Verbraucherzentrale NRW mahnt Ikea und Solarcentury wegen Solstråle-Werbung ab

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Auch wenn Ikea online und in seinen Filialen für die Solaranlage „Solstråle“ wirbt: Nicht Ikea ist bei diesem Angebot der Vertragspartner der Kunden, sondern sein Kooperationspartner, die Solarcentury Microgen (Deutschland) GmbH. Auf dieses Problem hatte die Verbraucherzentrale NRW in einem Interview mit pv magazine bereits im Januar hingewiesen. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer sind die Werbung, der E-Mailverkehr im Bestellvorgang sowie weitere Bestelldokumente für diese Anlagen irreführend, da es keine rechtlich gebotenen und ausreichend klaren Hinweise auf diese Konstellation gibt. Wie die Verbraucherzentrale NRW am Montag mitteilt, wurde beide Unternehmen abgemahnt und haben daraufhin umfassende Unterlassungserklärungen abgegeben. Demnach haben sie jetzt bis zum 10. Mai Zeit, die Werbung zu ändern. Auf der Webseite zum Photovoltaik-Angebot hat Ikea bereits reagiert und für die Kunden kenntlich gemacht, dass Solarcentury Microgen der Vertragspartner der Kunden ist.

„Wer glaubt, einen Vertrag mit Ikea zu schließen, hat ein Bild im Kopf: Ein finanziell sicher aufgestelltes Großunternehmen mit dichtem Filialnetz und Kundenservice. Das können entscheidende Kaufkriterien sein. Aber diese Erwartungen werden bei den Solstråle-Anlagen enttäuscht“, sagt Holger Schneidewindt, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Vielmehr sei Ikea lediglich die Marketing- und Anbahnungsplattform und in keiner Weise Ansprechpartner für Kunden zum Beispiel bei Gewährleistungs- und Garantiefällen.

Zudem stufen die Verbraucherschützer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des tatsächlichen Vertragspartners Solarcentury Microgen viele Passagen als unzulässig und damit unwirksam ein, darunter Klauseln zu Preisänderungen, zum Rücktritt vom Vertrag und zur Installationsgarantie. Auch Grundlage und Verbleib einer 200-Euro-Anzahlung bleiben demnach völlig unklar. Diese und weitere Klauseln der aktuellen Solarcentury-AGB sind laut Scheidewindt nicht hinnehmbar. Mit der Unterlassungserklärung sichere das Unternehmen zu, auf die monierten Klauseln zu verzichten und sich ab sofort bei bestehenden Verträgen nicht mehr auf sie zu berufen.

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