Die Übertragungsnetzbetreiber wiesen für das EEG-Konto für eine April ein Plus von 5.999.513.505,20 Euro aus. Der Überschuss wuchs damit um weitere 303 Millionen Euro an, wie die am Dienstag erfolgte Aktualisierung zeigt. Seit Jahresbeginn sind damit Überschüsse von knapp 1,5 Milliarden Euro auf dem Konto erzielt worden, aus dem die EEG-Vergütung für Photovoltaik- und die anderen Erneuerbaren-Anlagen finanziert werden. Auch für den April ist von einem nochmaligen Anstieg auszugehen, so dass die sechs Milliarden Euro dann erstmals übertroffen werden. Der Kontostand lag Ende März rund 600 Millionen Euro höher als zum Vorjahreszeitpunkt.
Erfahrungsgemäß steigt der Überschuss auf dem EEG-Konto in den ersten vier Monaten des Jahres an. Danach nimmt er wegen der dann hohen Einspeisung der Photovoltaik-Anlagen über den Sommer wieder ab. In den letzten Monaten des Jahres können die Übertragungsnetzbetreiber dann wieder mit einem Anwachsen des Kontostandes rechnen.
Dabei haben die Erneuerbaren im März einen so hohen Anteil an der Nettostromerzeugung erreicht, wie nie zuvor. Energy Charts vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE hat einen Anteil von 54,4 Prozent ermittelt. Vor allem die Windkraft steuerte dazu kräftig bei und erreichte allein schon einen Anteil von 34,2 Prozent. Die Photovoltaik steuerte 7,3 Prozent bei.
Die gerade zu Monatsanfang und -mitte zu verzeichnende hohe Einspeisung der Windkraftanlagen in Deutschland schlug sich auch in den Preisen an der Strombörse nieder. Drei Mal waren im März negative Strompreise zu verzeichnen: Am 17.3. durchgehend zwischen 0 und 17 Uhr. Auch eine Woche zuvor, am 10. März, gab es zwischen 0 und 6 Uhr negative Strompreise sowie beginnend am 4. März 23 Uhr bis zum Folgetag 5 Uhr. Sobald die Werte an der Strombörse in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ sind, erhalten die Betreiber von EEG-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung für ihren eingespeisten Strom.
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Die EEG Umlage ist viel zu hoch, und die monetäre Spielwiese der Netzbetreiber, bleibt weiterhin unangetastet.
Dafür sorgen wahrscheinlich diese Leute.
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Wenn dann mal einer der Politiker dagegen steuern will.
Wie zum Beispiel mit dem so genannten Kelber Papier, wird er ganz schnell als Staatssekretär, ruhiggestellt.
Siehe hier:
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=kelber
Oder der Marco Bülow ist sogar wegen diesbezüglicher Untätigkeit aus der SPD ausgetreten, so weit mir bekannt ist.
Siehe hier, der bringt es auf den Punkt.
https://www.marco-buelow.de/meine-ganz-personliche-sicht-zur-eeg-deform/
Die Lobbymacht schlägt zurück
Schon immer wurde der Ausbau der Erneuerbaren bekämpft, aber Schritt für Schritt hat die Akzeptanz zugenommen. Mittlerweile kann kaum noch jemand die Erfolge übersehen. Es ist kein Wunder, dass das Erfolgsmodell EEG in so vielen Ländern kopiert wurde. Doch nun schlägt die alte konservative Energielobby, die die Entwicklung lange selbstgefällig verschlafen hat, zurück. Stück für Stück hat sie sich die Vorherrschaft in den Medien und auch in der Politik zurückerobert. Ich habe längst meine letzte Naivität verloren und weiß mittlerweile ganz genau, wie Politik funktioniert. Dennoch bin ich (negativ) beeindruckt davon, wie wirkungsvoll die alte Lobby die Politik wieder auf Spur gebracht hat. (Mehr dazu und zur Kostendiskussion unter: http://blog.marco-buelow.de/2014/04/09/energiewende-nicht-bremsen-sondern-erweitern/ )
Enttäuscht bin ich besonders davon, wie stark sich dieser Einfluss auch in die SPD hineingefressen hat und wie wenig Widerstand es gegen die Reform am Ende noch gab. Alle Beschlüsse und Konzepte zur Energiepolitik der SPD weisen einen absolut anderen Weg. Noch letztes Jahr sind wir gegen eine Deckelung des Erneuerbaren Ausbaus und gegen das unsägliche Ausschreibungsmodell in den Wahlkampf gezogen. Nach der Wahl wurden all diese mühsamen Errungenschaften mit einem Handschlag vom Tisch gefegt. Ohne Ernst Ulrich von Weizsäcker, Michael Müller und Hermann Scheer ist es schwer geworden, die Fraktion vom richtigen Weg zu überzeugen.
Zitat Ende
Herr Diehl , ihre Behauptung das EEG-Konto wäre eine „monetäre Spielwiese der Netzbetreiber“ entbehrt jeder Grundlage und ist ungetrübt von jeglicher Sachkenntnis der rechtlichen Reglungen zur Ermittlung der Umlage. Für die Ermittlung der Umlage gibt es rechtliche Reglungen und es steht keinesfalls im freien Ermessen der ÜNB wie die Umlage zu ermitteln ist wie sie hier in den Raum stellen . Überschüsse auf dem EEG-Konto fliesen in die Berechnung der Umlage vom Folgejahr und stehen keinesfalls den Netzbetreibern zu Verfügung wie sie hier den Raum stellen wollen. Eine link zu den aktuell geltende Reglungen können Interessierte hier finden https://www.buzer.de/gesetz/11489/b29257.htm )
Mit ihren „Fake-News „, die einen ähnlich Wahrheitsgehalt wie die alternative Fakten von Donald „the Knallkopp“ Trump haben ,eröffnen sie Gespensterdiskussionen hier im Forum , die in der Öffentlichkeit doch kaum noch eine große Rolle spielen , weil die Umlage schon seit 2014 kaum noch steigt und in den beiden letzten Jahre sogar leicht gesunken ist, weil die Börsenpreise seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 wieder steigen und 2018 wieder höher lagen als im Jahr 2009 , wo laut ihre Sprüche hier im Forum die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 .
Wie kann eine solche Fehlleistung in der BErechnung der Umlage entstehen bzw. über Jahre bestehen bleiben? Und das, wo der Energieminister seit seinem Amtsantritt „gegen die hohen Strompreise vorgehen will“? Eine ordentliche BErechnung der NÖTIGEN EEG-Umlage sollte doch mit den vier Grundrechenarten zu bewerkstelligen sein, also für jeden Menschen mittlerer Bildung. Eine sprunghafte Entlastung um 1 oder 2 ct/kWh wäre ja offenbar drin, es gibt offenbar keinen Grund für eine solch hohe Mittelhaltung.
Es scheint die Herren die pure Angst zu quälen, dass eine deutliche Absenkung der EEG-Vergütung bei gleichzeitigem starkem Ausbau der EE auch dem letzten die Erkenntnis aufdrängt, dass die Strom-Energiewende gelungen ist (die Wende erreicht, nicht das Ziel!).
Wie sollen aber dann Ausbaudeckel, Umlagen auf Eigenverbrauch und ggf. die ganzen noch unbekannten Schweinereieen zu Lasten der Betreiber erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen gerechtfertigt werden?
Wo bleiben die kleinen Anfragen der Fraktionen, warum der Kontostand unter Inkaufnahme von Negativzinsen weiter gesteigert wird?
@ Tim Wolf.
Schön, dass sich mal wieder einer da für interessiert.
Wenn die Umlage noch so ermittelt würde wie vor der EEG Neuordnung bis 2009 hätten wir wenn überhaupt, allenfalls eine 3 vorm Komma der Umlage.
