AECEA: China will förderfreien Photovoltaik-Projekten Vorrang einräumen

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Im Januar 2019 hatte die chinesische National Energy Administration (NEA) die Pläne angekündigt, jetzt hat sie nach Informationen des Beratungsunternehmens Asia Europe Clean Energy (Solar) Advisory (AECEA) einen entsprechenden Arbeitsplan veröffentlicht. China will Strom aus förderfreien Photovoltaik- und Wind-Projekten demnach ausdrücklich Vorrang in den Netzen und beim Verbrauch einräumen. Laut AECEA betrifft das nicht nur neue Vorhaben: 2018 oder früher genehmigte Erneuerbaren-Projekte sollen sich entscheiden und freiwillig auf eine Förderung verzichten können. In dem Fall habe der dort erzeugte Strom höchste Priorität. Eine Prioritätsstufe niedriger sollen 2019 neu errichte Projekte ohne Förderung angesiedelt werden, die niedrigste Priorität sollen geförderte Projekte erhalten.

Wie die AECEA weiter mitteilt, sollen Projekte, die in den vergangenen zwei Jahren genehmigt wurden aber noch nicht im Bau seien, ihre Genehmigung verlieren. Diese könnten sich aber 2019 als neues Bauprojekt bewerben. Projekte, für die staatliche Vergütungen notwendig sind, dürfen die Provinzen und Regionen AECEA zufolge nicht ausschreiben, solange die nationalen Behörden keine Chargen von Netzparitätsprojekten festgelegt haben. In Regionen, in den Photovoltaik-Projekte mit Netzparität errichtet werden können, sollen die zuständigen Stellen den nationalen Behörden bis zum 25. April eine erste Projektliste vorlegen. 2018 genehmigte Projekte, die sich in ein Netzparitäts-Projekt umwandeln wollen, sollen nach einer Prüfung in diese Liste aufgenommen werden. Alle weiteren Projekte sollen bis zum 31. Mai für die Förderprojektplanung der NEA vorgelegt werden. Vor diesem Hintergrund erwäge die NEA die Einführung einer landesweiten Zentralisierung des Ausschreibungsverfahrens für geförderte Projekte.

AECEA bezeichnet die Pläne als „ziemlich ermutigend“. Allerdings sollten die Netzbetreiber nicht nur die Übertragung und den Verbrauch von Strom aus solchen Netzparitätsprojekten garantieren, sondern auch langfristige Ankaufs- und Verkaufsverträge mit festen Tarifen und einer Laufzeit von mindestens 20 Jahren abschließen. Bis Ende Juni 2019 wollen der Agentur zufolge die Behörden eine Vorlage für die Abwicklung von Stromabnahmeverträgen zwischen den beteiligten Parteien fertigstellen. Bis dahin wolle die NEA auch ihre Pläne für Grünstrom-Zertifikate festlegen. Insgesamt sei das vorgelegte Konsultationspapier bis zum 31. Dezember 2020 gültig. Die im Papier festgelegten kurzen Fristen sind laut AECEA ein Zeichen dafür, dass die NEA dem chinesischen Photovoltaik-Markt Sichtbarkeit verleihen will. Dieser werde sich von einem geförderten Markt zu einem entwickeln, der ab 2021 in eine Marktphase ohne staatliche Vergütungen eintrete.

Welche Auswirkungen die chinesischen Pläne auf den Photovoltaik-Zubau haben werden, lässt sich laut AECEA nicht abschätzen. Dafür gebe es noch zu wenige förderfreie Photovoltaik-Projekte in China. Entscheidend für den Erfolg der neuen Strategie werde sein, dass es den Netzbetreibern gelinge, den Solarstrom aus förderfreien Anlagen tatsächlich mit oberster Priorität abzunehmen.

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