Bis Ende Mai muss die Steuererklärung abgegeben sein, so sind wir es in Deutschland gewohnt. In diesem Jahr gibt es nun eine Neuerung: Für die Abgabe der Steuererklärung 2018 gilt erstmals eine Frist bis zum 31. Juli 2019. Wer sich bei der Erstellung der Steuererklärung beraten lässt, hat sogar bis zum 28. Februar 2020 Zeit.
Für Eigenheimbesitzer ist die gelernte Steuersaison im Frühjahr dennoch ein günstiger Zeitpunkt, einmal über eine staatlich unterstützte Investition nachzudenken, die sich mittelfristig rechnet, private Unabhängigkeit schafft und die Umwelt schont: eine eigene Photovoltaik-Anlage. Der eigenproduzierte Solarstrom kann nicht nur ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden, sondern in Kombination mit dem eigenen Elektrofahrzeug sinnvoll genutzt werden.
Tipp 1: Bei Immobilienkauf mit bestehender Photovoltaik-Anlage Grunderwerbssteuer mindern
Wer in Erwägung zieht, eine Bestandsimmobilie zu erwerben, bei der eine Solaranlage bereits installiert ist, kann sich eine Besonderheit zu Nutze machen. Ist die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach montiert, kann der Wert der Anlage vom Kaufpreis abgezogen werden. Damit wird die Grunderwerbsteuer, die beim Erwerb der Immobilie anfällt, gemindert. Die Grunderwerbsteuer beträgt zum Beispiel in Berlin 6.5 Prozent. Wird die Solaranlage mit einem Wert von 15.000 Euro mit gekauft, spart sich der Käufer immerhin fast 1000 Euro Steuern.
Wurde die Photovoltaik-Anlage jedoch im Dach integriert als Indach-Anlage, wird sie als Bestandteil des Daches gewertet. Somit fällt für den Kauf der Photovoltaik-Anlage selbst ebenfalls Grunderwerbsteuer an. Planen Sie darüber hinaus, die Immobilie zu vermieten, können diese als Kaufnebenkosten für beide Varianten betrachtet, steuerlich geltend gemacht werden.
Tipp 2: Ladesäule für Elektrofahrzeuge fördern lassen
Bauen sich Eigenheimbesitzer eine eigene Ladesäule auf das Grundstück, so können je nach Bundesland verschiedene Förderprogramme genutzt werden. Beispielsweise gibt es in Nordrhein-Westfalen „progres.nrw“, das sich auch an private Antragsteller richtet, die stationäre öffentliche und nicht-öffentliche Ladepunkte (AC-Ladepunkte) errichten lassen. Die Ladepunkte müssen dabei über eine Leistung von 11 – 22 Kilowatt verfügen, außerdem muss die Installation und Prüfung durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.
Auch im beruflichen Kontext gibt es attraktive Vergünstigungen: Stellt der Arbeitgeber eine Ladesäule zur Verfügung, um das private Elektrofahrzeug auftanken zu können, muss dies nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden und spart dem Arbeitnehmer damit bares Geld. Denn anders bei Essens- oder Tankgutscheinen kann der Arbeitnehmer diese Leistungen steuerfrei in Anspruch nehmen, sofern er ein reines Elektro- oder Hybridfahrzeug besitzt.
Tipp 3: “Solarbenzin” tanken
Rund 70 Prozent der Ladevorgänge für Elektroautos finden zu Hause statt. Kombiniert man die eigene Ladesäule auf dem privaten Grundstück mit der eigenen Photovoltaik-Aanlage auf dem Dach, werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Die fehlende Infrastruktur für Elektroladesäulen im öffentlichen Raum schaffen sich Eigenheimbesitzer selbst und darüber hinaus lässt sich mit dieser Kombination bares Geld sparen.
Im Schnitt kostet eine Kilowattstunde Strom nach Angaben des Portals „Verivox“ derzeit in Deutschland 29,42 Cent. Die Einspeisung von Solarstrom wird dagegen aktuell mit 11,11 Cent vergütet. Es lohnt sich also, eigens erzeugten Strom, wo immer möglich, selbst zu verbrauchen. Das Elektroauto ist der ideale Verbraucher für Strom, der auch über Zeitschaltuhren . von Waschmaschine, Spülmaschine und Warmwasseraufbereitung nicht vollends verwendet werden konnte. Der selbst produzierte Strom macht unabhängig von Stromversorgern sowie Öl-Konzernen und lohnt sich doppelt: Auf zugekauften Strom zahlt der Stromkunde hohe Abgaben wie Stromsteuer, EEG-Umlage und Konzessionsabgabe – auf selbst erzeugten Strom aus Anlagen bis zu 10 Kilowatt nicht. An öffentlichen Ladesäulen kostet der Strom zudem häufig deutlich mehr als an der heimischen Ladestation.
