Der VDE weist auf eine Änderung der Niederspannungsverordnung hin: Seit März dieses Jahres müssen Ladesäulen und Wallboxen auf privatem Gelände wie im öffentlichen Raum beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) die VDE-Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Niederspannung“ (TAR Niederspannung) aktualisiert, die den Anschluss und Betrieb von Bezugsanlagen am Niederspannungsnetz regelt. Neu sind konkrete Regelungen für den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Dazu stellt VDE|FNN ein Formular für die Anmeldung von Ladeeinrichtungen bereit. Die Anmeldung erfolgt vor der Errichtung durch den beauftragten Elektroinstallateur. Die neue, kompakte „TAR Niederspannung“ löst neun alte Unterlagen ab.
Heike Kerber, Geschäftsführerin des VDE|FNN, erklärt, warum die Anmeldung beim Netzbetreiber wichtig ist: „Aus Sicht des Stromnetzes sind E-Autos neue, mobile Stromverbraucher mit relativ großer Leistung und hohem, schwer planbarem Energiebedarf. Ladevorgänge belasten das Netz zusätzlich und können weiteren Netzausbau notwendig machen. Das muss aber nicht sein, wenn Elektromobilität vorausschauend und gezielt ins Stromsystem integriert wird.“
Neben den technischen Anforderungen an Ladeeinrichtungen definiert die neue „TAR Niederspannung“ auch die an Speicher. So sind darin erstmals Grenzwerte für Netzrückwirkungen von Speichern festgelegt. Die „TAR Niederspannung“ gilt für alle Bezugsanlagen in der Niederspannung. Die Anforderungen an Erzeugungsanlagen sind in der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) verankert. Langfristig ist geplant, beide Vorschriften in einem Regelwerk zu vereinen.
Die „TAR Niederspannung“ ist in einem konsensbasierten Prozess mit allen betroffenen Fachkreisen entwickelt worden. Vertreter von Netzbetreibern, Herstellern, dem Elektrohandwerk und der Berufsgenossenschaft haben zwischen 2014 und 2016 auf Basis des europäischen Network Code „Requirements for Generators“ einen Entwurf erstellt. Diesen hat VDE|FNN im April 2017 veröffentlicht und um Änderungsvorschläge gebeten. Die rund 2800 Stellungnahmen aus der Fachöffentlichkeit hat das verantwortliche Gremium im VDE|FNN geprüft und in einem Workshop mit allen Interessierten ausführlich diskutiert. Nach einem mehrstufigen Freigabeprozess, der auch die Notifizierung bei der EU-Kommission beinhaltete, ist die neue Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Niederspannung“ am 8. März 2019 in Kraft getreten.
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Gibt es da keine Grenzwerte? Waren es bisher nicht nur Ladepunkte mit mehr als 12 kW?
Was ist denn mit der guten alten Drehstromsteckdose in der Garage i.V.m. dem mobilen Ladegerät wie dem NRKICK oder ähnlichem?
Diese Anmeldung einer 1 1 kW Wallbox wäre ein lächerlich und es steht zu befürchten, dass damit lediglich wieder unnötige Netzausbaumaßnahmen mit 9%iger Garantierendite begründet werden sollen.
Haushalte verbrauchen immer weniger Strom und die Spitzenlasten sinken immer weiter. Vor 20 Jahren hat die abendliche Beleuchtung des Wohnzimmers mit 300W, der Röhrenfernseher mit 250W, die keramische Kochplatte und Omas Heizdecke noch richtig am Zähler gedreht. Diese Lasten sind deutlich reduziert und Heizdecken sind out. Da entsteht jede Menge Luft im Netz und nun soll es an den 11 kW für das Elektroauto scheitern?
Oder haben sich die Elektriker eine Stempelgebühr eingerichtet mit Ihren Freunden der Verteilnetzbetreiber? Letztere haben alles verpennt und hätten mit echten Smart-Metern und Angeboten für fernsteuerbare Lasten (oder einfach kostenvariable Stromtarife) ein hervorragendes Modell schaffen können, um die fluktuierende Einspeisung der Erneuerbaren Energie VERBRAUCHSSEITIG zu managen. Aber nein, lieber wird der Anschluss von PV-Anlagen nach kräften erschwert und verzögert und jede nennenswerte Last unter den Vorbehalt der Zustimmung gestellt.
„Aus Sicht des Stromnetzes sind E-Autos neue, mobile Stromverbraucher mit relativ großer Leistung und hohem, schwer planbarem Energiebedarf. Ladevorgänge belasten das Netz zusätzlich und können weiteren Netzausbau notwendig machen. Das muss aber nicht sein, wenn Elektromobilität vorausschauend und gezielt ins Stromsystem integriert wird.“
Bezeichned ist, daß nur die belastende Komponente der E-Fahrzeuge erwähnt wird, nicht jedoch eine entlastende Betriebsführung angeraten wird, im Verteilnetzbereich, während Einspeisezeiten der Erneuerbare Energien Kraftwerke.
Wenn „relativ großer Leistung“ erwähnt wird, sollte geklärt sein, ob das durch die Buchhaltung eines Elektrogewerbebetriebes mit Einzelkundenaquise oder durch einen Kraftwerkstechniker definiert wurde.
Ich bin mir ganz sicher, dass die Autobesitzer beim örtlichen E-Werk nachfragen, ob gerade ausreichend Strom im Netz ist, bevor sie ihr Auto an die Steckdose hängen.
Andersrum: Wenn man genau das sicherstellen will, dann müsste die Ladestation in die Rundsteuerung aufgenommen werden – dafür muss sie auch angemeldet sein.
Meine Vermutung ist aber, dass es 99,9% herzlich egal ist, wie die Situation im Netz ist, wenn sie demnächst ihr Auto vollgeladen brauchen. Ob es dadurch zu Problemen kommt ist nicht so ohne weiteres abschätzbar.
Zunächst wird es also darum gehen, einen Überblick zu haben, was für Stromverbraucher dazukommen. Schließlich würde eine vollständige Umstellung auf E-Autos den Stromverbrauch verdoppeln. Auf der Grundlage der gewonnenen Daten kann dann entschieden werden, ob es eine Pflicht zur Rundsteuerung geben muss, oder ob das übertrieben wäre. Wenn man damit etwas sparen kann (Laden zum Niedertarif) ist das ja auch für den Kunden interessant.
Die Elektriker und die Verteilnetzbetreiber sind bestimmt keine Freunde.
Wenn Sie gemeinsam in den VDE Ausschüssen sitzen schon!
Es ist alles, auch 3.6kW Meldepflichtig
Wenn alle Lademöglichkeiten bekannt sind, kommen die bestimmt mit einem Ersatz für die Benzin und Diesel Steuer.
Dann dürfen wir wieder bezahlen.
Auf die Idee, dass die Ganzen E-fahrzeuge auch das Netz stabilisieren können, sind die wohl noch nicht gekommen. Stad dessen bezahlen sie immer noch an Österreich und die Schweiz große Summen damit die ihre Wasserspeicher füllen und uns dann für viel Geld denn Strom wieder verkaufen.