Neue Bedrohung für die Energiewende in Deutschland

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Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, dass bis 2050 80 Prozent des Strombedarfs durch erneuerbare Energieträger abgedeckt werden soll. Diese Zielsetzung scheint angesichts des stockenden Ausbaues von Windkraft schon jetzt eher ambitioniert. Bislang in der öffentlichen Diskussion nicht wahrzunehmen, werden Wind- und Solarenergie jetzt durch einen aus den Fugen geratenen Regelenergiemarkt bedroht.

Im Folgenden erklären wir, warum ein geordneter Regelenergiemarkt von elementarer Bedeutung für die Vermarktung von erneuerbarer Energie ist. Die Produktion von Wind- und Solaranlagen unterliegt starken Schwankungen, was zu Abweichungen gegenüber der jeweiligen Vorhersage führt. Diese Abweichungen werden in Deutschland an der Intraday Börse gehandelt und ausgeglichen. Zusätzliche Abweichungen aufgrund sehr kurzfristiger Produktionsveränderung können nicht mehr gehandelt werden und werden am Regelenergiemarkt ausgeglichen.

Aktuell kommt es in diesem Regelenergiemarkt zu Verwerfungen mit gravierenden Folgen für die Bewirtschaftung von Wind- und Solarstrom. Sollte die Bundesnetzagentur nicht schnell handeln, werden sich deren Vermarkter aus dem Markt zurückziehen oder die Vermarktungspauschalen deutlich steigen. Dies wird den Ausbau von Wind- und Solaranlagen in Deutschland noch weiter zum Erliegen bringen.

Der Regelenergiemarkt funktioniert wie folgt: Am Regelenergiemarkt können Kraftwerksbetreiber Ihre Kraftwerke anbieten, um so gegen Entgelt Regelenergie dem Markt zur Verfügung zu stellen. Dies funktioniert in zwei Stufen. Zuerst gibt es eine Auktion, bei der ein Leistungspreis erzielt wird. Dieser Leistungspreis soll dazu dienen, die Vorhaltungskosten für die Kraftwerke auszugleichen. In einer zweiten Stufe werden dann von den über den günstigsten Leistungspreis ausgewählten Kraftwerken immer die günstigsten für die Erbringung der Regelenergie abgerufen. So zumindest die Theorie.

In der Realität tendiert jetzt der Leistungspreis aber gegen null Euro, da es Anbieter im Markt gibt, die sehr geringe bis gar keine Vorhaltungskosten haben. Genau diese Anbieter werden jetzt bei der Auktion mit einem Leistungspreis von null Euro zu geschlagen. Sie verdrängen somit die konventionellen Anbieter aus dem Markt und schaffen es, dass nur eine sehr kleine Gruppe von Anbietern überhaupt die Regelleistung erbringen kann. Das große Problem ist nun, dass diese kleine Gruppe von Anbietern die Situation ausnutzt und extrem hohe Arbeitspreise anbietet. Dies treibt die Kosten für Regelenergie zum Teil auf das 100- bis 1000-fache der normalen Preise und stellt dadurch eine große Gefahr für den Markt da. Diese Gruppe der Regelenergieanbieter kennt hier keine Grenzen und bietet Preise von mehr als 90.000 EUR je Megawattstunde.  Mit rationalem Marktverhalten hat dies nichts mehr zu tun.

Am 31.07.2019 lagen zum Beispiel im Regelenergieblock von 0-4 Uhr 93 Prozent der zugeschlagenen Regelenergiepreise über 20.000 Euro je Megawattstunde. Am Sonntag dem 04.08.2019 lag mehr als die Hälfte der im Block 12-16 Uhr zugeschlagenen Gebote bei einem Preis von -94.755 Euro je Megawattstunde. Wäre in diesem Block Minutenreserve in voller Höhe von den Übertragungsnetzbetreibern abgerufen worden, hätte der Ausgleichsenergiepreis bei mehr als -43.000 Euro je MWh gelegen. Würde ein Wind- oder Solarportfolio bei einem solchen Preis im falschen Moment auch nur 25 Megawattstunden mehr produzieren, würde dies sofort Kosten in Höhe von über 1 Million Euro erzeugen – dies wohlgemerkt innerhalb einer einzelnen Stunde. Bei einem 5 Gigawatt  Portfolio von Wind- und Photovoltaik-Anlagen, wie es die WET aktuell bewirtschaftet, sind an windigen oder wolkigen Tagen Produktionsveränderungen von 50 bis 100 Megawatt von einer Viertelstunde auf die andere an der Tagesordnung. Diese hohen Risiken werden zwangsläufig zu einem starken Anstieg der Vermarktungsprämien führen. Wir gehen aktuell davon aus, dass die Vermarktungsprämien um über einen Euro steigen werden, sollte sich die Situation am Regelenergiemarkt nicht beruhigen.

