Am nächsten Mittwoch (15. Mai) wird es eine öffentliche Anhörung zum geplanten Kohleausstieg des Wirtschaftsausschusses des Bundestages geben. Grundlage für den zweistündigen Termin seien verschiedene Anträge der Oppositionsparteien, teilte der Bundestag mit. So verlangt die AfD in ihrem Antrag einen Ausstieg aus dem Kohleausstieg. Die FDP will von der Bundesregierung einen verantwortungsvollen Kohleausstieg mit Weitsicht. Dagegen sind die Grünen und Linken für einen schnelleren Kohleausstieg und dessen sozial gerechte Finanzierung.
Als Sachverständige haben die Fraktionen unter anderem Volker Quaschning von der HTW Berlin und Patrick Graichen von Agora Energiewende geladen. Daneben werden auch Ulrich Altstetter (Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V.), Charlotte Kreuter-Kirchhof (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), der Chef der sächsischen Staatskanzlei Oliver Schenk, Alexander Bercht (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie), Hans-Günter Appel (Stromverbraucherschutz NAEB e.V.), Oliver Holtemöller (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle), Tina Löffelsend (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) und Detlef Raphael (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) bei der Anhörung zu den Fragen Stellung nehmen.
Am Donnerstag hatten die Grünen einen Entwurf für ein Kohlekraftwerk-Sofortmaßnahmen-Gesetz vorgestellt. Es sieht einen Einstieg in den Kohleausstieg bis 2022 vor. Auch Greenpeace fordert von der Bundesregierung noch vor der Sommerpause ein Gesetz zum Kohleausstieg.
Im März hatte der damals neue Staatssekretär für Energie im Bundeswirtschaftsministerium, Andreas Feicht, seinen Zeitplan für die Umsetzung der Vorschläge der Kohlekommission konkretisiert. So kündigte er für das „Frühjahr“ Eckpunkte zu den Fragen des Strukturwandels in den betoffenen Regionen an. Im „Spätherbst“ sollen dann die notwendigen Gesetzentwürfe folgen, um den Stein- und Braunkohleausstieg zu regeln.
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