Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) zeigte sich am Dienstag erfreut, dass der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sich der Forderung angeschlossen hat, den 52-Gigawatt-Deckel für die Solarförderung zu streichen und den Ausbau der Photovoltaik zu forcieren. In einer gemeinsamen Initiative war diese Forderung bereits zurück von mehr als 15 Verbänden aus den Bereichen Mittelstand, Handwerk, Energie- und Immobilienwirtschaft sowie Mieter-, Verbraucher- und Umweltschutz an die Politik herangetragen worden.
Zuletzt hatte sich der zuständige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf dem BDEW-Kongress in Berlin doch eher vage zur Abschaffung des Deckels geäußert. Bleibt dieser in Kraft, würden nach Erreichen einer installierten Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt keine Einspeisevergütungen und Direktvermarktung mehr für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt gezahlt. Experten gehen davon aus, dass die Marke etwa 2021 erreicht sein wird.
Doch so sehr sich der BSW-Solar über die Unterstützung der Hemmnisse bei großen Photovoltaik-Anlagen durch den BDEW freut, so skeptisch ist er doch bei den Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs – der dritten Säule des „3-Säulen-Modells„. Diese seien „unverständlich und rückwärtsgewandt“. Sie zielten darauf, Gewerbe- und Industrieunternehmen abzuschrecken, die Solarstrom in ihren Betrieben nutzen wollten. „Der BDEW will das Geschäftsmodell der Stromvertriebe absichern und einen steigenden solaren Eigenverbrauch verhindern. Dadurch würde zugleich künstlich die Förderabhängigkeit von Solardächern unnötig verlängert und vielfältige Potenziale für eine klima-, verbraucherfreundliche und dezentralere Energieversorgung blockiert“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Nach Ansicht des Photovoltaik-Verbandes geht es darum, einen fairen Wettbewerb sowie ein Zusammenspiel von Photovoltaik mit Speichern und intelligenter Ladeinfrastruktur zu ermöglichen. Dazu müsste die Umlagen- und Abgabensystematik grundlegend reformiert werden, um nicht-sachgerechte Abgaben auf Eigenverbrauch vollständig abzuschaffen. Neben der EU, die in ihrem beschlossenen Winterpakets eine Stärkung der Prosumer fordert, haben zuletzt auch die Ministerpräsidenten der Länder auf eine Stärkung der Eigenversorgung durch erneuerbare Energien gedrängt.
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Der Tadel ist Vollkommen gerechtfertigt. Aus dem Positionspapier des BDEW:
„Erzeugungsanlagen sollten – insbesondere von Akteuren mit gewerblichem Charakter – ausschließlich im Wege einer expliziten Förderung unterstützt werden. Diese explizite Förderung orientiert sich an den Investitionskosten und erlaubt über die Laufzeit der Anlage hinweg eine auskömmliche Rendite. Insbesondere über die Möglichkeit der Vermarktung netzdienlicher Dienstleistungen können zusätzliche Erlöse generiert werden. In dieser „expliziten Förderung“ erhält der Prosumer für jede erzeugte Kilowattstunde eine für die Refinanzierung ausreichende Vergütung, muss aber im Gegenzug für jede verbrauchte Kilowattstunde alle Strompreisbestandteile tragen wie andere Verbraucher auch.“
Damit käme neben der EEG-Umlage noch die Stromsteuer sowie die Netzentgeltumlage dazu. Das ist so absurd, da kann man das „Tomaten aus dem Garten“-Beispiel garnicht drauf erweitern.
Die Akteuere packt so langsam die nackte Panik, offenbar wird das Potential der PV nun doch langsam erkannt. Und wir wir das BMWi kennen wäre so etwas eine geeignete Gegenmaßnahme gegen das „Schwarzbrennen“, wenn der Deckel fällt.
Die Fronten sind somit klar: Erneuerbare ja, aber nur wenn die bisherigen Alteure risikolos dran verdienen können.
Es klingt gut, Eigenverbrauch als „förderfrei“ zu bezeichnen. Man muss sich aber bewusst bleiben, dass Stromversorgung nach allgemeiner, unwidersprochener Meinung eine staatlich zu garantierende Deckung eines Grundbedürfnisses ist. Das verpflichtet den Staat, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass jeder zu akzeptablen Bedingungen, auch was die Kosten angeht, Zugang zur Stromversorgung hat. Dies macht aus den Stromverbrauchern eine Solidargemeinschaft, von der einige dadurch profitieren, dass sie trotz höherer Versorgungskosten trotzdem nicht mehr bezahlen müssen, als die, bei denen sich die Stromversorgung zu niedrigeren Kosten realisieren lässt. Wer es ausnutzt, dass er aufgrund von Dachgröße und Verbrauchsprofil sich Vorteile verschaffen kann, wenn er zumindest zum Teil aus der Solidargemeinschaft ausschert und seinen Strom selber produziert, der belastet die Solidargemeinschaft, insbesondere, wenn er zur Deckung seines unstetigen Reststrombedarfs auf diese angewiesen ist. Die sinnvollste Lösung dafür scheint mir, diesen Reststrombedarf mit den Kosten zu belegen, die er verursacht, d.h. dem Eigenstromversorger das Recht zu nehmen, zu staatlich garantierten Grundversorgertarifen seinen ungewöhnlich unstetigen Reststrombedarf zu decken. Wenn sich das für ihn dann nicht rechnet, liegt es daran, dass seine eigene Stromerzeugungsanlage das Netz nicht zu den Zeiten entlastet, wo es das brauchen könnte, und der Reststrombedarf zu Zeiten entsteht, wo die Produktion im Netz besonders teuer ist. Um den Bürokratiebedarf bei kleinen Eigenversorgern nicht ausufern zu lassen, sollte es eine Unerheblichkeitsgrenzegrenze geben, bis zu der das Recht auf Grundversorgungstarif nicht verloren geht, z.B. eine PV-Anlage von 10kW.
Warum meint unser ? Staat, alles private, regeln, zu müssen?
Irgend wann werden wir eine Antrag stellen müssen, wenn wir zur Toilette gehen müssen ?
Das wird dann sicherlich in die Hose gehen !!
Wie alles, wo unser ? Staat zwischen rumm regelt.!!