Vor knapp zwei Jahren trat das Gesetz zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom in Kraft. Seither kann für Projekte mit einer Leistung von 100 Kilowatt ein Zuschuss beantragt werden. Mit dem Energiesammelgesetz wurde dieser gerade für größere Projekte ab 40 Kilowatt nochmal stark gekürzt. Doch bereits zuvor war die Förderung wenig attraktiv. Nach Auswertung von Solarimo ist der Zuschuss für Mieterstrom-Projekte für Photovoltaik-Anlagen mit weniger als zehn Megawatt Gesamtleistung in den vergangenen zwei Jahren beantragt worden.
Angesichts des stockenden Photovoltaik-Zubaus in den Städten wendet sich das Berliner Unternehmen mit fünf praktischen Vorschlägen an die Politik, um den Ausbau endlich voranzubringen. Sie basierten auf den täglichen Erfahrungen bei der Umsetzung von Photovoltaik-Mieterstromprojekten und sollten gesetzliche wie bürokratische Hürden beseitigen. „Die Stromerzeugung der Zukunft erfordert ein grundsätzliches Umdenken: Der Strom von morgen wird nicht mehr ausschließlich vor den Toren der Stadt, sondern direkt auf unseren Dächern erzeugt und dann zu großen Teilen direkt im eigenen Haus verbraucht“, heißt es von Solarimo weiter.
Fünf praktische Vorschläge
Die erste Forderung ist, steuerliche Barrieren für nachhaltige Immobilien zu beseitigen. So sei die Installation von Photovoltaik-Anlagen für Immobilienunternehmen und Genossenschaften derzeit mit steuerlichen Risiken verbunden. Das Gewerbe- und Körperschaftssteuergesetz müssten angepasst werden. Photovoltaik-Anlagen sollten im Gewerbesteuergesetz mit Heizungen gleichgesetzt werden, deren Betrieb steuerlich keine Folgen habe. Im Körperschaftssteuergesetz müssten festgehalten sein, dass die direkten oder indirekten Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlagen nicht schädlich seien.
Vorschlag zwei: Netzbetreiber dürften den Anschluss von Mieterstrom-Anlagen nicht unnötig verzögern. Derzeit komme es zu Wartezeiten von teilweise mehr als sechs Monaten, da für viele lokale Netzbetreiber Photovoltaik-Mieterstrom noch Neuland sei oder in manchen Fällen direkte Konkurrenz. Solarimo schlägt daher verpflichtende Fristen und die Möglichkeit von Klärungsverfahren von höchstens drei Monaten auch für städtische Mieterstromprojekte vor.
Zudem sollte eine flexible Umsetzung der Mieterstrommodelle mit Photovoltaik-Anlagen ermöglicht werden, heißt es im dritten Punkt. Für viele kleinere und mittlere Genossenschaften sei es schlicht nicht möglich, alle mit Mieterstrom verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hier schlägt Solarimo die Möglichkeit vor, dass diese Genossenschaften mit Dienstleistern kooperieren könnten, um die Pflichten als Stromerzeuger zu erfüllen. Konkret sollten sie Drittanbieter mit dem Verkauf des Solarstroms aus den von ihnen betriebenen Photovoltaik-Anlagen beauftragen dürfen, ohne den Anspruch auf Förderung zu verlieren.
Der vierte Vorschlag zielt darauf ab, eine künstliche Zusammenfassung auf Basis von Grundstückgrenzen bei städtischen Photovoltaik-Projekten zu vermeiden. Dies sei nicht praktikabel, da jede einzelne Photovoltaik-Anlage auf einem Gebäude auch entsprechenden Aufwand mit sich bringe.
