Anders als in den Vorjahren ist der Überschuss auf dem EEG-Konto in diesem Jahr schon im April geschrumpft. Gut 559 Millionen Euro weniger haben die Übertragungsnetzbetreiber auf dem Konto, aus dem die EEG-Vergütung für Photovoltaik- und andere Erneuerbaren-Anlagen finanziert werden, wie aus der am Freitag veröffentlichten Aktualisierung hervorgeht. Dennoch ist der Überschuss weiterhin enorm. Das Guthaben beträgt: 5.440.500.235,79 Euro. Dies ist etwas weniger als vor Jahresfrist.
Zwischen Mai und September sinkt der Überschuss auf den EEG-Konto wegen der verstärkten Einspeisung der Photovoltaik-Anlagen erfahrungsgemäß weiter ab. Zum Jahresende liegen die Einnahmen für die Übertragungsnetzbetreiber dann wieder eher über den Ausgaben. In diesem April waren die EEG-Zahlungen deutlich höher als in den Vormonaten, wie die Statistik zeigt.
Neun Stunden – von 10 bis 19 Uhr – mit negativen Strompreisen waren im April am Ostermontag zu verzeichnen, als Photovoltaik und Windkraft phasenweise den Strombedarf fast komplett deckten. Für diese Zeit erhalten Betreiber von EEG-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Zitat aus dem Artikel.
Neun Stunden – von 10 bis 19 Uhr – mit negativen Strompreisen waren im April am Ostermontag zu verzeichnen. Für diese Zeit erhalten Betreiber von EEG-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung. Zitat Ende.
Dafür haben andere nicht nur Geld bekommen, weil sie den Strom abgenommen haben, sondern konnten den auch noch lukrativ exportieren.
In der Bildzeitung heißt das dann, Sonnenstrom musste ins Ausland verschenkt werden.
So paradox wurde das EEG seit 2010 von Lobbyisten umfunktioniert.
Natürlich kann man Konventionell nicht haargenau passend ab regeln, aber leider liegt das Ab regeln in deren Ermessen, die von den negativen Preisen profitieren.
Ein Schelm, der Böses denkt wenn z.B. RWE produziert, und EON handelt damit.
Bezahlen müssen das ohne hin die Verbraucher mit der EEG Umlage.
Beim Fraunhofer Institut sieht man das ähnlich.
Siehe hier:
Die konventionellen Kraftwerke, insbesondere die Braunkohlekraftwerke, hätten ihre Erzeugung noch stärker drosseln können. Dann wären die Börsenpreise auch nicht so stark gefallen“, sagt Bruno Burger vom Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE).* Zitat Ende.
Das war vor der EEG Neuordnung 2010 noch anders. Da wurden die Erneuerbaren zwingend, prognostiziert den Versorgern zugeteilt. Wenn Kohlekraftwerke damals unnötig am Netz blieben, war das deren Kostenproblem.
Deutschland ist in Europa eines der wirtschaftstärksten, bevölkerungsreichsten und finanzstärksten Länder. Haben die Menschen in diesem mitteleuropäischen Stromtransit-Land damit nicht auch eine besondere Verantwortung für den vernetzten Infrastrukturumbau zu Erneuerbaren Energien und für Solidarität mit den eingeschränkter leistungsfähigen Ländern in Europa?
Wie müsste man die Gesamtsumme des Infrastrukturumbaus in Europa, als Beitrag zum weltweiten Klimaschutz, beziffern und wie, die Belastung, vernünftig verteilen?
Wie kann man die Kostenbelastung in Deutschland strecken und gleichzeitig den Infrastrukturwandel beschleunigen?
Welchen Anteil der fossilen Importe mit gesamt etwa 90Mrd€ kann man schnell durch den Aufbau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen mit Zwischenspeicherung oder effizientere Energiewandlung/-verwendung substituieren?
Welchen Status haben deutsche Steinkohlekraftwerke im europaweiten Vergleich?
Müsste man sich im internationalen Konsens nicht darauf einigen, Rüstungsausgaben für klimapolitische Investitionen umzufunktionieren, um dieser globalen Aufgabe gerechter zu werden?
Welche Vorbilder und kulturübergreifende, gesellschaftliche Reife sind dafür notwendig?
Herr Diehl , welchen Sinn macht es darüber zu fabulieren was vor 10 Jahren gegolten haben soll nach ihre Meinung ? Im übrigen ist keine der aktuell im Bundestag vertreten Parteien ihrer Auffassung , zu den wenig transparenten Reglungen die bis 2009 galten , um die mittleren Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom der Stromlieferanten zu ermitteln ,die über die EEG-Umlage aus zu gleichen waren , zurück zu kehren .
Herr Diehl das die Betreiber dieser Anlagen für diese Zeiten mit negativen Preisen keine
Vergütung erhalten haben geht doch nicht zu Lasten der Endverbraucher über die EEG-Umlage sondern zu Lasten der Betreiber dieser Anlagen.
Und die Überschüsse auf dem EEG-Konto fliesen in die Ermittlung der EEG-Umlage vom Folgejahr . So ist EEG-Umlage für 2019 um 1,035 Cent pro KWh niedriger wie sie gewesen wäre ohne Überschuss auf dem Konto ( Quelle http://dnn9.netztransparenz.de/portals/1/Content/EEG-Umlage/EEG-Umlage%202019/20181015_Ver%c3%b6ffentlichung%20EEG-Umlage%202019.pdf Seite 14 )
Die Stromhändler am Terminstrommarkt profitieren einerseits von den hohen Strompreisen für die Normalstromkunden, andererseits von Ertragseinbußen der Anlagenbetreiber, welche in Erneuerbare Energien Anlagen investiert haben und von Stromexport/-import.
Warum investieren die Stromhändler, als Gewinner ohne substantiellen Kapitaleinsatz, nicht stärker in die gesellschaftliche Aufgabe zur Klimaschonung und damit selbst in den Aufbau neuer Erneuerbarer Energien Kraftwerke in In- und Ausland?
Auf welchen Marktanteil müsste man dieses Engagement begrenzen, um marktbeherrschende Einflußnahme zu verhindern?
@ Echo einer Zukunft :
Zu ihrer Frage „Warum investieren die Stromhändler, als Gewinner ohne substantiellen Kapitaleinsatz, nicht stärker in die gesellschaftliche Aufgabe zur Klimaschonung und damit selbst in den Aufbau neuer Erneuerbarer Energien Kraftwerke in In- und Ausland?“
Weshalb sollten private an Gewinn orientierte Unternehmen das tun wenn es sich rechnet?
Auch an den Zubau-Zahlen von PV in Deutschland können sie doch sehen , das im Zeitraum der starken Überförderung von PV zwischen 2010 und 2012 die jährlichen Zubau-Zahlen mehr 5 mal so hoch waren wie zwischen 2015 und 2017 , und das sich auch dort viele nur für eine PV-Anlage entscheiden wenn die eine hohe Rendite verspricht.
Und sie werden im Herbst auch sehen wie stark der Zubau von PV dann einbricht , weil jetzt schon absehbar ist das auch im 2. Quartal die monatliche Degression bei 1,4 % liegen wird wegen der hohen Zahlen in den ersten 3 Monaten und das Verhältnis von Beschaffungskosten für eine PV-Anlage und den Einspeisevergütungen dann in etwa wieder da liegen wird wie 2017 .
M. Schubert sagt:
Herr Diehl das die Betreiber dieser Anlagen für diese Zeiten mit negativen Preisen keine
Vergütung erhalten haben geht doch nicht zu Lasten der Endverbraucher über die EEG-Umlage sondern zu Lasten der Betreiber dieser Anlagen.
@ M. Schubert
Wo habe ich geschrieben, dass das nicht Vergüten zu Lasten der Endverbraucher geht.
Die negativen Preise als solche, gehen zu Lasten der Endverbraucher. Negative preise wofür andere Geld bekommen, weil sie den Strom abnehmen, und lukrativ exportieren.
Herr Schubert, ich habe im Studium richtiges „Kalkulieren“ gelernt. Und das nannte der sehr gute Professor „ingenieurmäßiges Schätzen“. Das heißt man rechnet zwar wohlüberlegt und berechnet genau, aber es bleibt eine Schätzung. So eine Schätzung ist nun komplett beeinflussbar durch die Annahmen welche man trifft. Jetzt schauen Sie mal die Seite 14 an:
https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/EEG-Umlage/EEG-Umlage%202019/20181015_Ver%c3%b6ffentlichung%20EEG-Umlage%202019.pdf
Alles Wesentliche beruht auf Prognosen. Und jetzt kommt was ich zum Ausdruck bringen will: Jedes Jahr ist die Prognose noch schlechter wie zuvor. Und zwar so falsch, dass jedes Jahr eine noch höhere Summe an Überschüssen entsteht. Dieser Überschuss wird zwar wieder im Folgejahr ausbezahlt, aber trotzdem steigt der darauffolgende Überschuss im Folgejahr wieder. Und das nenne ich ein Schneeballsystem, welches irgendwann in sich zusammenbricht, wie jedes Schnellballsystem. Natürlich löst sich alles am Ende auf.
