Der Photovoltaik-Zubau lag im Juli in Deutschland nach Angaben der Bundesnetzagentur bei 291,735 Megawatt. Dies sind gut 20 Megawatt mehr als im Monat davor. Weiterhin starker Treiber des Zubaus in Deutschland sind Dach- und Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt, die außerhalb der Ausschreibungen installiert werden. Gerade einmal sechs Zuschläge aus den Auktionen sind im Juli eingelöst worden. Die Leistung dieser Photovoltaik-Freiflächenanlagen summiert sich auf 18,5 Megawatt. Dies ist weniger, als die knapp 26,2 Megawatt, auf die Freiflächenanlagen außerhalb der Ausschreibungen kommen. Fast 250 Megawatt des Photovoltaik-Zubaus im Juli entfallen damit auf Dach- und sonstige Anlagen. Beim Photovoltaik-Mieterstrom tut sich weiterhin herzlich wenig. Im Juli sind Photovoltaik-Anlagen mit 945 Kilowatt für den Zuschlag bei der Bundesnetzagentur neu gemeldet worden.
Von Januar bis Juli sind damit neue Photovoltaik-Anlagen mit 2381 Megawatt neu installiert worden. Knapp 10 Megawatt stammen von realisierten Anlagen aus der ersten Sonderausschreibung, die nicht auf den 52 Gigawatt-Deckel bei der Solarförderung angerechnet werden. Dieser rückt allerdings immer näher: Ende Juli waren 48,31 Gigawatt erreicht. Nach derzeitigem EEG würde die Solarförderung für alle Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt beim Erreichen einer installierten Leistung von 52 Gigawatt enden. Experten gehen davon aus, dass dieser Wert bereits im kommenden Jahr erreicht wird.
Im September sinken die Einspeisevergütungen und Marktprämien erneut um 1,4 Prozent. Erstere liegen je nach Art und Größe der Anlage zwischen 7,13 und 10,33 Cent pro Kilowattstunde. In der Direktvermarktung, die für Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt verpflichtend ist, sind es jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde mehr. Auch für Oktober steht eine weitere Absenkung der Vergütungen für Anlagen bis 750 Kilowatt um 1,4 Prozent bereits fest.
Förderdeckel für Flexibilitätsprämie bei Biomasse erreicht
Nicht nur die Photovoltaik ist im EEG gedeckelt, auch die Biomasse ist Beschränkungen unterworfen. Am Wochenende hatte die Bundesnetzagentur veröffentlicht, dass die im EEG 2014 vorgesehenen 1000 Megawatt zusätzlich installierte Leistung für die Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen erreicht sei. Diese ermöglichte die Erweiterung von Biogasanlagen, die die zusätzliche Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen. Ende Juli war das vorgesehene Gigawatt dabei erreicht. Die Betreiber haben jetzt bis Ende November 2020 Zeit für die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung sowie der Registrierung im Marktstammdatenregister. Erst wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Flexibilitätsprämie in Anspruch genommen werden, wie es von der Bonner Behörde hieß.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
1 comments
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.