Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, dass bis 2050 80 Prozent des Strombedarfs durch erneuerbare Energieträger abgedeckt werden soll. Diese Zielsetzung scheint angesichts des stockenden Ausbaues von Windkraft schon jetzt eher ambitioniert. Bislang in der öffentlichen Diskussion nicht wahrzunehmen, werden Wind- und Solarenergie jetzt durch einen aus den Fugen geratenen Regelenergiemarkt bedroht.
Im Folgenden erklären wir, warum ein geordneter Regelenergiemarkt von elementarer Bedeutung für die Vermarktung von erneuerbarer Energie ist. Die Produktion von Wind- und Solaranlagen unterliegt starken Schwankungen, was zu Abweichungen gegenüber der jeweiligen Vorhersage führt. Diese Abweichungen werden in Deutschland an der Intraday Börse gehandelt und ausgeglichen. Zusätzliche Abweichungen aufgrund sehr kurzfristiger Produktionsveränderung können nicht mehr gehandelt werden und werden am Regelenergiemarkt ausgeglichen.
Aktuell kommt es in diesem Regelenergiemarkt zu Verwerfungen mit gravierenden Folgen für die Bewirtschaftung von Wind- und Solarstrom. Sollte die Bundesnetzagentur nicht schnell handeln, werden sich deren Vermarkter aus dem Markt zurückziehen oder die Vermarktungspauschalen deutlich steigen. Dies wird den Ausbau von Wind- und Solaranlagen in Deutschland noch weiter zum Erliegen bringen.
Der Regelenergiemarkt funktioniert wie folgt: Am Regelenergiemarkt können Kraftwerksbetreiber Ihre Kraftwerke anbieten, um so gegen Entgelt Regelenergie dem Markt zur Verfügung zu stellen. Dies funktioniert in zwei Stufen. Zuerst gibt es eine Auktion, bei der ein Leistungspreis erzielt wird. Dieser Leistungspreis soll dazu dienen, die Vorhaltungskosten für die Kraftwerke auszugleichen. In einer zweiten Stufe werden dann von den über den günstigsten Leistungspreis ausgewählten Kraftwerken immer die günstigsten für die Erbringung der Regelenergie abgerufen. So zumindest die Theorie.
In der Realität tendiert jetzt der Leistungspreis aber gegen null Euro, da es Anbieter im Markt gibt, die sehr geringe bis gar keine Vorhaltungskosten haben. Genau diese Anbieter werden jetzt bei der Auktion mit einem Leistungspreis von null Euro zu geschlagen. Sie verdrängen somit die konventionellen Anbieter aus dem Markt und schaffen es, dass nur eine sehr kleine Gruppe von Anbietern überhaupt die Regelleistung erbringen kann. Das große Problem ist nun, dass diese kleine Gruppe von Anbietern die Situation ausnutzt und extrem hohe Arbeitspreise anbietet. Dies treibt die Kosten für Regelenergie zum Teil auf das 100- bis 1000-fache der normalen Preise und stellt dadurch eine große Gefahr für den Markt da. Diese Gruppe der Regelenergieanbieter kennt hier keine Grenzen und bietet Preise von mehr als 90.000 EUR je Megawattstunde. Mit rationalem Marktverhalten hat dies nichts mehr zu tun.
