Neuer Vorstoß für eine bessere Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom

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Von Anfang an stand die Verordnung zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom in der Kritik. Sie entfaltete in den zwei Jahren, die sie nun in Kraft ist, auch kaum Wirkung. Die Zahl der realisierten Photovoltaik-Anlagen für Mieterstrom, die für einen Zuschlag bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurden, ist überschaubar. Bis Ende September ist Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gefordert: Er muss Handlungsempfehlungen auf den Tisch legen. Zudem hat er dem Koalitionspartner SPD noch vor der Sommerpause eine Novelle des Photovoltaik-Mieterstromgesetzes für den Herbst schriftlich zugesagt.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat gemeinsam mit Anbietern von Mieterstrom ein Diskussionspapier veröffentlicht, dass Vorschläge und Lösungen aufzeigen, wie der Photovoltaik-Ausbau kurz- und mittelfristig auch in die Städte gebracht werden kann.

Das größte Hindernis sei in der derzeitigen Regelung die Ungleichbehandlung von Photovoltaik-Mieterstrom und Eigenverbrauch. Obwohl es technisch dasselbe sei, müsse für Mieterstrom volle EEG-Umlage gezahlt werden. Bei Photovoltaik-Eigenverbrauch aus Anlagen bis zehn Kilowatt entfällt die EEG-Umlage, bei größeren Anlagen liegt sie bei einem Anteil von 40 Prozent. Um eine Gleichbehandlung zu erreichen, müsste der Mieterstromzuschlag bei 3,84 Cent pro Kilowattstunde liegen. Zudem müsse beachtet werden, dass bei einer Absenkung der Stromsteuer – wie sie derzeit diskutiert wird – auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß ein weiterer Anpassungsbedarf bei der Mieterstromförderung entstehen könnte. Mittelfristig müssten zudem die Vorgaben aus der EU-Erneuerbaren-Richtlinie umsetzen, wonach Eigenversorgung mit Solarstrom gestärkt werden soll – sowohl Eigenverbrauchs- als auch Mieterstrommodelle.

Punkt zwei auf der Liste ist die Beseitigung steuerlicher Barrieren. Dabei wird die Änderung des Gewerbesteuergesetzes gefordert, um Genossenschaften und Immobilienbesitzern den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage zu ermöglichen, ohne dass sie direkt ihre Steuerbefreiung verlieren. Zudem müssten Verzögerungen durch die Netzbetreiber reduziert werden. Der Lösungsvorschlag an dieser Stelle: „Eine klimafreundliche Energiegesetzgebung muss sicherstellen, dass PV-Mieterstromprojekte in der Stadt in der gleichen zeitlichen Geschwindigkeit wie PV-Anlagen auf dem Land in Betrieb genommen werden können.“ So sollte es eine unverzügliche Pflicht zum Anschluss von Photovoltaik-Mieterstromanlagen mit Summenzählermodell geben sowie eine zentrale Anlaufstelle bei der Bundesnetzagentur, um technische Normen im Vorfeld klären zu können.

Als vierter Punkt werden flexible Umsetzungsmodelle gefordert. Die beteiligten Verbände und Unternehmen schlagen ein sogenanntes „Lieferkettenmodell“ vor, in dem keine Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Mieterstromlieferant erforderlich ist. Es sollte den Vermietern gestattet sein, Drittanbieter zu beauftragen. Das nächste betrifft die Anlagenzusammenfassung. „Wenn auf innerstädtischen Gebäuden aber eine Vielzahl an Photovoltaik-Anlagen errichtet wird, sollte der Gesetzgeber diese Realität als solche anerkennen“, heißt es in dem Diskussionspapier. Von einer „künstlichen Anlagenzusammenfassung“ sollte abgesehen werden, zumal wenn sie sich die Photovoltaik-Anlagen auf Dächern verschiedener Gebäude befänden. Zugleich sollte der Begriff „räumlicher Zusammenhang“ weiter gefasst werden, um auch Nebengebäude für Photovoltaik-Mieterstrom nutzbar zu machen. Zudem sollten auch Dächer von Gewerbegebäuden für Photovoltaik-Mieterstromanlagen genutzt werden dürfen.

Auf Kritik stößt auch die „Preisklausel“. Sie wird als „ein bürokratisches Monster“ bezeichnet und schreibt vor, dass der Mieterstrom maximal 90 Prozent dessen kosten darf, was in der Region als Grundversorgungstarif zu zahlen ist. „Für die Sicherstellung des Verbraucherschutzes müssen neue praxistaugliche und für alle Beteiligten, transparente Mechanismen entwickelt werden“, heißt es in dem Vorschlag für einen Lösungsansatz.

Das Diskussionspapier wird neben dem bne auch von EWS Schönau, Greenpeace Energy, Lichtblick, Naturstrom, Polarstern, Prosumergy und Solarimo mitgetragen. Bereits im Februar hatte der bne gemeinsam mit Naturstrom und Greenpeace Energy den Abbau der bürokratischen Komplexität bei Photovoltaik-Mieterstrom von Altmaier gefordert. Im Sommer hatte Solarimo fünf wichtigen Punkten für eine mögliche Reform der Förderung öffentlich gemacht, die sich auch in dem Diskussionspapier wiederfinden.

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