Bayern streicht 0,5C-Wert rückwirkend aus seiner Photovoltaik-Speicherförderung

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Die neue Photovoltaik-Speicherförderung aus dem 10.000-Häuser-Programm in Bayern ist gerade einmal eine Woche alt, da gibt es bereits Änderungen. In den ursprünglichen Vorschriften gab es die verpflichtende Nebenbedingung, dass der Wert der Entladeleistung mindestens 0,5-mal (0,5C) dem Wert der Speicherkapazität entsprechenden muss. Diese Vorgabe erfüllen längst nicht alle am Markt verfügbaren Photovoltaik-Speichersysteme.

Nun ist diese Bedingung rückwirkend zum Programmstart am 1. August wieder aufgehoben worden, wie es auf der Website zur Photovoltaik-Speicherförderung heißt. Dies wird begründet, dass man „innovative Speichertechniken und große Speicher“ nicht ausschließen wolle. „Es wird trotzdem empfohlen, bei Neuinstallationen eine möglichst hohe Entladeleistung vorzusehen, um auch kurzfristig höheren Strombedarf im Haus abdecken zu können und leichter an einem künftigen lokalen Strommarkt teilnehmen zu können“, heißt es weiter. Auf die Aktualisierung verwies auch eine Sprecherin des bayerischen Wirtschaftsministeriums gegenüber pv magazine. Sie erklärte, dass gerade innovative Redox-Flow- oder Salzwasserspeicher die Vorschrift noch nicht erfüllen könnten. Die Hersteller sollten dennoch versuchen, Speichersysteme mit hoher Entladekapazität auf den Markt zu bringen. „Dieser Aspekt wird bei einer möglichen Weiterentwicklung des Programms verstärkt Berücksichtigung finden“, so die Sprecherin weiter.

Bayern stellt bis zu 3200 Euro an Zuschüssen für Speichersysteme bis 30 Kilowattstunden Kapazität in Kombination mit der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage bereit. Zudem gibt es einen Zuschuss für private Ladestationen von 200 Euro. Alle weiteren wichtigen Bedingungen und wie sie die Förderung beantragen können, ist in unserem Artikel aus der vergangenen Woche nachzulesen.

Derzeit arbeitet das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk (Carmen) an der Erstellung einer Liste förderfähiger Batteriespeicher für das Programm in Bayern. Der genaue Termin für die Veröffentlichung stehe noch nicht fest, aber es werde voraussichtlich bis zum Monatsende eine erste Liste geben, erklärte eine Sprecherin auf Nachfrage von pv magazine. Herstellern von Photovoltaik-Speichersystemen, die in die Liste aufgenommen werden wollen, sollten das Formular ausfüllen, das Carmen auf seiner Website zum Download anbietet.

Die Photovoltaik-Speicherförderung in Bayern kann nur elektronisch beantragt werden. Dafür haben die Antragsteller laut Website 60 Minuten Zeit. Es wird aber auch darauf verwiesen, dass es bei älteren Browserversionen zu Einschränkungen kommen kann. Es können nur Projekte eingereicht werden, die sich zum Zeitpunkt der elektronischen Antragsstellung noch nicht im Bau befinden. Nach der elektronischen Antragstellung beginnt eine Frist von zwei Monaten, um die kompletten Unterlagen einzureichen. Ein Antragsteller wies pv magazine daraufhin, dass zum Zeitpunkt der elektronischen Antragstellung noch keinerlei Auftrag an einen Fachbetrieb erteilt worden sein darf. Der Antrag müsse in jedem Fall vor der Beauftragung gestellt werden.*

Das Programm richtet sich ausdrücklich an Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern in Bayern. Sie können Anträge auf Zuschuss stellen. Dabei spiele es keine Rolle, wer die installierte Photovoltaik-Anlage später betreibe. Diesbezüglich enthalte das Förderprogramm keine Vorgaben, bestätigte die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums in München.

*Anmerkung der Redaktion: Der Beitrag ist am 8.8., 17:25 Uhr, nochmal ergänzt worden. Demnach müsse Anträge zwingend vor der Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden.

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