Am 31.07.2019 lagen zum Beispiel im Regelenergieblock von 0-4 Uhr 93 Prozent der zugeschlagenen Regelenergiepreise über 20.000 Euro je Megawattstunde. Am Sonntag dem 04.08.2019 lag mehr als die Hälfte der im Block 12-16 Uhr zugeschlagenen Gebote bei einem Preis von -94.755 Euro je Megawattstunde. Wäre in diesem Block Minutenreserve in voller Höhe von den Übertragungsnetzbetreibern abgerufen worden, hätte der Ausgleichsenergiepreis bei mehr als -43.000 Euro je MWh gelegen. Würde ein Wind- oder Solarportfolio bei einem solchen Preis im falschen Moment auch nur 25 Megawattstunden mehr produzieren, würde dies sofort Kosten in Höhe von über 1 Million Euro erzeugen – dies wohlgemerkt innerhalb einer einzelnen Stunde. Bei einem 5 Gigawatt Portfolio von Wind- und Photovoltaik-Anlagen, wie es die WET aktuell bewirtschaftet, sind an windigen oder wolkigen Tagen Produktionsveränderungen von 50 bis 100 Megawatt von einer Viertelstunde auf die andere an der Tagesordnung. Diese hohen Risiken werden zwangsläufig zu einem starken Anstieg der Vermarktungsprämien führen. Wir gehen aktuell davon aus, dass die Vermarktungsprämien um über einen Euro steigen werden, sollte sich die Situation am Regelenergiemarkt nicht beruhigen.
Wie konnte es dazu kommen? Bereits im Sommer 2018 lag die gleiche Situation vor. Die Bundesnetzagentur hatte damals schnell und entschlossen gehandelt und die Marktsituation durch die Einführung eines neuen, moderneren Verfahrens wieder normalisiert – das Mischpreisverfahren. Durch dieses Verfahren wurde eine Kombination aus Leistungspreis und Arbeitspreis für die Auktion herangezogen. Dies erhöhte den Wettbewerb im Arbeitspreis deutlich und führte zu gemäßigteren Ausgleichsenergiepreisen. Vergleichbar mit denen in anderen europäischen Ländern. Dieses Verfahren wurde nun, am 22.07.2019, durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zurückgenommen. Die Details dieser Entscheidung sind den Marktteilnehmern bis heute nicht genau bekannt, da das Urteil bisher nicht veröffentlicht wurde. Wenn man den Ausführungen eines der Verfahrensbeteiligten glaubt, würde das Mischpreisverfahren die erneuerbaren Energien zu stark benachteiligen. Dies ist aus unserer Sicht eine völlig falsche Charakterisierung. Das Verfahren hatte negative Auswirkungen auf die Vermarktung von Biogasanlagen aber deutlich positive Effekte für die Vermarktung von Wind- und Solarstrom.
An dieser Stelle möchten wir betonen, dass für uns das Mischpreisverfahren, in der zuletzt umgesetzten Form nicht das perfekt ausgereifte Verfahren war. Als neu eingeführtes Verfahren gab es auch hier noch Probleme. Die Bundesnetzagentur hätte diese aber relativ einfach beheben können. Dadurch wären höchstwahrscheinlich auch die systemkritischen Zustände im Juni 2019 verhindert worden. Angesichts der aktuellen Marktsituation ist es jedoch klar, dass das Mischpreisverfahren das kleinere von zwei Übeln ist.
Auf mittlere und auch kurze Sicht wird die Situation ohne ein Eingreifen der Bundesnetzagentur dazu führen, dass sich Unternehmen aus der Direktvermarktung zurückziehen oder die Vermarktungspauschalen deutlich angehoben werden. Die Bewirtschaftung von Wind- und Solarstrom ist mit diesen Regelenergiepreisen viel riskanter geworden, für manche vielleicht zu riskant. Die Konsequenz wird sein, dass die Übertragungsnetzbetreiber wieder vermehrt das Management übernehmen und die Risiken und hohen Kosten auf den Stromkunden abgewälzt werden.
Die astronomischen Regelenergiepreise werden zusätzlich Stadtwerke in finanzielle Schwierigkeiten treiben, denn viele Stadtwerke in Deutschland bewirtschaften Verbraucherportfolios, bei denen es immer zu Abweichungen zwischen tatsächlichem Verbrauch und der Verbrauchsprognose kommt, das heißt eine Abweichung, in die eine oder andere Richtung kann sofort Millionenschäden verursachen.