Aber es geht halt die ganze Zeit darum, den EE vorzuwerfen, sie wären doch so so teuer. Das Gegenteil hat man bei der Atomkraft gemacht. Die war ja so so billig. Inzwischen wissen wir, dass die uns unendlich teuer kommt (spätestens bei der Endabrechnung). Bei den EE verteuert man Strom durch eine Umlage (auf nur 353TWh) und bei Atom und Fossilen lief und läuft das über Steuergeld. Da weiß keiner genau was er für Strom bezahlt.
Kleine Korrektur es muss heißen das auch im 3. Quartal die monatliche Degression bei 1,4 % liegen wird , wie im 2.Quartal 2019 .
@Scherer: natürlich beruht die Umlage auf Prognosen da sie ja im Herbst vom Vorjahr . Aber für diese Prognosen gibt es rechtlich Reglungen mit denen sie offensichtlich ebenso wenig wie Herr Diehl vertraut zu sein scheinen. Im Übrigen zeigt auch die von ihnen verlinkte Umlage von 2019 das der Überschüsse auf dem Konto in die Umlage von Vorjahr fliesen .Und sie scheinen ebenso wie ihr Freund Diehl verpasst zu haben , dass die EEG-Umlage seit 2014 nur noch unwesentlich gestiegen ist nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ),
obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Und sie haben wohl genauso wie ihr Freund Diehl verpasst das die EEG-Umlage deshalb kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion ist : -)
@Herr Diehl : ihre Behauptung „Die negativen Preise als solche, gehen zu Lasten der Endverbraucher“ ist Unsinn , negative Priese gehen zu Lasten der Betreiber von EEG-Anlagen die dann keine Vergütung erhalten. Im übrigen sind es aktuell noch vergleichsweise wenige Stunden mit negativen Preisen.
Das Problem ist doch das Überangebot im deutschen Stromnetz. Würden Kohlekraftwerke stillgelegt werden, würde der Strompreis an der Strombörse steigen und die eeg Umlage sinken, da diese ja aus der Differenz berechnet wird. Außerdem würden Gaskraftwerke wie Irsching nicht still stehen und Pumpspeicher hätten endlich wieder eine wirtschaftliche Grundlage.
Herr Schulte zu ihrer Aussage „Würden Kohlekraftwerke stillgelegt werden“ wie wollen sie denn dann in Zeiten wo Wind- und PV-Anlagen nur wenig Strom liefern , die Stromversorgung in Deutschland sicherstellen ? Mit den aktuell vorhanden Gaskraftwerken und Pumpspeichen geht das eben nicht !
In den letzten Jahren sind Kohle- und Kernkraftwerke stillgelegt worden, auch deshalb (und wegen des langsam greifenden ETS-Mechanismus) ist der Börsenpreis gestiegen, und zwar stärker als es der Prognose entsprach. Deshalb wurden auch geringere EEG-Ausgleichszahlungen fällig, und im nächsten Jahr dürfte die EEG-Umlage kräftig sinken, wenn nicht bis Herbst der Börsenpreis wieder so stark sinkt, dass man doch wieder auf einen höheren Ausgleichsbedarf kommt. Ich bezweifle, dass es ein stringent vorgeschriebenes Verfahren für die Prognose gibt, deshalb wird ja auch jedes Jahr im Vorfeld ausgiebig gerätstelt, wie hoch die EEG-Umlage wohl ausfallen wird. Das einzige was sicher ist, ist dass die Prognosefehler des Vorjahrs ausgeglichen werden müssen. Für das Restjahr und das Folgejahr können je nach Gusto neue Fehler gemacht werden. In den letzten Jahren war die Tendenz immer eindeutig: EEG-Umlage bloß nicht zu niedrig, lieber etwas mehr gönnen.
Gleichzeitig verteilt sich der gleichbleibende Umsatz auf dem EEG-Konto auf immer mehr erneuerbare kWh, d.h. der Ausgleichsbedarf pro kWh sinkt permanent. Die gleichen absoluten Prognosefehler wirken sich dadurch relativ von Jahr zu Jahr stärker aus. Wenn man dann den Fehler eher auf der sicheren Seite macht (also die EEG-Zulage tendenziell zu hoch festsetzt), wird auch der Überschuss immer höher. Wenn der Break-Even erreicht ist, bekommen dann im Folgejahr alle etwas zurück!
@JCW: Offensichtlich sind sie nicht mit den rechtlichen Reglungen zu Ermittlung der EEG-Umlage und dem EEG-Konto vertraut, wie ihre Äußerungen in ihrem obigen Post zeigen. Überschüsse im EEG-Konto fliesen in die Ermittlung der EEG-Umlage des Folgejahres . So war die EEG-Umlage 2019 dadurch um 1.035 Cent niedriger wie sie es ohne Überschüsse auf dem Konto gewesen wäre ( Quelle http://dnn9.netztransparenz.de/portals/1/Content/EEG-Umlage/EEG-Umlage%202019/20181015_Ver%c3%b6ffentlichung%20EEG-Umlage%202019.pdf Seite 14 )
M, Schubert sagt.
@Herr Diehl : ihre Behauptung „Die negativen Preise als solche, gehen zu Lasten der Endverbraucher“ ist Unsinn , negative Priese gehen zu Lasten der Betreiber von EEG-Anlagen die dann keine Vergütung erhalten.
@ M.Schubert.
Mal davon abgesehen, dass die EE Anlagenbetreiber auch nichts bekommen, gehen negative Preise eindeutig zu Lasten der Verbraucher..Sie kennen doch sicher das Paradoxon das seit 2010 gilt, je niedriger die Börsenpreise, desto höher die EEG Umlage.
Das war bis 2009 noch anders, wenn da die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten für die Versorger sanken, konnten mit den Einsparungen – zu mindestens ein Teil – die „Mehrkosten“ die denen wegen der EE Zwangszuteilung entstanden sind, kompensiert werden.
Seit 2010 werden mit den „Einsparungen“ sprich niedrigen oder negativen Börsenpreise, lukrative Geschäfte.gemacht.
Wie schrieb die Bildzeitung schon vor Jahren. „Deutsche Stromverbraucher zahlen EEG Umlage für Exportgeschäfte“
@Herr Diehl : sie scheinen immer noch nicht in der Lage zu sein gewesen zu sei sich über die tatsächlichen Reglungen im EEG von 2000 zu informieren zu denen ich ihnen hier schon X-fach ein link zum Gesetzestext verlinkt hatte , dem sie entnehmen können das bis 2009 die Differenz von den Vergütungen für EE-Anlagen zu den Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom der Stromlieferanten die über die EEG-Umlage auszugleichen waren . Auch bis 2009 führten sinkende Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom deshalb zu einer höheren Umlage
Und daran ändert auch ihre „Dampfplauderei“ hier nichts !
@ Klaus Grün.
Sie haben offenbar noch nicht gemerkt, dass mein Beitrag dem M. Schubert gilt.
@Herr Diehl , das ändern doch eben so wenig an den genannten Fakten, wie sie auch den von ihnen den Raum gestellten Behauptungen auch noch nie belegten konnten aus welchen Reglungen im EEG die sich herleiten sollen , ebenso wenig wie sie die in andere Diskussionen von ihnen auf gestellte Behauptung Betreiber von Kohlekraftwerken wäre bis 2010 verpflichtet gwesen ihre Stromproduktion hier nie belegen konnten !
Nichts davon ist wahr.und daran ändert auch ihre „Dampfplauderei“ hier nichts !
Herr Schubert-Grün (Sie sind beweisbar die identisch Person). Die Sache ist doch ganz einfach zu Ergründen, ich habe es mal mit eigenen Berechnungen nachvollzogen. Die Verfünffachung der Umlage von 2009 bis 2014 wegen dem PV-Hype zu Rechtfertigen ist völliger Unfug. Eine Verdopplung wäre korrekt gewesen.
Die Einspeisemenge aller EE hat sich von 09-14 um 81,3% erhöht.
Einspeisemengen von EEG-Strom gemäß Jahresabrechnungen
ab 2009 in GWh 75.053/82.286/102.877/117.597/124.872/136.063/161.842/161.480/187.450
Mittlere Vergütungszahlungen an Betreiber für EEG-Strom gemäß Jahresabrechnungen
ab 2009 in Ct/kWh: 13,9/15,8/17,9/16,3/15,7/15,7/15,0/15,0/13,8. Also von 2009 bis 2014 13% Erhöhung.
