von pv magazine USA
Bifaziale Solarmodule wurden aufgrund einer Entscheidung des Büros des Handelsvertreters der USA von den Zöllen nach Section 201 ausgenommen. Für diese Photovoltaik-Produkte muss damit zum Zeitpunkt des Imports kein Zoll von 25 Prozent mehr gezahlt werden.
Die Entscheidung ist unter Produktausschlüsse zu finden: Sie besagen, dass bestimmte Produkte aus dem Bereich Photovoltaik-Schutzmaßnahmen ausgenommen werden sollen. Darunter in Punkt 15: „bifaziale Solarmodule, die Licht absorbieren und auf jeder Seite des Moduls Strom erzeugen und die nur aus bifazialen Solarzellen bestehen, die Licht absorbieren und auf jeder Seite der Zellen Strom erzeugen“.
Auch für andere Photovoltaik-Produkte war eine Ausnahme beantragt worden. Aber in der jetzigen Entscheidung lehnte es der US-Handelsbeauftragte ab, 72-Zellen- oder größere Modulprodukte oder solche ohne Busbars oder Gitterlinien auszuschließen. Dies werde wahrscheinlich auch nicht noch einmal aufgegriffen. Mit der Entscheidung sind auch flexible Glasfasersolarmodule mit einer Leistung von 250 bis 900 Watt aus den Zöllen nach Section 201 befreit sowie Module mit einem Abstand von mehr als 10 Millimetern zwischen den einzelnen Zellen, die mit optischer Folie gefüllt sind.
Der Effekt wird für große Photovoltaik-Projekte mit langen Bauzeiten spürbar sein. Aber es gibt wahrscheinlich gerade einen Projektentwickler am Telefon, der die Chance sieht, Produkte zu wechseln, da die Einsparungen relativ hoch sein könnten. Ein Modul, das 25 bis 35 US-Dollarcent pro Watt vor dem Importzoll kostet, kann nun bei einem Wechsel zu einer bifazialen Variante 6 bis 9 US-Dollarcent pro Watt auf dem US-Markt einsparen. Für Entwickler, die mit einem Gesamtpreis von etwa 1 US-Dollar pro Watt DC-Leistung rechnen, ist ein Rückgang der Systempreise auf diesem Niveau signifikant.
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