Knapp anderthalb Jahre hat es gedauert, bis der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) seinen Vorschlag für die Ausgestaltung der nächsten Phase der Energiewende in Deutschland finalisiert hat. Am Dienstag präsentierte der Verband sein „3-Säulen-Modell“ der Öffentlichkeit. Die Haupterkenntnis vornweg: Die reine Fortschreibung der Ausbaupfade für Photovoltaik, Windkraft und Co. nach dem EEG 2017 wird nicht ausreichen, um den Anteil der Erneuerbaren bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern, sondern würde lediglich für 54 Prozent reichen. Diese Erkenntnis haben auch schon andere Akteure gewonnen und ihre Lösungswege präsentiert, etwa der BEE mit seinem „Szenario 2030“.
Auch der BDEW zwei Szenarien berechnet, wie die Lücke zum 65-Prozent-Ziel geschlossen werden kann. Dabei geht der Verband davon aus, dass 215 bis 237 Gigawatt an erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in Deutschland installiert sein müssen. Dies ist fast eine Verdoppelung der bereits vorhandenen Kapazitäten von insgesamt rund 120 Gigawatt. Insgesamt müssten die Erneuerbaren dann 389 Milliarden Kilowattstunden sauberen Strom produzieren. Doch mit der derzeitigen Politik würden die Zubauraten behindert und die jeweiligen Potenziale der Technologien nicht ausgeschöpft.
Konkret spricht BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer die Begrenzung der Flächen sowie der Leistung für große Photovoltaik-Anlagen auf zehn Megawatt an, aber auch den 52 Gigawatt-Deckel für die Solarförderung sowie den 15-Gigawatt-Deckel bei der Offshore-Windenergie. Vor allem ein Auslaufen der Solarförderung – außerhalb des Ausschreibungssegments – beim Erreichen einer installierten Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt müsse aufgehoben werden. Dazu seien weitere Maßnahmen erforderlich, um die Markt- und Systemintegration von Photovoltaik-Anlagen zu verbessern.
Mit Blick auf den Flächenbedarf schlägt der BDEW vor, dass Ausbauziel bei der Windkraft auf See von 15 auf mindestens 17 Gigawatt zu erhöhen. Eine Aufstockung würde den zusätzlichen Bedarf bei Windkraft an Land oder Photovoltaik überproportional mindern, wie die Szenarien-Berechnungen zeigen. Demnach würde die Aufhebung der Deckel bei Photovoltaik und Windkraft auf See auch mehr Zeit verschaffen, um die Akzeptanzprobleme der Windenergie an Land zu lösen.
In den beiden Szenarien geht der BDEW von einer installierten Photovoltaik-Leistung von 111,4 und 136,9 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung aus, um das 2030-Ziel zu erreichen. Dies sind deutlich mehr als die im Referenzszenario – also im Fall der Fortschreibung der Ausbaupfade aus dem EEG 2017 – verzeichneten 67,2 Gigawatt. Die installierte Leistung der Windparks an Land liegt in den BDEW-Szenarien 2030 bei 77,0 oder 67,6 Gigawatt, wobei letzterer Wert dem Referenzszenario entspricht.
Doch der BDEW hat nicht nur seine Ausbauszenarien präzisiert. Er hat mit seinem „3-Säulen-Modell“ auch einen Finanzierungsrahmen für Erneuerbare weiter konkretisiert. Aus Sicht des Verbandes „muss weiter intensiv an einem möglichst wirtschaftlichen Förderregime gearbeitet werden“. Mit seinem Konzept lege der BDEW nun „einen Vorschlag der Energiewirtschaft für eine zukunftsweisende EEG-Reform“ auf den Tisch, so Hauptgeschäftsführer Kapferer. Die Formel dabei: Die Drektvermarktung muss weiterentwickelt werden, damit künftig mehr Erneuerbaren-Anlagen außerhalb des EEGs gebaut werden. Dies würde das EEG-Konto und die Stromkunden entlasten sowie die Effizienz steigern.
Die drei Säulen
Die Säule 1 sollte daher die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren im Strommarkt stärken. Der Markt und die Preissignale sollten dabei die Basis für Investitionsentscheidungen darstellen. Hemmnisse für die Vermarktung von erneuerbarem Strom müssten abgeschafft werden. Konkret schlägt der BDEW drei Maßnahmen vor. Die gleitende Marktprämie müsse auf ein „symmetrische Marktprämie“ umgestellt werden. Dies bedeutet, dass die in Zeiten hoher Strompreise entstehenden Mehrerlöse beim Investor abgeschöpft und in das EEG-Konto eingezahlt werden. Dies würde die Verbraucher entlasten und Anreize erhöhen, Anlagen außerhalb des EEG zu bauen. Zugleich müsste eine kartellrechtliche Klarstellung zur Refinanzierung von Erneuerbaren-Anlagen erfolgen. Langfristige Stromabnahmeverträge (PPA) sollten dabei ausdrücklich gestattet werden, so die zweite Forderung des BDEW. Als dritte Maßnahme müsse es eine Strompreiskompensation für Strom aus Erneuerbaren-Anlagen geben. Die Ausnahmeregeln für stromintensive Unternehmen sollten gelten, egal ob der Strom aus geförderten oder nicht-geförderten Erneuerbaren-Anlagen stamme. Dies würde aus Sicht der BDEW dazu führen, dass die stromintensiven Unternehmen auch PPAs abschließen.
Säule 2 muss den Erneuerbaren-Ausbau flankieren, um das Erreichen der Ziele sicherzustellen. Auch dafür werden drei Instrumente benötigt, wie der Verband schreibt. In einem engen Monitor sollte ein Szenariorahmen für die Ausbauvolumen erarbeitet und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Falls der Ausbau marktgetrieben nicht ausreiche, müsse es zusätzliche Ausschreibungen geben. Dazu als drittes Instrument fordert der BDEW erneut die „symmetrische Marktprämie“.
Säule 3 wiederum muss Prosumer-Lösungen voranbringen sowie deren sinnvolle Integration in das Versorgungssystem. Dabei heißt es beim BDEW, dass durch die derzeitige Eigenverbrauchsprivilegierung die Potenziale für kleine Anlagen noch nicht gehoben werden. Daher müsste es auch künftig eine explizite Förderung der dezentralen Anlagen geben. Diese sollte sich nach Ansicht des BDEW an den Investitionskosten orientieren und zu einer auskömmlichen Rendite über die Laufzeit der Anlage führen. Alternativ sei für Kleinstanlagen auch eine implizierte Förderung denkbar. Diese könnte in Verbindung mit einem Finanzierungsbeitrag zur Refinanzierung der Energieversorgungsinfrastruktur sinnvoll sein, so der BDEW. Die Betreiber der Anlagen sollten zwischen den Varianten frei wählen dürfen.
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Das klang auch schon mal anders aus dieser Ecke.
Als ich 1992 mit meiner ersten PV Anlage ans Netz ging, wurden mir von meinem Versorger mehrere Seiten Zusatzverträge zum ausfüllen geschickt. Gut informiert wusste ich, dass im damaligen Stromeinspeisegesetz alles geregelt war was zum Strom einspeisen nötig war.
Einen Bekannten der bei meinem Versorger beschäftigt war, und meinen Wissensstand kannte darauf angesprochen, sagte zu mir, werfe alles in den Papierkorb, das ist eine Empfehlung von unserer Dachorganisation, damals noch VDEW.
