Die Regelungen im EEG sind mit jeder Novelle immer weiter verkompliziert worden. Doch es gibt auch Vorschriften, die bei der Schaffung des Gesetzes noch weit weg schienen, nun aber in Kürze die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen vor enorme Herausforderungen stellen könnten. So startete das Fraunhofer ISE unlängst eine Umfrage für Betreiber. Die Freiburger Wissenschaftler wollen ergründen, was sie nach dem Auslaufen der EEG-Förderung mit ihren Photovoltaik-Anlagen vorhaben. Die dritte von fünf vorgegeben Optionen dabei: Nichts machen und einfach weiter einspeisen.
Daraufhin machte uns ein Leser aufmerksam, dass dieses Vorgehen (oder besser Nichtstun) dazu führen würde, dass die Anlage quasi illegal am Netz sei. Rechtsanwalt Sebastian Lange von der Projektkanzlei in Potsdam bestätigte pv magazine: „Ja, Photovoltaik-Anlagen nach Ende der Förderung einfach weiterlaufen zu lassen, würde zu ‚wilden Einspeisungen‘ führen, die aus Netzbetreibersicht zu einer der sieben Todsünden zählen.“ Es sei zwar grundsätzlich erlaubt, die Anlage nach dem Ende der EEG-Förderung weiter zu betreiben, allerdings müsse man einen Abnehmer für den erzeugten Solarstrom finden, wenn dieser ins Netz eingespeist werde.
Damit müssen Betreiber nach derzeitigem EEG also einen Direktvermarkter finden, der gegebenenfalls auch kleine Mengen Solarstrom abnimmt. „Der Wechsel der Vermarktungsform muss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. Und möglicherweise werden hierfür dann auch andere Zähler benötigt“, sagt Lange weiter.
Der Rechtsanwalt macht zudem darauf aufmerksam, dass auch das Privileg beim Eigenverbrauch für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung wegfällt, wenn die Systeme aus der Förderung laufen. Im EEG ist in Artikel 61a festgeschrieben, dass dieses Privileg nur für 20 Kalenderjahre zuzüglich Inbetriebnahmejahr gilt. Dies bedeutet, dass auf den erzeugten Solarstrom aus Post-EEG-Anlagen eine EEG-Umlage von 40 Prozent fällig wird, wie Lange bestätigt.
In Fachkreisen wird das Thema bereits seit einigen Monaten thematisiert. So ist es auch schon Gegenstand eines Fachgesprächs der Clearingstelle EEG gewesen. Dort soll die Bundesnetzagentur erklärt haben, dass man bezüglich dieser Themen auf Lösungen durch den Gesetzgeber hinwirken wolle. Auch Sebastian Lange und die Wissenschaftler des Fraunhofer ISE setzen darauf, dass bis 2021 – wenn die ersten Photovoltaik-Anlagen aus der Solarförderung laufen – eine Anschlussregelung getroffen ist, die Rechtssicherheit für die Betreiber bringt.
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Dann schaut mal in den § 61e EEG, denn dort ist für Bestandanlagen (vor 01.082014 gebaut oder vor 2018 erneuert) geregelt, dass keine EEG-Umlage zu zahlen ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__61e.html
Da sieht man das der Gesetzgeber garnicht an Klimaziele interessiert ist sondern nur wie er uns noch mehr in die Tasche greift . Es würden viel mehr sich eine Solaranlage aufs Dach machen nur werden uns immer mehr Steine in den Weg gelegt mit schnellen und absolut hinüberdachten Gesetzen . Es würden auch viele kleinanlagen kaufen um Eigenbedarfs Strom zu produzieren bei dem der Überschuss kostenlos ins Netz geht aber da will der Gesetzgeber auch noch steuern für . Das kann doch nicht richtig sein das wenn die Anlagen 20 Jahre gelaufen haben werden wir wieder bestraft indem wir die Solaranlage entsorgen müssen weil sich unsere Volksvertreter zu so unüberlegten Gesetze feiern lassen .