Schauen Sie sich das folgende Video an, bis 2009 war die Welt noch in Ordnung sagt der Ex Chef vom Fraunhofer Institut.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Wenn Sie wissen wollen warum sich auf dem EEG Konto jährlich Milliarden ansammeln,
Lesen Sie dazu meinen Beitrag vom 4. April um 22.36 Uhr. Im folgenden Thread.
https://www.pv-magazine.de/2019/03/29/wo-liegt-die-zukunft-der-photovoltaik-power-aus-der-mauer-oder-power-vom-bauer/?unapproved=97315&moderation-hash=7dcc2a419434a01b0073cf2a199390d4#comment-97315
@Herr Diehl, sie sollten auch die Kommentare unter dem von Ihnen verlinkten Video lesen. Einem der Kommentare dort können sie folgendes entnehmen „Die Äpfel-Birnen-Vergleiche in der Grafik in diesem Video machen wenig Sinn ,da zu keiner Zeit im EGG die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher umzulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten von nicht gefördertem Strom. Und hierbei verschweigt Herr Weber auch das die Kosten für die mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE von 2009 bis 2014 rund 5 mal so stark anstiegen war wie die Änderungen beim Börsenpreis im genannten Zeitraum ( Quellen BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEG/DatenFakten/daten-und-fakten.html und „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und dieser starke Anstieg der mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE deshalb für mehr als 80 % der höheren Differenzkosten pro KWh im Jahr 2014 verantwortlich war, und das erklärt auch warum die Umlage prozentual soviel stärker stieg als die Summe der Vergütungen für EE. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , ist die EEG-Umlage seither auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.“
Dem ist nichts weiter hinzu zu fügen.
@Tim Wolf: Die Überschüsse aus dem EEG-Konto stehen keinesfalls den Netzbetreiber zur freien Verfügung wie das Herr Diehl oben ungetrübt von jeglicher Sachkenntnis der gesetzlichen Reglungen zur Ermittlung der Umlage in den Raum gestellt hat , sondern sie fliesen in die Berechnung der Umlage vom Vorjahr. So ist die EEG-Umlage für 2019 um 1,035 Cent pro KWh niedriger wie sie es ohne Überschüsse auf dem EEG-Konto gewesen wäre ( Quelle https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/EEG-Umlage/EEG-Umlage%202019/20181015_Ver%c3%b6ffentlichung%20EEG-Umlage%202019.pdf Seite 14 )
Mit den vier Grundrechenarten ist es bei der Kalkulation nicht getan. Man braucht auch eine Prognose für den durchschnittlichen Börsenpreis des kommenden Jahres. Die kann natürlich so oder so ausfallen, je nachdem, ob man eine niedrige oder eine hohe EEG-Zulage anstrebt, prognostiziert man einen hohen (-> wenig Aufstockungsbedarf) oder niedrigen Börsenpreis. Man darf wahrscheinlich unterstellen, dass die von der alten Energiewirtschaft dominierten Netzbetreiber die Prognose für den Börsenpreis eher an der unteren Grenze des vertretbaren ansetzen, um die EEG-Zulage hochzuhalten. Da der CO2-Preis für die Kohlekraftwerke aber gestiegen ist, ist der Börsenpreis entsprechend gestiegen, und zwar stärker, als es selbst hohen Prognosen entsprochen hätte. Entsprechend steigt der Überschuss auf dem EEG-Konto ständig an, weil weniger Aufstockungsbedarf besteht. Es wäre mal an der Zeit, einen Teil des Überschusses abzubauen, wenn er selbst bei wetterbedingt hoher Produktion weiter ansteigt. Insgesamt ist die Vorhersagbarkeit ja besser geworden. Vor zehn Jahren war ein weiterer Unsicherheitsfaktor (außer Börsenpreis und Wetter) noch der laufende Zubau. Der ist zwar weiterhin unsicher, hat aber kaum mehr Einfluß auf die EEG-Zulage, weil er 1. relativ zu den vorhandenen Anlagen kleiner geworden ist, und 2. (und das vor allem!) die EEG-Vergütungen für die neuen Anlagen kaum noch über dem Börsenpreis liegen, entsprechend marginal fällt der Aufstockungsbedarf aus. Das alles sind unangenehme Wahrheiten für diejenigen, die noch mit dem Dogma leben „Die Energiewende ist zu teuer“, und die Höhe der EEG-Umlage für den Beleg dafür halten (oder wider besseres Wissen vorschieben). Dabei gibt diese eigentlich nur noch wieder, wie sich der Börsenpreis entwickelt im Verhältnis zu den Einspeisevergütungen für vor 10 Jahren gebauten PV-Anlagen – also Vergangenheitskosten, die für heutige Investitionsentscheidungen keine Relevanz mehr haben dürfen.
@JCW zu ihre Aussage „Man braucht auch eine Prognose für den durchschnittlichen Börsenpreis des kommenden Jahres. Die kann natürlich so oder so ausfallen, je nachdem, ob man eine niedrige oder eine hohe EEG-Zulage anstrebt, prognostiziert man einen hohen (-> wenig Aufstockungsbedarf) oder niedrigen Börsenpreis“ Das ist so nicht richtig die „Ausgleichsmechanismusverordnung“ schreibt vor dass für die Prognose der Einnahmen aus dem Verkauf des Erneuerbaren-Stroms der Durchschnitt der täglichen Abrechnungspreise für das Produkt Phelix Baseload Year Future an der Strombörse für das folgende Kalenderjahr zugrunde zu legen ist . Maßgeblich ist dabei der Handelszeitraum vom 16. Juni bis zum 15. September des laufenden Kalenderjahres ( Quelle https://www.buzer.de/gesetz/11489/b29257.htm ).
Dieser Mittelwert aus dem Vorjahr weicht aber häufig stark davon ab was für den eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien dann im Durchschnitt erlöst wurde von den ÜNB . Wenn sie Börsenentwicklungen ein Jahr im voraus zu verlässig prognostizieren könnten , dann könnte sie damit richtig viel Geld verdienen. Aber da die Überschüsse auf dem EEG-Konto in die Ermittlung der Umlage des Folgejahres fließen führen sie hier Gespensterdiskussionen , die in der Öffentlichkeit wenig Relevanz haben.
So ist die EEG-Umlage für 2019 um 1,035 Cent pro KWh niedriger wie sie es ohne Überschüsse auf dem EEG-Konto gewesen wäre ( Quelle https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/EEG-Umlage/EEG-Umlage%202019/20181015_Ver%c3%b6ffentlichung%20EEG-Umlage%202019.pdf Seite 14 )
Seit 2014 ist die EEG-Umlage nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) ,nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag, obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben. Und die Umlage ist deshalb heute auch kaum noch ein Thema in der breiten Öffentlichkeit.
Wissen Sie auch, warum dieser Zeitraum für das Produkt Phelix Baseload Year Future gewählt wurde?
Die Grundsätze des „ehrbaren(, globalen) Kaufmanns“ verpflichten dazu.
JCW sagt:
Mit den vier Grundrechenarten ist es bei der Kalkulation nicht getan. Man braucht auch eine Prognose für den durchschnittlichen Börsenpreis des kommenden Jahres. Die kann natürlich so oder so ausfallen, je nachdem, ob man eine niedrige oder eine hohe EEG-Zulage anstrebt, prognostiziert man einen hohen (-> wenig Aufstockungsbedarf) oder niedrigen Börsenpreis.
@JCW
Im Folgenden können Sie sehen wie die Umlage für 2017 prognostiziert wurde.
Presseveröffentlichung der Netzbetreiber:
Zitat: Die Berechnung im Einzelnen Für das Jahr 2017wird eine weiter ansteigendeErzeugung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen prognostiziert. Der Anstieg von knapp11Terawattstun-den(TWh)(von etwa176TWh2016auf etwa 187TWh2017) spiegelt vor allem den Ausbau der Windenergie an Land und auf Seewider. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sichim Wesentlichen aufgrund des sinkenden Börsenpreisesim Vergleich zum Vorjahr um 20Prozentvermindert haben,ergibt sich für das Jahr 2017eineprognostizierte Deckungslückevon etwa24,4Milliarden Euro. Dies ent-spricht in der EEG-Umlage 2017einem Anteil von etwa 7,0Cent pro Kilowattstunde. Davon entfallenetwa2,6 Cent pro KilowattstundeaufPhotovoltaik, etwa1,8Cent pro Zitat Ende.