Empfehlung wohl gemerkt, Verunsicherung von Investoren war damals noch die Devise dieser Organisation. So stand jahrelang auf den Stromrechnungen, die Einspeisevergütungen würden nur unter Vorbehalt bezahlt, weil vorm Europäischen Gerichtshof eine Klage der damaligen Preußen Elektra ( heute EON ) am Laufen wäre. Das stand noch auf den Rechnungen, als die Klage schon lange abgewiesen war. Leute wie Hermann Scheer, H.J. Fell, oder der Solar förder Verein SfV in Aachen hatten alle Hände voll zu tun um diesbezüglich aufzuklären.
Der Gipfel war eine Veröffentlichung in der Zeitschrift Energiewirtschaft von 1998
Beim SfV im Archiv abgelegt.
Siehe hier:
https://www.sfv.de/sob98440.htm
Auszug aus: Zeitschrift für Energiewirtschaft, Heft 1/98; S. 59: „Green Pricing: kundenorientierte Angebote in der Elektrizitätswirtschaft“ von Thyge Weller
„[…]In erster Linie, wenn auch weniger stark öffentlich verkündet, sind indes unternehmenspolitische Zielsetzungen entscheidend für die Initiatoren Grüner Angebote.[…]
Schließlich ist nicht zu übersehen, daß in einem Grünen Angebot durchaus auch Abwehr-Aspekte enthalten sein können: in diesen Fällen wird das Gegenteil dessen angestrebt, was vordergründig als Ziel vorgegeben ist. Vergleichbar mit dem Konzept industrieller Selbstverpflichtung soll ein solches Grünes Angebot im Einzelfall weitergehende staatliche Vorschriften zur Förderung erneuerbarer Energien verhindern helfen oder dem gesellschaftlichen Druck etwa zur Einführung kostendeckender Vergütung entgegenwirken. Ferner können derartige Abwehr-Projekte daraufhin konzipiert werden, daß dem Kunden die Beschränkungen (Kosten, Verfügbarkeit etc.) der erneuerbaren Energien deutlich werden und damit die Notwendigkeit einer fossil-nuklearen Erzeugung betont wird.[…]“
Anmerkung der Redaktion: Konkret formuliert. Sicher ausgesprochen. Entlarvung pur!
Eine Empfehlung wie man Grüne Angebote verhindern kann.
Es ist erfreulich und interessant für den Verlauf der Energiewende, beobachten zu können, wie über all die Jahre die Einsicht auch zu denen gekommen ist, die mal der Meinung waren, Erneuerbare Energien könnten im Strommix niemals mehr als 4% ausmachen.
Trotzdem sollte man drauf achten, dass nicht im Schatten der wohlwollenden Aspekte, sich was verbirgt, das weniger angenehm ist, wie z.B. die zu recht vom BSW kritisierte dritte Säule.
Es ist lobbyistisches Geschick, das was man vordergründig gerne hätte, mit wohlwollenden Vorschlägen zu tarnen. So ist ja auch in dem vom SfV archivierten Artikel zu lesen.
Zu sehr habe ich noch den Referentenentwurf zur EEG Neuordnung 2010 im Ohr.
Da wurde vorwiegend von Verpflichtungen der konventionellen Seite geschrieben , was sich für den unbedarften Entscheidungsträger, sprich Politiker, und die Öffentlichkeit erst mal gut anhört.
Das las man z.B., dass die Netzbetreiber verpflichtet werden den EEG Strom diskriminierungsfrei so effizient wie möglich an der Börse zu vermarkten.
Was sich hinter der „Verpflichtung“ verbirgt, hat man erst in der Praxis gemerkt.
Je mehr die Börsenpreise sinken, sprich je weniger die Netzbetreiber für EEG Strom bekommen, desto höhere Umlage müssen die Verbraucher bezahlen. Mit anderen Worten die Verbraucher sorgen mit der Umlage dafür, dass der EEG Strom effizient ist. Welchen Wert hat da noch eine Verpflichtung.??
Von einem Vorstandsvorsitzenden von Eon wurde ja auch mal im Vertrauen erzählt, dass die „Große Windanlage“ Growian (die Assoziation zu „Grobian“ war beabsichtigt) in den 80ern vor allem demonstrieren sollte, dass man so große Anlagen (3MW!) nicht bauen kann – inzwischen ist man serienmäßig bei mehr als der doppelten Leistung. So wurden öffentliche Fördergelder verschwendet, bloß weil das Vorstellungsvermögen dieser Nieten in Nadelstreifen halt etwas begrenzt ist.
Aber man sollte nicht glauben, dass es ein Automatismus ist, dass sich das richtige letztlich doch gegen die Ignoranz durchsetzt. Meistens setzt sich die Ignoranz durch, wie man an allem Unglück, das wir in der Welt haben, sieht.
Es war und ist auch manchmal heute noch leider ein „Kalter Krieg“ zwischen zwei Systemen.
Deshalb muss man genau hinschauen, was sich eventuell dahinter verbirgt, wenn die konventionelle Seite, wie der BDEW, Energiewende freundliche Vorschläge macht.
Der BEE hat ja schon die Säule drei kritisch unter die Lupe genommen. Wenn so was im Paket behandelt wird, ist mit der Begeisterung, für Säule 1 und 2, ganz schnell ein faules Ei mit durch gewunken.
Wie Kalter Krieg, etwas diplomatischer formuliert aussieht, konnte man gestern Abend bei Markus Lanz erfahren.
Claudia Kemfert hielt dem VW Manager vor, dass auch in der Autoindustrie so lange wie möglich gegeneinander gearbeitet wurde, weil man so lange wie möglich am Gewohnten festhalten wollte, wo rauf der Manager zustimmend nickte.
Siehe hier:
https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz
Herr Diehl , als man von „Vorgestern“ haben sie offensichtlich verpasst dass „EON“ über seine Tochter „E.ON Solar“ ( https://www.eon.de/de/pk/solar.html ) Solaranlagen für Dachlangen verkauft und die auch wartet, und mittlerweile damit mehr Umsatz als die meisten Installationsbetriebe im BSW macht.
PS: zu ihrem Link zu der „Labershow“ von Markus Lanz im Spätprogramm mit der Dame vom gewerkschaftsnahen „DIW“ , die noch nie in ihrem Leben ein Unternehmen von ihnen gesehen hat, auch die Sprüche dieser Dame ändern nichts daran das VW jetzt massiv investiert in Elektromobilität , und mittlerweile damit angefangen hat das Werk in Zwickau komplett auf BEV umzustellen und nach der Umstellung dort im Jahr mehr als 300.000 BEV zu produzieren, und zusätzlich noch 2 Werke in China , dem weltweit mit Abstand größten Mark für Elektroautos ( dort wurden im Vergangen Jahr mehr Elektroautos als in den USA und Europa zusammen verkauft ) auf BEV um stellen wird , wo dann weitere 600.000 BEV im Jahr produziert werden . Niemand in der Autoindustrie investiert ähnlich große Summen wie VW in diesen Bereich in den nächsten Jahren bis 2025. Auch wenn die Dame glaubt das VW das schon früher hätte machen sollen , dann zeigt doch Tesla in den USA das man bis jetzt damit noch kein Geld verdienen kann. Tesla hat auch noch nie in seiner Firmengesichte ein Jahr ohne tiefrote Zahlen gehabt, und auch 2019 steuert nach mehr als 700 Mio. $ Verlust im ersten Quartal auf das 16. Verlustjahr in Folge seit der Firmengeschichte seit der Gründung zu.
In der Tat ist der Vorschlag des BDEW perfide. Es wird wohl klar, welches Potential auf den Dächern schlummert, dem will man wie einst mit der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch anno 2014 (Gabriel) nun erneut mit Belegung mit Stromsteuer und Netzentgeltumlage zu Leibe rücken.