Die puren PV-Anteile herauszunehmen ist sowieso falsch, denn die Umlage ist auf alle EE bezogen.
Der Wert des Stroms vor den EE ist jährlich gestiegen nicht gefallen, da keine Verramschung stattfand.
Gehen wir aber nur dem selben Marktpreis aus (bescheiden 4,5 ct/KWh), welcher herauszurechnen ist, bleibt es bei Steigerung von lediglich 19% der EE-Mehrkosten (15,7-4,5)/(13,9-4,5)=1,191.
Faktor der Umlageerhöhung 1,813*1,191=2,16.
Ihre Berechnungen sind Fake-News und sollen lediglich Menschen ohne Kenntnisse verunsichern.
Belästigen Sie uns bitte nicht weiter mit Ihrem Mist.
Datengrundlagen: https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz
@Herr Scherer-Diehl : zum ersten lag der Börsenpreis im Jahr 2009 nicht wie sie hier behauptet haben bei 4,5 Cent sondern nur bei 3,9 Cent und darüber hinaus gab es im Jahr 2014 zu letzten mal ein Minus im EEG-Konto das zu einem Nachholeffekt wegen der zu niedrigen EEG-Umlage 2013 führte. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , war das EEG-Konto aber jedes Jahr im Plus und hatte eine dämpfenden Effekt auf die Umlage vom Folgejahr ( 2019 lag der bei 1,035 Cent pro KWH) .Und die EEG-Umlage ist dann seit 2014 auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ), obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Und sie haben wohl genauso wie ihr Freund Diehl verpasst das die EEG-Umlage deshalb kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion ist : -)
Es ist mehr als amüsant wenn sie glauben mit solchen „Taschenspielertricks“ in diesem Forum könnten sie mehr erreichen als ihr Freund Weber mit seinen „Äpfel-Birnen-Vergleichen“ vor 5 Jahren in dem ominösen Video das ihr Freund Diehl hier ständig verlinkt vor 5 Jahren.
PS: das selbst Agora Energiewende jetzt vorschlägt die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine hier berichte auch darüber) , haben sie wohl offensichtlich genauso verpasst wie ihr Freund Diehl
Ich bin wirklich sehr belustigt. Herr Grün behauptete vor zwei Monaten Diplom-Mathematiker zu sein. Dabei kann er nicht mal im Geringsten etwas Ausrechnen, etwas in Relation setzen oder sonstige einfache Aufgaben lösen. Er kann nur seinen Text in minimalen Varianten wiederholen. Und weil er nicht rechnen kann, muss er Meine ablenkend Milchmädchenrechnung nennen. Dabei hat er gar nicht aufgezeigt was an der Rechnung falsch wäre. Weil das auch nicht geht.
Jetzt rechnen wir doch mal aus was passiert, wenn man seine genannten 3,9 Cent/KWh zum Marktpreis nimmt. Er kann von mir aus sogar Null nehmen, denn es spielt mir rechnerisch in die Hände, nicht ihm.
Dann nehmen wir noch seine geringfügig korrigierten Werte für die durchschnittliche EE-Vergütungen und da alles seine genannten Zahlen sind gibt es da nichts mehr zu meckern:
Die Einspeisemenge aller EE hat sich von 09-14 um 81,3% erhöht. Hat er nicht kritisiert, da offiziell.
Erhöhung der Vergütung (17,8-3,9)/(14,4-3,9)=1,324. Faktor der Umlageerhöhung 1,813*1,324=2,4.
Also sogar immer noch weniger als die Hälfte einer Verfünffachung. Was zu beweisen war.
Herr Grün-Schubert, ihre sogenannten Berechnungen sind Fake-News und sollen lediglich Menschen ohne Kenntnisse verunsichern. Belästigen Sie uns bitte nicht weiter mit Ihrem Mist. Schreiben Sie bitte auf AfD-Foren weiter. Aber selbst denen gehen Sie bald auf die Nerven.
Und auch seine Hinweise per Post Scriptum zu Agora sind wirklich sehr lustig. Er schreibt selber, er könnte sich die unendliche Wiederholung seiner dümmlichen Texte sparen, da es niemanden mehr interessiert. Ich wusste gar nicht, dass Agora Gesetze schreibt. Er will halt einfach die Leser für Dumm erklären oder mit versuchen mit Fake-News beeindrucken. Warum er aber glaubt, das funktioniert, verstehe ich nicht. Es Bedarf nicht sonderlich viel Bildung, um das zu Merken. Aber ihm selber fehlt scheinbar die Bildung, um dies zu Erkennen.
@Herr Scherer : zum ersten haben sie nicht berücksichtigt in ihrer „Milchmädchen-Rechnung“ das es im Jahr 2014 zu letzten mal ein Minus im EEG-Konto das zu einem Nachholeffekt in der Umlage von 2014 wegen der zu niedrigen EEG-Umlage 2013 führte. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , war das EEG-Konto aber jedes Jahr im Plus und hatte einen dämpfenden Effekt auf .
Und zum zweiten wurde die Umlage von 2009 auf Grund von Prognosen im Jahr 2008 erstellt . Im Jahr 2008 hatte die Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom aber ihren höchsten Stand seit Einführung der Strombörsen und lagen rund 50% höher als im Jahr 2007 und 2009 . Darüber hinaus wurde auch der Zubau von PV im Jahr 2009 in der Prognose unterschätzt , die im Jahr 2009 von 1,5 GW auf 4,5 GW im Jahr 2009 stieg. Das führte dazu das die auf Grund dieser Prognosen von 2008 ermittelt EEG-Umlage für 2009 rund 50 % zu niedriger war wie sie es mit den Tatsächlichen Beschaffungskosten von 2009 und den tatsächlich gezahlten Einspeisevergütungen von 2009 gewesen wäre.
Es ist eher amüsant dass sie zu glauben scheinen mit solchen „Milchmädchen-Rechnungen “ in diesem Forum könnten sie mehr erreichen als ihr Freund Weber mit seinen „Äpfel-Birnen-Vergleichen“ vor 5 Jahren in dem ominösen Video das ihr Freund Diehl hier ständig verlinkt .
Und an der Tatsache dass die EEG-Umlage seit 2014 nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ), nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben ändert auch dieser Post mit ihren „Milchmädchen-Rechnungen“ eben sowenig wie daran daran das die EEG-Umlage deshalb kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion ist . Aber das scheinen sie genauso verpasst zu haben wie das auch „Agora Energiewende“ jetzt vorschlägt die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine berichte hier auch darüber) und ihre Milchmädchen-Rechnungen zur Umlage nicht ernst nimmt
PS: und mit dem Inhalt des obigen Artikels haben diese „Fake-News“ mit ihren
„Milchmädchenrechnungen“ auch sehr wenig zu tun , aber das ist ja bei Herrn Diehl und Ihnen fast die Regel hier im Forum
@ Herr Scherer: ich will ihnen und ihrem Freund Diehl jetzt einmal auf die Sprünge helfen.
Für ihre Branche waren nicht die Änderungen im EEG 2010 ein großes Problem , sondern die Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression nach §49 EEG.
Sie scheinen verpasst zu haben ,das der Zubau in den 3 Jahren nach in Krafttreten der Änderungen im EGG von 2010 bis 2012 Rekordwerte beim Zubau von PV-Anlagen erreichte und in diesen drei Jahren rund die Hälfte aller PV-Anlagen die zur Zeit in Betrieb sind ans Netz gingen.
Nach die Änderungen in § 49 Mitte 2012 in Kraft traten, drückte diese Zubau abhängige Degression die starke Überförderung von PV seit 2009 so weit das der Zubau im Jahr 2014 zu ersten mal seit 2008 wieder unter der Obergrenze für den Zielkorridor im § 49 EEG lag auf weniger als ein drittel des Zubau-Werts der 3 Boom-Jahre 2010 bis 2012. In der Folge ist dann auch die EEG-Umlage nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Theo Schult sagt:
Das Problem ist doch das Überangebot im deutschen Stromnetz. Würden Kohlekraftwerke stillgelegt werden, würde der Strompreis an der Strombörse steigen und die eeg Umlage sinken, da diese ja aus der Differenz berechnet wird. Außerdem würden Gaskraftwerke wie Irsching nicht still stehen und Pumpspeicher hätten endlich wieder eine wirtschaftliche Grundlage.
@ Theo Schulte.
Genau so ist es. Seit 2010 die Erneuerbaren zum Vermarkten an die Börse verbannt worden sind, fallen die dort zusätzlich an, und werden für Überangebote verantwortlich gemacht.