Tipp 4: Besitzer von Elektrofahrzeugen profitieren von Steuervergünstigungen
Die meisten Menschen pendeln täglich durchschnittlich 20 Kilometer zur Arbeit und zurück, was in der Regel bedeutet, dass ein Elektroauto für die Mehrheit der Arbeitnehmer bereits heute einen finanziellen Anreiz gegenüber dem Verbrennungsmotor bieten kann. Die Anschaffung eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeuges wird mit 4000 Euro von der Bundesregierung gefördert, der Kauf eines neuen Plug-in Hybrids mit 3000 Euro. Außerdem fällt für erstmalig zugelassene Elektrofahrzeuge für die nächsten zehn Jahre die Kfz-Steuer weg, wenn das Auto im Zeitraum bis Ende 2020 angeschafft wurde.
— Der Autor Alex Melzer, Gründer und CEO von Zolar, schloss sein Studium an der Technischen Universität Dresden mit einem Master in Wirtschaftsingenieurwesen ab. Seine berufliche Laufbahn war von Anfang an der Solarindustrie gewidmet: Zunächst arbeitete er als Produktmanager bei der Solarwatt AG, anschließend in Kanada als Geschäftsführer bei der Soventix Canada Inc. 2016 kehrte er nach Deutschland zurück, wo er zusammen mit Gregor Loukidis das Greentech Startup Zolar gründete. Seine Vision: Die Energieerzeugung der Welt auf 100 Prozent erneuerbar umstellen. https://www.zolar.de/ —
Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com.
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Wird ein Fahrzeug für den Weg zur Arbeit genutzt, ist es während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz und kann Zuhause die Sonnenenergie nicht nutzen. An Vier bis fünf Tagen in der Woche kann der Eigenverbrauch daher nur verhältnismäßig gering sein. Das reduziert die Amortisation leider deutlich. Dennoch sollte derjenige der die Möglichkeit hat, auf jeden Fall eine PV Anlage errichten. Ich bin überzeugt, das weitere Möglichkeiten zur verbesserten Nutzung entstehen.
Das gilt allerdings nicht, wenn ein stationärer Speicher installiert wird, welcher tagsüber den Strom der PV-Anlage einsammelt und nachts an den mobilen Speicher (Kfz) abgibt. Allerdings entstehen dadurch zunächst weitere Investitionskosten.
Ulf Plawer
Hallo. Mit Begeisterung habe ich mir diesen Artikel durchgelesen und muss leider erwähnen, dass auch hier so wie bei allen anderen Artikeln hier oder im Web das kleingedruckte vergessen wird… Ich selbst besitze eine PV Anlage sowie einen Plugin Hybrid. Laden tuhe ich derzeit eigentlich zu 80%bei der Arbeit da z. Z. „noch“ kostenlos. Folgendes wird bei der Milchmädchenrechnung vergessen.
1. Ladeverluste von bis zu 30% fuer das Auto.
2. Der eigens erzeugte und verbrauchte Strom muss alls Einnahme (umsatz- sowie einkommensteuer seitig) trotzdem beim Finanzamt angegeben und auch, wie soll es anders sein, versteuert werden!
3. Wenn die PV Anlage eine größe von größer10 kW übersteigt dann fällt hier zusätzlich ein EEG Anteil für den selbst erzeugten und Verbrauchten Strom an!
4. Nicht vergessen die Energie die in das Auto eingespeist wird, Kann dann nicht mehr verkauft werden und zusätzlich tritt hier Punkt 1. Ein, denn die verpufte Energie der Batterie hätte auch verkauft werden können.
5. Ab einer Größe von 7 kW benötigt man ein smart Meter was ca 110€ kostet. Aber dieser Punkt wird bald für jeden zutreffen…
Ich will hier nichts schlecht reden aber die Wahrheit muss man auch erwähnen. Hier muss noch viel gemacht werden seitens Politik. Ganz besonders von der Steuerlichen Seite muss was getan werden, denn es kommt noch papierkram zu zwecks des eigenverbrauchs. Das muss alles leichter werden mit dem Grünen Daumen und die Stolpersteine müssen aus dem Weg geräumt werden..
