868,7 Millionen Tonnen Treibhausgase wurden 2018 in Deutschland freigesetzt – etwa 38 Millionen Tonnen oder 4,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Diese Zahlen veröffentlichte jetzt das Umweltbundesamt auf Grundlage eigener Prognoseberechnungen. Am Freitag korrigierte sich das Bundesumweltamt: „Statt 4,2 Prozent sind die Emissionen um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen; statt 38 Millionen Tonnen wurden rund 41 Millionen Tonnen weniger Treibhausgase ausgestoßen. Der Fehler beruht auf einer falschen Datengrundlage des Tierbestands. Dieser ist 2018 nicht gestiegen, sondern gesunken: Bei Schweinen um rund 4 Prozent, bei Rindern um rund 3 Prozent.“ Dadurch seien die Emissionen in der Landwirtschaft nicht, wie ursprünglich angenommen, um 0,7 Prozent gestiegen, sondern um 4,1 Prozent gesunken. In der Endabrechnung ergebe sich damit ein CO2-Rückgang um 4,5 Prozent im Jahr 2018.*
Nach vier Jahren Stagnation sei damit erstmals wieder eine nennenswerte Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr erreicht worden. Bei Energiewirtschaft und Haushalten seien die Emissionen deutlich zurückgegangen, im Verkehrssektor habe es eine leichte Reduzierung gegeben. Im Vergleich zu 1990 habe Deutschland seine Emissionen damit um 30,6 Prozent gesenkt – bis 2030 müssen es mindestens 55 Prozent sein.
Als Gründe für den Emissionsrückgang nennt das Umweltbundesamt den sinkenden Verbrauch fossiler Energien und die außergewöhnliche Witterung im Jahr 2018. „Die Zahlen zeigen, wie wichtig die erneuerbaren Energien für den Klimaschutz sind. Im Jahr 2018 haben die erneuerbaren Energien rund 184 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermieden“, sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts. Mit knapp 75 Millionen Tonnen habe die Windenergie den größten Beitrag geleistet. Umso wichtiger sei es, den Ausbau der Windkraft weiter voranzutreiben.
„Deutschland hat 2018 deutlich mehr Energie aus Wind und Sonne gewonnen und zugleich weniger Kohle, Öl und Gas verbrannt“, sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Der Rückgang der Emissionen zeige: „Klimaschutzmaßnahmen wie Ökostromausbau, Kohleausstieg und Emissionshandel wirken. Wir brauchen allerdings mehr davon, nicht nur bei der Stromerzeugung, sondern auch beim Verkehr, beim Heizen oder bei der Landwirtschaft.“
Greenpeace-Klimaexperte Karsten Smid kritisiert, dass die Bundesregierung „nichts zu diesem mageren Klimaerfolg beigetragen“ hat. „Ein warmer Winter kann keine erfolgreiche Klimapolitik ersetzen“, so Smid. Die Deutschen hätten schlicht weniger geheizt. Zudem habe sich der CO2-Ausstoß im Verkehr nur minimal verbessert und liegt immer noch so hoch wie vor dreißig Jahren. Um den CO2-Ausstoß nachhaltig zu senken, müsse die Bundesregierung nun schnell ein Klimaschutzgesetz mit belastbaren Maßnahmen auf den Weg bringen.
Die vollständigen offiziellen Inventardaten zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland für das Jahr 2018 will das Umweltbundesamt zum 15. Januar 2020 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission veröffentlichen.
*Anmerkung der Redaktion: Der ursprüngliche Artikel vom 2.4.2019 ist am 5.4.2019 nochmal aktualisiert worden, nachdem das Umweltbundesamt seine Berechnung korrigiert hat.
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Die Alternativen Energieen werden weiterhin, insbesondere von der Politik, nur als Beiback zum bestehenden Energie-Mix verstanden; technisch mit weit auseinanderlaufenden Konsequenzen.