Der Gesetzgeber sollte darauf achten,,das die durch das EEG teuer erkaufen regenerativen Energie-Erzeuger nicht von Netz gehen dann würde Deutschland erst Recht seine CO2 Ziele verpassen
Es muss so einfach wie möglich sein eine PV anlage an das Netz zu bringen. Sowas wie anschliessen und vergessen. Was macht Deutschland? 😀 Solange sich da nicht änder werde ich mir keine kaufen.
Vor allem würde dadurch die Förderungsleistung der vielen Stromverbraucher*innen durch die EEG-Umlage im Strompreis, als Dank für die kostenintensivere Aufbauleistung, zugunsten der zentralistisch orientierten Großkonzerne der Stromerzeugung, entwertet, da die funktionsfähigen Einspeiseanlagen, im ebenfalls durch erhöhten Ausbauaufwand des Stromverteilnetzes teureren Netzentgelt, nutzlos für die vernetzte Stromerzeugung würden.
Der Trend dazu wäre die individuelle Optimierung der Anlagen (auch Minimierung der Wartungskosten) mit Stromzwischenspeicherung und damit das Warten auf kostengünstigere Stromspeicherung.
Dezentral organisierte Bürger*innen bieten keine Aufsichtsratsposten an.
Vielleicht ist das eine Ursache der Gesetzesentwicklungen?
Dafür gibt es eine ganz simple Lösung: Abkopplung vom Stromnetz! Das EEG und somit die EEG-Umlage gilt ausschließlich bei einer Netzanbindung. Mit einem ausreichend dimensionierter Speicher kann das Nanogrid ganzjährig autark arbeiten.
Wie soll das dann im Winter laufen. Wenn es so einfach wäre…..
Wenn Sie an langen Winterabenden nicht mit LED-Stirnlampe rumsitzen wollen (den Kühlschrank stellen Sie auch besser in einen ungeheizten Anbau), dann sollten Sie noch in ein BHKW (z.B. Brennstoffzelle) investieren, das Ihnen im Winter Strom und Wärme liefert. Solche Installationen gibt es und sie funktionieren. Am besten ist es natürlich für einen Wohnblock oder Quartier, da kann es sogar wirtschaftlich sein. Für ein EFH ist es noch der pure Luxus.
Vielleicht machen sich die Ökostromanbieter wie die Schönauer Stromrebellen, Lichtblick oder weitere darüber her.
Der PV Anlagenbetreiber wechselt den Anbieter für seine Versorgung und Enspeisung.
Der neue Öko Stromanbieter lässt einen 2 Richtungszähler einbauen.
Der PV Anlagenbetreiber gibt die Zählerstände durch und es wird abgerechnet.
Das muss alles ganz einfach sein. Kein Smart Metering und anderes Gedöns
Hier scheinen ja viele Probleme zu haben, sich an grundlegende Spielregeln zu halten. Wo immer auch nur eine geringste Einschränkung der totalen Freiheit des Anlagenbetreibers, sich kostenlos der Leistungen des Verbundnetzes zu bedienen, am Horizont erscheint, wird auf Stammtischniveau auf die Politik geschimpft. Dabei ist es nun wirklich eine Mindestvoraussetzung für einen funktionierenden Strommarkt, dass jede Ein- und Ausspeisung einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann.
Dabei ist auch hier das genannte Problem gar keines. Entweder werden diese – in der Produktion ja kostenlosen – kWh einen positiven Marktwert haben, dann wird es massenweise Vermarkter geben, die diese gerne in ihren Bilanzkreis aufnehmen und auch noch ne Kleinigkeit zahlen.
Oder aber der Marktwert ist negativ, dann unterlässt man eben die Produktion zu diesen Zeiten. Auch das ist weder technisch noch sonstwie ein Problem.
Warum aber viele Leute erwarten, dass öffentliche Versorgungssystem sollte Ihnen alle noch so kleine Problemchen kostenlos abnehmen, bleibt für mich schleierhaft.