Die nehmen den Börsenpreis vom Vorjahr als Grundlage der Prognose minus 20% gesunkene Börsenpreise (Merit Order Effekt )
Das sind 20% die auf dem EEG Konto eingehen, für die es keine Ausgaben gibt. Und nicht nur das, sondern die gesunkenen Börsenerlöse werden ja auch noch jährlich durch steigende Umlage auf dem Konto ausgeglichen. Mit anderen Worten, der Saldo auf dem EEG Konto ist wesentlich kleiner als die prognostizierte Deckungslücke von 24,4 Milliarden.
Das geht ja schon seit der EEG Neuordnung 2010 so. Da sammelt sich über die Jahre was an. Bis 2014 ist das nicht so aufgefallen, weil das EEG Konto am Umlagen relevanten Stichtag 30.09 immer im Minus war.
Herr Diehl , ich hatte ihnen hier doch schon mehrfach aufgezeigt , das der Börsenpreis 2017 anders in der Prognose an angenommen nicht gefallen, ist sondern von 2,820 Cent Pro KWh gestiegen ist auf 3,289. Anders als sie auf Grund mangelnder Kenntnis der rechtlichen Reglungen zur Ermittlung der Umlage annehmen ist nicht der Börsenpreis vom Vorjahr Grundlage der Prognose sondern ein Mittelwert der täglichen Abrechnungspreise für das Produkt „Phelix Baseload Year Future“ von der Terminbörse für das folgende Kalenderjahr zugrunde zu legen . ( Quelle https://www.buzer.de/gesetz/11489/b29257.htm § 3 „Ermittlung der EEG-Umlage“ Absatz 2 ).
Über dieses Produkt kann man an der Terminbörse ein Jahr im voraus Strom kaufen.
Da der tatsächliche Börsenpreis aber höher war als in der Prognose zugrunde gelegt, führte dazu das die ÜNB höhere Erlöse erzielten als in der Prognose angenommen worden war, und das führte zu einem höheren Überschuss auf dem EEG-Konto für 2017 der in die Ermittlung der Umlage von 2018 floss und dort zu einem preissenkenden Effekt von 0,981 Cent pro KWh führte um den die Umlage von 2018 niedriger war ,als sie es gewesen wäre ohne Überschüsse auf dem Konto ( Quelle https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/EEG-Umlage/EEG-Umlage%202017/20171016_Ver%c3%b6ffentlichung_EEG-Umlage_2018.pdf Seite 14 )
PS: die von mangelnder Sachkenntnis der rechtlichen Reglungen zur Ermittlung der Umlage geprägten Gespensterdiskussionen hier im Forum , spielen in der Öffentlichkeit auch kaum noch eine große Rolle , weil die Umlage schon seit 2014 kaum noch steigt und in den beiden letzten Jahre sogar leicht gesunken ist, weil die Börsenpreise seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 wieder steigen und 2018 wieder höher lagen als im Jahr 2009 , wo laut Herrn Diehl die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 .
@ Echo einer Zukunft :zu ihre Frage „Wissen Sie auch, warum dieser Zeitraum für das Produkt Phelix Baseload Year Future gewählt wurde?“
Über dieses Produkt können sie an der Terminbörse Strom ein Jahr im Voraus kaufen.
Klaus Grün sagt
Anders als sie auf Grund mangelnder Kenntnis der rechtlichen Reglungen zur Ermittlung der Umlage annehmen ist nicht der Börsenpreis vom Vorjahr Grundlage der Prognose sondern ein Mittelwert der täglichen Abrechnungspreise für das Produkt „Phelix Baseload Year Future“ von der Terminbörse für das folgende Kalenderjahr zugrunde zu legen.
@ Klaus Grün.
Was die bei der Prognose, als Grundlage nehmen, spielt doch gar keine Rolle. Entscheidend für den Milliarden Überschuss, ist die Tatsache, dass sie die gesunkenen Börsenpreise ( MOE ) des Vorjahres „abzüglich“ berücksichtigen. Die Differenz wird dadurch größer Die gesunkenen Börsenpreise, sprich Mindererlöse des Vorjahres sind somit in der Ausgabenprognose, enthalten, obwohl das gar keine Ausgaben sind. Dazu kommt, dass gesunkene Börsenerlöse ohne hin alljährlich auf dem EEG Konto durch steigende Umlage ausgeglichen werden.
Die Prognostizierte Deckungslücke für die kommende Umlage ist wesentlich größer, als der Saldo auf dem EEG Konto, und so entstehen zwangsläufig Milliarden Überschüsse jährlich.
@Herr Diehl , da die Überschüsse auf dem Konto in die Ermittlung der Umlage des Folgejahre fliesen und anders als sie in ihrem Eröffnungspost in den Raum stellten keine „monetäre Spielwiese der Netzbetreiber“ sind, führen sie hier mit ihren „Fake-News“ die ungetrübt von jeder Sackkenntnis der rechtlichen Reglungen zu Ermittlung der Umlage sind, eine Gespensterdiskussionen , die in der Öffentlichkeit kaum noch eine große Rolle spielt , weil die Umlage schon seit 2014 kaum noch steigt und in den beiden letzten Jahre sogar leicht gesunken ist, weil die Börsenpreise seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 wieder steigen und 2018 wieder höher lagen als im Jahr 2009 , wo laut ihre Sprüche hier im Forum die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 .
@ Hallo Tim Wolf, lassen Sie sich nicht von dem Klaus Grün irritieren, der ist hier als „Lordsiegelewahrer“ der konventionellen Stromwirtschaft, mit Nebelkerzen unterwegs.
Ich habe an keiner Stelle behauptet die EEG Konto Überschüsse stünden den Netzbetreibern frei zur Verfügung.
Ich habe geschrieben, die Umlage wird von den Netzbetreibern jährlich zu hoch prognostiziert, und habe das auch wie folgt begründet. Dabei spielt der Börsenpreis senkende Merit Order Effekt ( MOE ) die Hauptrolle. Dieser preissenkende Effekt, steckt jährlich in der Umlage, obwohl es dafür keine Ausgaben auf dem EEG Konto gibt. Und nicht nur das, sinkende Erlöse, sprich Börsenpreise werden ja auch noch durch steigende Umlage jährlich auf dem Konto ausgeglichen.
Wie das abläuft siehe hier.
Im Folgenden können Sie sehen, wie die jeweilige Umlage ermittelt wird.
https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/EEG-Umlage/EEG-Umlage%202017/20161014_Pressemitteilung_EEG-Umlage-2017_und_EEG-Vorschau_2017-2021.pdf
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Zitat: Die Berechnung im Einzelnen Für das Jahr 2017 wird eine weiter ansteigende Erzeugung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen prognostiziert. Der Anstieg von knapp 11 Terawattstunden (TWh) (von etwa 176 TWh 2016 auf etwa 187 TWh 2017) spiegelt vor allem den Ausbau der Windenergie an Land und auf See wider. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich im Wesentlichen aufgrund des sinkenden Börsenpreises im Vergleich zum Vorjahr………. um 20 Prozent vermindert……. haben, ergibt sich für das Jahr 2017 eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 24,4 Milliarden Euro. Dies entspricht in der EEG-Umlage 2017 einem Anteil von etwa 7,0 Cent pro Kilowattstunde. Zitat Ende.
Diese 20% weniger prognostizierten Börsenerlöse sind der MOE und keine Kosten, für das folgend Jahr. Werden aber als Kosten prognostiziert. und sind der Grund für den jeweiligen Überschuss auf dem EEG Konto. Damit ist zwar die 24,4 Milliarden Deckungslücke für 2017 abgedeckt, die werden auf dem EEG Konto aber in diesem Umfang gar nicht benötigt, weil es zum einen dafür gar keine Ausgaben auf dem Konto gibt, und zum anderen sind die 20% sinkende Börsenerlöse jährlich mit steigender Umlage auf dem Konto schon ausgeglichen. Mit einfachen Worten, der Saldo auf dem EEG Konto ist wesentlich kleiner als die prognostizierte Deckungslücke ( Umlage ) Und das jährlich seit der EEG Neuordnung und der Einführung des EEG Konto .