Glücklicherweise dürfte dass den im Energiepaket der EU beschlossenen Grundsätze widersprechen und mithin trotz unterstellter Willigkeit des EE-Gegners Altmaier nicht in deutsches Recht materialisieren. Mindestens müsste sich dem entgehen lassen, wenn keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen wird. Die Einspeisung lässt sich mittels Speicher, power2heat, E-Autos oder smarte Steuerung gewisser Prozesse industrieller Prozesse in den marginalen Bereich verschieben, was letztlich den Eigenverbrauch steigert und den Zielen des BDEW entgegen läuft.
Es bleibt der Versuch der Bewahrer das unvermeidbare aufzuhalten. Anstrengend und sinnlos….
@Tim Wolf : Dachanlagen bis 10 MW sind doch schon längst von der EEG-Umlage befreit.
Und was Speicher angeht , die sind noch zu teuer um sich selbst bei kleinen Dachanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser zu rechen . Wenn die sich trotzdem aktuelle mehr als die Hälfte der Dacheigentümer in Segment bis 10 KW eine Speicher zu legen belaste das die EEG-Umlage nicht , weil es für diesen Strom keine Einspeisevergütung gibt. Dies kleinen Anlagen machen aber nur ca 15 % der installierten Leistung von PV aus und wen man dann noch bedenkt , das nur rund 20 % der erzeugten Strommenge aus EE von PV kommt , dann ist das ein eher vernachlässigbaren Anteil der aus diesen kleinen Dachanlagen kommt
Herr Diehl, wer sollte denn die hohen garantierten Strompreise der EE bezahlen? Die Fossilen als Strafgeld?
Und wenn der Marktpreis sinkt, wird die Differenz zum Garantiepreis größer. Garantiepreise sind halt keine Marktwirtschaft.
Und nicht wieder das Lied von der Nichtweitergabe von Senkung anstimmen: Der nackte Abgabepreis (ohne Steuern und Abgabe) ist seit Jahrzehnten quasi nicht gestiegen. Wenn das natürlich nicht zählt …..
Und im Übrigen: Es ist alles Marketing, und das beherrschen Sie doch auch gut.
@ Peter Rentfort.
Bei gerechter Kosten/Nutzen Anwendung, ist ein Grosteil der EE Vergütungen, mit dem Nutzen ab gedeckt.
Nutzen das heißt den Erneuerbaren muss das zugute kommen, was sie selbst auslösen, nämlich die niedrigen Börsenpreise.
Schauenj Sie mal was diesbezüglich von 2011 bis 2016 geschehen ist.
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Die Strom Beschaffungslosten haben sich für die Versorger durch die EE an der Börse fast halbiert ( Merit Order Effekt ) aber der Umlage ist davon nichts zugute gekommen. Im Gegenteil, die Umlage ist so gar noch gestiegen, weil seit 2010 das Paradoxon gilt, „Je niedriger die Börsenpreise, desto höher die Umlage.“
In der Praxis bedeutet das, je billiger sich Ihr Versorger Strom beschaffen kann, desto höhere Umlage müssen Sie bezahlen.
Alleine diese paradoxe Tatsache sollte selbst die größten EE Kritiker zum Nachdenken anregen.
@peter rentfort :
Sie haben Recht und Herr Diehl verschweigt auch das es im alten Stromeinspeise-Gesetz aus den 90-er Jahren noch keine kostendeckende Vergütung für PV-Anlagen gab und nicht zuletzt deshalb die Zahl der PV-Anlagen nahezu vernachlässigbar und für die Eigentümer ein Zusatzgeschäft war. Erst mit dem EEG 2000 wurde die Einspeisevergütung für PV massiv erhöht und gleichzeitig in § 11 „Bundesweite Ausgleichsreglung“ die EEG-Umlage eingeführt mit der Umlage der Mehrkosten der Einspeisevergütungen zu den Beschaffungskosten der Stromlieferanten für nicht geförderten Strom auf sogenannte „privilegierte“ Endverbraucher ( private Endverbraucher und kleine Gewerbetreibende) umgelegt werden, während die Großverbraucher aus der Industrie schon im EEG 2000 weitgehend von dieser Umlage befreit wurden, statt dass der Staat diese Kosten für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Förderung von EE übernimmt. Und als Krönung wird dann auf diese Umlage auch noch 19 % Mehrwertsteuer erhoben. Aber so was kommt halt raus wenn sich grüne Sozilogen und Schullehrer so was ausdenken und der „Genosse der Bosse“ als Kanzler der Rot-Grünen Hartz-4-Kolation dem nicht widerspricht, weil die Interessen der Bosse ja durch die weitgehende Befreiung der Großverbraucher aus der Industrie von dieser Umlage gewahrt wurden.
@Herr Diehl : bisher soll doch laut ihren Sprüche im Jahr 2009 die Welt noch in Ordnung gewesen und nicht im Jahr 2011 🙂
Die von ihnen verlinkten „Energy-Charts“ zeigen aber das nach in Krafttreten der Änderungen im EEG Anfang 2010 die Börsenpreise nicht fielen , wie sie in den Raum stellten, sondern von 3,989 Cent/KWh im Jahr 2009 auf 4,555 im Jahr 2010 gestiegen, und dann weiter auf 5,158 Cent/KWH im Jahr 2011 . Und sie waren auch im letzten Jahr mehr als 8 % höher als 2009 , dem Jahr wo laut ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll, obwohl die Einspeisemengen von Strom aus EE im Jahr 2018 mehr als zweieinhalb mal höher waren als 2009 , entgegen allen Sprüchen die sie hier erzählen . (Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
Und ihre Sprüche ändern auch nichts an der Tatsache , das die EEG-Umlage in den letzten beiden Jahren gesunken ist, weil die Börsenpreise seit 2017 wieder steigen trotz immer neuer Rekorde beim Einspeisen von Strom aus EE (Quelle https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) entgegen aller „MOE-Märchen“ die sie hier erzählen wollen !
Es wurde auch zu keiner Zeit im EEG ein „MOE“ berücksichtigt, und gab es auch nie im EEG eine rechtlich Reglung wie ein solcher „MOE“ zu ermitteln gewesen wäre . Daran ändert auch ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglung zur Ermittlung der Umlage vor 2010 nichts, obwohl ich ihnen schon X-Fach einen link zu den Gesetzestexten verlinkt hatte !
@ peter rentfort : hier können im „Informationsportal Erneuerbare Energien“ des BMWI können sie links zu allen Versionen des EEG finden https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 , die zeigen das „Diehls Märchen“ von der Berücksichtigung eines „MOE“ bei der Ermittlung der Umlage bis 2009 eine Lüge ist !
Peter Rentfort fragt.
Herr Diehl, wer sollte denn die hohen garantierten Strompreise der EE bezahlen? Die Fossilen als Strafgeld?
Und wenn der Marktpreis sinkt, wird die Differenz zum Garantiepreis größer. Garantiepreise sind halt keine Marktwirtschaft.
@ Peter Rentfort.
Sie machen bei ihrer Betrachtung einen entscheidenden Denkfehler. Wenn der Marktpreis sinkt, sinkt der ja nicht nur für die etwa 35% EEG Strom den die Versorger relativ teuer vergüten müssen, sondern auch für die restlichen 65% ihres Bedarfs
Wenn nun – wie von 2011 bis 2016 geschehen – die Preise für die 65% sich fast halbieren haben, können, bei gerechter Kosten/Nutzen Umsetzung, wegen der 35% nicht allzu viel Mehrkosten für die 100% entstehen, oder ??? Georg Cantor der Begründer der mengenlehr lässt grüßen.
