Stadt Freiburg fördert vollbelegte Dächer mit Photovoltaik, Speicher und Balkonmodule

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Zu Monatsbeginn hat die Stadt Freiburg ihre neue Richtlinie zum Förderprogramm „klimafreundlich Wohnen“ veröffentlicht. Der „Baustein 3: Stromerzeugung erneuerbar“ enthält zahlreiche Unterstützungen für Hausbesitzer und Mieter in und um die Universitätsstadt im Schwarzwald, die in eine Photovoltaik-Anlage, einen Batteriespeicher oder ein Balkonmodul investieren wollen. Dabei gibt es allerdings auch einiges zu beachten.

So ist die Zahlung der Zuschüsse für eine Photovoltaik-Anlage an die Bedingung der „Dachvollbelegung“ geknüpft. Damit soll der Bau von möglichst großen Photovoltaik-Anlagen erreicht werden. Die Mindestgröße aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz muss überschritten werden. Dann wird die Anlage mit 150 Euro pro Kilowattpeak gefördert. Der maximale Zuschuss liegt bei 1500 Euro, die Mindestförderhöhe bei 200 Euro. In Kombination mit der erstmaligen Installation einer Photovoltaik-Anlage bezuschusst die Stadt auch Batteriespeicher. Der Zuschuss liegt bei 150 Euro pro Kilowattstunde Nennleistung und kann maximal 1500 Euro betragen. Die Betreiber dürfen dabei ein Verhältnis von 1,2 zu 1,0 von Photovoltaik-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität nicht überschreiten*. Zudem werden nur Lithium-Batterien von der Stadt Freiburg gefördert.

Für Photovoltaik-Anlagen an Fassaden oder auf Gründächern sowie kombinierte Photovoltaik-Solarthermie (PVT)-Anlagen ist ein „Innovationsbonus“ vorgesehen. Dafür liegt der Zuschuss bei 150 Euro pro Kilowattpeak. Maximal werden 1500 Euro gezahlt, minimal 200 Euro. Dieser Förderbaustein kann noch mit dem Speicherzuschuss kombiniert werden.

Die Stadt Freiburg will auch Mieter und Kleingärtner unterstützen, die ihren Strom selbst erzeugen wollen. Daher zahlt sie einen Zuschuss von 200 Euro pro Anlage für die Installation von Photovoltaik-Balkonmodulen. Die Wechselrichter der Stecker-Solar-Geräte müssten dabei den einschlägigen Normen des VDE entsprechen. Dies ist bei allen Geräten der Fall, die Marktübersicht der DGS „grün“ gelistet sein, wie es in den Richtlinien heißt.*

Ebenfalls einzigartig dürfte der Zuschuss für die „Steuerberatung Photovoltaik“ sein. Pauschal 500 Euro pro neu installierter Photovoltaik-Anlage sind vorgesehen. Damit will die Stadt die erste Steuererklärung nach der Inbetriebnahme fördern.

Prinzipiell gelten alle Zuschüsse für Photovoltaik- und Speicherprojekte, die ab dem 1. September installiert werden. Ein Antragsteller kann dabei auch mehrere Anträge stellen, allerdings würden dann jährlich maximal Fördermittel von 25.000 Euro aus dem Programm bewilligt. Zudem müssen alle Vorhaben von Fachbetrieben ausgeführt werden. Eigenleistungen würden nicht gefördert. Zudem muss der Antrag auf Förderung spätestens sechs Monate nach der Installation erfolgen.

*Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist in diesen Absätzen nachträglich korrigiert worden.

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