Der Klaus Grün hat an anderer Stelle in einem Dialog mit dem Diskutanten Heinz Scherer, damit geprahlt, dass er sich während seinem Studium mit höherer Mathematik beschäftigt hätte, die er fortan gar nicht gebraucht hätte. Wenn er sich damals mit der einfachsten Form der Mengenlehre beschäftigt hätte, könnte er heute nachvollziehen, warum auf dem EEG Konto jährlich Milliarden Überschüsse entstehen.
Herr Diehl , anders als sie es hier in den Raum stellen, liegt die Ermittlung der Umlage nicht im freien Ermessen der Netzbetreiber , sondern dafür gibt es rechtliche Reglungen , deren Einhaltung auch von unabhängigen Gutachter Gutachtern überprüft wird. Die EEG-Umlage für 2017 lag auch nicht bei 7,0 Cent pro Kilowattstunde wie sie hier in den Raumstelle, weil sie folgende Teil unterschlagen haben „Für die finale Umlageberechnung sind zusätzlich noch der aktuelle EEG-Kontostand sowie die sogenannte Liquiditätsreserve zu berücksichtigen. Das EEG-Konto ist zum 30. September 2016 mit 1,9 Milliarden Euro im Plus (30. September 2015: gut 2,5 Milliarden Euro im Plus). Die positive Deckung des EEG-Kontos 2016 senkt die EEG-Umlage 2017 rein rechnerisch um knapp 0,6 Cent pro Kilowattstunde“
Wobei der tatsächliche Börsenpreis von 2017 aber anders als bei der Ermittlung der Umlage angenommen wurde, nicht fiel sondern gegenüber 2016 von 2,28 Cent pro KWh auf 3,289 anstieg, und dadurch auf dem EEG-Konto zu höheren Erlösen führte als bei der Ermittlung der Umlage angenommen, und dadurch auch den Überschuss auf dem EEG-Konto erhöhte , der dann in der Ermittlung der Umlage von 2018 zu berücksichtigen war. Im Jahr 2018 stieg der Börsenpreis dann weiter 4,326 Cent und lag damit auch höher als im Jahr 2009 mit 3,989 Cent , dem Jahr wo ja laut ihre Aussage die Welt noch in gewesen sein soll. Ihre „MOE-Theorie“ scheint also nicht zu stimmen weil 2018 rund 50% mehr Strom aus EE eingespeist wurde als 2009 , der Börsenpreis aber höher und nicht niedriger war als 2009. Das scheint aber jemand wie sie , der hier ständig zeigt das er Probleme mit Prozentrechnung und Zahlen hat zu überfordern.
PS.: es gabt zu keiner Zeit im EEG eine Reglung nach der ein „MOE“ bei der Ermittlung der Umlage zu berücksichtigen wäre ,und hat auch zu keiner Zeit eine rechtliche Reglung gegeben wie ein „MOE“ zu ermitteln wäre. Das sie weder mit den Reglungen zu Ermittlung der Umlage im EEG 2000, noch mit den Reglungen in der „Ausgleichsmechanismusverordnung“ , die seit Anfang 2010 gilt, vertraut sind ändert daran nichts
Herr Diehl sie führen hier doch Gespensterdiskussionen, die in der breiten Öffentlich kaum jemand interessiert.Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , ist die EEG-Umlage seither nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben. Und die Umlage ist auch kaum noch ein Thema in der Öffentlichkeit. Das mag aber jemand wie sie , der hier ständig mit mehr als 5 Jahre alten links ankommt, verpasst haben.
D. h. bei einem statischen Börsenstrompreis über mindestens 2 Jahre wird sich der Überschuss auf dem EEG-Konto auf die 6% Liquiditätsreserve vermindern, weil dann der Vermarktungserfolg der Erneuerbaren Energien in den Spotauktionen der Strombörse den prognostizierten Werten entspricht.
Berechnungsgrundlage für den Differenzbetrag ist der Phelix Base Year Future des Erstellungsjahres der EEG-Umlageermittlung.
„Phelix-DE Baseload Year Futures 2019 nach § 3 Abs. 2 EEV (vom 16.06.18 bis 15.09.18):
46,28 €/MWh“
PhelixDE Baseload Year Futures Cal-23, Cal-24 zeigen derzeit Werte zwischen etwa 47.5-49.5€/MWh.
Ein weiterer Effekt kann in der jeweiligen Wetterlage für ein Gesamtjahr erkannt werden, wenn die Nennlaststunden der einzelnen Erneuerbaren Energien Kraftwerke bis zu etwa 10% höhere Einspeisemengen erreichen, als die seriöse-(und damit)konservative Schätzung vorgibt.
Die sich ausweitende Zusage der Ausnahmeregelungen für privilegierte Strommengen und niedrigere Stromverbräuche erhöhen die Kosten für die einzelnen Beitragenden.
Damit wären jährliche Differenzbeträge (als Kontoüberschuss erkennbar) bis 15% der über 24.5Mrd€ jährlicher Deckungslücke erklärbar. Das sind 3.6Mrd€, ohne Liquiditätsreserve mit etwa 1.5Mrd€ für ein Jahr 2019.
Der Vermarktungserfolg der Exportstrommengen erhöht die Gewinnmarge der Energieversorgungsunternehmen und wird nicht den EEG-Umlagebeitragenden gutgeschrieben.
Damit wird das langjährige, statische bis blockierende Verhalten der großen Stromversorger, welche wenig in Erneuerbare Energien Kraftwerke investiert hatten ungerechtfertigterweise belohnt, während die Stromkunden für die hochwertigere Qualität des Stromaufkommens bezahlen.
Damit finanzieren die deutschen Stromkunden auch die verbesserte CO2-Situation in umliegenden Nachbarländern (davon dürfte Polen beispielsweise profitieren) durch deren Importstromanteil am Strommix.
Den Einfluß steigender CO2-Emissionszertifikatekosten sollte man dazu kritisch beobachten.
@Echo einer Zukunft : Der Börsenpreis steigt seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 wider und lag 2018 auch wieder höher als im Jahr 2009 wo laut Herrn Diehl die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 .
Der die Entwicklung der Börsenpreis zeigt, anders als sie hier in den Raum stellen mit ihren Sprüchen von “ Vermarktungserfolg der Erneuerbaren Energien“ eine Korrelation mit der Entwicklung der Kosten für fossile Energieträger und den CO2-Zertifikaten . In wie weit sich das Fortsetzten wird ist aber kaum vorhersehbar.
@ „Echo einer Zukunft“ : zum Preisverfall ab 2012 hier noch eine Publikation von Greenpeace mit einer Studie vom „Öko-Institut“ von 2013 https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/oeko-institut-20130701greenpeace_prognose_eeg-umlage.pdf in der folgendes zu finden ist: „So ist der Preis im Terminmarkt für Grundlast-(Base-) Lieferungen im Zeitraum Mai 2012 bis Mai 2013 von etwa 49 €/MWh auf 39 €/MWh gefallen, davon entfallen etwa 35 % auf den gesunkenen CO2-Preis sowie etwa 40% auf den Rückgang der Steinkohlepreise.“ Da bleibt nicht mehr viel übrig für „MOE“. Und auffällig ist auch dass der Börsenpreis wieder steigt seit der CO2-Preis ( Zertifikate) seit 2017 wieder steigt, trotz immer neuer Rekorde beim Einspeisen von EE.
PS: anders als „Diehl @ Co“ hier im Forum in den Raum stellen , sind die Börsenpreise nach in Kraftteten der Änderungen im EEG Anfang 2010 auch nicht gefallen , sondern gestiegen von 3,989 Cent pro KWh im Jahr 2009 auf 4,555 Cent im Jahr 2010 und 5,158 Cent im Jahr 2011 ( Quelle „Energy Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
Klaus Grün sagt:
„So ist der Preis im Terminmarkt für Grundlast-(Base-) Lieferungen im Zeitraum Mai 2012 bis Mai 2013 von etwa 49 €/MWh auf 39 €/MWh gefallen, davon entfallen etwa 35 % auf den gesunkenen CO2-Preis sowie etwa 40% auf den Rückgang der Steinkohlepreise.“ Da bleibt nicht mehr viel übrig für „MOE“.