Und wie der Nutzen entsteht können Sie im Folgenden sehen.
https://www.impres-projekt.de/impres-wAssets/docs/2014_09_10_Monitoringbericht_FINAL_.pdf
Die Stromverbraucher insgesamt sehen sich 2013 durch die EEG-Umlage einer Belastung von rund 16 Mrd. € ausgesetzt. Durch den Merit-Order-Effekt hatte sich 2013 auf dem Großhandelsmarkt eine Preissenkung im Wert von 3,3 Mrd. € ergeben. Sofern solche Preissenkungen vollständig an die Stromverbraucher durchgereicht werden, stünden ihren Belastungen durch die EEG-Umlage Entlastungen in einer Größenordnung von über 0,6 Ct/kWh gegenüber. Zitat Ende.
Was glauben Sie denn wer sich diese 3,3 Milliarden „Nutzen“ in 2013 zu eigen gemacht hat.????
Und das war nur für 2013. Wenn Sie den Nutzen der Jahre davor sehen wollen, gehen Sie mal auf dem Link auf Seite 20. Da haben Sie 3,6 Mrd für 2008… 3,1 Mrd für 2009 .. 2,8 Mrd für 2010… 4,6 Mrd für 2011 und 4,9 Mrd für 2012, da kommt schon was zusammen.
Bis 2009 kamen die Milliarden Einsparungen noch der EEG Umlage zugute, wie man an dem bekannten Video vom Ex Chef des Fraunhofer Institut sehr schön erkennen kann. Die Welt war noch in Ordnung sagt der Prof.
Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Die beim Versorger anfallenden „Mehrkosten“ wegen der Abnahmepflicht des Anteil EE Stromes, konnten bei sinkenden Börsenpreisen ( MOE ) kompensiert werden. Auf dem Video laufen Vergütungsbalken und die Umlagenkurve noch fast parallel Ab 2010 ist das kontraproduktiv, bei sinkenden Börsenpreisen steigt paradoxerweise die Umlage.
Auch sehr schön dargestellt auf dem Video. Die Umlage hat sich von da an verfünffacht, während die Ausgaben für die EE Vergütungen sich „Nur“ verdoppelt haben.
Sie sehen, bevor Sie von Strafgeld für die Fossilen reden, sollten Sie sich erst mal mit der monetären Spielwiese der Fossilen beschäftigen.
@ Herr Diehl : Sie haben wohl verpasst das wir jetzt das Jahr 2019 haben 🙂
Die von ihnen oben verlinkten „Energy-Charts“ zeigen auch das nach in Krafttreten der Änderungen im EEG Anfang 2010 die Börsenpreise nicht fielen , wie sie in den Raum stellten, sondern von 3,989 Cent/KWh im Jahr 2009 auf 4,555 im Jahr 2010 gestiegen, und dann weiter auf 5,158 Cent/KWH im Jahr 2011 . Und sie waren auch im letzten Jahr mehr als 8 % höher als 2009 , dem Jahr wo laut ihren Sprüchen „die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll“ , obwohl die Einspeisemengen von Strom aus EE im Jahr 2018 mehr als zweieinhalb mal höher waren als 2009 , entgegen allen Sprüchen die sie hier erzählen . (Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
Und ihre Sprüche ändern auch nichts an der Tatsache , das die EEG-Umlage in den letzten beiden Jahren gesunken ist, weil die Börsenpreise seit 2017 wieder steigen trotz immer neuer Rekorde beim Einspeisen von Strom aus EE (Quelle https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) entgegen aller „MOE-Märchen“ die sie hier erzählen wollen !
Es wurde auch zu keiner Zeit im EEG ein „MOE“ berücksichtigt bei der Ermittlung der EEG-Umlage , und gab es auch nie im EEG eine rechtlich Reglung wie ein solcher „MOE“ zu ermitteln gewesen wäre. Daran ändert auch ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglung zur Ermittlung der Umlage vor 2010 nichts, obwohl ich ihnen schon X-Fach einen link zu den Gesetzestexten verlinkt hatte !
Hier im „Informationsportal Erneuerbare Energien“ des BMWI können alle Interessierten links zu allen Versionen des EEG finden https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 , die zeigen das „Diehls Märchen“ von der Berücksichtigung eines „MOE“ bei der Ermittlung der Umlage bis 2009 nicht wahr ist !
@Herr Diehl :
selbst wenn man diese 3,3 Mrd. Euro Merit-Oder-Effekt für 2013 akzeptiert , die sich aus den keineswegs unumstrittenen Brechungen mit dem „Counterfactual-Szenario“ von „Sensfuß“ ergeben , weil dieses nicht auf den den Echten Auktionsdaten der EEX beruhen , sondern auf einem Simulationsmodell mit fragwürdigen Annahmen wie das sämtlicher in Deutschland gehandelter Strom an der EEX gehandelt wird und auch das Deutschland ein geschlossener Strommarkt ohne Export an Strombörsen der Nachbarländer, dann stehen dem immer noch Kosten von 16 Mrd. Euro für die Förderung von EE gegenüber. Diese Kostensenkung von 0,6 Cent pro KWh für über die Börse beschafften Strom , die sich aus den von ihnen zitierten Studien ergibt steht aber eine mehr als 5 mal so hohe EEG-Umlage für 2016 gegen über. Wollen sie jetzt allen Ernsts behaupten diese 3,3 Mrd. Euro hätten sich Stromlieferanten , die selbst nur wenig Stromproduzieren, wie viele kleinere Stadtwerke und die meisten „Ökostromanbieter“, wie ihr Versorger „EWS Schönau“ in die Tasche gesteckt 🙂
@Herr Diehl : zu dem Zitat von Seite 3 der oben verlinkten Studie, das ist nicht ganz korrekt weil sie dort eine Kleinigkeit übersehen haben :
„Durch den Merit-Order-Effekt hatte sich 2013 auf dem Großhandelsmarkt eine Preissenkung im Wert von 3,3 Mrd. € ergeben.(3) “
„3 Vorläufige Ergebnisse ohne Berücksichtigung eventueller MOE-Effekte auf anderen europäischen Märkten, die Strom von Deutschland importieren.“
Da im Jahr 2013 aber die deutschen Stromexporte den bis dahin höchsten Stand hatten, hat die obige von ihnen zitierte Aussage den gleichen Wahrheitsgehalt wie die Aussage „Wenn der Mond aus Käse ist , dann ist die Erde ein Scheibe“
@ Klaus Grün.
Und was ändert das an der Tatsache, dass es diese Preissenkung gibt ???
Ob nun noch ein paar Euro mehr oder weniger spielt doch da keine Rolle.
@Herr Diehl:
die von ihnen oben verlinkten „Energy-Charts“ zeigen das nach in Krafttreten der Änderungen im EEG Anfang 2010 die Börsenpreise nicht fielen , wie sie hier erneut in den Raum stellen wollen , sondern von 3,989 Cent/KWh im Jahr 2009 auf 4,555 im Jahr 2010 gestiegen sind , und dann weiter auf 5,158 Cent/KWH im Jahr 2011 stiegen .
Und sie waren auch im letzten Jahr mehr als 8 % höher als 2009 , dem Jahr wo laut ihren Sprüchen „die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll“ , obwohl die Einspeisemengen von Strom aus EE im Jahr 2018 mehr als zweieinhalb mal höher waren als 2009 , entgegen allen Sprüchen die sie hier erzählen . (Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
Und ihre erneuten „Blödeleien“ ändern auch nichts an der Tatsache , das die EEG-Umlage in den letzten beiden Jahren gesunken ist, weil die Börsenpreise seit 2017 wieder steigen trotz immer neuer Rekorde beim Einspeisen von Strom aus EE (Quelle https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) entgegen aller „MOE-Märchen“ die sie hier erzählen wollen !!!
