aufzuzählen, was die Kosten falsch verteuernd zurechnet.
Erinnert sei auch an die jüngst veröffentlichte Berechnung von Prof. Karl e al der FAUni Erlangen, wonach die EE denm Stromkunden nach Abzug der (zu hohen, ungerecht verteilten) EEG-Umlage seit 2011 – 2018 ca. 70,6 Mrd € an Kosten allein an Börsenosten erspart hat.
UND kurz auch zu JCW:
Es geht darum, ob unsinnige Kosten produziert werden durch diese Art der ÜBN-gefälligen EEG-Umlageberechnung.
Ihre Relativierung von unsinnigen Zinskosten, bedingt zudem durch die EZB Sparerenteignungspolitik, muss erweitert werden, um unsinnige Dispatchkosten, um viel zu hohe Netzkosten allein für Offshorewindkraft (natürlich nur für Großkonzerne wie Siemens, RWE machbar)
Der kleine PV-Hausanlagenbetreiber muss für angebliche Netzstromnutzung von zB 7 kWh im Jahr eine Wuchergebühr von 130 € bezahlen, wo es kostenlos mit der Jahresabrechnung der solaren kWh ausgleichbar wäre. Damit verliert er einen spürbaren Teil seiner Kostendeckung.
Hatte so lange geschrieben, dass ich Hans Diehls-Zusatzkommentar jetzt erst sah.
Ich schrieb sehr viel. Doch es ist buchstäblich leid-schaffend und Wirtschaftskraft zerstörend, was alles -gerade auch für arme Stromverbraucher- unnötig verteuert wird.
Ist es abwertende Absicht, wie ber INSM der Industrievernbände oder Überforderung der Regierungen wegen der Komplexität der Energiewende in Konzernelobby-Interesse?
2,5 Ct/ kWh durch Alt-PV förderten übrr 1 Millionen neue Hsusnahe Krsftwerke, wo akte atomar-fossile doppekt so hoch subventioniert ohnehin viel teurer und langwidriger neu aufgebazt zu ersetzen waren.
Wie hoch ist der PV-Vergütungenanteil? 1,5 Ct/kWh? Warum erhielt der keine ermäßigte Ust, wo er doch gewollte Energiedemokratie aufbaute. Wozu wurde das auch sonst so unsinnig behindert (s. o. Verbesserte Formulierung nötig: Wo die EU- Richtlinie gegen Strafe bei Nichtumsetzung fordert, die Sonnensteuer für Anlagen bis zu 30 kW abzuschaffen! Und das betrifft auch Steuern + Abgaben bei Mietetsolarstrom samt Speichern)
Die teuren Alt-Pv-Vergütungen waren so innovativ, dass sie den Wekrsolarmarkt anregten. Wäre das nicht anzudrkennen, indem deren Vergütungen ab 2020 ohnehin auslaufend im Wesentlichen bis 2030 aus einem Innovatiobsfonds finanziert bezahlt würden. Die dann um vernutlich rund 1,5 Ct/kWh geringeren PV- Kostenanteile in der EEG-Umlage zeigte dann die Wahrheit, wie preisgünstig solare Energiewende geworden ist. Das würde dann auch für Agenturenjournalisten sehbar!
„Diese teilt sich wie folgt auf: 2,5 Cent pro Kilowattstunde entfallen auf die Photovoltaik, 1,6 Cent pro Kilowattstunde auf die Biomasse, 1,4 Cent pro Kilowattstunde auf die Onshore-Windkraft und 1,2 Cent pro Kilowattstunde auf die Offshore-Windkraft.“
Stromerzeugungsprognose 2020
Photovoltaik 43,9TWh, 1ct EEG-Umlage fördert 17,5TWh
Biomasse 41,7TWh, 1ct EEG-Umlage: 26,0TWh
Onshore-Windkraft 102,0TWh, 1ct EEG-Umlage: 72,9TWh
Offshore-Windkraft 29,9TWh, 1ct EEG-Umlage: 24,9TWh
Es ist unglaublich was diese CDU/CSU und SPD-Regierung hier für Hürden auflegt, um dem Wirtschaftsrat der CDU und allen Energiewende-Verhinderern ein Lächeln abzugewinnen und damit die Nebeneinkommen zu verbessern.
Es muss jetzt wie bei den Zuteilungen von Funkfrequenzen ein Gebot für die Erlaubnis zur Installation von Erneuerbaren-Energien abgegeben werden.
Das ist nach EU-Recht gar nicht zulässig.
Hier müßte die dreckige Energie-Branche den gleichen Teil an Geldwert dazu legen, damit der Strompreis dank Energiewende-Verhinderern nicht ins Unermeßliche steigt.
Ich denke Verbote und Bremsen behindern die Wirtschaft?
Ja, aber nur die Wirtschaft die noch die Neandertal-Technik vertritt.
Hier müsste man vor Gericht gegen dieses unzuulässige Verfahren klagen, da es die Ziele der Menschheit, auf einem sauberen Planeten gesund zu leben, verhindert.