Die jetzigen Zustände haben mit einem geregelten Markt nichts mehr zu tun. Wir haben bereits die Bundesnetzagentur dazu aufgerufen, sofort tätig zu werden und geordnete Marktverhältnisse wiederherzustellen. Bisher lehnt die Bundesnetzagentur dies mit Verweis auf das OLG-Urteil ab. Daher wenden wir uns an alle Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Wir haben stets das Bestreben, unseren Kunden die bestmöglichen Preise für unsere Services zu bieten, diese werden allerdings ohne einen Eingriff der Bundesnetzagentur zukünftig ein deutlich höheres Niveau erreichen. Aus unserer Sicht muss das nicht sein und ist es auch nicht gerechtfertigt den Wind- und Solaranlagenbetreibern gegenüber. Wir rufen sie daher auf, ebenfalls Stellung zu beziehen.
— Der Autor Julian Göhler ist Co-Gründer und Co-Geschäftsführer von Wind Energy Trading. Zuvor arbeitete er bis 2012 als Short Term Energy Manager bei der Statkraft Markets GmbH. Seine berufliche Laufbahn startete er als Risikoanalyst bei HBOS und Analysen für Unicredit. www.wet-ag.ch —
Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com
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So lange man mir nicht die ökobilanz der windkrafträder erklärt und So lange der rotorenschrott nicht wieder verwertet wird,bin ich gegen windkraft anlagen jeglicher art.und solange der Naturschutz und Vogelschutz hinten ansteht werde ich auch nie wieder grün wählen…..www.rettet den reinhartswald.de
Mfg michael Pohlmann
Seit Jahren plädieren wir #BioEnergon Green Energy für vertikale Windkraft, kaum -Lärm –keine Verspagelung der Landschaften -100% Recycle bar –kein Vogelschlag -50% mehr Leistung –geringe Kosten für Instandhaltung usw. # https://www.researchgate.net/publication/320740266.
Das kommt in Deutschland nicht an, denn es ist nicht auf „deutschem Boden gewachsen!
Die Lösung dieser Probleme ist BESS Kraftwerk™. Die Netze, Verbraucher, Stadtwerke, Verteilnetzbetreiber werden entlastet. Das reiche Deutschland ist arm an Problemlösungen, weil man auf den Istzustand beharrt! Das beste Beispiel dafür ist die Automobilität und sei es Betrug, man beharrt auf das was ist. Erst wenn nichts mehr geht, wird versucht in aller Eile von 0 auf 100 umzustellen. Der Schaden ist aber schon da! Vorausschauend Probleme erkennen und lösen,
ist verpönt. Am deutschen Wesen wird die Welt genesen?
Ohne das jetzt bis ins letzte verstanden zu haben (dazu ist der Artikel mit zu heißer Feder geschrieben: Im zweiten Absatz müsste doch zunächst damit angefangen werden, dass es bei der Produktion zu prognostizierten Abweichungen gegenüber dem Verbrauch kommt. Erst im zweiten Schritt kann es dann kurzfristig zu weiteren Abweichungen von dieser Prognose kommen, zu deren Kompensation man dann Regelenergie einsetzt. Und worauf bezieht sich beispielsweise die Vermarktungsprämie, die „um einen Euro steigen wird“? Auf die kWh? Oder doch eher auf die MWh?): Der nicht namentlich genannte „Verfahrensteilnehmer“ ist jedenfalls NEXT-Kraftwerke. Unter „Blogs“ findet man auf deren Webseite weitere Infos.
Mir scheint dieser Artikel entweder unreflektierte oder ganz gezielt manipulative Panikmache zu sein. Verwerfungen, ob durch schlechtes Marktdesign oder durch Manipulationen, kommen auf einem unregulierten Markt schon mal vor. Wir kennen das genauso von den Aktienmärkten. Ganz offensichtlich war das Mischpreisverfahren der BNetzA noch nicht ausgereift, wenn auch gut gemeint.