Wenn wir ohne im Leerlauf dahintrottelnde Atom.- oder Kohlekraftwerke die Energiepolitik zukünftig gestalten wollen, werden wir grundsätzliche andere Ansätze brauchen.
Es wird keine Grundlast geben, die vor sich hin läuft und nach Bedarf hoch oder runtergefahren werden kann. Ein, nein viele Speicher mit Energiemanagement werden eventuell die Lösung sein, die den Bedarf an Frequenzstabilität, aus Speicher heraus verteilen können. Intelligente Stromzähler der Verbraucher sollten nach Source 1, 2 oder3 unterscheiden können und den Bedarf selbsständig zu und abschalten können. Unser bisheriges Konzept geht davon aus, dass e-Energie ohne Beschränkungen verfügbar ist. der Ansatz ist FALSCH!
Wo ist denn endlich das Konzept, wo sind die vielen angegliederten wissenschaftlichen Institute?
Es kann nicht sein, dass wir von lauter GutMenschen Aktivitäten in eine E-Konzeptlosigkeit geschickt ohne Atom und Kohle werden! Zusätzlich wartet die E-Mobil-Fraktion schon auf deren Einsatz……
Die Alternativen Energien so nebenbei laufen zu lassen geht doch nicht!
Wo ist das Konzept der Bundesregierung oder deren vielen beratenen Lobbiisten?
Hat Jemand den Mail-Kontakt von Herrn Almaier?
Unglaublich, wir sollten schon viel weiter sein.
Thomas
„Unglaublich, wir sollten schon viel weiter sein.“
Innerhalb Europas muß man sich fragen, gegenüber wem?
Dadurch werden die (geographischen) Anforderungsunterschiede und die weniger ausgeprägte innereuropäische Solidarität für diesen Infrastrukturumbau erkennbarer.
Es ist ein weiter Weg für beispielsweise spanischen Photovoltaikstrom (2019) bis nach Mitteleuropa oder sogar in die ehemaligen Ostblockstaaten in Europa, welche durch deren Infrastrukturbescheidenheit, zumindest teils, ein zum globalen Mittel näheres Mangelmanagement (e-Energie?) noch kennen?
Zu ihrem Spruch „Unglaublich, wir sollten schon viel weiter sein“
Wer sonst in Europa ist den schon weiter, abgesehen von ein paar kleinen Länder mit sehr viel Wasserkraft, wie Norwegen oder Österreich ?
Fakt ist doch es gibt kein anders großes Industrieland das ein ähnlich hohen Anteil von EE in der Stromerzeugung hat.
Der Ausgangspunkt allen Übels ist die EEG Neuordnung 2010, wo die Erneuerbaren separat zum Vermarkten, genauer gesagt zum „Verramschen“ an den Spotmarkt der Börse verpflichtet wurden.
Siehe hier:
Zitat IWR: Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise. Weil die Börsen-Strompreise durch den Verkauf des EEG-Stroms teilweise auf Rekordtiefs sinken, profitieren zwar die Großabnehmer und die Industrie, gleichzeitig steigen die Differenzkosten zu den Vergütungspreisen und letztendlich steigt dadurch die EEG-Umlage Zitat Ende.
Kohlekraftwerke müssen nicht mehr den Erneuerbaren angepasst werden, weil die EE ja nicht mehr zugeteilt werden, sondern separat an der Börse vermarktet werden müssen. Sorgen dort für billigen Überschuss der lukrativ exportiert wird. Energiewendegegner sagen verschenkt werden muss. Weil das physikalisch gar kein EE Strom sein kann , der da – dezentral erzeugt – bis an die Börse gelangen soll, wurde da „lobbyistisch“ etwas nachgeholfen, in dem der Handel mit EE Strom an der Börse, seit 2010 nur kaufmännisch abgewickelt wird
Was dabei heraus kam, kann man an der Folgenden Grafik, Stromexportüberschuss erkennen.
