Der spanische Ministerrat hat am vergangenen Freitag das Königliche Dekret verabschiedet, mit dem die administrativen, technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den Eigenverbrauch von Energie neu geregelt werden. Die Bestimmungen vervollständigen den Regelungsrahmen für den Eigenverbrauch, der durch den Königlichen Erlass 15/2018 vom Oktober festgelegt wurde, und beseitigen die so genannte Sonnensteuer, also die Belastung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs und soll den Prosumenten im Land Sicherheit geben.
Der jüngste Königliche Erlass enthält neue Maßnahmen. Erstens definieren die Vorschriften verschiedene Arten des Eigenverbrauchs. Bisher gab es nur einen individuellen Eigenverbrauch, der mit einem internen Netzwerk verbunden war. Nun wird der kollektive Eigenverbrauch so definiert, dass mehrere Verbraucher derselben Erzeugungsanlage zugeordnet werden können. Damit soll der Photovoltaik-Eigenverbrauch in Wohn- und Industriegebieten fördert werden. Das Dekret führt auch das Konzept des kommunalen Eigenverbrauchs ein, bei dem die Haushalte die in der Nähe erzeugte Energie nicht nur für ihr eigenes Gebäude nutzen können.
Eine weitere Neuerung vereinfacht den Zahlungsmechanismus für die zurück ins Netz eingespeiste überschüssige Energie. Bisher wurden Prosumenten nur dann entschädigt, wenn sie gesetzlich zugelassene Energieerzeuger waren, mit allen damit verbundenen Pflichten und Steuererklärungen. Die neue Verordnung belohnt die Erzeuger monatlich, solange sie erneuerbare Energien aus Anlagen mit einer Leistung von nicht mehr als 100 Kilowatt erzeugen, und die Höhe der Vergütung, die sie erhalten, kann bis zu 100 Prozent des Wertes der im Monat verbrauchten Energie betragen. Der kollektive Eigenverbrauchsmechanismus bietet den Prosumenten die Alternative, die überschüssige Erzeugung eines Nachbarn zu verbrauchen.
Versorger bieten Dienstleistungen für alle an
Das Dekret ermächtigt alle Stromversorger, den Eigenverbrauch erneuerbarer Energien anzubieten. Die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb, die die Maßnahme genehmigt hat, wird die Entwicklung des Marktes überwachen und kann im Falle von Wettbewerbsproblemen Beschränkungen für bestimmte Unternehmen vorschlagen.
Die neuen Bestimmungen reduzieren auch den Verwaltungsaufwand für alle Prosumenten. Kleine Eigenverbraucher – also aus Anlagen bis zu 15 Kilowatt Leistung oder bis zu 100 Kilowatt für den Eigenverbrauch ohne Überschusseinspeisung – wird es nur ein einziges Verfahren geben: die Installation einer Stromerzeugungsanlage ist bei der jeweiligen Regionalregierung anzumelden. Ein nationales Register wird mit Informationen der Regionalverwaltungen gefüllt. Für Systeme mit weniger als 100 Kilowatt in der Niederspannung sammeln die regionalen Stellen Informationen aus den Daten der elektrotechnischen Zertifikate dieser Anlagen.
Die Energieunternehmen werden in der Lage sein, die Zugangsverträge der Kleinverbraucher einfach durch Einholung der Zustimmung des Verbrauchers zu ändern. Auch die Messkonfigurationen wurden so vereinfacht, dass in den meisten Fällen ein einzelner Zähler an der Grenze des Verteilernetzes ausreicht.
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Warum werde ich für meine Photovolaikanlage mit 6kw vom Staat 3 mal zur Kasse gebeten.Das 1 mal wenn ich mit meinem bereits mit Sozialabgaben und Lohnsteuer bezahltem Erspartem in eine Kleinanlage investiere ,das 2mal zahle ich 19% MwSt. für den Einbau der Anlage.Das 3mal muss ich für jedes erzeugte Kw nochmals 19%MwSt. bezahlen. Danach werde ich vom Finanzamt als Kleinunternehmer zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert,die ich bei den Steuergesetzen für viel Geld vom Steuerberater machen lassen muss. Um die Energiewende voranzubringen sollten Kleinanlagen die den Eigenverbrauch bedienen ,steuerliche begünstigt und vom bürokratischen Balast befreit werden. Scheinbar ist der Staat an einer Dezentralisierung der Stromerzeugung nicht interessiert.