PS: Haben sie sich mittlerweile eigentlich darüber informiert was der 52-GW-Deckel aus § 49 EEG bedeutet und weshalb das zur Zeit das wichtigste Thema für den BWS ist und dort fast niemand mehr über ihre alten Propagandamärchen von „Vorvorgestern“ redet ?
@Herr Diehl : sie haben wohl immer noch nicht die Kommentare zu diesem 5 Jahre alten Video von Herr Weber bei „Youtube“ gelesen das sie erneut verlinkt haben 🙂
Einem der Kommentare dort können sie folgendes Entnehmen :
“ Die Äpfel-Birnen-Vergleiche in der Grafik in diesem Video machen wenig Sinn ,da zu keiner Zeit im EGG die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher umzulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten von nicht gefördertem Strom. Und hierbei verschweigt Herr Weber auch das die Kosten für die mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE von 2009 bis 2014 rund 5 mal so stark anstiegen war wie die Änderungen beim Börsenpreis im genannten Zeitraum ( Quellen BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEG/DatenFakten/daten-und-fakten.html und „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und dieser starke Anstieg der mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE deshalb für mehr als 80 % der höheren Differenzkosten pro KWh im Jahr 2014 verantwortlich war, und das erklärt auch warum die Umlage prozentual soviel stärker stieg als die Summe der Vergütungen für EE. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , ist die EEG-Umlage seither auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.“
und einem weiteren Kommentar zu diesem Video können sie noch sie folgendes Entnehmen :
„In dem Zusammenhang sollte man auch wissen das Herr Weber von 2011 bis zur Insolvenz im Aufsichtsrat des Solarzellenherstellers Q-Cells war. Sonderlich erfolgreich war der Versuch dieses Lobbyisten der Solarbranche aber nicht. Auch diese Aktion konnte nicht verhindern das die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag. Und mittlerweile reden selbst die Vertreter der Verbände der Wind- und Solarbranche nicht mehr über diese „Taschenspielertricks“ mit denen dieser „oberschlaue“ Herr Professor die Öffentlichkeit hinters Licht führen wollte“
Die von ihnen verlinkten oben verlinkten „Energy-Charts“ zeigen auch das nach in Krafttreten der Änderungen im EEG Anfang 2010 die Börsenpreise nicht fielen, wie sie in ihren „MOE-Märchen“ in den Raum stellten, sondern von 3,989 Cent/KWh im Jahr 2009 auf 4,555 im Jahr 2010 gestiegen, und dann weiter auf 5,158 Cent/KWH im Jahr 2011 , was ihn auch in hier im Forum schon mehrfach aufgezeigt wurde.
Das Übliche von Herrn Grün, getroffene Hunde bellen.
Obwohl doch mein Beitrag dem Peter Rentfort gilt, als Antwort auf die Frage, wer soll das bezahlen.
Übrigens die Kommentare bezüglich des Videos, auf die Klaus Grün hinweist, hat er selbst geschrieben.
@ Herr Diehl:
es ist amüsant das sie partout das letzte Wort behalten wollen, auch wenn sie keinerlei Argumente haben und ihn nichts als „Blödeleien“ einfallen die nicht das geringste an den oben genannten Fakten ändern, und auch nichts an der Tatsache ändern das der Börsenpreis im letzten Jahr mehr als 8 % höher war als 2009 , dem Jahr wo laut ihren Sprüchen „die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll“, obwohl die Einspeisemengen von Strom aus EE im Jahr 2018 mehr als zweieinhalb mal höher waren als 2009 , entgegen allen Nonsens-Sprüchen die sie hier erzählen . (Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
Und diese „Blödeleien“ ändern ebenso wenig an der Tatsache , das die EEG-Umlage in den letzten beiden Jahren gesunken ist, weil die Börsenpreise seit 2017 wieder steigen trotz immer neuer Rekorde beim Einspeisen von Strom aus EE (Quelle https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) entgegen aller Märchen die sie hier erzählen wollen !
Und ebenso wenig ändern diese substanzschwache Sprüche auch nichts daran das zu keiner Zeit im EEG ein „MOE“ berücksichtigt wurde bei der Ermittlung der EEG-Umlage , und es auch nie im EEG eine rechtlich Reglung gab wie ein solcher „MOE“ zu ermitteln gewesen wäre.
Daran ändert auch ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglungen zur Ermittlung der Umlage vor 2010 zu informieren nichts, obwohl ich ihnen schon X-Fach einen link zu den Gesetzestexten verlinkt hatte. Hier noch einmal links im „Informationsportal Erneuerbare Energien“ des BMWI wo alle Interessierten alle Versionen des EEG finden können https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 , die zeigen das „Diehls Märchen“ von der Berücksichtigung eines „MOE“ bei der Ermittlung der Umlage bis 2009 nicht wahr ist !
Haben sie sich mittlerweile eigentlich darüber informiert was der 52-GW-Deckel aus § 49 EEG bedeutet und weshalb das zur Zeit das wichtigste Thema für den BWS ist und dort fast niemand mehr über ihre alten Propagandamärchen von „Vorvorgestern“ redet ?
PS: Sie kommen mir hier immer mehr wie ein Boxer vor, der nach einem Knock-Out in der Kabine immer noch das „V-Zeichen“ zeigen will , und nicht gemerkt hat dass der Kampf schon lange vorbei ist 🙂
Klaus Grün sagt:
19. Juni 2019 um 16:21 Uhr
@ peter rentfort : hier können im „Informationsportal Erneuerbare Energien“ des BMWI können sie links zu allen Versionen des EEG finden https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 , die zeigen das „Diehls Märchen“ von der Berücksichtigung eines „MOE“ bei der Ermittlung der Umlage bis 2009 eine Lüge ist !
@ Hallo Peter Rentfort, haben Sie den Satz schon gefunden, der beweist, dass der Preis senkende Merit Order Effekt bei der Umlagenermittlung vor 2009 keine Rolle gespielt hat.
Wenn ja,… bitte mal zitieren, es würde mich interessieren, ob ich da eine Lüge verbreitet habe.
@ Herr Diehl , sind wir hier im Zirkus und sie der Pausenclown 🙂
Es ist eher amüsant dass sie hier erneutet zeigen dass sie nicht einmal wissen wo im EEG geregelt wird das die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen für geförderten Strom und den Beschaffungskosten der Stromlieferanten über die EEG-Umlage auszugleichen ist , die auch anders als sie hier mehrfach in den Raum stellten bundesweit einheitlich war seit sie in §11 „Bundesweite Ausgleichsreglung“ mit dem EEG 2000 eingeführt wurde . Aber das ändert auch nichts daran das das „Diehls Märchen“ von der Berücksichtigung eines „MOE“ bei der Ermittlung der Umlage bis 2009 unwahr ist !
Es hat zu keiner Zeit eine solche Reglung im EEG geben , und es hat auch keiner Zeit eine rechtliche Reglung gegeben wie denn ein „MOE“ zu ermitteln wäre.
Ihre Blödeleien“ ändern auch nicht das Geringste an den oben Fakten und auch nichts an der Tatsache das der Börsenpreis im letzten Jahr mehr als 8 % höher war als 2009 , dem Jahr wo laut ihren Sprüchen „die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll“, obwohl die Einspeisemengen von Strom aus EE im Jahr 2018 mehr als zweieinhalb mal höher waren als 2009 , entgegen allen Nonsens-Sprüchen die sie hier erzählen . (Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
Und diese „Blödeleien“ ändern auch nichts an der Tatsache , das die EEG-Umlage in den letzten beiden Jahren gesunken ist, weil die Börsenpreise seit 2017 wieder steigen trotz immer neuer Rekorde beim Einspeisen von Strom aus EE (Quelle https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) entgegen aller Märchen die sie hier erzählen wollen !
