Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) geht davon aus, dass bereits im Frühjahr oder Sommer 2020 der 52-Gigawatt-Deckel für die Solarförderung erreicht wird. Das bedeutet: Wenn die installierte Leistung aller nach dem EEG geförderten Photovoltaik-Anlagen diese Marke erreicht, dann endet nach dem derzeitigen EEG die Einspeisevergütung für alle Neuanlagen bis 750 Kilowatt. Nur die Photovoltaik-Anlagen, die über Zuschläge aus den Sonderausschreibungen realisiert werden, werden nicht auf die 52 Gigawatt angerechnet. Ende Juni lag die Gesamtleistung der in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen nach Angaben der Bundesnetzagentur bei knapp 48 Gigawatt.
„Wann genau das sein wird, lässt sich noch nicht vorhersagen. Dass es aber im Jahr 2020 geschieht, gilt in Fachkreisen als sicher“, heißt es von Seiten der Verbraucherschützer zum Erreichen der 52 Gigawatt. Sie warnen vor Panik – raten jedoch zu entschlossenem Handeln, wenn man noch in eine Photovoltaik-Dachanlage investieren will. Es sei aber noch Zeit, um Angebote zu vergleichen. „Bei der Planung müssen Sie Vorlaufzeiten von zwei bis sechs Monaten einkalkulieren. So viel Zeit liegt erfahrungsgemäß zwischen der ersten Anfrage beim Fachbetrieb und dem entscheidenden Stichtag der Inbetriebnahme“, heißt es von der Verbraucherzentrale NRW weiter.
AG Akzeptanz muss liefern
Der 52-Gigawatt-Deckel ist derzeit auch Bestandteil der Diskussion in der AG Akzeptanz, die Union und SPD nach Beschluss des Energiesammelgesetzes formiert haben. Eigentlich sollte sie bereits im März ihre Ergebnisse präsentieren, hat dies aber bis heute nicht getan – vor allem weil sich die Regierungsfraktionen beim weiteren Ausbau der Windenergie uneins sind. Politische Beobachter in Berlin sehen durchaus den Willen bei Union und SPD, beim 52-Gigawatt-Deckel zu handeln. Die besondere Schwierigkeit ist, dass der derzeitige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in seiner Funktion als Bundesumweltminister den 52-Gigawatt-Deckel für die Solarförderung „erfunden“ und ins EEG gebracht hatte. Altmaier hat sich auf dem BDEW-Kongress im Juni in Berlin eher schwammig zu dem Thema geäußert: Er erklärte lediglich, er habe nichts dagegen, wenn jenseits des Deckels weiter günstige Photovoltaik-Anlagen gebaut würden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) fordert seit Monaten – auch mit Verweis auf die immer günstiger werdende Photovoltaik und das klare Verfehlen der Klimaziele 2020 – von der Bundesregierung, den 52-Gigawatt-Deckel aus dem EEG zu streichen. Es sei dringend erforderlich, dass die Politik handelt, erklärte auch Jochen Hauff von Baywa re im Gespräch mit pv magazine. Nach seiner Einschätzung besteht durchaus Einigkeit, dass der Deckel fallen oder zumindest angepasst werden muss. So könnte etwa durch eine Anpassung der Berechnungsgrundlage – etwa durch die Herausnahme aller Photovoltaik-Ausschreibungsanlagen – das Erreichen der 52 Gigawatt-Grenze verschoben werden.
Wann mit den Ergebnissen der AG Akzeptanz nun wirklich zu rechnen ist, bleibt unklar. Anfragen von pv magazine bei den zuständigen Sprechern ihrer Fraktionen, Bernd Westphal (SPD) und Joachim Pfeiffer (CDU), blieben zunächst unbeantwortet. Die Ergebnisse der AG Akzeptanz sollten eigentlich in eine umfassende EEG-Reform einfließen – so zumindest die ursprüngliche Idee.
Drei Tipps der Verbraucherzentrale NRW
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Photovoltaik-Investoren noch drei konkrete Tipps an die Hand. So sollte ein passender Photovoltaik-Fachbetrieb gesucht werden, um die Anlage zu installieren. Vorteilhaft sei dabei ein Unternehmen aus der Region. Hilfreich könnten hier auch Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis sein. Zudem sollte ein Auftrag erst dann erteilt werden, wenn der Komplettpreis als Endpreis feststeht, also gegebenenfalls inklusive Zählerschrank und Gerüst. Auch gehöre ein Installationstermin für die Photovoltaik-Anlage in das Angebot. Drittens sollten Verbraucher auf eine faire Abrechnung achten. Bestenfalls sollte der Gesamtpreis nach Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage zu zahlen sein. In manchen Fällen seien auch Teilzahlungen für bereits erbrachte Leistungen in Ordnung.