@ Klaus Grün.
Mit dem Merit Order Effekt ( MOE ) scheinen Sie grundsätzlich ein Problem zu haben. Mit dem MOE den die Erneuerbaren bewirken wohlgemerkt.
Die 35 bzw 40% kämen doch gar nicht zum Wirken, wenn die Erneuerbaren nicht links auf der MOE Angebotskurve, die teuren Öl und Gaskraftwerke rechts auf der Kurve verdrängen würden.Die 35 und 40% sind sozusagen, MOE Synergie.
Siehe hier; https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Ohne den MOE durch die Erneuerbaren, wären Gaskraftwerke noch die Preis bestimmenden Grenzkraftwerke, und die Steinkohle würde von dem so genannten „Mitnahmeeffekt“ profitieren, anstatt preisdämpfend zu wirken, wie Sie hier darstellen wollen.
Sie wissen doch sicher, dass alle für die jeweilige Nachfrage benötigten Kraftwerke nach dem teuersten noch benötigten Kraftwerk ( Grenzkraftwerk ) bezahlt werden.
Die Börsenpreise steigen nach dem Tiefpunkt im Jahr 2016 aber seit 2017 wieder und im Jahr 2018 stieg der Börsenpreis dann auf 4,326 Cent und lag damit auch höher als im Jahr 2009 mit 3,989 Cent , dem Jahr wo ja laut ihre Aussage die Welt noch in gewesen sein soll. Ihre „MOE-Theorie“ scheint also so nicht zu stimmen weil 2018 rund 50% mehr Strom aus EE eingespeist wurde als 2009 , der Börsenpreis aber höher und nicht niedriger war als 2009. Das scheint aber jemand wie sie , der hier ständig zeigt das er Probleme mit Prozentrechnung, Zahlen und logischem Denken hat zu überfordern.
Herr Grün, Sie zeigen erneut, dass Sie den Merit Order Effekt und seine Wirkung, nicht verstanden haben.
@Hans Diehl : Sie zeigen erneut , das sie das Prinzip der „Merit Order“ immer noch nicht verstanden haben, und was den von ihnen und ihren Freunden behaupteten „Merit Order Effekt“ durch EE angeht , dann zeigt die tatsächliche Entwicklung aber, das anders als „Diehl @ Co“ hier im Forum in den Raum stellen , die Börsenpreise nach in Kraftteten der Änderungen im EEG Anfang 2010 nicht gefallen sind, sondern gestiegen sind von 3,989 Cent pro KWh im Jahr 2009 auf 4,555 Cent im Jahr 2010 und 5,158 Cent im Jahr 2011 ( Quelle „Energy Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
Und seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 steigen die Börsenpreise auch wieder steigen und 2018 lagen sie wieder höher als im Jahr 2009 , wo laut ihre Sprüche hier im Forum die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 .
Das zeigt mehr als deutlich wer hier nichts davon verstanden hat wie die Strombörse funktioniert !
Klaus Grün sagt:
PS.: es gabt zu keiner Zeit im EEG eine Reglung nach der ein „MOE“ bei der Ermittlung der Umlage zu berücksichtigen wäre ,und hat auch zu keiner Zeit eine rechtliche Reglung gegeben wie ein „MOE“ zu ermitteln wäre. Das sie weder mit den Reglungen zu Ermittlung der Umlage im EEG 2000, noch mit den Reglungen in der „Ausgleichsmechanismusverordnung“ , die seit Anfang 2010 gilt, vertraut sind ändert daran nichts
@ Klaus Grün.
Für einen „Effekt“ wie den Merit Order Effekt brauch man auch keine Regelung, den muss man lediglich beachten, bei der Umlagenprognose.
Erklären Sie doch mal für was die 20% weniger Börsenerlöse sind, die in der Umlage für 2017 als Ausgaben prognostiziert sind.
Herr Diehl , das ist Unsinn für die Ermittlung der Umlage gibt und gab es immer rechtliche Reglungen auch wenn sie nicht damit vertraut sind.
Aber ihre Frage zeigt das sie noch offensichtlich noch nie verstanden haben das seit es die EEG-Umlage gibt die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen für EE und den Beschaffungskosten für nicht gefördertem Strom auszugleichen waren. Das sagt selbst ihr Freund Weber am Anfang des ominösen 5 Jahre alten Videos dass sie hier ständig verlinken.
Für einen Endlieferanten der Endverbraucher beliefert der sein Strom vollständig über die Börse bezieht würde ein um 20 % niedriger Börsenpreis seine Beschaffungskosten um 20 % senken und damit die Differenz zu den Einspeisevergütungen erhöhen und diese Differenz ist auf die Endverbraucher umzulegen
und noch eine kleine Ergänzung , das sagt auch §11 des alten EEG 200
Der groteske Herr Diehl hat hier eindrucksvoll gezeigt das er weder die rechtlich Reglungen zur Ermittlung der EGG-Umlage vor 2010 noch die seit 2010 geltenden kennt, aber dennoch hier endlos seine Ergüsse dazu von sich gibt, die ungetrübt von jeder Sachkenntnis sind
Klaus Grün sagt,.
Für einen Endlieferanten der Endverbraucher beliefert der sein Strom vollständig über die Börse bezieht würde ein um 20 % niedriger Börsenpreis seine Beschaffungskosten um 20 % senken und damit die Differenz zu den Einspeisevergütungen erhöhen und diese Differenz ist auf die Endverbraucher umzulegen.
@ Klaus Grün
Mit anderen Worten, „Nur“ weil ein Versorger sich Strom 20% billiger beschaffen kann , muss sein Kunde höhere Umlage bezahlen .
Müsste doch selbst Ihnen klar werden, dass da was nicht stimmt.
Herr Diehl , da die EEG-Umlage immer bundeseinheitlich war wurde das dann auf alle Endverbraucher umgelegt.Ob der Endlieferant seine gesunken Beschaffungskosten an seine Kunden weiter gab war auch vor 2010 blieb ihm überlassen daran hat sich aber auch danach nichts geändert.Verantwortlich für diesen Unfug das geringere Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom zu einer höheren Umlage führten waren Herr Trittin und seine Freunde, aber der nahm das in Kauf, weil er nie die Interessen der Endverbraucher im Blick hatte, sondern bei ihm der Atomausstieg und die Förderung von Wind- und Solaranlagen Priorität hatten. Und er hat die Menschen dann auch noch mit seinem saublöden Spruch mit der Kugel Eis veräppelt.
Herr Diehl, ich habe ihnen hier schon mehr als ein halbes Dutzend Mal einen Link zum EEG 2000 gegeben, wo sie sich schon längst über die Regel zu Ermittlung der Umlage hätten informieren können. Oder sehen sie sich das Video von ihrem Freund Weber bis zu der Stelle an , was bis 2009 Grundlage für die Ermittlung der Umlage war. Es mag ja sein das sie diese Reglung nicht verstehen , das sinkende Beschaffungskosten der Versorger für nicht geförderten Strom zu einer höheren Umlage führten, aber das war auch von 2000 bis 2009 geltendes Recht.
@ Klaus Grün
Sie können noch so viele ablenkende Hinweise geben, das ändert alles nichts an dem Paradoxon das seit 2010 gilt, und von Ihnen selbst hier dargestellt wird.
Noch einmal falls es jemand verpasst haben sollte.
Klaus Grün sagt,.
Für einen Endlieferanten der Endverbraucher beliefert der sein Strom vollständig über die Börse bezieht würde ein um 20 % niedriger Börsenpreis seine Beschaffungskosten um 20 % senken und damit die Differenz zu den Einspeisevergütungen erhöhen und diese Differenz ist auf die Endverbraucher umzulegen.