Aber auf Dauer werden die oben beschriebenen Extrempreise doch kein Problem sein: Es sind bisher offensichtlich seltene Einzelfälle, die nur in homöopathischer Verdünnung auf den Verbraucherstrompreis durchschlagen. Wenn sie häufiger werden, sollte das langfristig neue Marktteilnehmer auf den Plan rufen, die die erforderliche Regelenergie günstiger anbieten können. Auch Stadtwerke könnten es vermeiden, Spitzenlasten zu ungünstigen Zeiten abrufen zu müssen, indem sie eigene Speicher betreiben – dass wir Speicher brauchen werden, ist ja klar, und dass sie Geld kosten werden, auch. Es käme nur darauf an, dass jeder Speicher so gut wie möglich genutzt wird, damit die Auswirkung auf den Strompreis so gering wie möglich ist. Relativ weniger Ausgleichsbedarf besteht grundsätzlich, je größer das betrachtete Netzgebiet ist, also auf der höchsten Netzebene.
Wenn außerdem mehr Power-to-Gas-Anlagen laufen, wird es notwendig sein, diese jederzeit abwerfen zu können, um damit für einen Ausgleich von Verbrauch und Erzeugung zu sorgen. Auch diese Großverbraucher können sich dann überlegen, ob es sich für sie lohnt, um solche kurzfristigen Abwürfe zu vermeiden, einen Kurzfrist-Speicher zu betreiben. Aber auch hier gilt: Auf der höchsten Netzebene wird sich das wahrscheinlich günstiger darstellen lassen.
Ich habe mir jetzt noch einmal den Blog von NEXT-Energie genau zu Gemüte geführt und doch etwas mehr verstanden, wenn auch dort manche Schlussfolgerung nicht ausreichend begründet wird.
Das Problem lag – kurz gesagt – darin, dass bei den Regelenergieausschreibungen niedrige Arbeitspreise geboten worden waren, und zwar niedriger als die üblichen Intraday-Preise für die Sekundärreserve. Da die Regelenergie aber der letzte Rettungsanker bei Abweichungen der tatsächlichen Erzeugung von der Prognose ist, sollte sie deshalb am seltensten zum Einsatz kommen, und entsprechend müsste ihr Arbeitspreis der höchste von allen Reserven sein. Die Ausschreibung der Regelenergie im Mischpreisverfahren durch die BNetzA hat also marktwidrige Preisverhältnisse produziert.
Das führte dazu, dass einige gewitzte Marktteilnehmer ihren prognostizierten Ausgleichsbedarf nicht vorausschauend mit der eigentlich dafür vorgesehenen Sekundärreserve am Intraday-Markt deckten, weil die dort erzielten Preise höher waren, als die günstigsten Arbeitspreise der Regelenergie, sondern kurzfristig auf ebendiese vertrauten. Die war damit aber überfordert, weil die ausgeschriebenen Mengen nur so bemessen sind, dass sie reichen um Abweichungen von der Prognose auszugleichen, aber nicht zusätzlich schon länger prognostizierte aber mit Mut zum Risiko offen gelassene Differenzen von Erzeugung und Verbrauch. Die Überforderung der Regelenergie führte dann einerseits zu Versorgungsengpässen im Netz und andererseits dazu, dass auch die Anbieter von Regelenergie zum Zuge kamen, die sehr hohe Arbeitspreise geboten hatten, von denen aber niemand geglaubt hatte, dass man auf sie werde zurückgreifen müssen.
