Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur veröffentlichen Leitfaden zur Missbrauchsaufsicht bei Stromerzeugung und -großhandel

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Mit dem Kohle- und Atomausstieg müssen neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien auch neue Gaskraftwerke errichtet werden. Damit kommt das Thema Marktmacht auf den Tisch, erwartet das Bundeskartellamt. Deshalb hat die Behörde jetzt zusammen mit der Bundesnetzagentur einen Leitfaden zur Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung und -großhandel veröffentlicht. Ziel ist es, mit Blick auf die nötigen Investitionen die Rechtssicherheit zu verbessern.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt: „Der Leitfaden schafft Klarheit bei den Marktteilnehmern, indem er herausstellt, dass Preisspitzen, die als Ergebnis der freien Preisbildung ein faires und auf Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage widerspiegeln, nicht unter das Marktmanipulationsverbot des Energiegroßhandelsrechts fallen.“

Der Leitfaden erläutert die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt und behandelt Auslegungsfragen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) in Bezug auf den Energiegroßhandel. Der Leitfaden wurde von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt gemeinsam erstellt.

In der Konsultation des Leitfadens wurden insgesamt zwölf Stellungnahmen von Stromerzeugungsunternehmen, Verbänden, Strombörsen, einer nationalen Regulierungsbehörde und einem wissenschaftlichen Institut abgegeben. Die Stellungnahmen wurden intensiv ausgewertet und für die Finalisierung des Leitfadens berücksichtigt.

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