Eigentlich sollte der Beschluss schon Ende vergangenen Jahres fallen, doch im Zuge von allgemeinen Steuerstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern wurde er immer weiter verzögert. Am Freitag hat der Bundesrat nun die Änderung des Körperschaftsteuergesetzes verabschiedet. Es kann damit endlich in Kraft treten und bedeutet zugleich eine Verbesserung für Genossenschaften, die Photovoltaik-Mieterstrom anbieten wollen. „Konkret ist es nun erlaubt, bis zu 20 Prozent der gesamten Umsätze mit anderen Einnahmen als der Vermietung von Wohnraum zu erzielen, wenn die zusätzlichen Einnahmen aus dem Betrieb von Solaranlagen mit Mieterstrom kommen“, erklärte Solarimo zur Entscheidung der Länderkammer. Bisher waren es nur zehn Prozent der Umsätze, bevor der Verlust der Befreiung von der Körperschaftssteuer erfolgte.
„Viele Genossenschaften haben aufgrund der steuerlichen Risiken bislang auf Mieterstrom verzichtet“, sagt Daniel Fürstenwerth, Geschäftsführer des Berliner Anbieters von Mieterstrom. Er glaubt, dass nun deutlich mehr Mieter von Solarstrom profitieren werden. Allerdings sei die Änderung nur ein erster Schritt zur Beseitigung von steuerlichen Barrieren für Immobilienbesitzern. „Zum einen wurde in der Formulierung des Gesetzes missachtet, dass Genossenschaften nur selten den Strom selber verkaufen möchten. Dies muss noch korrigiert werden, damit auch die Einnahmen aus einer Verpachtung der Anlage an einen Dienstleister möglich werden. Zum zweiten sind viele Genossenschaften, gerade im Osten Deutschlands, aus historischen Gründen voll steuerpflichtig. Die steuerliche Unschädlichkeit muss auch auf diese ausgeweitet werden, indem das Gewerbesteuergesetz modernisiert wird“, so der Solarimo-Geschäftsführer weiter. Dies ist auch eine Forderung aus den fünf praktischen Vorschlägen an die Politik, die das Unternehmen jüngst formulierte.
Novelle im Herbst
Für den Herbst hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dem Koalitionspartner SPD eine Novelle des Photovoltaik-Mieterstromgesetzes schriftlich zugesagt, wie kürzlich bekannt wurde. In diesem Zuge sollen nach den derzeitigen Plänen besonders vier Punkte nachgebessert werden, die bisher eine weite Verbreitung der Modelle maßgeblich behindern. So wird es um die Solarstromversorgung im Quartier, die Höhe der Vergütung, das Lieferkettenmodell und die Abschaffung der Anlagenzusammenfassung gehen.
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