Der Hobbygärtner erwartet doch auch nicht, seine in der Saison zum Teil überschüssigen Erdbeeren einfach auf die Straße zu kippen, auf dass sie jemand aufsammeln und verwerten soll (selbstverständlich ohne dass man dazu mit irgendwem kommunizieren müsste oder gar das sommerabendliche Abkippen der Erdbeeren einmalig anmelden müsste)
Nun schimpfen Sie bitte nicht einfach, sondern benennen Sie doch das Standart-Lastprofil, welches für „wilde“ Einspeiser unter der RLM-Grenze gelten könnte. Das Problem ist nicht, dass alle Beteiligten nur ihre eigenen Informationen haben (dazu gehört auch Ihre unangemessen teure „Kleinigkeit“-Idee, bei negativen Strompreisesen eine 600Wp PV-Ablage Baujahr 1997 durch eine neu zu installierende Fernwirktechnik abzuregeln, deren Neuinstallation den normgerechten Austausch des ganzen unter Bestandsschutz stehenden Zählerschrankes erforderlich machen würde). Das Problem ist, dass es keinen koordinierten Weg von Fachwissen bis zu einer sinnvollen Gesetzesänderung gibt. Und dieses Problem ist nun mal in Berlin.
Die Hobbygärtner haben gegensätzlich zu Ihrer Analogie jedoch auch das Transportsystem zum Stromkunden, als Stromnetz für den Stromverbrauch, mitfinanziert.
Von dieser Vorleistung würden Sie die Stromkunden enteignen.
Konzepte (E.On SolarCloud, EWE myEnergyCloud, Senec.Cloud, sonnenFlat) für virtuelle Zwischenspeicherung von Strom werden bereits (seit einigen Jahren) angeboten.
Wenn staatstreue Beamte Kommentare veröffentlichen, kann man davon ausgehen, dass keine praxisnahen Aspekte berücksichtigt werden.
Die Anlagenbetreiber haben einen großen finanziellen Beitrag zur Energiewende geleistet, den Sie zu würdigen haben. Deshalb ist es unabdingbar, dass sich die Verantwortlichen in der Regierung bis zum Auslauf der Förderung ernsthafte Gedanken machen, wie es mit diesen Anlagen weitergehen soll. Wie Sie sicherlich wissen, bezahlen die Stromabnehmer in der BRD mittlerweile den höchsten Strompreis in Europa. Das liegt aber nicht an den Photovoltaikanlagen, sondern an der hohen Besteuerung des Stroms der eigentlich der Daseinsvorsorge dient und damit bezahlbar bleiben muß!
Ich verstehe überhaupt nicht, warum man eine solche Anlage nicht einfach als Überschuss-Einspeiser weiterbetreiben kann – als wenn man eine neue Anlage mit Überschusseinspeisung errichten würde).
Hier in Österreich ist das zumindest kein Problem. Der NB installiert einen Zähler, der in zwei Richtungen zählt, und leitet die Überschussdaten an den Ökostrom-Käufer weiter.
Das löst zwar nicht die allgemeinen Schwachpunkte (Eigenverbrauchssteuer für Erzeugung > 25 kWh / Jahr, Eigenverbrauchsnutzung durch mehrere Parteien noch ungelöst), aber schlechter wie eine neu errichtete Überschusseinspeisungsanlage sollte es auch nicht sein. Oder ?
ich gehöre auch zu den vielen, deren PV Anlage zum 31.12.2020 aus dem EEG fällt. Auf die Politiker zu schimpfen ist nicht Stammtischniveau sondern berechtigt, weil die ihre Arbeit nicht richtig machen oder besser gesagt ihnen dazu offensichtlich die intelektuellen Fähigkeiten fehlen.
Nun meine Frage:
Wenn ich meine Kleinanlage 1 KWp auf Eigenverbrauch umstelle und den Überschuss ungezählt d.h. Ferrarazähler mit nachgerüsteter Rücklaufsperre ins Netz einspeise kann eine Kleinstmenge Rückspeisung zwar keinem Bilanzkreis mehr zugeordnet werden, es ist aber unentgeltlich netzdienlich. Sieht jemand rechlichen Einwand gegen dieses Ansinnen.