Bitte diese Rechnung mal überarbeiten, es ist nicht alles Gold was glänzt.
Nicht desto Trotz bereue ich meine Entscheidung zum Kauf der PV Anlage sowie das halbe E Auto nicht! Auch wenn der Gewinn nicht so gewaltig ausfällt wie hier im Bericht geschrieben oder wie viele erhoffen, finde ich es muss jeder seinen kleinen Beitrag in irgendeiner Form leisten
GRUß
Artur
Ihr Kommentar trifft nur zu, wenn Sie auch gleichzeitig einspeisen, was steuerlich keinen Sinn macht.
Ein Smart Meter zur Messung ihres selbst verbrauchten Stroms benötigen Sie nur, wenn Sie auch mehr als 10.000 kWh/a erzeugen können. Wenn Sie dem Netzbetreiber nachvollziehbar nachweisen, dass ihre Anlage aufgrund der Sonneneinstrahlung und Lage ihrer Anlage 10.000 kWh/a nicht erzeugen kann, müssen Sie ihren Eigenverbrauch auch nicht messen.
Wenn Sie Ladeverluste von 30% haben, würde ich mal prüfen was nicht in Ordnung ist. Bei meinem Tesla habe ich Ladeverluste von 6% bis 10% gemessen (Eingespeiste Strommenge am Zähler minus von der Batterie zur Verfügung gestellten Strommenge).
Natürlich Speise ich den Rest ein. Denn wir reden hier von 6000 kW die einfach so verpuffen soll?
Man google nach ADAC automotorsport… etc. Wie die alle heißen und da ist die Rede von 10 bis 30 Prozent, wie sie ihr Verlust berechnet haben ist mir schleierhaft. Die Werte aus dem Auto kann und sollte man nicht vertrauen und sind nicht aussagekräftig für mich. Es zählt hier das Messgerät was man anschließt und nicht das was mein boardcomputer mir hier vorgauckelt…
Schönen abend noch
Artur
Ich betreibe seit 8 Monaten eine PV-Anlage. 9,9 kWh auf einem Scheunendach. Die Installationskosten von netto 11.000 € werden sich alleine über die Einspeisung innerhalb von 8-10 Jahren amortisiert haben. Den Eigenbedarf muss ich zwar als Betriebseinnahme rechnen, aber nur in der Höhe der anteiligen Betriebs- und Abschreibungskosten. Letztendlich bleibt das einkommenssteuerlich neutral. Allerdings hat der Staat sich bei der Umsatzsteuer etwas einfallen lassen, er nennt das unentgeltliche Wertabgabe und tut nun so, als hätte ich den Strom zum Marktpreis eingekauft. Obwohl ich für den Eigenverbrauch nur 5 Cent netto für eine Einheit rechnen muss, kommt für die Mehrwertsteuer der Preis meines Stromlieferanten inklusive anteiliger Grundgebühr zum Tragen. Da ich oft nur wenig Strom von außen beziehe, kann das dazu führen, dass ich pro Einheit 80 Cent zur Bemessung der Umsatzsteuer heranziehen muss. Das heißt, für jede selbstverbrauchte Einheit habe ich rund 15 Cent Mehrwertsteuer abzuführen.
Trotzdem wird sich die Anlage im Endeffekt rechnen und gute Dividenden abwerfen.
Was das Laden von Elektrofahrzeugen betrifft, dafür müsste neben einem Smartmeter auch ein Smarthome Manager (ab 500 €) installiert werden, um die optimale Zeit zum Laden zu ermitteln. Eventuell reicht es auch aus, über eine einfache Steckdose zu laden. Viele Wechselrichter verfügen über ein Relais, dass den Ladestrom einschalten kann, wenn genügend Solarstrom Leistung verfügbar ist. Eine 11 bis 22 kWh Ladestation macht ohnehin nur Sinn bei großen Anlagen.
Wenn Sie nicht einspeisen, müssen Sie ihren Eigenverbrauch auch nicht versteuern.
@Johann Christl: Den Überschuss wegwerfen ist ökologisch gesehen Frevel.
Die Belastung mit der derart hohen Umsatzsteuer ist eine auf den ersten Blick eine Frechheit.
Steuersystematisch stimmt es aber, weil die Anlage ja umsatzsteuerfrei installiert wurde bzw. die USt als Vorsteuer zurückgeholt wurde.