PS: haben sie sich mittlerweile darüber informiert was der 52-GW-Deckel aus § 49 EEG bedeutet und weshalb das zur Zeit das wichtigste Thema für den BWS ist und dort fast niemand mehr über ihre alten Propagandamärchen von „Vorvorgestern“ redet 🙂
@ Herr Diehl :
ich will ihnen jetzt noch einmal auf die Sprünge helfen. Für ihre Branche waren nicht die Änderungen im EEG 2010 ein großes Problem , sondern die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression nach §49 EEG. Sie scheinen verpasst zu haben , das der Zubau in den 3 Jahren nach in Krafttreten der Änderungen im EGG von 2010 bis 2012 Rekordwerte beim Zubau von PV-Anlagen erreichte und in diesen drei Jahren rund die Hälfte aller PV-Anlagen die zur Zeit in Betrieb sind ans Netz gingen.
Nach dem diese Änderungen in § 49 Mitte 2012 in Kraft traten, drückte diese Zubau abhängige Degression die starke Überförderung von PV seit 2009 so weit das der Zubau im Jahr 2014 zu ersten mal seit 2008 wieder unter der Obergrenze für den Zielkorridor im § 49 EEG lag auf rund ein drittel der jährlichen Zubau-Werte der 3 Boom-Jahre 2010 bis 2012. In der Folge ist dann auch die EEG-Umlage nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Und deshalb ist die EE-Umlage mittlerweile auch kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion. Aber das scheinen sie genauso wie die meisten anderen Entwicklungen der letzten Jahre auch verpasst zu haben, so wie sie auch verpasst haben das „Agora Energiewende“ mittlerweile erkannt hat, das die sehr hohen Strompreise für Endverbraucher in Deutschland , die mehr als 40 % höher liegen als im Schnitt der EU , kontraproduktiv sind für eine bessere Sektorenkopplung und unter anderem vorgeschlagen die Kosten für den starken Ausbau von PV zu viel zu hohen Kosten bis 2013 aus der EEG-Umlage heraus zu nehmen, worüber auch PV-Magazine hier berichtete.
PS: das eigentliche Paradoxon ist dass durch das EEG die Mehrkosten für die Einspeisevergütung zu den Beschaffungskosten für konventionell erzeugten Strom auf sogenannte nicht „privilegierte Endverbraucher“ ( private Endverbraucher und kleine Gewerbetreibende) umgelegt werden, während die Großverbraucher aus der Industrie schon im EEG 2000 weitgehend von dieser Umlage befreit wurden, statt dass der Staat diese Kosten für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Förderung von EE übernimmt. Und als Krönung wird dann auf diese Umlage auch noch 19 % Mehrwertsteuer erhoben. Aber so was kommt halt raus wenn sich grüne Sozilogen und Schullehrer so was ausdenken und der „Genosse der Bosse“ als Kanzler der Rot-Grünen Hartz-4-Koalition dem nicht widerspricht, weil die Interessen der Bosse ja durch die weitgehende Befreiung der Großverbraucher aus der Industrie von dieser Umlage gewahrt wurden.
Das Übliche von Herrn Grün, getroffene Hunde bellen.
Wo doch mein Beitrag dem Peter Rentfort gilt, als Antwort auf die Frage, wer soll das bezahlen.
@Herr Diehl ,
auch diese substanzschwachen „Blödeleien“ ändern nichts an der Tatsachen das zu keiner Zeit im EEG bei der Ermittlung der EEG-Umlage ein „MOE“ berücksichtigt wurde und nach § 15 der EEG-Novelle von 2004 die bis 2009 gültig war , bis 2009 die Differenz von Einspeisevergütungen zu den mittleren Beschaffungskosten der Stromlieferanten für konventionell erzeugten Strom über die EEG-Umlage auszugleichen war , und diese Umlage war anders als sie hier mehrfach in den Raum stellten bundesweit einheitlich seit sie in §11 „Bundesweite Ausgleichsreglung“ mit dem EEG 2000 eingeführt wurde .
Und dieser Post ändert auch nichts an der Tatsache das nach dem die Änderungen in § 49 Mitte 2012 in Kraft traten, diese Zubau abhängige Degression die starke Überförderung von PV seit 2009 bis 2014 so weit drückte ,das der Zubau im Jahr 2014 zu ersten mal seit 2008 wieder unter der Obergrenze für den Zielkorridor im § 49 EEG auf rund ein drittel der jährlichen Zubau-Werte der 3 Boom-Jahre 2010 bis 2012. Und in der Folge dann auch die EEG-Umlage nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Und deshalb ist die EE-Umlage mittlerweile auch kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion. Aber das scheinen sie genauso wie die meisten anderen Entwicklungen der letzten Jahre auch verpasst zu haben, so wie sie auch verpasst haben das „Agora Energiewende“ mittlerweile erkannt hat, das die sehr hohen Strompreise für Endverbraucher in Deutschland , die mehr als 40 % höher liegen als im Schnitt der EU , kontraproduktiv sind für eine bessere Sektorenkopplung und unter anderem vorgeschlagen die Kosten für den starken Ausbau von PV zu viel zu hohen Kosten bis 2013 aus der EEG-Umlage heraus zu nehmen, worüber auch PV-Magazine hier berichtete.
Klaus Grün sagt:
Und deshalb ist die EE-Umlage mittlerweile auch kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion
@ Klaus Grün
Gut… dann halten Sie sich auch dran, und erzählen Sie nicht ständig, wegen der Energiewende hätten wir mit die höchsten Strompreise in Europa.
Im übrigen müssen Sie sich nicht ständig einmischen. Der Peter Rentfort hat gefragt wer die Mehrkosten für den relativ teueren EEG Strom bezahlen soll. Ich habe Ihm Daten und Fakten fundiert dargelegt, dass bei einem Kosten/Nutzen System nicht mehr allzu viel zu bezahlen wäre.
Offensichtlich hat er dem nichts entgegenzusetzen, sonst hätte er sich ja schon mal gemeldet.
Also Herr Grün, nicht immer so vorwitzig, lassen Sie den Peter Rentfort mal ran.
@Herr Diehl :
sie bringen hier doch ständig ihre mehr als 5 Jahre alten Propagandamärchen in die Diskussion ein, wie oben als sie mit der Behauptung „das bis 2010 die beim Versorger anfallenden „Mehrkosten“ wegen der Abnahmepflicht des Anteil EE Stromes bei sinkenden Börsenpreisen ( MOE ) kompensiert werden konnten“ auf Herrn Rentfort antworteten .
Diese Aussage ist gleich mehrfach falsch !
Es wurde zu keiner Zeit bei der Ermittlung der EEG-Umlage ein „MOE“ berücksichtigt wurde und nach § 15 der EEG-Novelle von 2004 die bis 2009 gültig war , bis 2009 die Differenz von Einspeisevergütungen zu den mittleren Beschaffungskosten der Stromlieferanten für konventionell erzeugten Strom über die EEG-Umlage auszugleichen war , und diese Umlage war anders als sie hier mehrfach in den Raum stellten bundesweit einheitlich seit sie in §11 „Bundesweite Ausgleichsreglung“ mit dem EEG 2000 eingeführt wurde .
Interessierte können im „Informationsportal Erneuerbare Energien“ des BMWI links zu allen Versionen des EEG finden https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 , die zeigen das „Diehls Märchen“ von der Berücksichtigung eines „MOE“ bei der Ermittlung der Umlage bis 2009 eine Lüge ist !