Überangebote, die sie physikalisch gar nicht verursachen können.
Wie das tatsächlich abgeht, können Sie im Folgenden sehen.
Zitat IWR: Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise.Zitat Ende.
Weil der Überschuss physikalisch gar kein EEG Strom sein kann, hat man 2010 etwas nachgeholfen, und beschlossen, dass die Erneuerbaren nur „Kaufmännisch“ gehandelt werden.
Mit anderen Worten, den Konventionellen ist wieder Tür und Tor geöffnet, den schwarzen Peter haben die Erneuerbaren und die Verbraucher, die zahlen höhere Umlage wenn „Kohlestromüberschuss“ die Preise senkt, und die Versorger sich billigen Strom beschaffen können.
So was kommt dabei raus, wenn Politik von den Beratern gemacht wird.
Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Lassen Sie sich nicht irritieren, wenn der Klaus Grün jetzt wieder im Karre springt, der ist nämlich als Freund der Konventionellen, allergisch gegen die Wahrheit.
Herr Diehl auch ihr dubioses Zitat ohne verlinkte Quelle ändert nichts an der Tatsache das die von ihnen hier in Diskussionen zu mehren Artikeln aufgestellte Behauptung „Vor 2010 war die Umlage nicht die „Nummerische“ Differenz, sondern echt die Mehrkosten zwischen einem Portfolio mit, und ohne EEG Strom“ nicht wahr ist . Aber offensichtlich sind sie immer noch nicht der Lage sind sich über die rechtlichen Bestimmungen im EEG 2000 zu informieren , zu denn ich ihnen hier schon x-fach einen link zum Gesetzestext verlinkt hatte, denen sie entnehmen könnten das auch nach dem EEG 2000 die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war über die EEG-Umlage.
PS: das selbst Agora Energiewende jetzt vorschlägt die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine berichte hier auch darüber ) , haben sie wohl offensichtlich genauso verpasst wie die meisten anderen Entwicklungen seit 2014
Nicht vordrängen Herr Grün. der M. Schubert hat gepostet und ich habe ihm am 13. Mai um 10.21 Uhr widersprochen.
Lassen Sie den doch auch mal zu Wort kommen, oder sind Sie dessen Pressesprecher ???
Herr Diehl das ändert doch nichts an der Tatsache das die von ihnen hier in Diskussionen zu mehren Artikeln aufgestellte Behauptung „Vor 2010 war die Umlage nicht die „Nummerische“ Differenz, sondern echt die Mehrkosten zwischen einem Portfolio mit, und ohne EEG Strom“ nicht wahr ist . Aber offensichtlich sind sie immer noch nicht der Lage sind sich über die rechtlichen Bestimmungen im EEG 2000 zu informieren , zu denn ich ihnen hier schon x-fach einen link zum Gesetzestext verlinkt hatte, denen sie entnehmen könnten das auch nach dem EEG 2000 die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war über die EEG-Umlage.
Und es ändert auch nichts an der Tatsache das selbst Agora Energiewende jetzt vorschlägt die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine berichte hier auch darüber )
Der M. Schubert hat offensichtlich neue Erkenntnisse gewonnen, nach dem ich ihm erklärt habe, dass – entgegen seiner Meinung – negative Preise sehr wohl zu Lasten der Verbraucher gehen.
Man sieht, selbst EE kritische Diskutanten hier, sind einsichtig wenn sie merken, dass sie nicht auf dem Laufenden sind.
Herr Diehl auch diese Albernheiten von ihnen ändern nichts daran das diese negativen Preise nicht zu Lasten der Verbraucher gehen ,sondern diese negative Priese gehen zu Lasten der Betreiber von EEG-Anlagen die dann keine Vergütung erhalten. Aber ernst nehmen kann man diese Sprüche von Ihnen nicht !
Klaus Grün
Bringen Sie den M.Schubert nicht durcheinander.
Dem habe ich doch gerade erklärt, seit 2010 gilt als Umlage die „Nummerische“ Differenz zwischen Börsenpreise und EE Vergütungen. Mit anderen Worten, wenn die Börsenpreise sinken, oder gar wie am Ostermontag negativ werden, steigt für die Verbraucher die EEG Umlage.
Bitte lassen Sie den M. Schubert selbst seine neuen Erkenntnisse verarbeiten, und mischen Sie sich nicht ständig störend ein. Der wird noch eine Weile brauchen, bis er eventuell überprüft hat was ich geschrieben habe.
@Herr Diehl : hier meine Antwort ihre Sprüche ändern nichts daran das die im obigen Beitrag genannten negativen Börsenpreise zu Lasten der Betreiber dieser Anlagen gingen die keine Vergütungen erhielten, und deshalb wird dadurch das EEG-Konto auch nicht belastet. Aber mir scheint sie sind nicht mit den rechtlichen Reglungen im EEG vertraut, von daher muss man ihre Anmerkungen auch nicht weiter ernst nehmen .
@ M. Schubert.
Sie müssen auch richtig lesen wenn Sie hier mitreden wollen.
Ich habe wie folgt geschrieben.
Zitat aus dem Artikel.
Neun Stunden – von 10 bis 19 Uhr – mit negativen Strompreisen waren im April am Ostermontag zu verzeichnen. Für diese Zeit erhalten Betreiber von EEG-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung. Zitat Ende.
Diehl hat geschrieben.
Dafür haben andere nicht nur Geld bekommen, weil sie den Strom abgenommen haben, sondern konnten den auch noch lukrativ exportieren.
Was ist daran falsch.???
Herr Diehl wenn dieser Strom ins Ausland exportiert wurde dann haben davon die Abnehmer im Ausland profitiert . Aber Logik scheint nicht ihre Stärke zu sein , das zeigen sie hier ständig. Von daher muss man ihre Ausführungen hier auch nicht weiter ernst nehmen .
@Herr Diehl wenn dieser Strom in den Zeiten dieser negativen Börsenpreise ins Ausland exportiert wurde dann profitierten davon doch die Abnehmer dieses Stroms im Ausland . Logik scheint nicht ihre Stärke zu sein , des halb muss man ihre Ausführungen hier auch nicht weiter ernst nehmen
Meine Stärken sind Daten und Fakten fundierte Argumente, wie z.B vom Statistischen Bundesamt.
Siehe hier:
https://www.iwr.de/news.php?id=26696
Münster – Die deutsche Stromwirtschaft hat im Jahr 2013 mit dem Export von Strom so viel verdient wie noch nie. Die mit dem Export von Strom erzielten Preise lagen zudem deutlich über den Börsen-Strompreisen am Termin- und Spotmarkt.
Die Angaben basieren auf Daten des Statistischen Bundesamtes.
@Herr Diehl: zu ihre Aussage „Meine Stärken sind Daten und Fakten fundierte Argumente, wie z.B vom Statistischen Bundesamt.“ Ihr dubiose Quelle ist aber nicht das Statistische Bundesamt .
Und wir haben jetzt das Jahr 2019 und nicht das Jahr 2013 🙂
PS: und mit dem Inhalt des obigen Artikels hat ihr uraltes Zitat auch nicht das Geringste zu tun
Jetzt lassen Sie aber immer auffälliger den Grün erkennen.
Bei dem ist auch alles dubios was ihm nicht ins Konzept passt.
Sie haben Recht, wir haben jetzt das Jahr 2019, aber die Energiewende gibt es schon seit 1990 dem Stromeinspeisegesetz, falls Sie das auch nicht wussten.
Herr Diehl , auch dieser Post ändert nichts daran das ihre letzten Beitrage nichts mit dem Thema des obigen Artikels zu tun haben. Und ebenso wenig ändert das uralte Zitat in ihrem vorigen Beitrag und ihre Sprüche etwas daran das die im obigen Beitrag genannten negativen Börsenpreise zu Lasten der Betreiber dieser Anlagen gingen die keine Vergütungen erhielten, und deshalb wird dadurch das EEG-Konto auch nicht belastet. Aber mir scheint sie sind nicht mit den rechtlichen Reglungen im EEG vertraut, von daher muss man ihre Ausführungen hier auch nicht weiter ernst nehmen .
Na Grün-Schubert, sind sie der Meinung, dass man im Gegensatz zu Herrn Diehl, hier Ihre Wiederholungen lesen sollte. Beim Kopieren ist Ihnen gar nicht aufgefallen, dass bei diesem Thread das Umlagethema zur Abwechslung mal gegeben ist. Sie sind einfach überfordert. Sie sind längst entlarvt und niemand nimmt Ihre Ergüsse ernst. Ziehen Sie doch einfach weiter. Es gibt für Trolle genug andere dankbare Foren.
