Die Unterbrechungsdauer je angeschlossenem Letztverbraucher betrug 2018 durchschnittlich 13,91 Minuten und liegt damit unter dem Wert des Vorjahres von 15,14 Minuten. Diese Zahlen veröffentlichte am Freitag die Bundesnetzagentur. „Die Energiewende und der steigende Anteil dezentraler Erzeugungsleistung haben weiterhin keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität“, sagte der Präsident der Bonner Behörde, Jochen Homann.
Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilt, haben für das Jahr 2018 alle meldungspflichtigen 866 Netzbetreiber insgesamt 167.400 Versorgungsunterbrechungen in der Nieder- und Mittelspannung übermittelt. Versorgungsunterbrechungen, die länger als drei Minuten dauern, müssen mit Details zu Zeitpunkt, Dauer, Ausmaß und Ursache der Versorgungsunterbrechungen gemeldet werden. Der Behörde zufolge stellt die Anzahl der Versorgungsunterbrechungen 2018 den zweitgeringsten Wert seit Beginn der Erhebung dar. Nur 2017 habe es mit 166.560 gemeldeten Versorgungsunterbrechungen weniger solche Vorfälle gegeben. Gleichzeitig sei die Dauer der Unterbrechungen gesunken.
Der Statistik zufolge gab es 2018 im Niederspannungsnetz 143.700 Unterbrechungen mit durchschnittlich 2,34 Minuten Dauer je Letztverbraucher, im Mittelspannungsnetz waren es 23.700 Unterbrechungen mit 11,57 Minuten je angeschlossenen Bemessungsscheinleistungen. Damit hätten sich Ausfallzeiten im Verteilnetz, deren Ursache in vorgelagerten Netzen der Mittelspannung lagen, gegenüber dem Vorjahr stark reduziert. Auch die Auswirkungen von sogenannten atmosphärischen Einwirkungen wie Stürmen, Hochwasser oder Schnee haben sich laut Bundesnetzagentur reduziert.
Zusätzlich zu den bundesweiten Werten hat die Bundesnetzagentur auch die einzelnen Kennzahlen für die jeweiligen Bundesländer ermittelt. Die längsten Versorgungsunterbrechungen gab es demnach in Schleswig-Holstein mit 29,73 Minuten, in Brandenburg mit 27,24 Minuten und in Sachsen-Anhalt mit 22,31 Minuten. Besonders kurz waren die Unterbrechungen in Sachsen (7,94 Minuten), Nordrhein-Westfalen (10,03 Minuten) und dem Saarland (10,48 Minuten). Die Bonner Behörde weist jedoch darauf hin, dass die Versorgungsunterbrechungen nur dem jeweiligen Netzgebiet des Netzbetreibers zugeordnet werden können und daher nur näherungsweise deckungsgleich mit dem jeweiligen Bundesland sind. Habe ein Netzbetreiber ein Netzgebiet, das sich in mehr als einem Bundesland befindet, würden die Versorgungsunterbrechungen dem Bundesland zugerechnet, in dem der Netzbetreiber seinen Firmensitz habe. Eine anonymisierte Liste der einzelnen Versorgungsunterbrechungen will die Bundesnetzagentur noch in diesem Monat veröffentlichen.
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