Meyer Burger und REC Solar haben eine Absichtserklärung für eine strategische Zusammenarbeit unterzeichnet. Das gaben die beiden Unternehmen am Donnerstag bekannt. Demnach will REC Anlagen von Meyer Burger dafür einsetzen, seine Produktionskapazitäten im Bereich Heterojunction (HJT) und Smartwire (SWCT) von jetzt 600 Megawatt um mehrere Gigawatt zu erhöhen. Auch eine „Zusammenarbeit mit einem potenziellen strategischen Downstream-Partner“ ist den Unternehmen zufolge geplant. „Die Zusammenarbeit mit REC hat zu einem Quantensprung bei der Produktion von HJT/Smartwire-Solarmodulen geführt“, sagte Meyer-Burger-Chef Hans Brändle. Zudem ermögliche die strategische Partnerschaft mit Oxford PV dem Schweizer Konzern „die Weiterentwicklung und Sicherung der Technologieführerschaft über HJT hinaus“.
Das mit REC vereinbarte Geschäftsmodell sieht demnach so aus, dass REC grundsätzlich bereit ist, Meyer Burger im Gegenzug für einen angemessenen Exklusivitätsschutz für bestimmte HJT- und SWCT-Verbindungstechnologien eine Gewinnbeteiligung zu zahlen. Das soll beiden Unternehmen angemessene Vorteile und langfristig einen signifikanten Mehrwert für die Aktionäre bringen. Das Geschäftsmodell soll es Meyer Burger ermöglichen, vom wirtschaftlichen Wert seiner disruptiven Hocheffizienztechnologie zu profitieren, sein geistiges Eigentum in den kommenden Jahren zu schützen und das Risiko der Standardisierung zu reduzieren, das Meyer Burger in der Vergangenheit auf seinen Hauptmärkten erfahren habe. Die definitive Vereinbarung über die Gewinnbeteiligung und Exklusivität soll in den kommenden Monaten noch zwischen REC und Meyer Burger erarbeitet und von den jeweiligen Verwaltungsräten genehmigt werden.
Insgesamt geht Meyer Burger vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadiskussionen davon aus, dass sich die mittel- und langfristigen Wachstumsaussichten für die Solarindustrie verbessern. In den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres war davon allerdings noch nichts zu spüren. Auf 1,8 Millionen Schweizer Franken (rund 1,66 Millionen Euro) beläuft sich das Konzernergebnis, das die Meyer Burger Technology AG im ersten Halbjahr 2019 erwirtschaftet hat. Was erstmal positiv klingt, relativiert sich beim Blick aufs Vorjahr. Denn im ersten Halbjahr 2018 meldete der Schweizer Technologiekonzern noch ein Plus von 8,3 Millionen Franken (7,6 Millionen Euro). Vor allem mit der schwachen Nachfrage im Photovoltaik-Sektor begründet das Unternehmen diese Entwicklung. Der Nettoumsatz ist demnach auf 122,6 Millionen Franken beziehungsweise 113 Millionen Euro gesunken, in der Vorjahresperiode waren es noch 232,3 Millionen Franken beziehungsweise 214 Millionen Euro. Das EBIT beziffert Meyer Burger mit -21,1 Millionen Franken (-19,4 Millionen Euro); im Vorjahr hatte es noch mit 14,9 Millionen Franken (13,7 Millionen Euro) im Plus gelegen. Der Auftragseingang habe im ersten Halbjahr 2019 etwa 94 Millionen Franken beziehungsweise 86,6 Millionen Euro betragen (H1 2018: 137,9 Millionen Franken beziehungsweise 127 Millionen Euro).
„Vor dem Hintergrund des Markteinbruchs haben wir uns auf die Umsetzung unserer strategischen Prioritäten konzentriert: der Weiterentwicklung unserer führenden Heterojunction- und SmartWire-Zellverbindungstechnologien“, sagte Meyer-Burger-Chef Hans Brändle. Die erste HJT-Fertigungslinie werde in Kürze die Serienproduktion aufnehmen, in der Folge rechne das Unternehmen mit konkreten Aufträgen. Seine künftigen Photovoltaik-Geschäftsaktivitäten will Meyer Burger demnach hauptsächlich in Deutschland konzentrieren, an seinem größten Standort in Hohenstein-Ernstthal. „Die unattraktiven Margen im Standard-PV-Geschäft haben uns veranlasst, die ursprünglich geplante Verlagerung von Teilen unserer Produktion nach China zu revidieren und unseren Sales-Fokus entsprechend anzupassen“, so Brändle.
Derweil prüft der Verwaltungsrat von Meyer Burger ein Begehren der Aktionärsgruppe um Sentis PCC, eine außerordentliche Generalversammlung durchführen zu wollen. Die Aktionärsgruppe will, Mark Kerekes, Co-Geschäftsführer und Verwaltungsratmitglied von Sentis, als Kandidaten für den Verwaltungsrat nominieren.
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