@ Herr Scherer : ich will ihnen und ihrem Freund Diehl jetzt auch einmal auf die Sprünge helfen.
Für ihre Branche waren nicht die Änderungen im EEG 2010 ein großes Problem , sondern die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression nach §49 EEG.
Sie scheinen verpasst zu haben ,das der Zubau in den 3 Jahren nach in Krafttreten der Änderungen im EGG von 2010 bis 2012 Rekordwerte beim Zubau von PV-Anlagen erreichte und in diesen drei Jahren rund die Hälfte aller PV-Anlagen die zur Zeit in Betrieb sind ans Netz gingen.
Nachdem die Änderungen in § 49 Mitte 2012 in Kraft traten, drückte diese Zubau abhängige Degression die starke Überförderung von PV seit 2009 so weit das der Zubau im Jahr 2014 zu ersten mal seit 2008 wieder unter der Obergrenze für den Zielkorridor im § 49 EEG lag auf weniger als ein Drittel des Zubau-Werts der in den 3 Boom-Jahre 2010 bis 2012 reicht wurde. In der Folge ist dann auch die EEG-Umlage nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Die EEG-Umlage ist deshalb auch kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion . Aber das scheinen sie genauso verpasst zu haben wie das auch „Agora Energiewende“ jetzt vorschlägt die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine berichte hier auch darüber vor einigen Wochen).
@Herr Scherer: ihre Polemik ohne jegliche Substanz ändert nichts daran das die im obigen Beitrag genannten negativen Börsenpreise zu Lasten der Betreiber dieser Anlagen gingen die keine Vergütungen erhielten, und deshalb wird dadurch das EEG-Konto auch nicht belastet. Aber mir scheint sie sind mit den rechtlichen Reglungen im EEG ebenso wenig vertraut wie Herr Diehl.
Wo habe ich mich denn jemals zu diesem Sachverhalt geäußert, Herr Grün-Schubert? Es ist wie ich schrieb. Ihnen fehlt einfach der Durch- und Überblick.
Herr Scherer , was sie mit ihrer substanzlosen Polemik in ihren vorher gehenden Post bezwecken wollten ist nicht wichtig , und es ändert auch nichts daran das die obigen Aussagen von Herrn Diehl nicht stimmen .
Herr Grün-Schubert, wie oft muss ich wiederholen, dass es unabhängig von einem Ausbaukorridor zu keiner Steigerung der Umlage mehr kommen kann. Man könnte beliebig dazubauen, denn Börsenpreis + Umlage sind zusammenaddiert schon so höher wie die derzeitige Vergütung.
@Scherer: Die Einspeisevergütungen für PV-Anlagen unter 750 KW sind immer noch deutlich höher als der der Marktwert-Solar und der Börsenpreis und deshalb würde anders als sie hier in den Raum stellen, ein sehr starker Zubau in diesem Bereich sehr wohl zu einer höheren EEG-Umlage führen. Anlagen aus den letzten Ausschreibungen belasten die Umlage hier erheblich weniger, weil die Differenz zum Börsenpreis und den Marktwerten für Solar und Wind nur noch gering sind.
PS: nachdem seit 1. Januar 2019 für kleinere Windanlagen die nicht an Ausschreibungen teilnehmen nach § 46b EEG die Vergütung aus einem Mittelwert aus den Ausschreibungen des Vorjahre ermittelt wird, sind Solaranalgen bis 750 KW eines der letzten Relikte mit im EEG fest gesetzten Vergütungssätzen. Aber auch das wird ja beim Überschreiten des 52-GW-Deckels aus § 49 EEG auslaufen
@Herr Scherer : zu ihrer Aussage „Man könnte beliebig dazubauen, denn Börsenpreis + Umlage sind zusammenaddiert schon so höher wie die derzeitige Vergütung“ offensichtlich sind sie ebenso wenig wie ihr Busenfreund Diehl mit den rechtlichen Reglungen zur Ermittlung der EEG-Umlage vertraut . Aber ernst nehmen kann man ihre von mangelnder Sachkenntnis geprägten Sprüche nicht !
Klaus Grün bezieht sich immer auf die rechtlichen Regelungen, tzur Ermittlung der Umlage, und merkt gar nicht, dass die rechtlichen Regelungen, sprich das Paradoxon das seit 2010 gilt Grundlage unserer Kritik ist.
@Herr Diehl :
Offensichtlich waren sie und ihr Busenfreund Scherer immer noch nicht in der Lage , sich über die rechtlichen Reglungen im EEG die bis 2009 galten zu informieren obwohl ich hier schon X-fach einen Link zum Gesetzestext EEG 2000 verlinkte. Auch nach diesen Reglungen die bis 2009 galten war die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen über die EEG-Umlage, und sinkende Beschaffungskosten der Stromlieferanten führten zu einer höheren Umlage seit es das EEG gibt.
Und ihre von mangelnder Sachkenntnis der rechtlichen Reglungen im EEG vor und nach 2009 geprägten Sprüche, ändern auch nichts daran das die EEG-Umlage kein großes Thema in der öffentlichen Diskussion mehr ist , weil die EEG-Umlage seit 2014 nur noch unwesentlich gestiegen ist von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ,nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG , obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben .
PS: Der Börsenpreis war letztes Jahr mit 4.326 Cent pro KWh wieder höher ist als im Jahr 2009 mit 3,989 Cent pro KWh , dem Jahr wo laut ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll, obwohl letztes Jahr mehr als zweieinhalb so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 . ( Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) , und ihr „Pardoxon“ führte zuletzt dazu das die EEG-Umlage sinkt weil der Börsenpreis steigt
Klaus Grün sagt:
PS: Der Börsenpreis war letztes Jahr mit 4.326 Cent pro KWh wieder höher ist als im Jahr 2009 mit 3,989 Cent pro KWh , dem Jahr wo laut ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll, obwohl letztes Jahr mehr als zweieinhalb so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 . ( Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all) , und ihr „Pardoxon“ führte zuletzt dazu das die EEG-Umlage sinkt weil der Börsenpreis steigt
@ Klaus Grün.
Er zündet wieder Nebelkerzen, der gute Herr Grün.
Die „Höhe“ der Börsenpreise war doch nicht der Grund weshalb die Welt noch in Ordnung war, sondern wie die Börsenpreise Umlagen relevant angewendet wurden, und seit 2010 paradoxerweise angewendet werden.
Zur Erinnerung:
Seither wurden Strompreiserhöhungen immer damit begründet, dass die EEG Umlage gestiegen ist.
Gestiegen, weil die Börsenpreise gesunken sind.
Nun steigen die Börsenpreise, und die EEG Umlage sinkt, aber die Strompreise steigen trotzdem.
Irgend was kann da doch nicht stimmen, oder ????
Haben Sie mal ein Taschenlampe, um in die Dunkelkammer der Strompreisgestaltung reinzuleuchten. ???
@Herr Diehl : Logik und Zahlen waren ja noch nie ihre Stärke.Da der Börsenpreis stärker gestiegen war als die Umlage gefallen ist sollte sich diese Frage erübrigen.
Und offensichtlich waren sie auch immer noch nicht in der Lage , sich über die rechtlichen Reglungen im EEG die bis 2009 galten zu informieren obwohl ich hier schon X-fach einen Link zum Gesetzestext EEG 2000 verlinkte. Auch nach diesen Reglungen die bis 2009 galten war die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen über die EEG-Umlage, und sinkende Beschaffungskosten der Stromlieferanten führten zu einer höheren Umlage seit es das EEG gibt.
Aber ernst nehmen kann sie nicht . Und es ist mehr als amüsant das sie zu glauben scheinen mit solch einem Nonsens in diesem Forum könnte sie irgend etwas anderes bewirken außer sich lächerlich zu machen
@Herr Diehl. noch eine Ergänzung :
das eigentliche „Paradoxon“ ist die Umlage der Kosten für die Förderung von EE in der Stromerzeugung auf sognannte nicht privilegierte Endverbraucher ( private Endverbraucher und kleine Gewerbetreibende ) über die EEG-Umlage , von der man aber Großverbraucher aus der Industrie weitgehend schon im EEG 2000 befreit hat , und das auf die dann auch noch 19 % Mehrwertsteuer erhoben , statt das der Staat die Kosten für diese Förderung übernimmt . Und dieses Paradox ist wesentlich dafür verantwortlich,das die Strompreise für private Endverbraucher in Deutschland 40 % höher als im Schnitt der EU liegen. Und das diese hohen Strompreise kontraproduktiv sind für eine bessere für eine bessere Sektorenkopplung , hat jetzt auch „Agora Energiewende“ erkannt , und unter anderem vorgeschlagen die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen worüber auch PV-Magazin berichte. Aber das haben sie wohl auch verpasst , wie sie ja auch die meisten anderen Entwicklungen seit 2014 verpasst zu haben scheinen und fast alle ihre „Quellen“ die sie hier nennen sind ja auch älter als 5 Jahre
Klaus Grün sagt:
@Herr Diehl : Logik und Zahlen waren ja noch nie ihre Stärke.Da der Börsenpreis stärker gestiegen war als die Umlage gefallen ist sollte sich diese Frage erübrigen.