Was der Herr Köhler nicht sagt, aber vermutet werden darf, ist, dass sich unter diesen „gewitzten Marktteilnehmern“ auch Vermarkter von Windenergie (Herrn Köhlers Arbeitgeber) befanden, die ihren Windstrom langfristig verkaufen und kurzfristige Produktionsausfälle durch an der Börse zugekauften Strom und Regelenergie ausgleichen (bzw. mutatis mutandi auch Produktionsüberschüsse). Die hatten hoch gepokert und verloren, weil die Regelenergie dann doch nicht günstiger war als der Börsenstrom, sondern im Gegenteil auf exorbitant teure Bieter ausgewichen werden musste. Die Unterstellung, dass das von den Alten Dinos provoziert worden war, die als Anbieter daran gut verdient haben, deren Schwestergesellschaften (ÜNB) aber auch als Nachfrager auftreten, kann man glauben oder auch nicht. Ich vermute eher, dass es einfach zu viele dieser „gewitzten“ aber dann doch nicht so erfolgreichen gab. Die werden sich vielleicht ein besseres Risikomanagement zulegen müssen, und sich mehr an der Realwirtschaft orientieren: Wenn eine Differenz bekannt ist, auch mit den Instrumenten ausgleichen, die dafür vorgesehen sind. Das ist wie mit Optionen an der Aktienbörse: Wenn da mehr ausgegeben werden, als es Aktien gibt, kann der Markt kurzfristig sehr eng werden.
In der Konsequenz sollte man sich grundsätzlich fragen, ob die Direktvermarktung von Erneuerbaren-Anlagen überhaupt sinnvoll ist, oder nicht unnötige Kosten erzeugt. Billiger sollte es jedenfalls sein, wenn auf der höchsten Netzebene, d.h. durch die Übertragungsnetzbetreiber, für den Ausgleich gesorgt wird. Je kleinteiliger der Ausgleich erfolgt, desto öfter kauft einer positive Regelenergie, weil er gerade zu wenig erzeugt, während ein anderer gleichzeitig negative in Anspruch nehmen muss, weil er gerade einen Produktionsüberschuss hat. Ein Börsenhandel findet ja für diesen kurzfristigen Ausgleichsbedarf eben nicht statt. Würde das aber auf der höchsten Netzebene verrechnet, dann hätte keiner Regelenergie benötigt, und entsprechend wären an der einen Stelle teure Energieerzeuger nicht zum Einsatz gekommen, bloß um den Strom an anderer Stelle billigst zu verramschen oder abzuregeln. Grundsätzlich sollte gelten: Schuster bleib bei deinem Leisten. Jeder sollte das tun, was er am besten kann. Ein Erzeuger von Erneuerbaren sollte sich um den Betrieb seiner Anlagen kümmern, ein Erzeuger von Regelenergie um seine, und ein Netzbetreiber um den Ausgleich – jeder um das, was er am besten kann. Das nennt sich Arbeitsteilung und ist ein Erfolgsrezept unserer Wirtschaftsstruktur schon seit 10.000 Jahren oder länger.
Die Transparenz die durch die Netzbetreiber der höchsten deutschen Netzebene angegriffen wurde, fehlt damit jetzt im Agieren der einzelnen Marktteilnehmer um über die gruppenbezogenen Vorteile den gesamtgesellschaftlichen Nutzen im Blick zu halten?
Die Betreiber der Power-to-Gas-Anlagen brauchen ebenfalls Planungsicherheit, denn die Investitionskosten mit diesen Wirkungsgradverlusten sind (bei derzeitigen Produktionsvolumen und Erträgen) hoch. Produktionseinheiten als Windkraftanlagen mit Power-to-Gas-Einheiten könnten dann, als Ergebnis aus größeren Prognoseunsicherheiten, stromnetzfern/-unabhängig konzipiert werden.
Bei länderübergreifendem Redispatch („Würde das aber auf der höchsten Netzebene verrechnet, dann hätte keiner Regelenergie benötigt, und entsprechend wären an der einen Stelle teure Energieerzeuger nicht zum Einsatz gekommen, bloß um den Strom an anderer Stelle billigst zu verramschen oder abzuregeln.“) wirken darüberhinaus für Details der zur wählenden Netztransferroute multifaktorielle Einzelereignisse (mit nachgelagerten Kosten), welche zwar von europaweiten Konzernen koordiniert werden (könnten) nicht jedoch im einzelstaatlichen Gesetzeswerk berücksichtigt sind?