@ Klaus Grün
Mit anderen Worten, „Nur“ weil ein Versorger sich Strom 20% billiger beschaffen kann , muss sein Kunde höhere Umlage bezahlen .
Müsste doch selbst Ihnen klar werden, dass da was nicht stimmt.
Herr Diehl auch dieses Ablenkungsmanöver ändert nichts daran, das sie hier eindrucksvoll gezeigt das sie weder die rechtlich Reglungen zur Ermittlung der EGG-Umlage vor 2010 kennen , noch die seit 2010 geltenden kennen, aber dennoch hier endlos ihre Ergüsse dazu abgeben . Und sie bestätigen auch mit diesem Post das sie immer noch nicht in der Lage waren sich über § 11 des EEG 2000 zu informieren. Aber erst nehmen kann ihre heißt Luft die ungetrübt von jeder Sachkenntnis der rechtlichen Reglung im EEG sowohl vor 2010 als auch danach sind nicht.
Und zu ihrem letzten Post : sie scheinen mit ihrem verkürzten Zitat zu glauben , das Leute die hier mitlesen noch dümmer sind als Sie , weil ihr sogenanntes Paradoxon ,das niedrigere Beschaffungskosten für nicht geförderten zu einer höheren Umlage führen ergab sich schon aus den rechtlichen Reglungen im EEG 2000 und darauf hatten ich auch in dem POST aus dem ihr verkürztes Zitat stammt hin gewiesen
Klaus Grün sagt.
. Und sie bestätigen auch mit diesem Post das sie immer noch nicht in der Lage waren sich über § 11 des EEG 2000 zu informieren. Aber erst nehmen kann ihre heißt Luft die ungetrübt von jeder Sachkenntnis der rechtlichen Reglung im EEG sowohl vor 2010 als auch danach sind nicht.
@ Klaus Grün.
Selbst wenn ich gewillt wäre mich mit Ihrem §11 zu beschäftigen, ändert das doch nichts an dem was seit 2010 in der Praxis gilt. Nämlich dass, wenn die Börsenpreise sinken, und die Versorger sich billigen Strom beschaffen können, die Verbraucher höhere EEG Umlage bezahlen müssen .Das ist doch für den normalsterblichen Verbraucher besser zu verstehen, als das was sie ihn mit einem Paragrafen verschleiert weismachen wollen.
Im Folgenden haben Sie es doch — wohl aus versehen — selbst auf den Punkt gebracht. Warum plötzlich der §11 das alles korrigieren soll, wird Ihr Geheimnis bleiben.
Noch einmal falls es jemand verpasst haben sollte.
Klaus Grün sagt,.
Für einen Endlieferanten der Endverbraucher beliefert der sein Strom vollständig über die Börse bezieht würde ein um 20 % niedriger Börsenpreis seine Beschaffungskosten um 20 % senken und damit die Differenz zu den Einspeisevergütungen erhöhen und diese Differenz ist auf die Endverbraucher umzulegen.
@ Klaus Grün
Mit anderen Worten, „Nur“ weil ein Versorger sich Strom 20% billiger beschaffen kann , muss sein Kunde höhere Umlage bezahlen .
Müsste doch selbst Ihnen – ohne den §11 – klar werden, dass da was nicht stimmt.
Übrigens, entgegen Ihrer wiederholten Beteuerungen, dass mich keiner ernst nimmt, scheinen Sie mich besonders ernst zu nehmen, sonst würden Sie nicht so aufgeregt auf jeden meiner Beiträge reagieren.
Einem der nur Unfug verbreitet muss man nicht so aufgeregt und polemisch gegenübertreten, das regelt sich von alleine.
Herr Diehl , es wird nur noch grotesk . Auch wenn sie nicht in der Lage sind sich darüber zu informieren das auch § 11 aus dem EEG 2000 die Differenz zwischen den Beschaffungskosten für nicht übers EEG gefördertem Storm und den Einspeisevergütungen für EE-Strom über EEG-Umlage auszugleichen, gibt es ihr „Paradoxon“ das niedrigerer Beschaffungskosten für nicht übers EEG geförderten Stroms zu einer höheren Umlage führt nicht erst seit 2010 gilt, sondern schon seit es das EEG gibt. Und daran ändert weder ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 zu informieren noch ihre Wortklaubereien und das Kasperltheater das sie hier aufführen etwas !!!!
[…]
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Die Überschüsse auf dem EEG Konto sind dem Preis dämpfenden Merit Order Effekt geschuldet.
Eindeutiger Beweis dafür, selbst wenn der Saldo des EEG Kontos in einem Jahr unverändert wäre.
Das heißt die prognostizierten Ausgaben für das Folgejahr unverändert gegenüber dem Vorjahr wären, würde die Umlage steigen, nur weil die Börsenpreise Merit Order bedingt gesunken sind.
Mit anderen Worten, auf dem EEG Konto würde Geld eingehen, für das es keine Ausgaben gibt.
Und das wird schon seit der EEG Neuordnung mit Einführung des EEG Kontos 2010 so praktiziert. Da muß sich zwangsläufig Geld ansammeln. Die Überschüsse, werden zwar bei den nach folgenden Umlagen berücksichtigt, aber erst, nach dem Millionen Strafzinsen, unnötig zu Lasten der Verbraucher, angefallen sind.
Wenn die Umlage seit 2010 jährlich Merit Order bereinigt worden wäre, hätten wir – wenn überhaupt – gegenwärtig eine „3“ vorm Komma der Umlage.
Man darf ja nicht vergessen, dass wir ja außer den Milliarden Überschüssen, auch noch eine Liquiditätsreserve, von gegenwärtig 1,4 Milliarden auf dem Konto haben.
Näheres siehe mein Beitrag weiter oben vom 14 April um 19.23 Uhr.
Herr Diehl , die Börsenpreise steigen aber seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 wieder und waren 2018 mit 4, 328 Cent pro KWh höher als im Jahr 2009 mit 3,989 , dem Jahr wo laut ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl im Jahr 2018 zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde als im Jahr 2009 . Und daran ändern auch ihre von mangelnder Sachkenntnis geprägten Ausführungen nichts !
Die von mangelnder Sachkenntnis der rechtlichen Reglungen zur Ermittlung der Umlage geprägten Gespensterdiskussionen hier im Forum , spielen in der Öffentlichkeit auch kaum noch eine große Rolle , weil die Umlage schon seit 2014 kaum noch steigt und in den beiden letzten Jahre sogar leicht gesunken ist, weil die Börsenpreise seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 wieder steigen und 2018 wieder höher lagen als im Jahr 2009 , wo laut Herrn Diehl die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 .
PS: wer es immer noch nicht mitbekommen hat Überschüsse auf dem EEG-Konto fliesen in die Berechnung der Umlage vom Folgejahr und stehen keinesfalls den Netzbetreibern zu Verfügung wie das Diehl und Co. mehrfach in den Raum stellen wollten. Für die Ermittlung der Umlage gibt es es rechtliche Reglungen und es steht keinsfalls im freien Ermessen der ÜNB wie die Umlage zu ermitteln ist . Eine link zu den aktuell geltende Reglungen können Interessierte hier finden https://www.buzer.de/gesetz/11489/b29257.htm ).
Aktuell.
EEG-Konto steigt wieder auf über 5 Milliarden Euro
Münster – Auf dem EEG-Umlagekonto für den Ökostrom ist der Milliarden-Überschuss im Januar 2019 weiter gestiegen. Im Jahresverlauf könnten die EEG-Rücklagen der Stromverbraucher trotz gesunkener EEG-Umlage eine neue Rekordmarke übersteigen.
Was die meisten die das lesen gar nicht beachten ist die Tatsache, dass von Konto „Überschuss“ die Rede ist. Konto Überschuss heißt, die prognostizierte Deckungslücke für 2019 von 24 Milliarden ist überschritten, womit wir im Januar einen aktuellen Kontostand von 24 plus 5 = 29 Milliarden hatten. Da werden wieder einige Millionen Strafzinsen anfallen zu Lasten der Verbraucher.
