Bundesnetzagentur senkt Höchstwert für Photovoltaik-Ausschreibung für Oktober

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Die nächste Runde der Photovoltaik-Ausschreibungen in diesem Jahr ist seit einigen Tagen eröffnet. Stichtag ist der 1. Oktober. Bis dahin müssen die Projektierer ihre Gebote für Photovoltaik-Projekte mit mehr als 750 Kilowatt Leistung bei der Bundesnetzagentur angeben. Das Volumen der Ausschreibungsrunde beträgt 150 Megawatt.

Gegenüber den Vorrunden hat die Bundesnetzagentur den zulässigen Höchstwert von Geboten von 8,91 auf 7,50 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Dies ist als Reaktion auf die Ergebnisse der ersten Sonderausschreibung für Photovoltaik-Anlagen im März zu sehen. Damals gab es wegen Formfehlern eine große Zahl an Ausschlüssen. Dies führte dazu, dass selbst hochpreisige Gebote zum Zuge kamen. Die erfolgreichen Zuschläge lagen zwischen 3,90 und 8,40 Cent pro Kilowattstunde bei einem durchschnittlichen mengengewichteten Zuschlagswert von 6,59 Cent pro Kilowattstunde. Dieser hatte bei der Photovoltaik-Ausschreibungsrunde im Februar noch 5,18 Cent pro Kilowattstunde gelegen. Bei der Auktion im Juni betrug er dann 5,47 Cent pro Kilowattstunde.

Beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hält man die nun erfolgte Absenkung des Höchstwertes für überflüssig, da bei der Photovoltaik angesichts der kleinen Ausschreibungsvolumen immer noch ein sehr harter Wettbewerb zu verzeichnen sei. „Statt Höchstpreise für Solarauktionen zu fixieren, sollte die Politik lieber angemessene Mindestpreise für CO2-Emissionen verabschieden“, erklärte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig auf Anfrage von pv magazine. Ebenfalls wichtig sei ein „Entdeckeln der Zubauziele“ für Photovoltaik. Zudem sollte die Politik die begrenzte Flächenkulisse für große Photovoltaik-Projekte lockern. „Eine zunehmende Flächenverknappung wirkt preistreibend“, so Körnig weiter.

Bayern hatte im Juni eine Ausweitung seiner Verordnung zu Photovoltaik-Anlagen auf Acker- und Grünlandflächen beschlossen. Daher sind nun noch 40 Zuschläge für dieses Jahr möglich. Die ursprüngliche Begrenzung auf 30 Anlagen auf diesen Flächen war entsprechend erhöht worden, nachdem bereits bei der ersten Sonderausschreibung im März das Kontingent erschöpft war und viele dieser Gebote trotz günstiger Preise nicht mehr zum Zug kamen.

Neben dem Freistaat haben auch Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland von der Länderöffnungsklausel im EEG 2017 Gebrauch gemacht und zusätzlich Acker- und Grünlandflächen für Photovoltaik-Anlagen freigegeben. In Baden-Württemberg sind noch Zuschläge für Anlagen mit 88,44 Megawatt, in Hessen mit knapp 31 Megawatt, in Rheinland-Pfalz mit 25,61 Megawatt und im Saarland mit 92,5 Megawatt in diesem Jahr möglich.

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