Will sich ein Industriebetrieb von der EEG-Umlage befreien lassen, muss er laut Paragraph 62 des EEG den umlagepflichtigen Stromverbrauch vom Eigenverbrauch abgrenzen. Eine besondere Herausforderung ist dabei die gesetzeskonforme Messung von Strom, der an Drittverbraucher wie gewerbliche Mieter oder Subunternehmen abgegeben wird. Dafür hat das nahe Hamburg ansässige Unternehmen EMH metering nun einen kompakten, von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen Hutschienenzähler namens DIZ-H entwickelt.
Für die Bestimmung des Stromverbrauchs der Drittverbraucher werden Zähler benötigt, die die Strommengen im 15-Minuten-Takt eichrechtskonform messen. Ein herkömmlicher RLM-Zähler kommt aber nur bedingt in Frage. „RLM-Zähler sind zu groß, um sie in größeren Stückzahlen in den Schaltschränken zu montieren“, erläutert Peter Heuell, Geschäftsführer von EMH metering. Er rät Unternehmen, die Übergangsfrist bis Ende 2020 jetzt für die Umrüstung auf neue Zähler zu nutzen.
Die neue Regelung ist Teil des Energiesammelgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Sie gibt vor, dass für den Antrag auf eine Reduktion der EEG-Umlage selbst verbrauchte und weitergeleitete Strommengen mittels mess- und eichrechtskonformer Messeinrichtungen zu erfassen sind – und zwar im 15-Minuten-Intervall, dem so genannten Zählerstandsgang. Ausgenommen sind Bagatellmengen, etwa durch die Nutzung von Kaffeemaschinen oder das Laden von Smartphones. Betroffen von der Regelung sind Unternehmen, die ein Anrecht auf Reduktion der EEG-Umlage haben, entweder weil sie Strom aus Eigenproduktion nutzen oder zu den stromintensiven Verbrauchern zählen.
Da vor allem das Messen flexibler Drittverbraucher ein Problem für die betroffenen Unternehmen darstellt, hat die EMH-Tochter EGS eine mobile Messlösung entwickelt. Der Hutschienenzähler DIZ-H wurde dafür in eine mobile Zähler-Box integriert, die sich flexibel an jeden beliebigen Drittverbraucher anschließen lässt – egal ob es sich um einen Getränkeautomaten oder eine Baustellenmaschine handelt. Die Box wird dafür einfach zwischen den Verbraucher und die Steckdose gesteckt. Durch seine kompakte Größe und das geringe Gewicht können Handwerker das Gerät im Gebäude mit sich tragen und bei Bedarf einsetzen. Die Box enthält auch ein Modem, das die Daten überträgt.
„Industrieunternehmen und Arealnetzbetreibern gehen mehrere Hundert Millionen Euro verloren, wenn sie die Messung von Drittverbrauchern nicht wie gefordert nachweisen“, warnt Peter Heuell, Geschäftsführer von EMH metering. „Unser Zähler DIZ-H schafft nun die Voraussetzung, sich von der EEG-Umlage befreien zu lassen.
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Bisschen lustig ist das schon. Bei der Überschrift denken 90% derer die auf PV Magazine unterwegs sind wahrscheinlich an die EEG Umlage auf den Eigenverbrauch. Habe jetzt schon dreimal in den Artikel geklickt da die Überschrift wirklich funktioniert (immer wieder aufs Neue).
Und dann geht’s um die Strom-intensiven, die sich aus der Umlage rausziehen…