BMWi muss Handlungsempfehlungen für Photovoltaik-Mieterstrom im September vorlegen

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Die EU hat mit ihrem Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ – auch als Winterpaket bekannt – klima- und energiepolitische Zielen bis 2030 formuliert. Unter anderem sollen neue Rahmenbedingungen für den europäischen Strommarkt unter Berücksichtigung der Verbraucherinteressen geschaffen werden. Dazu gehört beispielsweise, dass Mieterstrom ohne Begründung nicht anders behandelt werden darf als die individuelle Eigenversorgung und dass Bürgerenergiegesellschaften Energie innerhalb ihrer Gemeinschaft teilen können. Das Legislativpaket soll sich der Bundesregierung zufolge daher in dem Bericht zum Photovoltaik-Mieterstrom widerspiegeln, den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bis zum 30. September 2019 dem Bundestag vorlegen muss. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

„Die Mieterstromförderung ist mit dem EEG 2017 eingeführt worden. Leider ist der Zubau hinter den Erwartungen zurückgeblieben“, schreibt die Bundesregierung. Den Termin für den Mieterstrombericht legt das EEG in Paragraf 99 fest. Darin heißt es: „Im Mieterstrombericht ist insbesondere auf den Zubau von Solaranlagen, deren Betreiber einen Mieterstromzuschlag erhalten, das räumliche Verhältnis von Erzeugungs- und Verbrauchsgebäuden und die mit dem Mieterstromzuschlag verbundenen Kosten einzugehen.“ Die Bundesregierung will der Antwort zufolge den Bericht wie gesetzlich vorgegeben vorlegen und darin auch Handlungsvorgaben formulieren. Dabei sollen die Vorgaben aus dem Winterpaket der EU berücksichtigt werden.

Kurz vor der Sommerpause hatte die SPD verkündet, sie habe Altmaier eine Reform des Photovoltaik-Mieterstromgesetzes abgerungen. Diese hat der Bundeswirtschaftsminister für Herbst schriftlich zugesagt. Der energiepolitische Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion Johann Saathoff und der zuständige Berichterstatter Timon Gremmels, gaben zudem Hinweise, was welche zentralen Punkte mit der Novelle verbunden sein werden: „Mit einem Fokus auf der dezentralen Stromerzeugung im Quartier, einer auskömmlichen Förderung von Mieterstrommodellen sowie weiteren Erleichterungen hat die SPD in den Eckpunkten zur Novelle ihre ganz konkreten Vorstellungen durchgesetzt – ein großer Schritt Richtung sozial gerechte Energiewende.“ Bislang ist aber noch kein Eckpunktepapier oder Entwurf aus dem Ministerium bekannt geworden.

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