CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer plädiert dafür, das System der Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiesektor grundlegend umzugestalten: Der Ausstoß von Treibhausgasen solle künftig zentrale Maßstab für die Bemessung werden. „Es geht uns dabei um besseren Klimaschutz, nicht um mehr Staatseinnahmen“, schreibt sie in einem Gastbeitrag für die „Welt am Sonntag“. Unter dem Strich dürfen die Bürger dabei aber nicht belastet werden. Für CO2-Aufschläge im Verkehr oder bei der Wärme muss es im Gegenzug andernorts Entlastungen geben, zum Beispiel beim Strompreis durch eine Reform der EEG-Umlage und der Stromsteuer. Kramp-Karrenbauer hat den Beitrag zusammen mit Andreas Jung, stellvertretender Vorsitzender der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, verfasst. Jung ist maßgeblich daran beteiligt, die Position der Union für das im September zu verabschiedende Klimaschutzgesetz zu formulieren.
Zudem schlagen die CDU-Politiker vor, Steueranreize für die Entwicklung und den Einsatz klimaschonender Technologien sowie für energetische Sanierungen zu schaffen. Ebenso soll es eine Abwrackprämie für Heizölkessel geben – deren Einbau die Bundesregierung derzeit bei einer Modernisierung noch mit bis zu 2500 Euro subventioniert, während Länder wie Dänemark diese Technologie längst verboten haben. Anders als manche Politiker des Koalitionspartners SPD wollen Kramp-Karrenbauer und Jung für den Klimaschutz aber keine neuen Schulden machen – sie fordern die „grüne Null“. Darüber hinaus sprechen sich die CDU-Politiker dafür aus, die Nachhaltigkeit als zentrales Prinzip im Grundgesetz zu verankern. Zu den Defiziten beim Ausbau der Photovoltaik und Windkraft in Deutschland äußerten sie sich nicht.
Im „ZDF-Morgenmagazin“ betonte Kramp-Karrenbauer, dass eine CO2-Bepreisung kommen müsse – darin sei man sich in der Regierung einig. Die Union bevorzugt derzeit einen Zertifikatehandel, die SPD eine CO2-Steuer. Das ganze System der Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiesektor müsse auf den Prüfstand: „Vieles bei der Energiewende ist Stück für Stück gewachsen. Wir sehen aber jetzt, dass manches zur Reduktion von CO2 beiträgt, manches nicht. Daher muss man jetzt dort umbauen, wenn man die Klimaschutzziele erreichen will“, sagte Kramp-Karrenbauer. „Wir haben nicht zu wenig Steuern, aber zu wenig Steuerung mit Blick auf den Klimaschutz“, fasste sie zusammen.
„All das, was wir derzeit an Forderungen aus der großen Koalition hören, hätte in den letzten Jahren schon längst umgesetzt werden können“, erklärte Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen in der „Tagesschau“. Parteichefin Annalena Baerbock kritisierte im „NDR-Info-Radio“, dass die CDU-Chefin vor allem auf Anreize setze. „Politik ist dazu da, um Regeln zu vereinbaren. Und mit Freiwilligkeit allein kommen wir nicht weiter“, sagte Baerbock.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die vorgeschlagene Abwrackprämie für Ölkessel als einen wichtigen Schritt, um im Wärmebereich mehr CO2 einzusparen. „Ölheizungen passen nicht in eine moderne, klimafreundliche Wärmeversorgung. Sie heizen das Klima auf. Wir müssen uns so schnell wie möglich von fossilen Energieträgern verabschieden“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. Statt neue Öl- und Erdgasheizungen weiter zu fördern, sei der vollständige Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor voranzubringen. Erneuerbare Wärmetechnologien seien ausgereift und stünden in breitem Umfang zur Verfügung: von Wärmepumpen über Solarenergie bis zu Holzenergie, Biogas und Geothermie. Alte Ölheizungen dürften nicht durch neue ersetzt werden. Der BEE setzt sich deshalb für eine steuerliche Förderung für Heizungstechnologien mit CO2-freien Energieträgern ein. „Die steuerliche Förderung darf auf keinen Fall Heizungstechnologien mit fossilen Energieträgern subventionieren. Sonst schaffen wir die Klimaziele nicht“, sagt Peter.
„Die von der CDU-Parteivorsitzenden Kramp-Karrenbauer vorgeschlagene Abwrackprämie für Ölheizungen könnte die dringend benötigte Wärmewende voranbringen“, erklärt Stefan Kapferer, Hauptgeschäftsführer des Energiewirtschaftsverbandes BDEW. Fast jede vierte Heizung ist dem BDEW zufolge 25 Jahre alt oder älter, das Durchschnittsalter liegt bei 17 Jahren. Lediglich gut ein Drittel der Heizungen in Deutschland sind jünger als zehn Jahre. „Wir brauchen endlich eine steuerliche Abschreibung für energetische Gebäudesanierungen, um das gewaltige CO2-Einsparpotenzial im Wärmemarkt zu heben“, sagt Kapferer.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text wurde am 12. August 2019, 15.30 Uhr um das Statement des BDEW ergänzt.
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Wie passend!
Habe mich gerade gestern zur Ablösung meiner 30 Jahre alten technisch gut funktionierenden Ölheizung und Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung in einem Zweifamilienhaus beraten lassen.
Erkenntnis: 2 Eisspeicher, Röhrenabsorber, Sole-Wärmepumpe, Wärmespeicher, Frischwasseranlage, Steuerung, Verrohrung, Tiefbau und Montage kommen auf einen Betrag von ca. 65 TEuro.
Und dabei bleibt die alte Ölheizung als Notheizung im System eingebunden – sonst würde noch ein Dritter Eispeicher notwendig werden.
Da muss ich meine – wie ich meine – überdurchschnittliche Motivation/Interesse an Erneuerbarer Energie und der Energiewende aus jedem Winkel zusammen kratzen damit ich diese Kosten für mich und für meine Frau schön rechnen kann. Den die bestehenden Fördertöpfe reduzieren die Kosten nur auf 52 TEuro.
Die zusätzliche Öl-Heizungsabwrackprämie müsste schon deutlich höher ausfallen als die mickrige E-Mobilitätprämie von 4 TEuro.
Ohne ein Verbot der Politik wird jeder vernünftig haushaltende Mensch die kostengünstige Lösung
mittels Erneuerung durch eine vermeintlich „moderne“ Ölheizung mit Warmwasserspeicher.
Oder man wartet ab, bis alle Parteien noch „grüner“ werden und sich gegenseitig bei den Prämien überbieten 😉
Wo es sinnvoll möglich ist, ist Wärmeschutzdämmung keine schlechtere Alternative, wenn das Gesamtkonzept dafür mit Planungsicherheit (über die Legislaturperioden hinaus) erweiterbar ist.
Die Art der Wärmeübertragung in die Wohnbereiche wird damit weniger vorrangig, denn die Leistungsanforderungen an die Heizungselemente (Kleinheizelemente = Glühbirnen = Elektro(speicher)heizung aus Windkraftstrom?) sind (gegenüber den Zeiten vor den Wärmeschutzverordnungen (ab 1976/1977)/Energieeinsparverordnung (ab2002) ) deutlich reduziert (auch mit Sicherheitsreserven für unerwartete Wetterlagen).
Auch gesetzliche Verbote können ein Verfallsdatum haben, wie das bei Glühbirnen, als ressourcenschonender Kleinheizelemente, in individuellen Lebensituationen, teils sichtbar wird?