Die Börsenpreise sind anders als sie hier mehrfach in den Raum stellten nach in Krafttreten der Änderungen im EEG Anfang 2010 auch nicht gefallen sind , sondern von 3,989 Cent/KWh im Jahr 2009 auf 4,555 im Jahr 2010 gestiegen sind , und dann weiter auf 5,158 Cent/KWH im Jahr 2011 stiegen. (Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
Und ihre substanzschwachen Sprüche von oben ändern auch nichts daran das die Börsenpreise seit 2017 wieder steigen und im letzten Jahr mehr als 8 % höher waren als 2009 , dem Jahr wo laut ihren Sprüche „die Welt noch in Ordnung“ gewesen seit soll obwohl die Einspeisemengen von Strom aus EE im Jahr 2018 mehr als zweieinhalb mal höher waren als 2009 , entgegen allen „Märchen“ die sie hier erzählen wollen .
Und ihre obigen „Blödeleien“ daran ändern auch nichts daran dass „Agora Energiewende“ mittlerweile erkannt hat, das die sehr hohen Strompreise für Endverbraucher in Deutschland , die mehr als 40 % höher liegen als im Schnitt der EU , kontraproduktiv sind für eine bessere Sektorenkopplung und unter anderem vorgeschlagen die Kosten für den starken Ausbau von PV zu viel zu hohen Kosten bis 2013 aus der EEG-Umlage heraus zu nehmen, worüber auch PV-Magazine hier berichtete.
Durch das „Paradoxon“ dass durch das EEG die Mehrkosten für die Einspeisevergütung zu den Beschaffungskosten für konventionell erzeugten Strom auf sogenannte „nicht privilegierte Endverbraucher“ ( private Endverbraucher und kleine Gewerbetreibende) umgelegt werden, während die Großverbraucher aus der Industrie schon im EEG 2000 weitgehend von dieser Umlage befreit wurden, statt dass der Staat diese Kosten für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Förderung von EE übernimmt, und auf diese Umlage auch noch 19 % Mehrwertsteuer erhoben wird werden aktuell die privaten deutschen Endverbrauchern einschließlich der Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage und die ebenfalls von der Rot-Grünen Koalition eingeführte Stromsteuer mit rund 10 Cent/KWh zusätzlich belastet .
PS: haben sie sich mittlerweile eigentlich darüber informiert was der 52-GW-Deckel aus § 49 EEG bedeutet und weshalb das zur Zeit das wichtigste Thema für den BWS ist und dort fast niemand mehr über ihre alten Propagandamärchen von „Vorvorgestern“ redet ?
@ Herr Diehl :
ich will ihnen jetzt noch einmal auf die Sprünge helfen. Für ihre Branche waren nicht die Änderungen im EEG 2010 ein großes Problem , sondern die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression nach §49 EEG. Sie scheinen verpasst zu haben , das der Zubau in den 3 Jahren nach in Krafttreten der Änderungen im EGG von 2010 bis 2012 Rekordwerte beim Zubau von PV-Anlagen erreichte und in diesen drei Jahren rund die Hälfte aller PV-Anlagen die zur Zeit in Betrieb sind ans Netz gingen. Nach dem diese Änderungen in § 49 Mitte 2012 in Kraft traten, drückte diese Zubau abhängige Degression die starke Überförderung von PV seit 2009 bis 2014 so weit das der Zubau im Jahr 2014 zu ersten mal seit 2008 wieder unter der Obergrenze für den Zielkorridor im § 49 EEG lag, auf rund ein Drittel der jährlichen Zubau-Werte der 3 Boom-Jahre 2010 bis 2012. In der Folge ist dann auch die EEG-Umlage nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Und mittlerweile hat auch „Agora Energiewende“ erkannt , das die sehr hohen Strompreise für Endverbraucher in Deutschland , die mehr als 40 % höher liegen als im Schnitt der EU , kontraproduktiv sind für eine bessere Sektorenkopplung und unter anderem vorgeschlagen die Kosten für den starken Ausbau von PV zu viel zu hohen Kosten bis 2013 aus der EEG-Umlage heraus zu nehmen, worüber auch PV-Magazine hier berichtete.
@ Herr Grün
Sind Sie nun auch noch der Sprecher vom Diskutanten Peter Rentfort.
Der hat doch die Frage gestellt, wer das bezahlen soll.
Auf meine Daten und Fakten fundierten Darstellung der Kostensituation, hat er bisher noch nicht reagiert. Lassen Sie ihm doch etwas Zeit, und mischen Sie sich nicht ein. Ihre langweiligen Wiederholungen sind ja nun mal allseits bekannt.
@Herr Diehl :
zu ihrer Aussage „Auf meine Daten und Fakten fundierten Darstellung der Kostensituation “
ich hab ihnen hier doch mehrfach auf gezeigt das ihre dort gemachten Aussagen nicht stimmen
Es wurde zu keiner Zeit bei der Ermittlung der EEG-Umlage ein „MOE“ berücksichtigt und nach § 15 der EEG-Novelle von 2004 die bis 2009 gültig war , bis 2009 die Differenz von Einspeisevergütungen zu den mittleren Beschaffungskosten der Stromlieferanten für konventionell erzeugten Strom über die EEG-Umlage auszugleichen war , so das auch bis 2009 niedrigere Beschaffungskosten der Stromlieferanten , aus welchen Grund auch immer zu einer höheren Umlage führten weil sich dadurch die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Strombeschaffungskosten für nicht geförderten Strom vergrößerte .
Und diese Umlage war anders als sie hier mehrfach in den Raum stellten bundesweit einheitlich seit sie in §11 „Bundesweite Ausgleichsreglung“ mit dem EEG 2000 eingeführt wurde .
Interessierte können im „Informationsportal Erneuerbare Energien“ des BMWI links zu allen Versionen des EEG finden https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 , die zeigen das „Diehls Märchen“ von der Berücksichtigung eines „MOE“ bei der Ermittlung der Umlage bis 2009 eine Unwahrheit ist !
Die Börsenpreise sind anders als sie hier mehrfach in den Raum stellten, nach in Krafttreten der Änderungen im EEG Anfang 2010 auch nicht gefallen sind , sondern von 3,989 Cent/KWh im Jahr 2009 auf 4,555 im Jahr 2010 gestiegen sind , und dann weiter auf 5,158 Cent/KWH im Jahr 2011 stiegen. (Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
Und ihre substanzschwachen Sprüche von oben ändern auch nichts daran das die Börsenpreise seit 2017 wieder steigen und im letzten Jahr mehr als 8 % höher waren als 2009 , dem Jahr wo laut ihren Sprüche „die Welt noch in Ordnung“ gewesen seit soll obwohl die Einspeisemengen von Strom aus EE im Jahr 2018 mehr als zweieinhalb mal höher waren als 2009 , entgegen allen „Märchen“ die sie hier erzählen wollen .
Und ihre obigen „Blödeleien“ ändern auch nichts an der Tatsache, das die EEG-Umlage in den letzten beiden Jahren gesunken ist, weil die Börsenpreise seit 2017 wieder steigen trotz immer neuer Rekorde beim Einspeisen von Strom aus EE (Quelle https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) entgegen aller „MOE-Märchen“ die sie hier erzählen wollen !!!
PS: Haben sie sich mittlerweile eigentlich darüber informiert was der 52-GW-Deckel aus § 49 EEG bedeutet und weshalb das zur Zeit das wichtigste Thema für den BWS ist und dort fast niemand mehr über ihre alten Propagandamärchen von „Vorvorgestern“ redet ?