Dabei brauchen wir die Dezentraliseirung von Stromerzeugung wirklich!! Nicht nur wenn Stromerzeuger mal gehackt werden sollten :-(( , sondern immer!!
Weil Du keine Ahnung vom Steuersystem hast. Das erste Mal zahlen alle Bürgen /und Unternhmen, die einer Abeit nachgehen bzw. irgendwie Geld verdienen.
Das zweite Mal zahlt auch jeder, wenn man irgendwas kauft und das gilt ja nicht nur bei PV-Anlagen. Das drtiie Mal musst Du nur zahlen, wenn Du dir die zweite Steuer zurückgeholt und somit nicht gezahlt hast – was wiederum nur möglich ist, wenn (unternehmerische) Einnahmen erzielt.
Der Umstand, dass jeder PV-Betreiber – als Energiererzeuger – automatisch Unternhmer wird, kommt aus der Anfangszeit der PV-Anlagen als die Anlagen noch teuer, aber auch die Vergütungen und somit die Einnahmen so hoch waren, dass diese Anlagen nur gewerblich betrieben wurden. Inzwischen hat sich vieles geändert und das Thema müsste in der Steuergesetzgebung angepasst werden. Dennoch wird von den meisten PV-Betribern auch heute noch über 60% oder gar 70% der erzeugten Strommenge verkauft – womit der Gegenstand der Einnahmeerzielung immer noch besteht und meist auch zu Gewinnen führt.
Von all dem abgesehen liegt der Fokus bei den meisten doch eher auf der Rendite (z. B. „Speicher rechnet sich nicht“) und wenn man darauf aus ist dann muss man sich eben auch mit der Steuerthematik rum schlagen – wie auch bei z. B. Veräußerungsgewinnen.
Ich habe die PV mit Speicher einmalig in der Steuererklärung angegeben und dann wurde die Anlage direkt als Liebhaberei eingestuft und es ist keine Angabe mehr in der Steuererklärung notwendig. Da ich mir die Steuer 2 von oben zurück geholt habe muss ich für 6 Jahre eben die Steuer 3 zahlen und dann bin ich mit dem Thema Steuer wegen der PV durch.
Und Schwupps sind die Spanier den Deutschen enteilt bei der sinnvollen Integration erneuerbarer Energien….
Sehe ich genauso, bin ab jetzt auch Kleinerzeuger PV und mache mir mehr Gedanken über die Steuerliche Behandlung als das ich mich über den erzeugten CO2 freien Strom freuen kann.
In Spanien machen sie das anders, nur Deutschland fördert lieber groß Anlagen statt auf dezentrale Erzeugung zu setzen.
„Die neue Verordnung belohnt die Erzeuger monatlich, solange sie erneuerbare Energien aus Anlagen mit einer Leistung von nicht mehr als 100 Kilowatt erzeugen, und die Höhe der Vergütung, die sie erhalten, kann bis zu 100 Prozent des Wertes der im Monat verbrauchten Energie betragen. Der kollektive Eigenverbrauchsmechanismus bietet den Prosumenten die Alternative, die überschüssige Erzeugung eines Nachbarn zu verbrauchen.“
Da interessiert der genaue Gesetzestext in der europaverträglichen (europaweiten) Fassung.
Was bedeutet das genau?
Das deutsche System gehört dringend renoviert! Ich komme aus dem Steuerfach und meine private PV ist kein Problem gewesen, ich kenne aber Leute, die horrende Gebühren zum Steuerberater tragen mussten. Das System ist abschreckend, soll ja wohl auch.
Die getrennte Logik von Einkommen- und Umsatzsteuer (ESt fordert GEWINN-, bei USt reicht EINNAHMENerzielung) hintersteigt der Laie nicht. Warum befreit man das Ganze nicht einfach komplett von der USt? Denke da z. B an die Logik des UStG, dass Trinkwasser, Bildung oder Kultur USt-befreit sind. PV-Anlagen leisten in jedem Falle auch einen Dienst an der Allgemeinheit, indem sie dezentral Strom liefern, der dann von Netzbetreibern nicht über weite Strecken transportiert werden muss.
Wenn ohnehin fast jeder zur USt optiert, um die Vorsteuer zurückzubekommen, um dann nach 6 Jahren wieder rauszufallen-was soll das dann überhaupt?! Die Besteuerung des Eigenverbrauches aus einer kostenlosen Energie, analog der Entnahme des Gastwirtes aus der Speisekammer, ist komplett kontraproduktiv. So kleinlich sollte der Staat angesichts der dringend notwendigen Energiewende hin zu EE wahrlich nicht sein!