Bundesregierung sagt Rücknahme der Netzentgelt-Belastung für Power-to-Gas-Anlagen zu

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Der Bundesrat hat am Freitag über das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleistungsausbaus (NABEG) debattiert und es schließlich auch verabschiedet. In der Debatte zeigte sich Andreas Pinkwart, FDP-Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen, erleichtert, dass angesichts der Dringlichkeit eines schnellen Netzausbaus die Anrufung eines Vermittlungsausschusses nicht mehr zu Debatte stehe.

Ursprünglich hatte das Land Schleswig-Holstein einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses eingebracht, um die Belastung von Power-to-Gas-Anlagen mit Netzentgelten zu verhindern. Diese Regelung war kurz vor der Entscheidung des NABEG im Bundestag vergangene Woche noch in das Gesetz aufgenommen worden. In der Folge gab es einen großen Aufruhr von Unternehmen und Ländern, die die Wirtschaftlichkeit von grünem Wasserstoff dadurch gefährdet sehen. „Das Gesetz von beschleunigten Netzausbau hat unsere volle Zustimmung, allerdings hat man noch die Belastung von grünem Wasserstoff dort reingebracht. Das darf nicht sein“, erklärte Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) in der Debatte. „Ich erwarte, dass die Bundesregierung heute eine Protokollerklärung abgibt, dass man die Belastung der Netzentgelte zurücknimmt und die Regierung aus ernst damit macht. Dann ist der Antrag zurückgenommen.“

So kam es dann auch. Nach Buchholz gab der Parlamentarische Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, Oliver Wittke, die Erklärung ab. Die Bundesregierung teile die Einschätzung, dass grüner Wasserstoff im Zuge der Energiewende ein wichtiger Bestandteil sei. Daher beabsichtigte das Bundeswirtschaftsministerium die Änderung des Paragraphen und die schnellstmögliche Rücknahme der Belastung mit Netzentgelten, so Wittke weiter. Dies solle im Zuge der nächsten Beschlüsse im Energiebereich erfolgen. Zudem versprach Wittke eine „umfassende Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Power-to-Gas-Anlagen“. Er bedankte sich zugleich für die konstruktive Debatte mit den Ländervertretern und warb für die Annahme des NABEG.

Der Bundesrat folgte diesem Ansinnen und nahm das NABEG mehrheitlich an.

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