@ Klaus Grün.
Dachte ich mir schon dass Sie dafür keine Antwort finden.
Sie scheinen nicht zu wissen, dass die Umlage abhängig ist vom Börsenpreis.
Als der Börsenpreis gesunken ist und die Umlage deswegen gestiegen ist, hat man mit der gestiegenen Umlage Strompreiserhöhungen für die Verbraucher begründet.
Nun steigen die Börsenpreise, wo nach „Ihrer“ seitherigen Logik die die Verbraucherpreise sinken müssten, oder ??
Die Verbraucherpreise sinken aber nicht, sonder steigen auch in diesem Fall.
Das ist keine Logik, sondern die monetäre „Spielwiese“ der Strompreisgestalter, so nach dem Motto, „Vorteile privatisieren, und Nachteile sozialisieren“
Herr Diehl auch diese Sprüche ändern nichts daran , das der Börsenpreis stärker gestiegen war als die EEG Umlage gesunken ist. Und ihr Spruch „Vorteile privatisieren, und Nachteile sozialisieren“ im betroffen Fall wurden die Nachteile doch nicht sozialisiert, sondern die Kosten dafür das das Geschäftsmodel ihre Branche funktioniert wurde auf private Endverbraucher und kleine Gewerbetreibende über die EEG-Umlage umgelegt , von der man aber Großverbraucher aus der Industrie weitgehend schon im EEG 2000 befreit hat , und das auf die dann auch noch 19 % Mehrwertsteuer erhoben. Und daran ändern alle ihre Wortklaubereien und Märchen hier nichts !
Klaus Grün sagt.
@Herr Diehl. noch eine Ergänzung :
das eigentliche „Paradoxon“ ist die Umlage der Kosten für die Förderung von EE in der Stromerzeugung auf sognannte nicht privilegierte Endverbraucher ( private Endverbraucher und kleine Gewerbetreibende ) über die EEG-Umlage , von der man aber Großverbraucher aus der Industrie weitgehend schon im EEG 2000 befreit hat , und das auf die dann auch noch 19 % Mehrwertsteuer erhoben , statt das der Staat die Kosten für diese Förderung übernimmt . Und dieses Paradox ist wesentlich dafür verantwortlich,das die Strompreise für private Endverbraucher in Deutschland 40 % höher als im Schnitt der EU liegen.
@ Für alle Mitleser.
Jetzt will der Herr Grün Punkte sammeln. Klingt für dieses Forum auf den ersten Blick ja auch recht sympathisch.
Nur wer weiß, wie schon beim Stromeinspeisegesetz seitens der konventionellen Stromwirtschaft gegen staatlich Beihilfen geklagt wurde, kann verstehen, warum die Urväter der Energiewende so gehandelt haben.
Siehe z.B. hier:
https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/a-122421.html
Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Dienstag in einem Grundsatzurteil, dass die gesetzliche Abnahmepflicht der Elektrizitätsversorger zu Mindestpreisen keine unerlaubte staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Vertrages darstelle.
Laut den Richtern sind nur solche Vergünstigungen als staatliche Beihilfen anzusehen, die aus öffentlichen Mitteln kommen. Die Abnahmepflicht beispielsweise für Windenergie werde aber ausschließlich durch private Mittel finanziert.
Die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, sprach von einem „großen Tag für die erneuerbare Energie“. Der Versuch großer deutscher Energieversorger und der EU-Kommission, das alte deutsche Stromeinspeisungsgesetz und das neue Erneuerbare- Energie-Gesetz zu Fall zu bringen, sei gescheitert. Geklagt hatte der Stromversorger PreussenElektra, der mehr als zwei Dutzend Kraftwerke und ein Stromverteilernetz in Deutschland betreibt.
Herr Diehl : anders als sie hier in den Raum stellen hat der EuGH in seinem Urteil von 2001 nicht geprüft ob eine Förderung von EE über Steuermittel zu lässig ist sondern über eine Klage „PreussenElektra AG“ gegen das alte Stromeinspeise von 1990 zu entscheiden und die Klage abgewiesen. Der EuGH weist in Absatz 2 des Urteils darauf hin das gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet des Elektrizitätsmarkts verstößt eine solche Regelung nicht gegen Artikel 30 EG-Vertrag verstößt .Für Interessierte hier der Link Urteil des EuGH vom 13.03.2001 https://www.jurion.de/urteile/eugh/2001-03-13/c-379_98/
Der „EUGh“ hat auch anders als Herr Diehl hier in den Raum zu keiner Zeit über eine Klage zu entscheiden ob eine Förderung des Ausbaus von EE über Steuermittel zu lässig ist.
@Herr Diehl , den eigentlich Grund dafür weshalb die „Väter des EEG“ die Förderung nicht über Steuermittel machten hat ihr Freund Scherer doch auch schon hier im Forum genannt , und auch das Bespiel Spanien zeigt, wie schnell eine solche Förderung über Haushaltsmittel gekappt wird bei Haushaltsproblemen . Spanien war im Jahr 2008 noch vor Deutschland weltgrößter Absatzmarkt für PV-Module . Nach dem Spanien dann aber besonders stark von der Weltfinanzkrise betroffen war wurde diese Förderung aus Haushaltsmitteln gekappt und der Markt für PV-Anlagen in Spanien brach völlig zusammen und erholt sich erst jetzt wieder nach dem die Kosten so weit gesunken sind dass sich die im sonnreichen Spanien auch ohne hohe Förderung rechnen
Klaus Grün sagt.
@Herr Diehl , den eigentlich Grund dafür weshalb die „Väter des EEG“ die Förderung nicht über Steuermittel machten hat ihr Freund Scherer doch auch schon hier im Forum genannt , und auch das Bespiel Spanien zeigt, wie schnell eine solche Förderung über Haushaltsmittel gekappt wird bei Haushaltsproblemen.
@ Klaus Grün.
Na und, dann nehmen Sie halt diesen Grund wenn er Ihnen besser gefällt.
Das ändert doch nichts an der klugen Voraussicht der Urväter die EEG Förderung nicht mit Steuermittel zu finanzieren, wie Sie das ständig fordern.
@Herr Diehl es ist doch ganz einfach bei einer Förderung über Steuermittel wäre dann genau wie in Spanien die Förderung von PV wegen viel zu hoher Kosten ab 2009 für den Bundeshaushalt gedeckelt worden und man hätte nicht bis 2012 gewartet . Und das war auch Leuten wie Herrn Fell und Herrn Scheer damals schon klar das bei Haushaltsprobleme eine Förderung aus Bundesmitteln schnell auf der Kippe steht . Viel genutzt hat es der deutschen Installationsbranche für PV-Anlagen aber nicht, ab 2014 lagen die Zubau-Zahlen dann doch wieder unter der Obergrenze des von der Politik gewünschten Zielkorridors für PV-Anlagen in § 49 EEG.
Genutzt hat es aber den Besitzern von PV-Anlagen , die sich im Zeitraum der hohen Überförderung von PV in Deutschland durch das EEG zwischen 2009 und 2012 eine solche Anlage anschafften , die ihnen eine auf zwanzig Jahre über dass EEG garantierte zweistellige Rendite versprach. Da in diesem Zeitraum aber mehr die Hälfte der PV-Anlagen die derzeit in Betrieb sind ans Netz gingen,müssen die deutschen Endverbraucher dafür mehr als 100 Mrd. Euro EEG-Umlage zusätzlich zahlen bis die aus der 20-Jährigen Förderung laufen.
Und zusätzlich müssen private Endverbraucher auch noch 19 % Mehrwertsteuer auf diese Umlage zahlen. Das sie diesen Unfug über den grünen Klee loben , zeigt das es mit ihrem „gesunden Menschenverstand “ nicht sehr weit her ist .
Klaus Grün sagt.
@Herr Diehl es ist doch ganz einfach bei einer Förderung über Steuermittel wäre dann genau wie in Spanien die Förderung von PV wegen viel zu hoher Kosten ab 2009 für den Bundeshaushalt gedeckelt worden und man hätte nicht bis 2012 gewartet . Und das war auch Leuten wie Herrn Fell und Herrn Scheer damals schon klar das bei Haushaltsprobleme eine Förderung aus Bundesmitteln schnell auf der Kippe steht .