https://www.solarify.eu/2017/08/25/207-zu-viel-schmutziger-strom/
Die Kohlekraft läuft und läuft
Die ERA-Analyse zeigt anhand von acht Beispielphasen, dass die starre Fahrweise konventioneller Kraftwerke zu den Überschüssen führt. Vor allem Braunkohle- und Atomkraftwerke passen ihre Stromerzeugung viel zu wenig an die Erneuerbaren Energien und den tatsächlichen Verbrauch an. Steinkohlekraftwerke werden zwar variabler betrieben, ihre Leistungsreduzierung reicht aber nicht aus, um bei hoher Windenergie- und PV-Einspeisung eine ausgeglichene Angebot-Nachfrage-Situation im Strommarkt zu erreichen. Und so entstanden im letzten Jahr häufig Situationen, in denen Überschussstrom schnell ins Ausland exportiert wurde.Zitat Ende.
Wir exportieren seit 2011 zunehmend Kohlestrom, verdrängen bei unseren Nachbarn deren Dreckschleudern, der Dreck bleibt bei uns, und wir müssen uns, trotz Energiewende vorhalten lassen, dass wir die Klimaziele nicht erreichen
Herr Diehl anders als ihr dubioses Zitat ohne verlinkte Quelle in den Raum stellt , gab es auch vor 2010 im EEG weder eine rechtliche Verpflichtung wonach Kohlekraftwerke verpflichtet gewesen wären ihre Produktion zu drosseln bei hohen Einspeisungen von EE, noch gab es vor 2010 ein Exportverbot für deutsche Energieversorger. Sie haben zu diesen Behauptung, die sie hier schon mehrfach in den Raum gestellt haben, auch noch nie belegen können aus welchen rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 oder einem anderen Gesetz die sich herleiten lassen sollten. Da es nie solche gesetzlichen Reglungen gab , werden sie das auch künftig nicht können. Was sie aber nicht daran hindert, ihre Märchen hier zu wiederholen.
Und anders als ihr dubioses Zitat in der Raum stellt , sind die Börsenpreise nach in Kraftteten der Änderungen im EEG Anfang 2010 auch nicht gefallen , sondern gestiegen von 3,989 Cent pro KWh im Jahr 2009 auf 4,555 Cent im Jahr 2010 und 5,158 Cent im Jahr 2011 ( Quelle „Energy Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und daran ändern auch dubiose Zitate aus wenig seriösen Quellen nichts !
Das es auch schon vor 2010 große Exportüberschüsse für Strom gab, können sie den Daten von „statista.de“ zum Stromaustauschsaldo Deutschlands in den Jahren 1990 bis 2018 entnehmen ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ ). Diese Zahlen zeigen das die deutschen Exportüberschüsse im Jahr 2008 fast genau so hoch waren wie 2012. Ihre „Quelle“ zeigt auch keine Daten vor 2011 , dem Jahr mit dem niedrigsten Exportüberschuss seit 2002 , in Folge von Merkels 180-Gradwende nach Fukushima und der kurzfristigen Stilllegung von 8 älteren AKW im Sommer 2010.
PS: Und zu ihrer letzten Bemerkung , können sie ein Land in der EU nennen, das auch nur annähernd so viele PV-Anlage hat wie Deutschland oder bei der installierten Leistung pro Kopf einen so hohen Wert hat ?
Wenn der physikalische Stromexport (und Reimport als Graustrommix) bereits heutige Strommengen erreicht, dann möchten wir auch, beispielsweise, italienischen/spanischen Solarstrom und dänischen/estnischen Windkraftstrom, tariflich zugesichert und abgesichert, für die individuelle Verbrauchsituation anteilig und dabei zeitlich flexibilisiert, in Deutschland direkt nachfragen können.
Einzig die portugiesische Börse hatte vor Jahren bereits eine Solarstromauktion (SPEL Solar), welche damit die umweltfreundliche Qualität des Erneuerbaren Energien Stromes gefördert hatte.
