Sentis hält an Forderung nach einem Vertreter im Verwaltungsrat von Meyer Burger fest

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Der Verwaltungsrat der Meyer Burger Technology AG hat sich vor wenigen Tagen einstimmig gegen die Wahl von Mark Kerekes, Co-Geschäftsführer und Verwaltungsratsmitglied von Sentis Capital, in den Verwaltungsrat ausgesprochen. Diese Wahl wird Ende Oktober bei einer außerordentlichen Generalversammlung in Bern auf der Tagesordnung stehen. In einem ausführlichen Schreiben an die Aktionäre hat der Verwaltungsrat den entsprechenden Antrag von Sentis sowie den Kandidaten Mark Kerekes beleuchtet. Darauf hat die Aktionärsgruppe nun mit einem eigenen Schreiben reagiert.

Diesem Schreiben zufolge gibt es keine unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten zwischen Kerekes und dem Verwaltungsrat in Bezug auf die künftige Strategie von Meyer Burger. Da zudem laut Schweizer Aktienrecht der Verwaltungsrat für die Festlegung der Unternehmensstrategie verantwortlich sei, sei die Umsetzung der neuen Strategie auch nicht durch die Rücktrittsdrohung des CEO gefährdet. Hans Brändle hatte zuvor seinen Rücktritt angekündigt, sollte ein Sentis-Vertreter in den Verwaltungsrat gewählt werden. „Der Verwaltungsrat muss sich generell überlegen, ob ein CEO, der Verwaltungsrat und Aktionäre mit Drohungen unter Druck setzt, tragbar ist – und ob dessen Drohung als ein Hauptargument gegen die Wahl von Mark Kerekes als einzelnen Aktionärsvertreter taugt“, schreibt Sentis. Der Verwaltungsrat mache sich so von seinem CEO abhängig und verliere jede kritische Distanz. Sentis bezeichnet das Vorgehen Brändles zudem als „unzulässig und systemwidrig“.

Laut Sentis ist auch der Vorbehalt von Meyer Burger falsch, dass Mark Kerekes die notwendige Erfahrung fehle. Sowohl Verwaltungsräte als auch Mitglieder der Geschäftsleitung hätten Kerekes in persönlichen Gesprächen mehrmals befragt und ihm jedes Mal ein profundes Verständnis der Photovoltaik-Industrie attestiert. „Mit der Wahl von Mark Kerekes in den Verwaltungsrat von Meyer Burger wird dieser um die Eigentümersicht und langjährige Kapitalmarkterfahrung bereichert, welche im Verwaltungsrat kaum vertreten ist“, so Sentis. Die Aktionärsgruppe bezeichnet die Haltung von Meyer Burger gegen Kerekes als nicht nachvollziehbare Fundamentalopposition, zumal Kerekes lediglich einer von fünf Verwaltungsräten sein würde und damit überstimmt werden könne. Es gebe bei Kerekes auch keinen Interessenkonflikt, da sowohl für den Verwaltungsrat als auch für die Aktionäre das Wohl und der Erfolg der Firma zuoberst stehen würden. Zur Geheimhaltung von internen Informationen der Meyer Burger teilte Sentis mit, Mark Kerekes werde sich an Gesetz und Aktienrecht halten.

Der weitere Vorwurf des Verwaltungsrates, dass Mark Kerekes sich nicht einfügen könne, ist laut Sentis „schon im Ansatz falsch“. Für die Qualität der strategischen Führungsarbeit im Verwaltungsrat seien unterschiedliche Perspektiven und Meinungsvielfalt unabdingbar. Auch die Behauptung, dass die Wahl von Mark Kerekes Meyer Burger der Gefahr von Sanktionen aussetzen würde, sei falsch. Petr Kondrashev stehe auf keiner Sanktionsliste und sei auch noch nie von Sanktionen betroffen gewesen, zudem sei Sentis Capital kein Mehrheitseigentümer von Meyer Burger. Deshalb könne das Sanktionsrisiko gar nicht entstehen. Außerdem hab es 2016, als es um die Rettung von Meyer Burger gegangen sei, diese Bedenken nicht gegeben.

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