BMWi skizziert Gesetzgebung für den Kohleausstieg

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Die Eckpunkte zum Strukturwandel in den Kohleregionen hat das Bundeskabinett bereits am 22. Mai 2019 verabschiedet. Nun soll das Kohleausstiegsgesetz folgen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat für dieses Gesetz jetzt einen ersten inhaltlichen Rahmen sowie Pläne für die nächsten Schritte veröffentlicht. Im Februar 2019 hatte die Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ einen Vorschlag für einen Kohleausstieg bis spätestens 2038 und konkrete strukturpolitische Maßnahmen für die betroffenen Regionen vorgelegt. An der Umsetzung der Empfehlungen zum Kohleausstieg werde seitdem mit Hochdruck gearbeitet, so das BMWi. Zudem erstelle das Ministerium gerade einen Referentenentwurf für das Kohleausstiegsgesetz, der nach der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden soll.

Wie das BMWi weiter mitteilt, laufen in Deutschland heute noch rund 41 Gigawatt Braun- und Steinkohlekraftwerke. „Diese Strommengen müssen Schritt für Schritt ersetzt werden, vor allem durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Im Übrigen soll die Versorgungssicherheit durch moderne und energiewendetaugliche Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) marktgetrieben gewährleistet werden“, schreibt das Ministerium. Der Kohleausstieg solle so erfolgen, dass zu jedem Zeitpunkt die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibe.

Für einen geordneten Ausstieg aus der Braunkohle führt das BMWi eigenen Angaben zufolge Gespräche mit den Betreibern mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung. Die ersten Gespräche mit RWE haben demnach stattgefunden, diese seien „fortgeschritten und verlaufen konstruktiv“. Bei der Steinkohle seien in den ersten Jahren Ausschreibungen vorgesehen, in denen Betreiber von Steinkohlekraftwerken einen Preis für die Stilllegung ihrer Kraftwerke bieten könnten. Wer zu den geringsten Kosten pro CO2-Emission anbiete, erhalte den Zuschlag. So werde sichergestellt, dass CO2-Emissionen zu den geringsten Kosten eingespart würden.

Der Ausstieg aus der Braunkohle wie auch aus der Steinkohle sollen abschließend in einem Gesetz geregelt werden, so das BMWi. Nach der Vorlage des Referentenentwurfs im Herbst werde das parlamentarische Verfahren beginnen. Parallel würden die Gespräche mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern geführt. Nach Abschluss dieser Verhandlungen sollen laut BMWi die Ergebnisse in das parlamentarische Verfahren eingeführt und in das Steinkohleausstiegsgesetz integriert werden. Auf dieser Grundlage könne Ende 2019 ein Kohleausstiegsgesetz beschlossen werden.

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