Wirtschaftsweise fordern sektorenübergreifenden Preis für Treibhausgas-Emissionen

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Das Klimakabinett will sich am kommenden Donnerstag mit einem Preis für CO2-Emissionen befassen, die Bundesregierung plant im September eine Grundsatzentscheidung zu konkreten Klimaschutz-Maßnahmen. Im Vorfeld hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung am Freitag das von der Bundesregierung beauftragte Sondergutachten „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ vorgestellt. Darin geht es insgesamt um Reformoptionen für die deutsche Klimapolitik, welche die sogenannten Wirtschaftsweisen als kleinteilig, teuer und ineffizient bewerten.

Eine Neuausrichtung dieser Klimapolitik bietet laut Gutachten die Chance, Wirksamkeit und volkswirtschaftliche Effizienz zu verbinden und international anschlussfähig zu sein. „Kernelement dieses Neuaufbruchs sollte die Entscheidung für einen CO2-Preis als zentrales klimapolitisches Instrument sein“, schreibt der Rat: „Ein einheitlicher Preis für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) würde sicherstellen, dass Emissionen immer dann unterlassen werden, wenn ihre Vermeidung günstiger ist als der Preis.“ Kleinteilige Zielvorgaben, insbesondere solche für einzelne Sektoren, würden hingegen einer effizienten Lösung im Weg stehen.

Die Wirtschaftsweisen empfehlen, spätestens bis zum Jahr 2030 den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) in allen Mitgliedstaaten auf die Sektoren Verkehr und Gebäude auszuweiten und somit einen über alle Sektoren einheitlichen CO2-Preiszu etablieren. „Auf europäischer Ebene könnten damit die getrennten sektoralen Ziele entfallen, zusätzliche nationale Klimaziele sollten bereits jetzt fallengelassen werden“, so der Rat. Als Übergangslösung müsse in den bislang nicht vom EU-ETS erfassten Sektoren Verkehr und Gebäude ein separater CO2-Preis etabliert werden, als separates Emissionshandelssystem oder als CO2-Steuer. Ein separater Emissionshandel sei einfacher zu kommunizieren und später leichter in den integrierten Emissionshandel zu überführen, eine CO2-Steuer ließe sich schneller einrichten.

Einen Preispfad für eine solche CO2-Steuer zu fixieren, halten die Wirtschaftsweisen für nicht sinnvoll. Es liege nahe, sich zunächst am aktuellen Preis im EU-ETS zu orientieren und bei einem Preis zwischen 25 und 50 Euro je Tonne CO2 einzusteigen. Danach müsse die Steuer regelmäßig an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Parallel sprechen sich die Wirtschaftsweisen für weitere Maßnahmen aus, um die CO2-Reduzierung zu unterstützen. Denkbar seien Investitionsförderungen für emissionsarme Ausstattung und Infrastruktur sowie steuerliche Anreize zur CO2-Reduktion.

„Ausschließliches Ziel einer CO2-Bepreisung in Deutschland sollte sein, Emissionen effizient zu reduzieren und nicht, zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren“, so der Rat. Daher sollten die staatlichen Einnahmen zurückverteilt werden, etwa über eine pauschale Rückgabe je Einwohner oder eine Senkung der Stromsteuer. In diesem Zusammenhang weist der Rat darauf hin, dass mehr als drei Viertel der deutschen CO2-Emissionen von Unternehmen erzeugt werden und dass der CO2-Verbrauch der privaten Haushalte exponentiell mit dem Einkommen und unterproportional mit der Haushaltsgröße steigt.

Insgesamt betonen die Wirtschaftsweisen, dass die Eindämmung des Klimawandels eine globale Herausforderung und nur mit einem international koordinierten Vorgehen zu bewältigen ist. „Die Zielvorgaben des Pariser Klimaabkommens zur Emissionsvermeidung erfordern eine wirksame und effiziente Umsetzung durch eine weltweite Bepreisung von Treibhausgasemissionen“, so der Rat. Jede nationale Klimapolitik müsse wirksam dazu beitragen, dass ein global koordiniertes Vorgehen erzielt wird. Das sei auch wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zun sichern: „Je größer die internationale Koalition für eine CO2-Bepreisung ist, desto geringer sind die ansonsten drohenden negativen Rückwirkungen.“

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