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Man könnte auch überlegen, ob man das Fortführen des bisherigen Vergütungsmodells über die 52GW hinaus von zusätzlichen Auflagen abhängig macht. Denkbar wäre zum Beispiel eine weiter verschärfte Abregelung auf bspw. 50% der Nominalleistung. Dabei müsste allerdings sichergestellt werden, dass der überschüssige Strom nicht in den Eigenverbrauch geht, denn das würde ja bloß die Nachfrage im Netz senken und damit dort keinen Vorteil bringen. Das einzige, was erlaubt sein sollte, wäre die Einspeicherung in einen neu errichteten Speicher. Dieser Speicher müsste gar nicht dem Errichter der PV-Anlage gehören, und auch nicht unbedingt in räumlicher Nähe liegen, nur eindeutig zugeordnet sein. Eigentlich sollte es eine Power-to-Gas-Anlage sein, aber für 10 Jahre oder länger wären auch Batteriespeicher akzeptabel. Dafür könnte man unnötige Erschwernisse wie den Zwang zur Direktvermarktung fallen lassen. Das schafft nur zusätzliche administrative Kosten ohne Nutzen für das Netz. Gleichzeitig müssten die garantierten Einspeisevergütungen den höheren Kosten entsprechend angepasst werden.
Denkbar wäre auch die Forderung nach einer 24h Mindestleistungslieferung, was sich auch nur mit Speichern realisieren lässt, aber solche Dienstleistungen erbringt man doch besser (kostengünstiger und gezielter) zentral auf Übertragungsnetzebene.
Schon die 70% Abregelung in allen Regionen ist Blödsinn. Was in einigen wenigen Netzen sinnvoll ist, ist noch lange nicht in jedem Netz sinnvoll und Netzbetreiber haben bisher kein Recht darauf, diese Regelung zu streichen.
Ihre Forderung nach Erweiterung der Behinderung von Solarstrom macht deutlich: Sie wollen den Ausbau der Solarenergie stören.
Die Frage bleibt, wer für die Kosten der Verstetigung der Leistungseinspeisung verantwortlich wird, wenn residuallast-reduzierende (risikobelastete) Atomkraft und (CO2-addierende) Kohlestromerzeugung (konsequenterweise und logisch folgerichtig) minimiert werden.
Gaskraftwerke werden durch deren Gasqualität (nachhaltigkeitsbezogen) eingeordnet werden.
Abstimmung der Anteile an Überkapazitäten, Zwischenspeicher, Netzausbau, fossile Reservekraftwerke, Verbrauchsoptimierung, Verzicht … durch parteiengeleitete Marktprozesse oder Willensausdruck der Wahlbevölkerungen (Europas) ?
Lieber Axel Sasse,
was ich will, ist doch völlig unerheblich. Mir wäre es lieber, sie würden sich sachlich mit meinen Überlegungen auseinandersetzen und ein wenig nachdenken, warum es sinnvoll sein kann, diese anzustellen.
Der Grund, weshalb Altmaier die Aufhebung des 52GW-Deckels bis auf die letzte Sekunde verschiebt, ist doch, dass er einerseits die Branche verunsichern will, weil er seine Machtposition ausnutzt um seine schon immer gehegten Ressentiments auszuleben. Der noch wichtigere Grund ist aber, dass er in dieser letzten Sekunde zusätzliche Auflagen präsentieren wird, gegen die dann in der gebotenen Kürze der Zeit nichts mehr unternommen werden kann, ohne den Gesetzgebungsprozess untragbar zu verzögern. Wir haben das ja schon bei den Sonderausschreibungen erlebt: Da kam monatelang nichts, und dann im letzten Moment ein völlig unausgegorener Vorschlag, der alleine schon rechtlich nicht haltbar war (bereits amtlich festgelegte und garantierte Einspeisevergütungen sollten nachträglich reduziert werden, einmalige Kostenreduktionen wurden zweimal von den Einspeisegarantien abzogen, eine beispielslose Torschlusspanik wäre ausgelöst worden) und entsprechend modifiziert werden musste. Indem man schon im Vorfeld solche Auflagen diskutiert und sich Gedanken über die mögliche Ausgestaltung macht, nimmt man Herrn Altmaier etwas von dem geplanten Überraschungsmoment und bewirkt, dass diese Auflagen im besten Falle sogar etwas Sinnhaftigkeit enthalten.
Von der Sache her wäre es sicher das sinnvollste, wenn jeder das macht, was er am besten kann: Der PV-Strom-Produzent macht PV-Strom so viel er kann, die Netzbetreiber verteilen, verkaufen und ergänzen den gelieferten Strom, und dann gibt es noch eine neue Gruppe von Speicher- und Power-to-Gas-Anlagenbetreibern, die kümmern sich um dieses Geschäft unter den staatlich geschaffenen Rahmenbedingungen, die das bestmöglich, d.h. sachlich und kommerziell funktionierend, ermöglichen.