@ Klaus Grün.
Na eben, sage ich doch, das war kluge Voraussicht.
Sie wollen doch ständig hier Punkte sammeln in dem Sie die Väter der Energiewende kritisieren, weil man dass nicht über Steuern finanziert.
Klaus Grün sagt:
Genutzt hat es aber den Besitzern von PV-Anlagen , die sich im Zeitraum der hohen Überförderung von PV in Deutschland durch das EEG zwischen 2009 und 2012 eine solche Anlage anschafften , die ihnen eine auf zwanzig Jahre über dass EEG garantierte zweistellige Rendite versprach. Da in diesem Zeitraum aber mehr die Hälfte der PV-Anlagen die derzeit in Betrieb sind ans Netz gingen,müssen die deutschen Endverbraucher dafür mehr als 100 Mrd. Euro EEG-Umlage zusätzlich zahlen bis die aus der 20-Jährigen Förderung laufen.
@ Klaus Grün
Die 100 Mrd sind aber lediglich die Kosten. Bei einer Kosten/Nutzen Betrachtung bleibt da relativ
wenig übrig.
Schauen Sie mal hier, so ab Minute 2,50
https://www.youtube.com/watch?v=a4pslA3NKvQ
Bei einer korrekten Rechnung müsste das eigentlich von den Förderkosten abgezogen werden., heißt es da zu recht
@Herr Diehl : Sie reden hier von einer „Kosten/Nutzen-Betrachtung“ hätte man diese mehr 100 Mrd. Euro in die Gebäudesanierung investiert dann wäre der Nutzen und der Effekt der CO2-Vermeidung um ein vielfaches größer gewesen
@Herr Diehl : mit ihrem obigen Aussage „Na eben, sage ich doch, das war kluge Voraussicht“ zu meiner Aussage „es ist doch ganz einfach bei einer Förderung über Steuermittel wäre dann genau wie in Spanien die Förderung von PV wegen viel zu hoher Kosten ab 2009 für den Bundeshaushalt gedeckelt worden und man hätte nicht bis 2012 gewartet . Und das war auch Leuten wie Herrn Fell und Herrn Scheer damals schon klar das bei Haushaltsprobleme eine Förderung aus Bundesmitteln schnell auf der Kippe steht “ räumen sie also ein das sie nur die Interessen ihre kleinen Branche im Auge haben und es für sie dabei überhaupt keine Rolle spielt wie stark Stromverbraucher dadurch belastet werden. Aber letztlich unterscheiden sie sich damit auch nicht von Herr Fell und seinen Freunden.
@Herr Diehl : sie haben wohl immer noch nicht die Kommentare zu dem 5 Jahre alten Video bei „Youtube“ gelesen das sie hier ständig verlinken
einem dieser Kommentare können sie folgendes entnehmen :
„Die Äpfel-Birnen-Vergleiche in der Grafik in diesem Video machen wenig Sinn ,da zu keiner Zeit im EGG die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher umzulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten von nicht gefördertem Strom. Und hierbei verschweigt Herr Weber auch das die Kosten für die mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE von 2009 bis 2014 rund 5 mal so stark anstiegen war wie die Änderungen beim Börsenpreis im genannten Zeitraum ( Quellen BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEG/DatenFakten/daten-und-fakten.html und „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und dieser starke Anstieg der mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE deshalb für mehr als 80 % der höheren Differenzkosten pro KWh im Jahr 2014 verantwortlich war, und das erklärt auch warum die Umlage prozentual soviel stärker stieg als die Summe der Vergütungen für EE. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , ist die EEG-Umlage seither auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben“
Und es ist auch sehr amüsant das sie zu glauben scheinen mit diesem Unfug könnten sie etwas daran das die EEG-Umlage seit 2014 nur noch unwesentlich gestiegen ist von ist von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG , obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben , und deshalb kaum noch ein Thema in der Öffentlichen Diskussion ist.
Sie kommen mir hier vor wie ein Boxer , der nach einem Knock-Out in der Kabine immer noch das „V-Zeichen“ zeigt , und nicht gemerkt hat dass der Kampf schon längst vorbei ist
@Herr Diehl :
mit ihrem obigen Aussage „Na eben, sage ich doch, das war kluge Voraussicht“ zu meiner Aussage „es ist doch ganz einfach bei einer Förderung über Steuermittel wäre dann genau wie in Spanien die Förderung von PV wegen viel zu hoher Kosten ab 2009 für den Bundeshaushalt gedeckelt worden und man hätte nicht bis 2012 gewartet . Und das war auch Leuten wie Herrn Fell und Herrn Scheer damals schon klar das bei Haushaltsprobleme eine Förderung aus Bundesmitteln schnell auf der Kippe steht “ räumen sie also ein das sie nur die Interessen ihre kleinen Branche im Auge haben und es für sie dabei überhaupt keine Rolle spielt wie stark Stromverbraucher dadurch belastet werden. Aber letztlich unterscheiden sie sich damit auch nicht von Herr Fell und seinen Freunden.
Klaus Grün sagt.
räumen sie also ein das sie nur die Interessen ihre kleinen Branche im Auge haben und es für sie dabei überhaupt keine Rolle spielt wie stark Stromverbraucher dadurch belastet werden. Aber letztlich unterscheiden sie sich damit auch nicht von Herr Fell und seinen Freunden.
@ Klaus Grün.
Wie kommen Sie denn zu dieser Erkenntnis, lesen Sie meine Beiträge nicht.
Ich bin doch seitenlang dabei Ihnen deutlich zu machen, dass ohne das Paradoxon von 2010 die Verbraucher entlastet wären, weil die Umlage bei einem Kosten/Nutzen System eine „3“ vorm Komma hätte.
@ Herr Diehl : dieses Märchen konnte sie doch ebenso wenig belegen wie ihre Märchen bis 2009 wäre ein „MOE“ in der EEG-Umlage berücksichtigt worden , die sie auch nie aus dem EEG oder einem anderen Gesetz belegen konnten. Und auch ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglungen im EEG 2000 zu informieren ändert auch nichts daran , das auch bis 2009 die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen für EE und den Beschaffungskosten der Stromlieferanten über die EEG-Umlage aus zu gleichen war , und diese Umlage war auch anders als sie hier mehrfach in den Raum stellten bundesweit einheitlich seit sie in § 11 „Bundesweite Ausgleichsreglung“ vom EEG 2000 eingeführt wurde.
Es mag ja sein dass sie der Meinung sind die Stromlieferanten sollen dafür aufkommen dass das Geschäftsmodell ihre Branche funktioniert , aber das stand nie im EEG und wird auch nie kommen
Klaus Grün sagt:
@ Herr Diehl : dieses Märchen konnte sie doch ebenso wenig belegen wie ihre Märchen bis 2009 wäre ein „MOE“ in der EEG-Umlage berücksichtigt worden.
@Klaus Grün.
Daten und Fakten die das belegen, ignorieren Sie doch, oder bezeichnen sie mangels Argumenten, als dubios.
Zun Beispiel hier.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Bis 2009 lief die Umlagenkurve mit den Vergütungsbalken noch fast parallel.
Parallel, weil MOE gesunkene Börsenpreise für den Reststrom, kompensierend auf die Mehrkosten, sprich Umlage wirkten.
Dazu fällt Ihnen bis Heute nichts anderes ein, als dass man da Äpfel mit Birnen vergleichen würde, wo bei Sie die Birnen immer noch schuldig geblieben sind.
@Herr Diehl : sie haben wohl immer noch nicht die Kommentare zu dem 5 Jahre alten Video bei „Youtube“ gelesen das sie hier ständig verlinken 🙂
Einem dieser Kommentare können sie folgendes entnehmen :
„Die Äpfel-Birnen-Vergleiche in der Grafik in diesem Video machen wenig Sinn ,da zu keiner Zeit im EGG die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher umzulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten von nicht gefördertem Strom. Und hierbei verschweigt Herr Weber auch das die Kosten für die mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE von 2009 bis 2014 rund 5 mal so stark anstiegen war wie die Änderungen beim Börsenpreis im genannten Zeitraum ( Quellen BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEG/DatenFakten/daten-und-fakten.html und „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und dieser starke Anstieg der mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE deshalb für mehr als 80 % der höheren Differenzkosten pro KWh im Jahr 2014 verantwortlich war, und das erklärt auch warum die Umlage prozentual soviel stärker stieg als die Summe der Vergütungen für EE. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , ist die EEG-Umlage seither auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben“
Oder hier für sie zum besseren Verständnis
die Verbraucher bekamen 2014 nicht dieselbe Sorte Äpfel wie 2009 sondern der Anteil einen sehr teuren Sorte Namens „PV“ die laut Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz ) im Schnitt noch mit 31,0 Cent pro KWh im Jahr 2014 vergütetet wurde die sehr viel teuer war als die anderen ( Sorte Wind wurde nur mit 7,2 Cent Cent pro KWh im Jahr 2014 ) erhöhte sich so stark, das durchschnittliche Vergütung für EE bis 2014 rund 5 mal stärker als stieg als der Börsenpreis von 2009 bis 2014 fiel , und war für 80% der höheren Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskoten für nicht geförderten Strom verantwortlich .