Zweirichtungszähler ist unwirtschaftlich. Desweiteren möchte ich keinen Erlös mehr haben, mir reicht die bisherige steuerrechtliche Bürokratie. Gewinnermittlungspflicht nach §4 Abs.3 EStG zukünftig nein Danke.
habe erst heute Ihren Kommentar gelesen.
Habe eine kleine Anlage, soll zum Jahresende abeschaltet werden.
Ich machte den Vorschlag, weiter unentgeldlich einzuspeisen, Strom ist Strom, und dies mit der Jahresendabrechnung, entnommener Strom zu verrechnen.
Das ist aber nicht machbar, weil zu einfach, für die Politiker.
Klimaschutz – was für eine Heuchellei.
Der Solarstrom entspricht in Deiutschland, dem von 2 Kohlekraftwerken (wie Dattel4)
Ich habe 2014 ein PV mit 1kW-peak im EFH errichtet. Der Netzbetreiber enm (Koblenz) hat dazu einen neuen Zähler installiert.
Mit dem FA habe ich nichts zu tun, da ich die Vorsteuer nicht geltend gemacht habe. EEG-Umlage ist auch nirgends fällig. Bei der Bundesnetzagentur ist die Anlage gemeldet ud vom Netzbertreiber bestätigt.
900 kWh/a im Durchschnitt, 700 kWh Eigenverbrauch, 200 kWh werden eingespeist und ich bekomme dafür 11Ct/kWh vom Netzbetreiber.
@Müller Gerhard. Vlt. einfach abmelden und als neue Anlage dem Netzbetreiber melden? Die Eigenstromnutzung ist allemal sinnvoller als die Einspeisung – jetzt jedenfalls.
Die ganze Aufregung ist umsonst, der Einspeisevorrang gilt weiter, denn die EnergieAgentur.NRW teilte mit:
„Rechte und Pflichten für den Weiterbetrieb aus dem EEG
Der Verlust des Förderanspruchs hat auf zahlreiche Regelungen des EEG keine Auswirkungen, wie sowohl die Stiftung Umweltenergierecht als auch die Kanzlei von Bredow Valentin Herz feststellen. Damit kann der Anlagenbetreiber weiterhin seine Rechte, die sich aus dem EEG ergeben beanspruchen. Dies gilt insbesondere für den Anspruch auf Netzanschluss und vorrangige Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms. Dies bedeutet aber gleichzeitig auch, dass die Betreiber an die im EEG vorgeschriebenen Pflichten gebunden sind.“
Ein Abschalten von kleinen Anlagen wegen Netzproblemen ist doch grundsätzlich nicht notwendig und betrifft deshalb nur große..
Meine 1,8KWp Anlage wurde im März 1992 installiert. Seit dieser Zeit läuft sie problemlos. Die Siemens Module haben jetzt noch ca. 1,6 KWp. Ich installiere gerade eine 5 KWp Anlage nach. Über einen Greenrock-Speicher sorge ich für einen hohen Grad an Autarkie. Jetzt will ich die 1,6 KWp zu den 5 KWp dazuschalten. Der Netzbetreiber (LVN) lässt das nicht zu; wenn ich die Altanlage abbaue und 1,6 KWp neu aufs Dach baue wird das genehmigt. Kann so ein Unsinn sein? Das wäre doch wohl gegen den Sinn des EEGs.
Auch meine Anlage (2,7 KW) läuft zum Jahresende aus.
Meine Anregung, beim Netzbetreiber war, weiter einspeisen, ohne Bezahlung, dafür verrrechnen des entnommenen Stroms bei der Jahresabrechnung. Strom ist schließlich Strom.
GANZ EINFACH – aber für Vorgaugler des Klimaschutzes nicht machbar.
WARUM eigentlich nicht ???