@ Herr Diehl:
es ist mehr als lächerlich , dass sie zu glauben scheinen , sie könnten mit diesem Unfug den sie hier treiben außerhalb ihres kleinen, schlecht informierten Stammtischs etwas bewirken und etwas daran ändern , das zu keiner Zeit im Bundestag ein Änderungsvorschlag zum EEG von einer im Bundestag vertretenen Partei eingebracht wurde mit eine Rückkehr zu den Reglungen die bis Ende 2009 galten seit die Änderungen im EEG Anfang 2010 Kraft traten . Sie kommen mir hier immer mehr wie ein Boxer vor , der nach einem Knock-Out in der Kabine immer noch das „V-Zeichen“ zeigen will , und nicht gemerkt hat dass der Kampf schon lange vorbei ist 🙂
Klaus Grün.
Zur Erinnerung, um das Folgende geht es.
peter rentfort
19. Juni 2019 um 10:30 Uhr
Herr Diehl, wer sollte denn die hohen garantierten Strompreise der EE bezahlen? Die Fossilen als Strafgeld? Zitat Ende.
Sie sehen doch eindeutig, dass der Diehl gefragt wurde, und ich habe dem Peter Rentfort darauf hin am 19. Juni 14.10 Uhr eine Antwort geschrieben, in dem ich Daten und Fakten fundiert die Kostensituation dargestellt habe.
Also Herr Grün, cool bleiben, lassen Sie den Peter Rentfort zu Wort kommen, und sagen, wo er gegen meine Erklärung was einzuwenden hat. Bisher scheint das nicht der Fall zu sein.
@Herr Diehl :
auch dieser erneute Post ohne jede Substanz ändert doch nichts an der Tatsache, dass ich hier mehrfach aufgezeigt das ihre dort gemachten Aussagen nicht stimmen.
Es wurde zu keiner Zeit bei der Ermittlung der EEG-Umlage ein „MOE“ berücksichtigt und nach § 15 der EEG-Novelle von 2004 die bis 2009 gültig war , bis 2009 die Differenz von Einspeisevergütungen zu den mittleren Beschaffungskosten der Stromlieferanten für konventionell erzeugten Strom über die EEG-Umlage auszugleichen war , so das auch bis 2009 niedrigere Beschaffungskosten der Stromlieferanten , aus welchen Grund auch immer zu einer höheren Umlage führten weil sich dadurch die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Strombeschaffungskosten für nicht geförderten Strom vergrößerte .
Und diese Umlage war anders als sie hier mehrfach in den Raum stellten bundesweit einheitlich seit sie in §11 „Bundesweite Ausgleichsreglung“ mit dem EEG 2000 eingeführt wurde .
Interessierte können im „Informationsportal Erneuerbare Energien“ des BMWI links zu allen Versionen des EEG finden https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 , die zeigen das „Diehls Märchen“ von der Berücksichtigung eines „MOE“ bei der Ermittlung der Umlage bis 2009 eine Unwahrheit ist !
Die Börsenpreise sind anders als sie hier mehrfach in den Raum stellten, nach in Krafttreten der Änderungen im EEG Anfang 2010 auch nicht gefallen sind , sondern von 3,989 Cent/KWh im Jahr 2009 auf 4,555 im Jahr 2010 gestiegen sind , und dann weiter auf 5,158 Cent/KWH im Jahr 2011 stiegen. (Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
Und an diesen belegten Tatsache ändern auch ihre Wortklaubereien und ihre „Blödeleinen“ nichts !
Weshalb sollte also Herr Rentfort noch auf ihren mehrfach widerlegten Nonsens antworten ?
PS: Haben sie sich mittlerweile eigentlich darüber informiert was der 52-GW-Deckel aus § 49 EEG bedeutet und weshalb das zur Zeit das wichtigste Thema für den BWS ist und dort fast niemand mehr über ihre alten Propagandamärchen von „Vorvorgestern“ redet ?
@Herr Diehl:
das eigentliche „Paradoxon“ ist, dass durch das EEG die Mehrkosten für die Einspeisevergütung zu den Beschaffungskosten für konventionell erzeugten Strom auf sogenannte „nicht privilegierte Endverbraucher“ ( private Endverbraucher und kleine Gewerbetreibende) umgelegt werden, während die Großverbraucher aus der Industrie schon im EEG 2000 weitgehend von dieser Umlage befreit wurden, statt dass der Staat diese Kosten für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Förderung von EE übernimmt. Und als Krönung wird dann auf diese Umlage auch noch 19 % Mehrwertsteuer erhoben. Aber so was kommt halt raus wenn sich grüne Sozilogen und Schullehrer so was ausdenken und der „Genosse der Bosse“ als Kanzler der Rot-Grünen Hartz-4-Kolation dem nicht widerspricht, weil die Interessen der Bosse ja durch die weitgehende Befreiung der Großverbraucher aus der Industrie von dieser Umlage gewahrt wurden.
Aktuell werden die privaten deutschen Endverbrauchern einschließlich der Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage und die ebenfalls von der Rot-Grünen Koalition eingeführte Stromsteuer dadurch mit rund 10 Cent/KWh zusätzlich belastet. Und mittlerweile hat auch „Agora Energiewende“ erkannt, das die sehr hohen Strompreise für Endverbraucher in Deutschland , die mehr als 40 % höher liegen als im Schnitt der EU , kontraproduktiv sind für eine bessere Sektorenkopplung und unter anderem vorgeschlagen die Kosten für den starken Ausbau von PV zu viel zu hohen Kosten bis 2013 aus der EEG-Umlage heraus zu nehmen, worüber auch PV-Magazine hier berichtete.
Ein Foren Troll muss immer das letzte Wort haben, achtet mal drauf was er jetzt wieder schreibt.
@Diehl :
so ist es ein „Troll“ der keine Argumente gegen über den oben gennannten Fakten in meinem Post 25. Juni 2019 um 12:50 Uhr hat , will trotzdem das letzte Wort behalten 🙂
@ Herr Diehl :
ich will ihnen jetzt noch einmal auf die Sprünge helfen. Für ihre Branche waren nicht die Änderungen im EEG 2010 ein großes Problem , sondern die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression nach §49 EEG. Sie scheinen verpasst zu haben , das der Zubau in den 3 Jahren nach in Krafttreten der Änderungen im EGG von 2010 bis 2012 Rekordwerte beim Zubau von PV-Anlagen erreichte und in diesen drei Jahren rund die Hälfte aller PV-Anlagen die zur Zeit in Betrieb sind ans Netz gingen. Nach dem diese Änderungen in § 49 Mitte 2012 in Kraft traten, drückte diese Zubau abhängige Degression die starke Überförderung von PV seit 2009 bis 2014 so weit das der Zubau im Jahr 2014 zu ersten mal seit 2008 wieder unter der Obergrenze für den Zielkorridor im § 49 EEG lag, auf rund ein Drittel der jährlichen Zubau-Werte der 3 Boom-Jahre 2010 bis 2012. In der Folge ist dann auch die EEG-Umlage nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Und mittlerweile hat auch „Agora Energiewende“ erkannt , das die sehr hohen Strompreise für Endverbraucher in Deutschland , die mehr als 40 % höher liegen als im Schnitt der EU , kontraproduktiv sind für eine bessere Sektorenkopplung und unter anderem vorgeschlagen die Kosten für den starken Ausbau von PV zu viel zu hohen Kosten bis 2013 aus der EEG-Umlage heraus zu nehmen, worüber auch PV-Magazine hier berichtete.
Aktuell werden die privaten deutschen Endverbrauchern durch die EEG-Umlage einschließlich der Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage und die ebenfalls von der Rot-Grünen Koalition eingeführte Stromsteuer mit rund 10 Cent/KWh zusätzlich belastet.