Der damalige (2015) reale Marktpreis (erzielt durch den spanischen Energiekonzern Endesa, ENEL Group, auf der Bieterseite) ist mit der Größenordnung des heutigen Marktwertes für Photovoltaik im deutsch-luxemburgischen Gebotsmarkt, mit 2019 etwa 50€/MWh (Jahresmittelwert 2018: 45€/MWh), vergleichbar.
Die Auktionskapazität will man bis Mitte 2019 auf 1,750MW erweitern können. (Ambitioniertes Vorhaben)
Ergänzung: 2016 wurde das Produkt „Mini Swap SPEL Solar“ mit einem Handelsvolumen bei etwa 0.4TWh mit einem Angebotsmittelwert von 39.6€/MWh abgeschlossen. Somit etwa 60MWh für 700 Sonnenstunden pro Angebotsvereinbarung im Frühjahrsquartal.
Vorstellen könnte man sich auch einen staatlichen Organisator für Erneuerbare Energien Projekte, beispielsweise aus dem Umweltbundesamt, in Verbindung mit dem Wirtschafts-/Energieministerium und dem Ministerium für Entwicklung und „wissenschaftliche“ Zusammenarbeit, welche als Investitionsvorschläge der Bevölkerung vorgestellt werden und eine gemeinnützige Fördereignung, als Vorbedingung, beinhalten.
Mit Finanzierungsgarantie durch Crowdfunding und nach Abschluß der Projekterstellung werden die Einzelprojekte dann an eine, von direktem, staatlichen Einfluß unabhängige Genossenschaft übertragen, mit erweiterten, transparenten Rechenschaftspflichten, vertrauenswürdigen Verwaltern und Entwicklungsaufgaben. Die Höhe der Investitionseingabe soll niedrigschwellig und mit haushaltsüblichen Kenngrößen (1.6kWp/10kWp/40kWp/100kWp) begrenzt sein, für eine möglichst diverse Beteiligungsverteilung.
Der Anreiz wird durch eine staatlich garantierte Vergütungszusage gesichert, welche in einem vertrauenswürdig (extreme Kapitaleinlagen sollen vermindert angesprochen werden) über der allgemeinen Zinsempfehlung der europäischen Zentralbank wirksamen Gesamtertrag für das Einlagekapital liegen soll. Die Vergütungsgarantie endet mit Ablauf der üblichen Projektdauer von 20 Jahren, womit dann das Jahr 2039/2040 (frühestens) erreicht wäre und AnlagenRepowering deutlich rentabler geworden sein wird. ( Im Rückblick müsste man das „Bundesanleihen“ nennen.)
Steuerformulare sollen dazu geeignet sein, mit evtl. Steuerrückzahlungen sich an diesen genossenschaftlichen Einzelprojekten beteiligen zu können und damit Anteile daran erwerben zu können.
Im Zusammenhang mit Investoren aus anderen Staaten für diese Art gemeinschaftlicher Finanzierung und basisdemokratischer Projektwahl, jedoch mit Bundesrepublik als Eigentümer, wären für nachfolgende Hemmnisse erneut deren Berechtigung zu klären?
„Ich befinde mich derzeit nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan, Hongkong oder in einer anderen Jurisdiktion, in denen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zur Veräußerung von Bundeswertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.
Mein ständiger Wohnsitz befindet sich weder in den Vereinigten Staaten von Amerika noch bin ich eine „US Person“ (im Sinne der Regulation S unter dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung) oder eine Person, welche die Informationen nicht rechtmäßig erhalten darf.
Ich werde die Informationen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (oder an „US Personen“), Kanada, Australien, Japan, Hongkong oder in eine andere Jurisdiktion, in denen eine Anlageberatung oder Empfehlung, Angebot oder Aufforderung zum Kauf der Bundeswertpapiere gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, weitergeben oder verteilen.“
Lassen Sie uns in eine konstruktive Debatte dazu einsteigen.
