Zu Monatsbeginn hat die Stadt Freiburg ihre neue Richtlinie zum Förderprogramm „klimafreundlich Wohnen“ veröffentlicht. Der „Baustein 3: Stromerzeugung erneuerbar“ enthält zahlreiche Unterstützungen für Hausbesitzer und Mieter in und um die Universitätsstadt im Schwarzwald, die in eine Photovoltaik-Anlage, einen Batteriespeicher oder ein Balkonmodul investieren wollen. Dabei gibt es allerdings auch einiges zu beachten.
So ist die Zahlung der Zuschüsse für eine Photovoltaik-Anlage an die Bedingung der „Dachvollbelegung“ geknüpft. Damit soll der Bau von möglichst großen Photovoltaik-Anlagen erreicht werden. Die Mindestgröße aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz muss überschritten werden. Dann wird die Anlage mit 150 Euro pro Kilowattpeak gefördert. Der maximale Zuschuss liegt bei 1500 Euro, die Mindestförderhöhe bei 200 Euro. In Kombination mit der erstmaligen Installation einer Photovoltaik-Anlage bezuschusst die Stadt auch Batteriespeicher. Der Zuschuss liegt bei 150 Euro pro Kilowattstunde Nennleistung und kann maximal 1500 Euro betragen. Die Betreiber dürfen dabei ein Verhältnis von 1,2 zu 1,0 von Photovoltaik-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität nicht überschreiten*. Zudem werden nur Lithium-Batterien von der Stadt Freiburg gefördert.
Für Photovoltaik-Anlagen an Fassaden oder auf Gründächern sowie kombinierte Photovoltaik-Solarthermie (PVT)-Anlagen ist ein „Innovationsbonus“ vorgesehen. Dafür liegt der Zuschuss bei 150 Euro pro Kilowattpeak. Maximal werden 1500 Euro gezahlt, minimal 200 Euro. Dieser Förderbaustein kann noch mit dem Speicherzuschuss kombiniert werden.
Die Stadt Freiburg will auch Mieter und Kleingärtner unterstützen, die ihren Strom selbst erzeugen wollen. Daher zahlt sie einen Zuschuss von 200 Euro pro Anlage für die Installation von Photovoltaik-Balkonmodulen. Die Wechselrichter der Stecker-Solar-Geräte müssten dabei den einschlägigen Normen des VDE entsprechen. Dies ist bei allen Geräten der Fall, die Marktübersicht der DGS „grün“ gelistet sein, wie es in den Richtlinien heißt.*
Ebenfalls einzigartig dürfte der Zuschuss für die „Steuerberatung Photovoltaik“ sein. Pauschal 500 Euro pro neu installierter Photovoltaik-Anlage sind vorgesehen. Damit will die Stadt die erste Steuererklärung nach der Inbetriebnahme fördern.
Prinzipiell gelten alle Zuschüsse für Photovoltaik- und Speicherprojekte, die ab dem 1. September installiert werden. Ein Antragsteller kann dabei auch mehrere Anträge stellen, allerdings würden dann jährlich maximal Fördermittel von 25.000 Euro aus dem Programm bewilligt. Zudem müssen alle Vorhaben von Fachbetrieben ausgeführt werden. Eigenleistungen würden nicht gefördert. Zudem muss der Antrag auf Förderung spätestens sechs Monate nach der Installation erfolgen.
*Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist in diesen Absätzen nachträglich korrigiert worden.
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Da sieht man mal, was sinnvolle innovative Politik kann mit PVT-Förderung (endlich!) und Hilfe bei der Steuererklärung. Unser Bundes-Wirtschaftsminister gefällt sich dagegen darin, der innovativsten Branche Steine in den Weg zu legen wo er kann. Man hat das Gefühl, er führt geradezu einen Privatkrieg gegen die Wirtschaft, außer den innovationsschwachen sterbenden Großunternehmen.
Er träumt von globalen Champions und sieht nicht, dass die Stärke Deutschlands in den sogenannten Hidden-Champions liegt: Innovativen Mittelständlern, die in ihrem Nischenmarkt Weltmarktführer sind, und dies auch gerne blieben, wenn nicht die Politik sie völlig übersehen würde. Aber das macht ja Arbeit, sich mit einer so riesigen, heterogenen Gruppe zu beschäftigen, dann doch lieber einige wenige Große hätscheln. Und die SPD macht da munter mit, weil in diesen Großunternehmen die Gewerkschaften stark sind, die sie immer noch für ihre Machtbasis hält.
Es wäre schön, wenn Hamburg sich auch dazu entschließen könnte.
Da es einen Wechsel in der Leitung der BUE gegeben hat, wirkt der Widerwille des ehemaligen Behördenchefs nicht mehr, der sich in dem ´nicht öffentlich getätigter Aussage´ darstellt:
„Ich kann es meinen Angestellten nicht zumuten, dass sie (während ihrer Arbeitszeit) aus dem Bürofenster auf blaue Flächen schauen müssen.“
Er meine NICHT die blauen Flächen, wenn die Nordsee unseren Stadtbereich überschwemmt haben wird. Er meinte die PV-Module, die auf einer aufzuständernden, bisher als Parkplatz genutzten Fläche ´blenden´ würden !
Die Diskriminierung von Eigenleistung ist lächerlich. Die Installation eines Balkonmoduls sollte der Betreiber machen dürfen, dafür sind die Produkte doch gemacht. Das Programm fördert also eher überteuerte Angebote von Solarteuren (ok, liegt vor allem am mangelnden Wettbewerb) und Steuerberater. Hoffentlich zieht das Fördergeld gute Solarteure an….
Das passiert eben, wenn Länder die Versäumnisse des Bundes reparieren wollen. Mit einer ambitionierten Streichung von bürokratischen Hürden könnten mehr Kosten gespart werden, als Fördergeld ausgekehrt wird.