Fairerweise muss man dazu sagen, dass die Ausgaben über die Wintermonate wegen PV weniger sind als in den Sommermonaten, so dass sich der Überschuss über die Sommermonate etwas verringert. Bleibt aber immer noch „Überschuss“ und ändert nichts an der Tatsache, dass das Konto seit 30.09 2014 immer Überschuss hatte.. Mit anderen Worten die Umlage für ein Jahr war gedeckt, und es war noch Geld übrig.
Für was wir dann noch eine Liquiditätsreserve von 1,4 Milliarden benötigen, wird das Geheimnis der Netzbetreiber bleiben.
Ich habe das EEG Konto schon seit Beginn eine „Nebelkerze“ und monetäre Spielwiese der Netzbetreiber genannt, zu Lasten der Verbraucher durch eine viel zu hohe Umlage.
Herr Diehl, ihre unwahre Behauptung das EEG-Konto wäre ein monetäre Spielweise der Netzbetreiber wird auch durch wiederholen nicht richtiger. Überschüsse auf dem EEG-Konto dürfen zu keinen anderen Zwecken verwendet werden außer zu Berücksichtigung der Ermittlung der Umlage des Folgejahres und haben dort eine kostensenkende Effekt, und daran ändern auch ihre hier Lügenmärchen nichts. Die Ermittlung der EEG-Umlage steht auch nicht im freien Ermessen der Netzbetreiber , sondern zur Ermittlung der Umlage gibt es rechtliche Reglung , die auch nicht von den Netzbetreibern geändert werden, und solange nicht die „Ausgleichsmechanismusverordnung“ von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages geändert wird, ist auch weiter eine Liquiditätsreserve zu berücksichtigen.
Ihre absurde Milchmädchenrechnung mit der sie auf einen Kontostand von 29 Mrd. im Januar kommen, braucht man nicht weiter zusagen als das es grober Unfug von jemanden ist der Plus und Minus verwechselt.
Aber auch dieser neue Spamkommentar mit einer Vielzahl unwahrer Behauptungen von Ihnen , ändert nichts daran das die EEG-Umlage schon seit 2014 kaum noch steigt und in den beiden letzten Jahre sogar leicht gesunken ist, weil die Börsenpreise seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 wieder steigen und 2018 wieder höher lagen als im Jahr 2009 , wo laut ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 , und deshalb mittelweile auch kaum noch ein Thema in de Öffentlichen Diskussion ist.
Klaus Grün sagt:
Ihre absurde Milchmädchenrechnung mit der sie auf einen Kontostand von 29 Mrd. im Januar kommen, braucht man nicht weiter zusagen als das es grober Unfug von jemanden ist der Plus und Minus verwechselt.
@ Klaus Grün
Dann klären Sie mich doch bitte mal auf, zu was die 5 Milliarden im Plus stehen.
Herr Diehl Fakt ist das die EEG-Umlage seit 2014 kaum noch steigt und in den beiden letzten Jahre sogar leicht gesunken ist, weil die Börsenpreise seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 wieder steigen und 2018 wieder höher lagen als im Jahr 2009 , wo laut ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 , und deshalb mittelweile auch kaum noch ein Thema in de Öffentlichen Diskussion .
Und daran ändern ihre von mangelnder Sachkenntnis der rechtlichen Reglungen zur Ermittlung der Umlage geprägten Gespensterdiskussionen und verbalen Nebelschwaden hier im Forum nichts !
Klaus grün sagt:
Herr Diehl, ihre unwahre Behauptung das EEG-Konto wäre ein monetäre Spielweise der Netzbetreiber wird auch durch wiederholen nicht richtiger. Überschüsse auf dem EEG-Konto dürfen zu keinen anderen Zwecken verwendet werden
@ Klaus Grün.
Lenken Sie nicht ab, das Überschüsse zu einem anderen Zweck verwendet würden hat auch keiner behauotet.
Fakt ist, das EEG Konto war am 30.09 2014 ertsmals im Plus, und seit dem nicht mal in der Nähe von Minus.
Frage, für was brauchen wir dann noch eine Liquiditätsreserve von gegenwärtig 1,4 Milliarden in der Umlage.
Herr Diehl Fakt ist das die EEG-Umlage seit 2014 kaum noch steigt und in den beiden letzten Jahre sogar leicht gesunken ist, weil die Börsenpreise seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 wieder steigen und 2018 wieder höher lagen als im Jahr 2009 , wo laut ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 , und deshalb mittelweile auch kaum noch ein Thema in de Öffentlichen Diskussion . Und daran ändern ihre von mangelnder Sachkenntnis der rechtlichen Reglungen zur Ermittlung der Umlage geprägten Gespensterdiskussionen und verbalen Nebelschwaden hier im Forum nichts !
zur Liquiditätsreserve : aus meiner Sicht könnte es Sinn machen die mit den Überschüssen auf dem EEG-Konto zu verrechnen. Aber das steht , anders wie sie hier auf Grund ihrer Unkenntnis des § 91 EEG in den Raum stellen, nicht im Ermessen der Netzbetreiber sondern dafür müsste die „Ausgleichsmechanismusverordnung“ von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages geändert werden , worauf ich sie aber auch schon in meinem Post vom 16. April 2019 um 13:45 Uhr hinweisen hatte.
Im übrigen ist die Liquiditätsreserve ein „Durchlauferhitzer“ das sie über im Überschuss des nächsten Jahres landet
Ach so, Sie sind ein Vertreter der Netzbetreiber, dann könnten Sie ja mal die verantwortlichen Stellen informieren, dass man die Liquiditätsreserve schon lange nicht mehr brauch.
Noch besser wäre, wenn Sie denen vorschlagen würden, sie sollten das EEG Konto auflösen, und nur die Liqiditätsreserve erhalten.
Herr Diehl , auch dieser neue Spamkommentar von ihnen ändert nichts daran , das ich sie jetzt schon zum 2. Mal darauf darauf hin gewissen hatte das es nach § 91 EEG nicht im Ermessen der Netzbetreiber steht die Liquiditätsreserve nicht mehr zu berücksichtigen bei der Ermittlung sondern dafür müsste die „Ausgleichsmechanismusverordnung“ von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages geändert werden.
Klaus Grün sagt.
Im übrigen ist die Liquiditätsreserve ein „Durchlauferhitzer“ das sie über im Überschuss des nächsten Jahres landet
@ Klaus Grün
Das ist schon mal total falsch, denn die Liquiditätsreserve ist in der prognostizierten Deckungslücke enthalten, und kann somit kein Überschuss sein.
Siehe hier auf Seite 14 https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/EEG-Umlage/EEG-Umlage%202017/20171016_Ver%c3%b6ffentlichung_EEG-Umlage_2018.pdf
Im Übrigen warte ich immer noch auf Ihre Antwort auf die Frage wie viel Milliarden sind auf dem EEG Konto bei 5 Milliarden Überschuss.
Herr Diehl ,mit ihren Äußerungen hier sie doch nur dass sie nichts von dem verstehen wovon sie reden. Da die Liqiditätsreserve zu einer leicht höheren Umlage führt , die dann ins EEG-Konto fliest , erhöht dass die Überschüsse in dem Jahr , und die fliesen in die Ermittlung der Umlage vom folge Jahr. Es mag ja sein das jemand wie sie intellektuell überfordert, der Soll und Haben verwechselt wie sie in ihrer absurden Milchmädchen in ihrem Post 16.vom 16. April 2019 um 11:59 Uhr getan haben und der auch mit Prozentrechnung überfordert ist , aber das ändert nichts daran
@ Herrn Diehl: und an der Tatsache das die EEG-Umlage seit 2014 kaum noch steigt und in den beiden letzten Jahre sogar leicht gesunken ist, weil die Börsenpreise seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 wieder steigen und 2018 wieder höher lagen als im Jahr 2009 , wo laut ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 , und deshalb mittelweile auch kaum noch ein Thema in de Öffentlichen Diskussion . Und daran ändern ihre mangelnder Sachkenntnis der rechtlichen Reglungen zur Ermittlung der Umlage geprägten Gespensterdiskussionen und verbalen Nebelschwaden hier im Forum nichts !