Herr Diehl die Aussage „Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert“ aus ihrem dubiosen Zitat ohne verlinkte Quelle , stimmt so nicht. Zwar wurden den Stadtwerke vor 2010 sognannte „EEG-Strombänder“ zugeteilt, aber da es bei volatilen Quellen wie Wind und Sonne gar nicht möglich ist konstante Monatsbänder aus EEG-Strom zu liefern , war hierzu von den Übertragungsnetzbetreibern eine Glättung mit Zu- und Abverkäufen an der Börse nötig ,um die tatsächliche Stromerzeugung von EEG-Strom ans „EEG-Stromband“ anzupassen. Das heißt in Phasen wenn EE weniger Strom erzeugten als im konstanten Monatsband an die Stadtwerke zu liefern war , dann war im Stromband physisch auch Graustrom fossilen Quellen und AKW ,und wenn mehr Storm aus EE erzeugt wurde als im Monatsband zu liefern war , dann wurde der Überschuss über die Börse verkauft ( Quelle Studie der TU Berlin Tu Berlin von 2008 zur „Wälzung“ im EEG https://deref-gmx.net/mail/client/4Pv3kdTcFZc/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2Furl%3Fsa%3Dt%26rct%3Dj%26q%3D%26esrc%3Ds%26source%3Dweb%26cd%3D5%26ved%3D2ahUKEwjlx7Oc7L3hAhWNZFAKHdrABsYQFjAEegQIAxAC%26url%3Dhttps%253A%252F%252Fwww.ensys.tu-berlin.de%252Ffileadmin%252Ffg8%252FDownloads%252FPublications%252F2008_Erdmann_indirekte-EEG-Kosten.pdf%26usg%3DAOvVaw0HEtS7NaD8QuOXTh_95Qle )
@Echo einer Zukunft : Welchen Sinn soll es mach PV-Strom aus Spanien physisch mit hohen Netzverlusten nach Deutschland zu transferieren , erst recht vor dem Hintergrund das Deutschland trotz deutlicher schlechterer Erträge pro KH Peak-Leistung ( rund 50% weniger im Jahresmittel wie in Spanien ) erheblich mehr PV-Leistung pro Kopf hat als alle anderen EU-Länder ?
@ Klaus Grün
Alles was Sie da jetzt wieder verzweifelt schönreden wollen, ändert nichts an der Tatsache, dass der EEG Strom vor 2010 „Gesetzt“ war. Das heißt nicht nur vorrangig abgenommen werden musste, sondern auch vorrangig v erbraucht wurde.
Herr Diehl , doch nicht wieder diesen Unsinn ,es hat im EEG zwar einen Einspeisevorrang aber nie den von ihnen hier in der Raum gestellten Verbrauchsvorgang. Und belegen aus welcher rechtlichen Reglung im EEG vor 2010 oder einem anderen Gesetz ,der sich ableiten soll können sie ebenso wenig belegen wie ihre anderen Behauptungen , wie ihr ominöser „MOE“ hätte bis 2009 zu einer niedrigeren EEG-Umlage geführt in Unkenntnis von §11 des alten EEG 2000 .
Sie reden hier zwar viel übers EEG , aber wenn man sie auffordert ihre Behauptungen auch zu belegen aus welchen rechtlichen Regelungen die sich ableiten sollen , dann kommen von ihnen nur Ablenkungsmanöver , Wortklaubereien und hohle Phrasen aber sie können nie eine rechtliche Reglung benennen die ihre Behauptungen belegt.
