BDEW fordert deutlich mehr Erneuerbare und konkretisiert „3-Säulen-Modell“

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Knapp anderthalb Jahre hat es gedauert, bis der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) seinen Vorschlag für die Ausgestaltung der nächsten Phase der Energiewende in Deutschland finalisiert hat. Am Dienstag präsentierte der Verband sein „3-Säulen-Modell“ der Öffentlichkeit. Die Haupterkenntnis vornweg: Die reine Fortschreibung der Ausbaupfade für Photovoltaik, Windkraft und Co. nach dem EEG 2017 wird nicht ausreichen, um den Anteil der Erneuerbaren bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern, sondern würde lediglich für 54 Prozent reichen. Diese Erkenntnis haben auch schon andere Akteure gewonnen und ihre Lösungswege präsentiert, etwa der BEE mit seinem „Szenario 2030“.

Auch der BDEW zwei Szenarien berechnet, wie die Lücke zum 65-Prozent-Ziel geschlossen werden kann. Dabei geht der Verband davon aus, dass 215 bis 237 Gigawatt an erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in Deutschland installiert sein müssen. Dies ist fast eine Verdoppelung der bereits vorhandenen Kapazitäten von insgesamt rund 120 Gigawatt. Insgesamt müssten die Erneuerbaren dann 389 Milliarden Kilowattstunden sauberen Strom produzieren. Doch mit der derzeitigen Politik würden die Zubauraten behindert und die jeweiligen Potenziale der Technologien nicht ausgeschöpft.

Konkret spricht BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer die Begrenzung der Flächen sowie der Leistung für große Photovoltaik-Anlagen auf zehn Megawatt an, aber auch den 52 Gigawatt-Deckel für die Solarförderung sowie den 15-Gigawatt-Deckel bei der Offshore-Windenergie. Vor allem ein Auslaufen der Solarförderung – außerhalb des Ausschreibungssegments – beim Erreichen einer installierten Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt müsse aufgehoben werden. Dazu seien weitere Maßnahmen erforderlich, um die Markt- und Systemintegration von Photovoltaik-Anlagen zu verbessern.

Mit Blick auf den Flächenbedarf schlägt der BDEW vor, dass Ausbauziel bei der Windkraft auf See von 15 auf mindestens 17 Gigawatt zu erhöhen. Eine Aufstockung würde den zusätzlichen Bedarf bei Windkraft an Land oder Photovoltaik überproportional mindern, wie die Szenarien-Berechnungen zeigen. Demnach würde die Aufhebung der Deckel bei Photovoltaik und Windkraft auf See auch mehr Zeit verschaffen, um die Akzeptanzprobleme der Windenergie an Land zu lösen.

In den beiden Szenarien geht der BDEW von einer installierten Photovoltaik-Leistung von 111,4 und 136,9 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung aus, um das 2030-Ziel zu erreichen. Dies sind deutlich mehr als die im Referenzszenario – also im Fall der Fortschreibung der Ausbaupfade aus dem EEG 2017 – verzeichneten 67,2 Gigawatt. Die installierte Leistung der Windparks an Land liegt in den BDEW-Szenarien 2030 bei 77,0 oder 67,6 Gigawatt, wobei letzterer Wert dem Referenzszenario entspricht.

Doch der BDEW hat nicht nur seine Ausbauszenarien präzisiert. Er hat mit seinem „3-Säulen-Modell“ auch einen Finanzierungsrahmen für Erneuerbare weiter konkretisiert. Aus Sicht des Verbandes „muss weiter intensiv an einem möglichst wirtschaftlichen Förderregime gearbeitet werden“. Mit seinem Konzept lege der BDEW nun „einen Vorschlag der Energiewirtschaft für eine zukunftsweisende EEG-Reform“ auf den Tisch, so Hauptgeschäftsführer Kapferer. Die Formel dabei: Die Drektvermarktung muss weiterentwickelt werden, damit künftig mehr Erneuerbaren-Anlagen außerhalb des EEGs gebaut werden. Dies würde das EEG-Konto und die Stromkunden entlasten sowie die Effizienz steigern.

Die drei Säulen

Die Säule 1 sollte daher die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren im Strommarkt stärken. Der Markt und die Preissignale sollten dabei die Basis für Investitionsentscheidungen darstellen. Hemmnisse für die Vermarktung von erneuerbarem Strom müssten abgeschafft werden. Konkret schlägt der BDEW drei Maßnahmen vor. Die gleitende Marktprämie müsse auf ein „symmetrische Marktprämie“ umgestellt werden. Dies bedeutet, dass die in Zeiten hoher Strompreise entstehenden Mehrerlöse beim Investor abgeschöpft und in das EEG-Konto eingezahlt werden. Dies würde die Verbraucher entlasten und Anreize erhöhen, Anlagen außerhalb des EEG zu bauen. Zugleich müsste eine kartellrechtliche Klarstellung zur Refinanzierung von Erneuerbaren-Anlagen erfolgen. Langfristige Stromabnahmeverträge (PPA) sollten dabei ausdrücklich gestattet werden, so die zweite Forderung des BDEW. Als dritte Maßnahme müsse es eine Strompreiskompensation für Strom aus Erneuerbaren-Anlagen geben. Die Ausnahmeregeln für stromintensive Unternehmen sollten gelten, egal ob der Strom aus geförderten oder nicht-geförderten Erneuerbaren-Anlagen stamme. Dies würde aus Sicht der BDEW dazu führen, dass die stromintensiven Unternehmen auch PPAs abschließen.

Säule 2 muss den Erneuerbaren-Ausbau flankieren, um das Erreichen der Ziele sicherzustellen. Auch dafür werden drei Instrumente benötigt, wie der Verband schreibt. In einem engen Monitor sollte ein Szenariorahmen für die Ausbauvolumen erarbeitet und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Falls der Ausbau marktgetrieben nicht ausreiche, müsse es zusätzliche Ausschreibungen geben. Dazu als drittes Instrument fordert der BDEW erneut die „symmetrische Marktprämie“.

Säule 3 wiederum muss Prosumer-Lösungen voranbringen sowie deren sinnvolle Integration in das Versorgungssystem. Dabei heißt es beim BDEW, dass durch die derzeitige Eigenverbrauchsprivilegierung die Potenziale für kleine Anlagen noch nicht gehoben werden. Daher müsste es auch künftig eine explizite Förderung der dezentralen Anlagen geben. Diese sollte sich nach Ansicht des BDEW an den Investitionskosten orientieren und zu einer auskömmlichen Rendite über die Laufzeit der Anlage führen. Alternativ sei für Kleinstanlagen auch eine implizierte Förderung denkbar. Diese könnte in Verbindung mit einem Finanzierungsbeitrag zur Refinanzierung der Energieversorgungsinfrastruktur sinnvoll sein, so der BDEW. Die Betreiber der Anlagen sollten zwischen den Varianten frei wählen dürfen.

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