Billigste Netzkosten oder anteilige Förderung der dezentralen Bürgerenergie, Industrienachfrage oder Haushaltskunden-Ausgleichsenergie?
(„Direktvermarktung von Erneuerbaren-Anlagen überhaupt sinnvoll“)
Im Verteilnetz („Ein Erzeuger von Erneuerbaren sollte sich um den Betrieb seiner Anlagen kümmern, ein Erzeuger von Regelenergie um seine, und ein Netzbetreiber um den Ausgleich – jeder um das, was er am besten kann.“) wären damit die großen Energieversorger langfristig außen vor, wenn Bürger*innen das subsidiar organisieren. Ein großer Teil des deutschen Verteilnetzes gehört auch Eon und damit wird ein Teil des neueren Vermarktungs- und Vertriebskonzeptes des Konzerns (in Zukunft, bei konzeptionstreuer Weiterentwicklung dieser Ansätze) in Frage gestellt. RWE stellt die eigenen Ressourcen stärker in den Dienst der Stromerzeugung und wird damit unabhängiger in einer Situation des gleichberechtigten Zugangs ( Entwicklung/Verteilung der Netzkosten? Dynamische, europaweite Stromtarifangebote? Qualitative Angebotsprofile/Standardisierung (hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Kraftwerke/Zwischenspeicher)? ) zu Verteil- und Übertragungsnetzen?
@ JCW
Das, was Sie hier mit den „gewitzten“ Marktteilnehmern so treffend dargestellt haben, nannte man schon 2012 zocken bis zum Blackout.
Siehe hier:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Stromhaendler-gefaehrden-Netz-article5516456.html
https://diepresse.com/home/wirtschaft/international/732800/Gefahr-durch-Stromhaendler_Zocken-bis-zum-Blackout.
„In der Konsequenz sollte man sich grundsätzlich fragen“, ob Regelenergie am freien Börsenstrommarkt in versorgungsicherheit-gefährdender Menge gehandelt werden sollte oder nur in Teilmengen oder man eine gehandelte 30-Minuten-Reserve dazuschalten sollte?
Interessant ist, daß die Direktvermarktung (bzw. alle Formen der Direktvermarktung) angegriffen wird, also eine Vermarktungsform, welche teils nicht durch die Hände einiger weniger (relativ intransparent agierender (Privatunternehmen) oder intransparenter gewordener) Akteure (wie den ÜNB) läuft?
Die Idee einer weiteren „Minuten-Reserve“, mit integrierter Kompensation von Redispatchkosten wird bereits eingeplant:
https://www.netztransparenz.de/EnWG/Kapazitaetsreserve
„Mit der Kapazitätsreserve soll gemäß § 13e EnWG ab dem Winterhalbjahr 2020/2021 außerhalb des Strommarktes eine Reserve in Höhe von 2 GW gebildet werden. Die Leistung kann von Erzeugungsanlagen, Speichern sowie regelbaren Lasten vorgehalten werden. Die Kapazitätsreserve ist notwendig, um in außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Situationen die Systembilanz zu stützen und auf diese Weise das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch zu erhalten. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit soll die Kapazitätsreserve zum Einsatz kommen, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um die Nachfrage an elektrischer Energie zu decken. Die in der Kapazitätsreserve gebundenen Anlagen sollen zudem, soweit möglich, die Funktion der Netzreserve übernehmen. Sofern die Anlagen in netztechnisch geeigneten Regionen stehen, werden die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) diese auch in Fällen anfordern, in denen es für die Systemsicherheit aufgrund von Netzengpässen erforderlich ist.“
Hier erleben wir die ersten Anzeichen am Organismus Deutschland für ein, wie der Mediziner sagen würde, multiples Organversagen:
Politikversagen – die Legislative erlässt Regelwerke die nicht funktionieren und zu komplex sind
Verwaltungsversagen – die Exekutive gibt sich handlungsunfähig
Marktversagen – Wucher treibt seine Blüten, auf Basis der Einflussnahme auf die Legslative
Justizversagen – die Judikative urteilt anhand der Regelwerke, ist aber nicht in der Lage dem dringenden Handlungsbedarf von Exekutive und Legislative mit einer Urteilsbegründung auf die Sprünge zu helfen
Wohin soll das noch führen?