@Herr Diehl zu der Aussage aus ihrem Zitat “ Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert“. Die Stadtwerke in Deutschland beliefern aber nur einen kleinen Teil der deutschen Endverbraucher, wohin gegen die neue EON nach der Übernahme von „Innogy“ ( bisher RWE) einen Marktanteilen von 70 Prozent der lokalen Strommärkte haben wird. ( Quelle https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiekonzerne-katalog-mit-228-fragen-eu-kommission-ueberprueft-fusion-von-eon-und-innogy/23942882.html )
Von daher macht ihr dubioses Zitat ohne verlinkte Quelle ähnlich wenig Sinn wie die Äpfel-Birne-Vergleiche in ihrem ominösen Video das sie hier ständig verlinken
ich finde es ja schon mal einen guten Ansatz, wenn Deutschland zeigt, dass man seine CO2 Emissionen so stark reduzieren kann…dass ein einziges Land alleine den Klimawandel nicht aufhalten kann, ist schon klar. Aber gerade deshalb muss sich eine führende Wirtschaftsmacht wie Deutschland von seiner besten Seite zeigen und eine Vorreiterrolle spielen…dass Länder wie Brasilien, Indien und China nicht den ersten Schritt machen, ist ja klar…
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl anders als ihr dubioses Zitat ohne verlinkte Quelle in den Raum stellt , gab es auch vor 2010 im EEG weder eine rechtliche Verpflichtung wonach Kohlekraftwerke verpflichtet gewesen wären ihre Produktion zu drosseln bei hohen Einspeisungen von EE, noch gab es vor 2010 ein Exportverbot für deutsche Energieversorger.
@ Klaus Grün.
Wo habe ich behauptet, dass die rechtlich verpflichtet waren zu drosseln, wollen Sie sich mal wieder was zurecht zimmern..,
Das war vor 2010 System bedingt, die Erneuerbaren waren zwingend den Versorgern zugeteilt, und deren Nachfrage nach Kohlestrom war entsprechend geringer. Wenn die Kohlekraftwerke dann am Netz blieben, war der Überschuss deren finanzielles Problem. Was an der Börse verramscht werden musste, war eindeutig Kohlestrom, und nicht die Erneuerbaren wie gegenwärtig.
Herr Diehl, sie konnten immer noch nicht belegen , das Kohlekraftwerke vor 2010 ihre Produktion drosseln mussten bei hohen Einspeisungen von EE. Die Börsenpreise sind nach in Kraftteten der Änderungen im EEG Anfang 2010 auch nicht gefallen , sondern gestiegen von 3,989 Cent pro KWh im Jahr 2009 auf 4,555 Cent im Jahr 2010 und 5,158 Cent im Jahr 2011 ( Quelle „Energy Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und daran ändern auch ihre Sprüche hier nichts !
Und gerade der Zubau der Photovoltaik erreichen erreichte in den Jahren 2010 bis 2012 Rekordwerte , und rund die Hälfte aller PV-Anlagen die heute in Betrieb sind wurden in diesen 3 Jahre erreichtet. Offensichtlich habe ihre Sprüche „Ausgangspunkt allen Übels ist die EEG Neuordnung 2010 “ wenig Bezug zur Realität.
Vorstellen könnte man sich auch einen staatlichen Organisator für Erneuerbare Energien Projekte, beispielsweise aus dem Umweltbundesamt, in Verbindung mit dem Wirtschafts-/Energieministerium und dem Ministerium für Entwicklung und „wissenschaftliche“ Zusammenarbeit, welche als Investitionsvorschläge der Bevölkerung vorgestellt werden und eine gemeinnützige Fördereignung, als Vorbedingung, beinhalten.
Mit Finanzierungsgarantie durch Crowdfunding und nach Abschluß der Projekterstellung werden die Einzelprojekte dann an eine, von direktem, staatlichen Einfluß unabhängige Genossenschaft übertragen, mit erweiterten, transparenten Rechenschaftspflichten, vertrauenswürdigen Verwaltern und Entwicklungsaufgaben. Die Höhe der Investitionseingabe soll niedrigschwellig und mit haushaltsüblichen Kenngrößen (1.6kWp/10kWp/40kWp/100kWp) begrenzt sein, für eine möglichst diverse Beteiligungsverteilung.