So funktioniert aber unsere Politik nicht und am wenigsten Herr A.. Da wird immer noch eins an Bürokratiemonster draufgesetzt. Den Interessierten kann es nur um Schadensbegrenzung gehen. Leider sitzen Herr A. und seine politischen Freunde aus dem CDU-Wirtschaftsausschuss und die diesen unterstützenden Unternehmen, die nach einem langen Berufsleben, hoffen, ohne viele Veränderungen bis zur Rente zu kommen, noch am längeren Hebel.
„Politik ist die Kunst des Möglichen“ hat Bismarck gesagt, und er hat, in seinem Sinne, und mit den ihm als legitim erscheinenden Mitteln, damit viel erreicht. Das Optimum kann man sich wünschen, aber wenn das nicht zu erreichen ist, sollte man sich Gedanken um das Mögliche machen.
Man beachte die laufende online Petition zum Thema
Hier geht’s zur Petition: http://www.openpetition.de/petition/online/sag-ja-zu-solar-forderung-fuer-einfachere-rahmenbedingungen-fuer-photovoltaik-auf-wohngebaeuden
Die Wirtschaftlichkeit jeder PV-Anlage bis 10 kW peak profitiert davon, dass für den selbstverbrauchten Strom keine EEG-Umlage und keine Netzkosten fällig werden. Darauf hat der „52 GW-Deckel“ keinen Einfluss.
Die Solarthermie muss gegen Dumpingpreise für Heizöl und Erdgas konkurrieren und wurde bereits im Jahr 2010 gedeckelt, als der damalige Bundesfinanzminister Schäuble die BAFA Förderung für normal dimensionierte Sonnenkollektoranlagen auf Einfamilienhaus-Neubauten komplett verweigerte. Statt Solidarität im Kampf gegen die Klimakatastrophe zu zeigen, freute sich die PV-Branche über die ausgeschaltete „Konkurrenz“ auf den Dächern.
Die Wärmewende wäre schon viel weiter, wenn eine CO2-Abgabe auf die fossilen Brennstoffe Öl und Gas die Wirtschaftlichkeit von effektiv funktionierenden Solarthermieanlagen verbessern würde und wenn Sonnenkollektoranlagen auf (EFH/ZFH-)Neubauten bereits ab 40% solarer Deckungsrate eine Förderung erhielten. Eine solche Anlage setzt selbst mit Gaskessel weniger CO2 frei als eine übliche Wärmepumpenheizung im aktuellen Strommix. Neben einem so dimensionierten Sonnenkollektor bleibt viel Platz für Photovoltaik, deren Stromerzeugung tatsächlich der Energiewende dient, und daher auch über die 52 GW-Grenze hinweg eine attraktive Vergütung verdient.
Nett von pv-magazine, dass sie auch solche PV-kritischen Kommentare durchlassen. Das war nicht immer so. Die mir am besten erscheinende Möglichkeit erscheint mir übrigens, Hybrid-Module einzusetzen. Man kann die so steuern, dass der PV-Ertrag noch steigt, weil die Module vom einströmenden Wasser gekühlt werden. Die Flächeneffizienz ist umwerfend. Nur muss sichergestellt sein, dass PV und Thermie möglichst weitgehend getrennt voneinander repariert werden können, sonst wird es teuer, wenn wegen Totalausfall der einen Modalität, die andere gleich mit ausgetauscht werden muss. Mein Dach, das zur Zeit aufgeteilt ist (die Thermie-Module sind 11 Jahre älter), wird hoffentlich bei der unweigerlich kommenden Ersetzung solche Module bekommen.
Außerdem wird zur Zeit an Hybrid-Modulen gearbeitet, die als Wärmeträger Luft verwenden – da ist die Gefahr geringer, dass die Thermie die PV bei einem Defekt in Mitleidenschaft zieht. Für ein EFH wird im Normalfall viel zu viel Wärme erzeugt, die man nicht mal sinnvoll speichern könnte. Aber in Kombination mit einem Nahwärmenetz mit saisonalem Speicher könnte es eine tolle Sache sein.
@Axel Horn
Im Kapitalismus und der marktkonformen Demokratie sind etliche Unternehmer zu Egoisten geworden. Teils markt- und nachfragebedingt, der Rentabilität geschuldet, und teils aus der sozialen Prägung des beruflichen Umfeldes.
Der Kostendruck überhalb der 52-GW-Grenze wird durch variable Kapitalkosten, den Marktwert der Photovoltaikeinspeisung, Anlagenkosten und Stromnachfragemenge mitbestimmt. Kapitalbeschaffung, welche derzeit günstiger ist, kann unbeständig sein und der Marktwert wird mit hoher Einspeisekonkurrenz und weniger Stromnachfrage (verglichen mit dem notwendigen Photovoltaikausbaugrad) auch durchschnittlich absinken. Die Anlagenkosten werden sich einem Minimum annähern. Die logische Konsequenz wäre dazu, im sonnenreicheren europäischen Umland für Photovoltaikaufbau zu investieren und dafür ausgleichende, europäische Regelungen zu finden?