Das Minimum was man sich in einer Demokratie durch die Stützen der demokratischen Wertesysteme erwarten kann, nach einem Urteil, ist die Begründung, wie sich ein Urteil begründen lässt.
Ein undemokratischer Gegenwert dazu wäre Willkür der Agierenden in Machtstrukturen (graduell: Anarchismus bis Totalitarismus).
Ich stimme JCW und auch Hartmut in seinen Ausführungen vollkommen zu!
Achtung Provokation – Wie viel Bleistiftspitzer arbeiten eigentlich in der Netzargentur?
Bislag hatte ich gelernt, dass Atom- und Fossilkraftwerke als sog. Dynosaurier die Grundlast erzeugen und Gaskraftwerke die Spitzenlast abdecken würden.
Seit einigen Jahren ist vermmehrt von der Regelenergie die Rede, mit deren Hilfe eigentlich die Netztfrequenz durch Mikro-Energieeinsatz konstant gehalten werden soll. Also im geringem Umfang als Differenz zw. Bedarf und Erzeugung.
Wird immer wieder als lukrativer Hinzuverdienst verkauft oder auch genutzt.
Mit zunehmender richtigerweise gewollter und ungehindeter Einspeisung von sehr volantiver Energie von PV- und Windenergieanlagen kommt das bisherige Modell der Netz-Konstanz letztendlich mit den angekündigten Ausstiegen aus Atom- und Fissilerenergie gehörig ins Wanken!
Konstantenergieerzeuger, wie Bio-Gasanlagen werden hier in der Betrachtung mal ausgeklammert.
Bemerkung: bis jetzt wurde noch kein Kohlekraftwerk vom Netz genommen!
Wenn jetzt durch den politischen Willen getrieben, sowohl Atom- wie auch Fossile Kraftwerke als Dickschiffe abgewählt werden sollen, was ich persönlich sehr begrüße, sollten doch die Verantwortlichen der Netzargentur möglichst öffnetlich an einem Plan bastelt, wie denn die Netzsicherheit, Frequenz, zukünftig gesichert werden sollte.
Gehört habe ich bislang Nichts. Kennt Jemand Namen?
Weiß Jemand von solchen Plänen? Wer arbeitet daran? Welcher der beteiligten Politiker ist technik-affiniert genug, um die notwendigen Reccourcen und Zusammenhänge zueinander zu bringen? Mit einem Germanistik-Studium ist man hier nicht ausreichend ausgestattet; das sollte man besser dann auch so artikulieren!
Ich habe da sehr große Befürchtungen.
M.E. mangelt es hier an technischem Sachverstand, um ein E- Energiegerippe Deutschland verlasslich auf die Beine zu stellen.
Mal ein Gedanke:
Energieerzeuger, die an der Strombörse operieren, sollten gemeinsam mit einer gesicherten Grundlast und auch mit einer möglichen Spitzenlast anbieten (müssen). Abrechnug sollte getrennt erfolgen.
Nur als Spitzenlast wäre nicht hilfreich! Daher wird auch jeder Betreiber einer einzelnen PH-Anlage oder auch Windkraftturbine aussen vor sein.
Regelenergielieferung sollte nur als Mischpreisverfahren eine Zulassung finden, in der Bereitstellung und auch möglicherweise abzurufene Lieferung preislich benannt und in Beziehung gebracht wird.
Die Aufgabenstellung wird sein: Wie wird 60 -80 % Grundlast sichergestellt werden können?