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl , auch dieser neue Spamkommentar von ihnen ändert nichts daran , das ich sie jetzt schon zum 2. Mal darauf darauf hin gewissen hatte das es nach § 91 EEG nicht im Ermessen der Netzbetreiber steht die Liquiditätsreserve nicht mehr zu berücksichtigen bei der Ermittlung sondern dafür müsste die „Ausgleichsmechanismusverordnung“ von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages geändert werden.
@ Klaus Grün.
Das ist doch den Verbrauchern egal, wer dafür zuständig ist, Sie haben nun jedenfalls, hiermit endlich meine Thesen betätigt, dass die EEG Umlage zu hoch ist.
Siehe hier:
Zitat Klaus Grün zur Liquiditätsreserve : aus meiner Sicht könnte es Sinn machen die mit den Überschüssen auf dem EEG-Konto zu verrechnen. Aber das steht , anders wie sie hier auf Grund ihrer Unkenntnis des § 91 EEG in den Raum stellen, nicht im Ermessen der Netzbetreiber sondern dafür müsste die
Herr Diehl , den Verbrauchern ist ihre von mangelnder Sachkenntnis geprägte Gespensterdiskussion hier ziemlich egal. Die Liquiditätsreserve hatte zum einen bei der EEG-Umlage für 2019 lediglich eine Effekt von 0,423 Cent pro KWH. Aber da die Liquiditätsreserve in den Überschuss des Folgejahres fliest , der dann in der Umlage von 2020 eine senkenden Effekt hat gleich sich das für die Verbraucher wieder aus.
Es mag ja sein das jemand wie sie intellektuell überfordert, der Soll und Haben verwechselt wie sie in ihrer absurden Milchmädchen in ihrem Post 16.vom 16. April 2019 um 11:59 Uhr getan haben und der auch mit Prozentrechnung überfordert ist , aber das ändert nichts daran
@ Herrn Diehl: ihre verbalen Nebelschwaden ändern auch nichts an der Tatsache das die EEG-Umlage seit 2014 kaum noch steigt nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag.
Und in den beiden letzten Jahren ist sie sogar leicht gesunken , weil die Börsenpreise seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 wieder steigen und 2018 wieder höher lagen als im Jahr 2009 , wo laut ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 , und deshalb mittelweile auch kaum noch ein Thema in de Öffentlichen Diskussion . Und daran ändern ihre mangelnder Sachkenntnis zur Ermittlung der Umlage geprägten Gespensterdiskussionen und verbalen Nebelschwaden hier im Forum nichts !!!
Herr Diehl , und noch was ich will ihnen hier einmal ein wenig auf die Sprünge helfen.
Für die Branche von ihrem Sohn , der das kleine Photovoltaik Büro „Ternus & Diehl“ in Rüsselsheim mit seiner Lebensgefährtin betreibt, war nicht das Jahr 2010 die „Wurzel allen Übels“ sondern das Jahr 2012 weil die zur Jahresmitte 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression in § 49 EEG die starke Überförderung von PV , die Dacheigentümer in der Phase der Überförderung zweistellige Renditen versprach , die durch das EEG für 20 Jahre garantiert waren, diese Überförderung bis 2014 so weit abbaute das der Zubau von PV im Jahr 2014 zum ersten Mal seit 2008 wieder unter den Zubau-Korridor aus § 49 EEG fiel , auf weniger als ein Drittel der Zubau-Werte in den 3 Boom-Jahren 2010 bis 2012.
Seit 2014 ist die EEG-Umlage danach auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben. Und die EEG-Umlage ist deshalb inzwischen auch kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion
Und daran ändern auch ihre von mangelnder Sachkenntnis zur Ermittlung der Umlage, und ihre Intellektuelle Überforderung das EEG-Konto zu verstehen geprägten Gespensterdiskussionen und verbalen Nebelschwaden hier im Forum nichts !
Hier noch mal meine Frage, um die Sie sich bis jetzt gedrückt haben..
Wie viel Milliarden sind insgesamt auf dem EEG Konto wenn wir einen Überschuss von 5 Milliarden haben.
Herr Diehl auch ihre Sprüche hier und ihre intellektuelle Überforderung das EEG-Konto zu verstehen, die sie auch in ihrem Post vom 17. April 2019 um 12:44 Uhr gezeigte haben, ändern nichts daran das die Überschüsse zum Stichtag der Ermittlung der Umlage vom nächsten Jahr in die Ermittlung dieser Umlage fliesen und dort einen Kosten senkenden Effet haben .
So ist die EEG-Umlage für 2019 um 1,035 Cent pro KWh niedriger wie sie es ohne Überschüsse auf dem EEG-Konto gewesen wäre ( Quelle https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/EEG-Umlage/EEG-Umlage%202019/20181015_Ver%c3%b6ffentlichung%20EEG-Umlage%202019.pdf Seite 14 )
PS: auch ihr Spruch “ Wie viel Milliarden sind insgesamt auf dem EEG Konto wenn wir einen Überschuss von 5 Milliarden haben“ zeigt das sie überhaupt nicht verstehen, wovon sie reden.Nur so viel dazu aktuell haben wir Überschüsse auf dem Konto, anderes als in den Jahren 2010 bis 2013. Die damaligen Defizite erhöhten jeweils die Umlage vom Folgejahr . Seit 2015 ist das anders , die Überschüsse vom Vorjahr führen zu einer etwas niedrigeren Umlage wie sie wäre wenn das Konto aus geglichen wäre.Und daran ändert weder ihre mangelnder Sachkenntnis zur Ermittlung der Umlage noch ihre intellektuelle Überforderung das EEG-Konto zu verstehen etwas !
@ Herrn Diehl: ihre verbalen Nebelschwaden ändern auch nichts an der Tatsache das die EEG-Umlage seit 2014 kaum noch steigt nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag.
Seit 2014 ist die EEG-Umlage danach auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Und in den beiden letzten Jahren ist die Umlage sogar leicht gesunken , weil die Börsenpreise seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 wieder steigen und 2018 wieder höher lagen als im Jahr 2009 , wo laut ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009
Und die EEG-Umlage ist deshalb inzwischen auch kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion.Und daran ändern auch ihre von mangelnder Sachkenntnis zur Ermittlung der Umlage geprägten Gespensterdiskussionen hier im Forum nichts !!
Klaus Grün sagt:
PS: auch ihr Spruch “ Wie viel Milliarden sind insgesamt auf dem EEG Konto wenn wir einen Überschuss von 5 Milliarden haben“ zeigt das sie überhaupt nicht verstehen, wovon sie reden.Nur so viel dazu aktuell haben wir Überschüsse auf dem Konto,
@Klaus Grün.
Wenn ich nicht verstehe von was ich rede, dann müsste Sie es ja wissen, bitte klären Sie mich auf.
Aktuell haben wir 5 Milliarden Überschuss auf dem Konto, wie hoch ist der gegenwärtige Kontostand somit insgesamt.
Ich bin lern bereit.
Herr Diehl bei jemanden der nicht versteht was „Soll“ und „Haben“ auf einem Konto bedeuteten wie sie bei dem ist „Hopfen und Malz“ verloren.
Aber weder ihre mangelnde Sachkenntnis zur Ermittlung der Umlage noch ihre intellektuelle Überforderung das EEG-Konto zu verstehen ändern etwas an der Tatsache das die EEG-Umlage seit 2014 kaum noch steigt nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag.
Seit 2014 ist die EEG-Umlage danach auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Und in den beiden letzten Jahren ist sie sogar leicht gesunken , weil die Börsenpreise seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 wieder steigen und 2018 wieder höher lagen als im Jahr 2009 , wo laut ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 , und deshalb mittelweile auch kaum noch ein Thema in de Öffentlichen Diskussion . Und daran ändern ihre von mangelnder Sachkenntnis zur Ermittlung der Umlage geprägten Gespensterdiskussionen und ihre verbalen Nebelschwaden hier im Forum nicht das Geringste !