Sie kommen mir hier immer mehr wie ein Boxer vor , der nach einem Knock-Out in der Kabine immer noch das „V-Zeichen“ zeigt , und nicht gemerkt hat dass der Kampf schon längst vorbei ist 🙂
@Herr Diehl : noch eine Ergänzung ihr erneut geäußertes Märchen „weil MOE gesunkene Börsenpreise für den Reststrom, kompensierend auf die Mehrkosten, sprich Umlage wirkten“ wird auch durch wiederholen nicht wahrer. Es hat zu keiner Zeit im EEG eine solche Reglung geben nach der ein „MOE“ bei der Ermittlung der Umlage zu berücksichtigen gewesen wäre. Sie konnten auch noch nie belegen aus welchen rechtlichen Bestimmungen im EEG oder einem anderen Gesetz sich diese Märchen herleiten lassen soll , was sie aber nicht daran hindert es zu wiederholen. Auch ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglungen im EEG 2000 zu informieren ändert nichts daran , das auch bis 2009 die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen für EE und den Beschaffungskosten der Stromlieferanten über die EEG-Umlage auszugleichen war , und diese Umlage war auch anders als sie hier mehrfach in den Raum stellten bundesweit einheitlich seit sie in § 11 „Bundesweite Ausgleichsreglung“ vom EEG 2000 eingeführt wurde.
Schauen Sie mal Herr Grün, da gibt es doch tatsächlich noch andere die sich mit meinem Unfug beschäftigen, und Vorschläge machen.
http://www.sonnewindwaerme.de/panorama/bee-fordert-neue-methode-fuer-die-berechnung-der-eeg-umlage
Zitat. Deshalb, so das IZES, sollten Strommengen aus regenerativen Energiequellen wie vor dem Jahr 2010 wieder an alle Stromversorger verteilt werden. Anders als beim alten Modell sollten die Versorger den EE-Strom aber als stromhandelsübliches 15-Minuten-Band erhalten. Das heißt, alle 15 Minuten erhalten die Vertriebsunternehmen die aktuelle EE-Erzeugung. Ihre Aufgabe besteht dann darin, den Rest des Stroms zu ergänzen – die Menge, die noch fehlt, um die Stromkunden des Versorgers zu versorgen. Die Unternehmen würden also darum konkurrieren, wer den günstigsten „Reststrom“ besorgen kann. Zitat Ende.
Ein System wie vor 2010 schlagen die vor, nur den EE Strom nicht mehr zwangsläufig in Monatsbändern, sondern in 15 Minuten Bändern den Versorgern zugeteilt.
Die Versorger würden Konkurrenten, beim Beschaffen ihres Reststromes. Wegen der 15 Minuten Bänder würden sogar temporäre negative Preise bei der Ermittlung der Mehrkosten, sprich EEG Umlage, bei den Verbrauchern positiv zu Buche schlagen.
Wissen Sie was das bedeutet??? Wer den günstigsten Merit Order gesenkten Reststrom ergattert, ist klar im Vorteil. So war das schon vor 2010, nur bekamen die da Monatsbänder zugeteilt.
Da brauchte man keine MOE Regelung, die Sie hier ständig fordern, das war ganz normales Marktgeschehen.
Wir hätten auch kein EEG Konto und darauf keine Milliarden Überschüsse, für die die Verbraucher Strafzinsen bezahlen müssen, weil die Umlage nach diesem System allenfalls eine „3“ vorm Komma hätte.
Wahrscheinlich sind das wieder Träumer, oder Taschenspieler, wie alle anderen die Ihnen nicht ins Konzept passen.
Es ist zu begrüßen, dass die Redaktion, Leute wie Sie hier gewähren lässt.
Sie sind ein idealer Sparringspartner mit dessen Hilfe man deutlich machen kann, was sinnvoll möglich ist, und was von Lobbyisten verhindert wird.
@Herr Diehl: zum ersten wurde dieser mehr als 5 Jahre alte Vorschlag nie in einen Gesetzesentwurf von den Grünen oder einer anderen Partei übernommen der in den Bundestag eingebracht wurde. Es ist eher amüsant das sie solche ollen Kamelen hervor kramen über die schon lange keiner mehr redet , auch der BBE nicht .
Und zu ihrer Aussage : „Da brauchte man keine MOE Regelung, die Sie hier ständig fordern, das war ganz normales Marktgeschehen.“ Das ist schlicht und einfach Unsinn was sie da in den Raum stellen. Die EEG-Umlage war immer bundesweit einheitlich seit sie in §11 “ Bundesweite Ausgleichsreglung“ vom EEG 2000 eingeführt wurde und es gab immer rechtliche Reglungen wie diese Umlage zu ermitteln war. Daran ändert auch ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglungen zur Ermittlung der EEG-Umlage vor 2010 zu informieren nichts. Auch nach den Reglungen für die Ermittlung der Umlage die bis 2009 galten war die Differenz von den Einspeisevergütungen zu den Strombeschaffungskosten der Stromlieferanten für nicht geförderten Strom auszugleichen. Wenn vor 2009 die Strombeschaffungskosten der Stromlieferanten aus welchem Grund auch immer sanken ,dann hat das anderes als sie hier in den Raum stellen zu einer höheren Umlage geführt, weil sich die Differenz zu den Einspeisevergütungen erhöhte die über die Umlage auszugleichen war. Ob die Stromlieferanten ihre niedrigeren Beschaffungskosten an ihre Kunden weitergaben lag in deren Ermessen , es gab zu keiner Zeit eine rechtliche Verpflichtung im EEG die die Stromlieferanten dazu verpflichte. Daran ändert auch ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglungen im EEG zu informieren und ihre Märchenerzählungen hier nichts. Aber erst nehmen kann man den Unfug den sie hier verzapfen nicht !
PS: haben sie sich inzwischen darüber informiert was der 52-GW-Deckel aus § 49 EEG bedeutet und weshalb dieses Thema aktuell das wichtigste für den BSW ist ?
Meister Grün sollte mal einen Merit-Order-Effekt Lehrgang belegen, damit er überhaupt weis von was wir hier reden bzw. schreiben.
@Herr Scherer : auch ihre albernen Sprüche und dass sie offensichtlich eben so wenig wie ihr Busenfreund Diehl in der Lage sind sich über die rechtlichen Reglungen zu informieren die bis 2009 galten, ändern nichts daran das zu keiner Zeit ein „MOE“ bei der Ermittlung der EEG-Umlage zu berücksichtigen war,und das auch vor 2009 niedrigere Beschaffungskosten der Stromlieferanten für nicht geförderten Strom nicht zu einer niedrigeren sondern zu einer höheren Umlage führten , weil sich dadurch die Differenz zu den Einspeisevergütungen erhöhte die über die EEG-Umlage aus zu gleichen sind . Aber erst muss man das eben so wenig ernst nehmen wie Herr Diehl und seine Märchenerzählungen !
@Herr Scherer :
ihre alberner Spruch ändert auch nichts daran die „Engery-Charts“ vom Fraunhofer ISE sagen der Börsenpreis ist seit 2009 von 3,989 auf 4,326 Cent Pro KWh im Jahr 2018 gestiegen, obwohl die Einspeisemengen von EE 2018 mehr als zweieinhalb mal so hoch wie 2009 waren
( Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
entgegen aller Märchen die sie und ihre Busenfreund Diehl hier erzählen !
@Herr Scherer : auch ihr alberner, substanzloser Spruch und dass sie offensichtlich eben so wenig wie ihr Busenfreund Diehl in der Lage sind sich über die rechtlichen Reglungen zu informieren die bis 2009 galten, ändert nichts daran das zu keiner Zeit ein „MOE“ bei der Ermittlung der EEG-Umlage zu berücksichtigen war, und das auch vor 2009 niedrigere Beschaffungskosten der Stromlieferanten für nicht geförderten Strom nicht zu einer niedrigeren sondern zu einer höheren Umlage führten , weil sich dadurch die Differenz zu den Einspeisevergütungen erhöhte die über die EEG-Umlage aus zu gleichen sind . Aber ernst nehmen muss man das ebenso wenig wie Herr Diehl und seine Märchenerzählungen !