Alle Energieverbraucher sollten in Cluster unterteilt werde, die
1) über keinerlei Speicherleistung verfügen; Privat-Verbrauer
2) über Speicherleistung von x Minuten Verfügen, und somit eine Nichtlieferung überbrücken könnten.
3) über Speicherleistung von y Minuten verfügen.
Bilanzierung erfolgt verantwortlich über die Netzargentur.
Ohne hinreichende Speicherung wird die prognostizierte Energiewende nicht erreicht werden können.
Hier fehlt es m.E im Ansatz von Netzsteuerung von Erzeugern, wie bisher auch, aber auch von Überbrückung durch Speicher der Verbraucher.
Das Verfahren Regelernergie erklärt hier nur den aufkommenden Sachverhalt an der Oberfläche.
Thomas
Strom ist meines Erachtens eine Stütze unserer Gesellschaft und gehört nicht in die Hände von privaten Netzbetreibern. Mein Wunsch: Verstaatlichung der Übertragunsnetze in einer Gesellschaft. Alle anderen Netze in die Hände von regionalen Netzbetreibern, welche den Kommunen und Städten gehören. Stromerzeuger (die gerne privat bleiben können) verkaufen ihren Strom über sogenannte PPA an die regionalen Netzbetreiber und diese verkaufen ihn direkt an die Stromkunden in ihrem Gebiet. Ein Preis für Verkäufer (dann wird sich ganz schnell die preiswerteste Form der Erzeugung durchsetzen) und Verbraucherpreise gestaffelt nach Verbrauch. Keine Börse, keine Makler, keine Check-24-Vergleichsportale. Der Strommarkt darf ruhig wieder so langweilig werden, wie vor 50 Jahren….
Im Prinzip ist das durchaus überlegenswert. Jedenfalls sinnvoller, als BMW zu verstaatlichen. Strom braucht eben jeder, auf einen BMW kann man verzichten (wobei der Vorschlag ja gar nicht direkt von Kevin Kühnert kam, sondern ihm von einem provokanten Journalisten in den Mund gelegt wurde, und er hat die Falle nicht gleich bemerkt. Kühnert ging es eigentlich um Wohnungsunternehmen, die den Wohnraum verknappen um die Preise hoch zu treiben). Zur Zeit kämpfen wir aber eher gegen die gegenteilige Tendenz: Komunen sollen alle ihre Eigenunternehmen, insbesondere die Wasserversorgung, privatisieren. Die EU ist da leider ganz vorne mit dabei, unsere lebenswichtige Infrastruktur kommerziellen Interessen zu unterwerfen. Was dabei herauskommt, sieht man in England bei den Bahnen (schwere Vernachlässigung der Schienennetze), in Deutschland bei der Post (unterbezahlte, unzuverlässige Zusteller, Schließung von Filialen in der Fläche). Der Private schaut halt, wo er Geld verdienen kann, wo das nicht geht, drückt er sich mit immer neuen Vorwänden um den übernommenen Versorgungsauftrag. In Oberbayern hat die private BOB-bahn alle ihre Schneepflüge abgeschafft. Wenn es etwas mehr schneit, dann fährt sie einfach tagelang nicht und spricht von höherer Gewalt.
Es geht schon, auch das Netz in privater Hand zu lassen, aber der administrative Aufwand bei der Bundesnetzagentur um die Erfüllung des Versorgungsauftrags zu überwachen ist schon enorm – da könnte man sie eigentlich auch verstaatlichen, und die Abnahme der Reibungsverluste würde den Effizienzverlust aufwiegen.
Aber wie gesagt: Die Lobby der Kapitalanleger kämpft um immer neue Betätigungsfelder und eines herzugeben – das ist fast utopisch. Schließlich sind wir fast alle über Lebens- und Rentenversicherungen Kapitalanleger, und können davon gar nicht genug haben, um unser Alter abzusichern.
Auch gewerbliche Informationsanbieter sollte man (unter obiger Überschrift) nicht vergessen.