Wie konnte es dazu kommen? Bereits im Sommer 2018 lag die gleiche Situation vor. Die Bundesnetzagentur hatte damals schnell und entschlossen gehandelt und die Marktsituation durch die Einführung eines neuen, moderneren Verfahrens wieder normalisiert – das Mischpreisverfahren. Durch dieses Verfahren wurde eine Kombination aus Leistungspreis und Arbeitspreis für die Auktion herangezogen. Dies erhöhte den Wettbewerb im Arbeitspreis deutlich und führte zu gemäßigteren Ausgleichsenergiepreisen. Vergleichbar mit denen in anderen europäischen Ländern. Dieses Verfahren wurde nun, am 22.07.2019, durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zurückgenommen. Die Details dieser Entscheidung sind den Marktteilnehmern bis heute nicht genau bekannt, da das Urteil bisher nicht veröffentlicht wurde. Wenn man den Ausführungen eines der Verfahrensbeteiligten glaubt, würde das Mischpreisverfahren die erneuerbaren Energien zu stark benachteiligen. Dies ist aus unserer Sicht eine völlig falsche Charakterisierung. Das Verfahren hatte negative Auswirkungen auf die Vermarktung von Biogasanlagen aber deutlich positive Effekte für die Vermarktung von Wind- und Solarstrom.

An dieser Stelle möchten wir betonen, dass für uns das Mischpreisverfahren, in der zuletzt umgesetzten Form nicht das perfekt ausgereifte Verfahren war. Als neu eingeführtes Verfahren gab es auch hier noch Probleme. Die Bundesnetzagentur hätte diese aber relativ einfach beheben können. Dadurch wären höchstwahrscheinlich auch die systemkritischen Zustände im Juni 2019 verhindert worden. Angesichts der aktuellen Marktsituation ist es jedoch klar, dass das Mischpreisverfahren das kleinere von zwei Übeln ist.

Auf mittlere und auch kurze Sicht wird die Situation ohne ein Eingreifen der Bundesnetzagentur dazu führen, dass sich Unternehmen aus der Direktvermarktung zurückziehen oder die Vermarktungspauschalen deutlich angehoben werden. Die Bewirtschaftung von Wind- und Solarstrom ist mit diesen Regelenergiepreisen viel riskanter geworden, für manche vielleicht zu riskant. Die Konsequenz wird sein, dass die Übertragungsnetzbetreiber wieder vermehrt das Management übernehmen und die Risiken und hohen Kosten auf den Stromkunden abgewälzt werden.

Die astronomischen Regelenergiepreise werden zusätzlich Stadtwerke in finanzielle Schwierigkeiten treiben, denn viele Stadtwerke in Deutschland bewirtschaften Verbraucherportfolios, bei denen es immer zu Abweichungen zwischen tatsächlichem Verbrauch und der Verbrauchsprognose kommt, das heißt eine Abweichung, in die eine oder andere Richtung kann sofort Millionenschäden verursachen.

Die jetzigen Zustände haben mit einem geregelten Markt nichts mehr zu tun. Wir haben bereits die Bundesnetzagentur dazu aufgerufen, sofort tätig zu werden und geordnete Marktverhältnisse wiederherzustellen. Bisher lehnt die Bundesnetzagentur dies mit Verweis auf das OLG-Urteil ab.  Daher wenden wir uns an alle Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Wir haben stets das Bestreben, unseren Kunden die bestmöglichen Preise für unsere Services zu bieten, diese werden allerdings ohne einen Eingriff der Bundesnetzagentur zukünftig ein deutlich höheres Niveau erreichen. Aus unserer Sicht muss das nicht sein und ist es auch nicht gerechtfertigt den Wind- und Solaranlagenbetreibern gegenüber. Wir rufen sie daher auf, ebenfalls Stellung zu beziehen.

— Der Autor Julian Göhler ist Co-Gründer und Co-Geschäftsführer von Wind Energy Trading. Zuvor arbeitete er bis 2012 als Short Term Energy Manager bei der Statkraft Markets GmbH. Seine berufliche Laufbahn startete er als Risikoanalyst bei HBOS und Analysen für Unicredit. www.wet-ag.ch

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com

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