Dumm wird’s, wenn die Anlage nach 20 Jahren abgeschrieben ist. Dann kriegst du nichts mehr für den eingespeisten Strom, zahlst aber doch teure Umsatz- und Einkommensteuer auf den Eigenverbrauch…
Hallo Herr Gehrmann,
die von Ihnen berechnete Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch halte ich nicht für plausibel. Schauen Sie sich dazu mal meinen Beitrag zum Thema Umsatzsteuer an. Steuerrechtlich ist der Ansatz lediglich des Arbeitspreises aus dem Strombezug plausibel, damit wäre die Bemessungsgrundlage ca. 24 Cent (nicht 80 Cent) und damit die Umsatzsteuer ca. 5 Cent, nicht 15.
Außerdem können die meisten Betreiber die Kleinunternehmerregelung wählen, oder zu dieser nach 6 Jahren wechseln. Prüfen Sie das für Ihren Fall.
Wer einspeist bezahlt auf selbst genutzten Strom Einkommens- und bei Regelbesteuerung auch Mehrwertsteuer.
Steuerberater fragen. Ich speise daher wegen hohem Eigenverbrauch nicht ein.
Hallo Oli,
auf selbst genutztem Strom ist keine Einkommensteuer zu zahlen, denn die anzusetzende Einnahme gleicht nur die steuerlich als Kosten geltend zu machende Abschreibung und Betriebskosten aus, ist also ergebnisneutral und erhöht nicht das zu versteuernde Einkommen.
Bei der Umsatzsteuer ist es so, dass eine Einspeisung in aller Regel trotzdem finanziell attraktiv ist, auch weil ein sonst nicht selbständig tätiger Anlagenbetreiber die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer wählen kann und dann keine Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch zahlen muss. Es gibt noch weitere Varianten.
Ein Verzicht auf Einspeisung aus steuerlichen Gründen dürfte in den meisten Fällen nicht nötig sein, weil es dadurch keinen finanziellen Nachteil gibt. Wenn das in Ihrem Fall anders ist, würden mich Ihre Zahlen interessieren – senden Sie doch bitte eine Mail an die Redaktionsadresse.
Ich wusste nicht, dass wenn man ein Grundstück mit Photovoltaik Anlage kauft, man die Grunderwerbsteuer verringern kann. Mein Bruder möchte sich ein Haus kaufen, dass bereits eine Photovoltaik Anlage besitzt. Ich hoffe er ist sich dessen bewusst.
Das ist ein extrem guter Hinweis gewesen, dass man beim Erwerb einer Bestandsimmobilie mit Solaranlage den Wert der Anlage vom Kaufpreis abziehen kann. So spart man ja doch einiges an Grunderwerbssteuer. Gut, dass bei dem Haus, das wir kaufen wollen, die Anlage auf dem Dach montiert ist und nicht integriert ist, denn dann würde dieser Trick nicht funktionieren.
Interessant zu wissen, dass die Grunderwerbsteuer bei einer Immobilie mit Photovoltaik-Anlage gemindert werden kann. Allerdings frage ich mich, ob die Kosten für die Installation einer solchen Anlage auch steuerlich geltend gemacht werden können. Ich überlege mir nämlich seit ein paar Monaten, eine Photovoltaik Anlage einbauen zu lassen und möchte mich darüber mehr informieren. Vielleicht gibt es auch Förderungsmöglichkeiten.
Gut zu wissen, dass ich mit E-Auto und Solaranlage steuern sparen kann. Besonders gut finde ich den Tipp, dass schon die Anschaffung gefördert wird. Ich werde mich für weitere Information an meinen Steuerberater wenden.
Danke für die Erläuterung, dass eine Solaranlage zur Senkung der Grunderwerbsteuer beitragen kann. Mein Bruder hat gerade eine Solaranlage für sein Haus installiert. Ich werde diese Information mit ihm teilen und ihm vorschlagen, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, damit er so viel wie möglich an Steuern sparen kann.
Vielen Dank für den tollen Beitrag. Ich hätte nicht gedacht, das man sich beim Kauf einer Bestandsimmobilie, eine dort bestehende Solaranlage zunutze machen kann. Interessant, dass der Wert der Anlage vom Kaufpreis abgezogen werden kann, wenn die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach montiert ist. Wir haben bereits ein Eigenheim, welches leider noch nicht über eine Photovoltaik-Anlage verfügt. Dies möchten wir nun ändern und suchen einen Anbieter für die Installation von Photovoltaik im Bezirk Wels-Land.