Verbraucherzentrale NRW: 52-Gigawatt-Deckel bei Solarförderung wird bis Sommer 2020 erreicht

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) geht davon aus, dass bereits im Frühjahr oder Sommer 2020 der 52-Gigawatt-Deckel für die Solarförderung erreicht wird. Das bedeutet: Wenn die installierte Leistung aller nach dem EEG geförderten Photovoltaik-Anlagen diese Marke erreicht, dann endet nach dem derzeitigen EEG die Einspeisevergütung für alle Neuanlagen bis 750 Kilowatt. Nur die Photovoltaik-Anlagen, die über Zuschläge aus den Sonderausschreibungen realisiert werden, werden nicht auf die 52 Gigawatt angerechnet. Ende Juni lag die Gesamtleistung der in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen nach Angaben der Bundesnetzagentur bei knapp 48 Gigawatt.

„Wann genau das sein wird, lässt sich noch nicht vorhersagen. Dass es aber im Jahr 2020 geschieht, gilt in Fachkreisen als sicher“, heißt es von Seiten der Verbraucherschützer zum Erreichen der 52 Gigawatt. Sie warnen vor Panik – raten jedoch zu entschlossenem Handeln, wenn man noch in eine Photovoltaik-Dachanlage investieren will. Es sei aber noch Zeit, um Angebote zu vergleichen. „Bei der Planung müssen Sie Vorlaufzeiten von zwei bis sechs Monaten einkalkulieren. So viel Zeit liegt erfahrungsgemäß zwischen der ersten Anfrage beim Fachbetrieb und dem entscheidenden Stichtag der Inbetriebnahme“, heißt es von der Verbraucherzentrale NRW weiter.

AG Akzeptanz muss liefern

Der 52-Gigawatt-Deckel ist derzeit auch Bestandteil der Diskussion in der AG Akzeptanz, die Union und SPD nach Beschluss des Energiesammelgesetzes formiert haben. Eigentlich sollte sie bereits im März ihre Ergebnisse präsentieren, hat dies aber bis heute nicht getan – vor allem weil sich die Regierungsfraktionen beim weiteren Ausbau der Windenergie uneins sind. Politische Beobachter in Berlin sehen durchaus den Willen bei Union und SPD, beim 52-Gigawatt-Deckel zu handeln. Die besondere Schwierigkeit ist, dass der derzeitige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in seiner Funktion als Bundesumweltminister den 52-Gigawatt-Deckel für die Solarförderung „erfunden“ und ins EEG gebracht hatte. Altmaier hat sich auf dem BDEW-Kongress im Juni in Berlin eher schwammig zu dem Thema geäußert: Er erklärte lediglich, er habe nichts dagegen, wenn jenseits des Deckels weiter günstige Photovoltaik-Anlagen gebaut würden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) fordert seit Monaten – auch mit Verweis auf die immer günstiger werdende Photovoltaik und das klare Verfehlen der Klimaziele 2020 – von der Bundesregierung, den 52-Gigawatt-Deckel aus dem EEG zu streichen. Es sei dringend erforderlich, dass die Politik handelt, erklärte auch Jochen Hauff von Baywa re im Gespräch mit pv magazine. Nach seiner Einschätzung besteht durchaus Einigkeit, dass der Deckel fallen oder zumindest angepasst werden muss. So könnte etwa durch eine Anpassung der Berechnungsgrundlage – etwa durch die Herausnahme aller Photovoltaik-Ausschreibungsanlagen – das Erreichen der 52 Gigawatt-Grenze verschoben werden.

Wann mit den Ergebnissen der AG Akzeptanz nun wirklich zu rechnen ist, bleibt unklar. Anfragen von pv magazine bei den zuständigen Sprechern ihrer Fraktionen, Bernd Westphal (SPD) und Joachim Pfeiffer (CDU), blieben zunächst unbeantwortet. Die Ergebnisse der AG Akzeptanz sollten eigentlich in eine umfassende EEG-Reform einfließen – so zumindest die ursprüngliche Idee.

Drei Tipps der Verbraucherzentrale NRW

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Photovoltaik-Investoren noch drei konkrete Tipps an die Hand. So sollte ein passender Photovoltaik-Fachbetrieb gesucht werden, um die Anlage zu installieren. Vorteilhaft sei dabei ein Unternehmen aus der Region. Hilfreich könnten hier auch Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis sein. Zudem sollte ein Auftrag erst dann erteilt werden, wenn der Komplettpreis als Endpreis feststeht, also gegebenenfalls inklusive Zählerschrank und Gerüst. Auch gehöre ein Installationstermin für die Photovoltaik-Anlage in das Angebot. Drittens sollten Verbraucher auf eine faire Abrechnung achten. Bestenfalls sollte der Gesamtpreis nach Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage zu zahlen sein. In manchen Fällen seien auch Teilzahlungen für bereits erbrachte Leistungen in Ordnung.

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