Last, but not least plädiert Solarimo dafür, dass Mieterstrom mit Photovoltaik-Eigenverbrauch von Eigenheimbesitzern gleichgestellt wird. Dies sei das ursprüngliche Ziel des Mieterstromgesetzes gewesen. Doch mit der Verabschiedung kam es anders und so müssen volle Umlagen auf Mieterstrom gezahlt werden. Das Berliner Unternehmen weist darauf hin, dass bis zum Jahresende der Mieterstrom-Zuschuss unter die Marke von einem Cent pro Kilowattstunde sinken wird. Daher sei eine Anpassung erforderlich, um den Nachteil der Mieter gegenüber Eigenheimbesitzern auszugleichen. Deren Eigenverbrauch ist bei Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung von der EEG-Umlage ausgenommen, darüber müssen 40 Prozent gezahlt werden.
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Was ist mit den Kosten für den Netzausbau, wenn dann im Sommer mittags (und nur dann!) massiv PV-Strom in die Netze gedrückt wird, den eh keiner verbrauchen kann?
Gerade im Zusammenhang mit Mieterstromprojekten, die ja quasi naturgemäß verbrauchsnah und in eng vermaschten Ortsnetzen umgesetzt werden, stellt sich die Frage des Netzusbaus faktisch nicht. Selbst wenn man keine Maßnahmen des Lastmanagements bzw. Eigenversorgungsoptimierung ergreifen würde (was technisch aber machbar ist), stellt die Erzeugungsspitze bei Mieterstromprojekten keine Herausforderung da. Dachflächen sind bei Mehrfamilienhäusern tendenziell eher klein im Verhältnis zum Strombedarf, ganz besonders bei Gebäuden mit mehr als 20 Wohneinheiten. Gerade in diesen wird oft ein größerer Teil des selbsterzeugten Strom direkt vor Ort verbraucht. Bei Überschusserzeugung werden dann meist umliegende Verbraucher „physikalisch“ versorgt, was aber keinen Netzausbau verursacht. Es wäre also sinnvoll, wenn sie präzisieren, was sie mit Ihrem Kommentar bezwecken. In Bezug auf Mieterstein ist dieser aber falsch.
Wenn die „umliegenden Verbraucher“ auch ihre PV-Anlage haben (was ja allseits erwünscht ist), kann man dort seine temporären Überschüsse nicht mehr abladen. Das ist nur eine Lösung für die Anfangszeit, wenn die Marktdurchdringung noch gering ist. Für die Zukunft brauchen wir Lösungen, was mit der Überproduktion geschieht. So billig wie die Produktion inzwischen ist, kann man einen Teil ohne großes Jammern einfach abregeln. Um die ebenso regelmäßig auftretenden Erzeugungslücken abzudecken muss ein größerer Teil allerdings kurz- und langfristig gespeichert gespeichert werden. Wenn man die entsprechenden Anlagen zum Teil verbraucher- zum anderen Teil erzeugernah installiert, braucht man für den Haushaltsstrom keinen Netzausbau. Beim Industriestrom wird man den ggf. brauchen, wenn die Erzeuger in Zukunft an anderen Stellen sitzen als die alten Großkraftwerke. Aufgrund der regional stark unterschiedlichen Erzeugungsprofile (Windkraft in Norddeutschland, PV im Süden), wird insbesondere der regionale Ausgleich wichtig werden.
Die Art der Fragestellung, wie Hugo R. sie hier praktiziert hat, ist allerdings keine Frage. Er will damit suggerieren, es gäbe keine befriedigende Antwort darauf.
Mit der Wende zur Elektromobilität wird es in naher Zukunft so viel Speicherkapazität in den Tiefgaragen, den Garagen oder an den Stellplätzen von Stadthäusern geben, dass die im Verhältnis geringe Stromerzeugung auf großen, in Städten immer auch hohen Gebäuden,
vollkommen im Gebäude verbraucht wird.
Was muss man beachten, wenn man als Geb.-Eigentümer die PV-Anlage mit einem entsprechenden Speicher durch Dritte auf das Dach/Keller installieren läßt und dann die ganze PV-Anlage mit Speicher anmietet und dann den erzeugten Strom an seine Mieter weiterberechnet. Welche Zuschläge sind neben den Einkaufkosten noch bei der Stromabrechnung zu berechnen?