Bosch und CATL vereinbaren strategische Kooperation bei Batteriezellen

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Bosch und Contemporary Amperex Technology Co. Limited (CATL) haben im Bereich der Batteriefertigung eine langfristige strategische Kooperation vereinbart. Wie Bosch am Donnerstag mitteilte, wollen die Partner gemeinsam leistungsstarke Batteriezellen für Boschs 48-Volt-Batterien spezifizieren, die CATL dann den Bosch-Anforderungen entsprechend konzipieren, entwickeln und produzieren soll. Bosch will sich damit eine die langfristige Versorgung mit Batteriezellen sichern.

2018 hatte Bosch Pläne für eine eigene Batteriezellfertigung aufgegeben. „Wir müssen Batteriezellen verstehen, sie aber nicht selber fertigen“, kommentierte Stefan Hartung, Bosch-Geschäftsführer und Vorsitzender des Unternehmensbereichs Mobility Solutions, die jetzt mit CATL getroffene Vereinbarung. CATL sei ein etablierter Zellspezialist für Lithium-Ionen-Akkumulatoren, Bosch verfüge über System-Know-how und Kompetenz im Batteriemanagement. Auf dieser Basis wolle Bosch seine starke Position im Markt für 48-Volt-Batterien ausbauen. Die Fertigung der ersten Generation der 48-Volt-Batterie sei bei Bosch bereits Ende 2018 im chinesischen Wuxi angelaufen.

„Die 48-Volt-Hybridisierung wird in Zukunft zum Mindeststandard im Fahrzeugmarkt“, ist Hartung überzeugt. Die 48-Volt-Elektrifizierung unterstütze den Verbrennungsmotor durch einen Elektromotor. Die Energie dafür komme aus der 48-Volt-Batterie und werde beim Bremsen zurückgewonnen. Auf diese Weise sind Verbrauchseinsparungen von bis zu 15 Prozent erreichbar. 2025 werden nach Einschätzung von Bosch rund um den Globus bereits fast 20 Prozent der jährlich verkauften Neuwagen ein 48-Volt-System mit der entsprechenden Batterie an Bord haben.

CATL investiert gerade 1,8 Milliarden Euro in eine Batteriefabrik in Thüringen. Die dort gefertigten Batteriezellen sind dem Unternehmen zufolge vor allem für europäische Autobauer bestimmt. BMW hat mit CATL bereits eine langfristige Kooperation mit einem Volumen von vier Milliarden Euro vereinbart.

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