Der Anreiz wird durch eine staatlich garantierte Vergütungszusage gesichert, welche in einem vertrauenswürdig (extreme Kapitaleinlagen sollen vermindert angesprochen werden) über der allgemeinen Zinsempfehlung der europäischen Zentralbank wirksamen Gesamtertrag für das Einlagekapital liegen soll. Die Vergütungsgarantie endet mit Ablauf der üblichen Projektdauer von 20 Jahren, womit dann das Jahr 2039/2040 (frühestens) erreicht wäre und AnlagenRepowering deutlich rentabler geworden sein wird. ( Im Rückblick müsste man das „Bundesanleihen“ nennen.)
Steuerformulare sollen dazu geeignet sein, mit evtl. Steuerrückzahlungen sich an diesen genossenschaftlichen Einzelprojekten beteiligen zu können und damit Anteile daran erwerben zu können.
Das könnte auch Selbständigen/Unternehmern als eine weitere Form einer (verpflichtenden) Ruhestands-/Altersvorsorge anerkannt werden.
Im Zusammenhang mit Investoren aus anderen Staaten für diese Art gemeinschaftlicher Finanzierung und basisdemokratischer Projektwahl, jedoch mit Bundesrepublik als Eigentümer, wären für nachfolgende Hemmnisse erneut deren Berechtigung zu klären?
„Ich befinde mich derzeit nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan, Hongkong oder in einer anderen Jurisdiktion, in denen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zur Veräußerung von Bundeswertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.
Mein ständiger Wohnsitz befindet sich weder in den Vereinigten Staaten von Amerika noch bin ich eine „US Person“ (im Sinne der Regulation S unter dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung) oder eine Person, welche die Informationen nicht rechtmäßig erhalten darf.
Ich werde die Informationen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (oder an „US Personen“), Kanada, Australien, Japan, Hongkong oder in eine andere Jurisdiktion, in denen eine Anlageberatung oder Empfehlung, Angebot oder Aufforderung zum Kauf der Bundeswertpapiere gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, weitergeben oder verteilen.“
Lassen Sie uns in eine konstruktive Debatte dazu einsteigen.
Deutschland hat immer noch die dreckigsten Kohlekraftwerke mit dem höchsten CO2-Ausstoß (Braunkohle) am laufen, die Landschaften und Dörfer zerstören. Zum Glück ist jetzt der Beschluss, dies zu beenden, nicht mehr aufzuhalten.
Natürlich könnten wir schon weiter sein, aber wir haben auch bemerkenswertes geschafft: Dank des deutschen EEG und des unternehmerischen Wagemuts der Chinesen wurde die PV marktgängig. Leider werden uns die Kosten dieses Markteinführungsprogramms noch über 10 Jahre in Form einer viel zu hohen EEG-Umlage nachhängen. Ein vergleichbares Markteinführungsprogramm steht noch aus für (Kurzzeit-) Batteriespeicher und für (Langzeit-) Power-to-Gas-Speicher. Eigentlich sollten die Kosten der dafür notwendigen Programme auf mehr Schultern verteilt werden als nur auf unsere, und der Pariser Klimavertrag wäre das Instrument, dass sich auch andere Länder daran beteiligen. Aber nicht nur andere Länder haben Schwierigkeiten, die dort geäußerten guten Absichten in praktische Maßnahmen umzusetzen. Auch bei uns gibt es Widerstände gegen Windräder, Stromleitungen und sogar PV-Freiflächenanlagen, wenn sie vor der eigenen Haustür zu stehen kommen. Dabei werden wir auf die Stromleitungen dringend angewiesen sein, ebenso wie darauf, jeden möglichen Platz für Windräder zu nutzen. Auch die PV kann sich auf ihren Lorbeeren, die am wenigsten auf Widerstand hervorrufende Technik zu sein, nicht ausruhen.
Bei weiterem Zubau wird es ein zunehmendes Überangebot mit entsprechendem Verfall des Marktwertes geben. Das notwendige Rezept dagegen heißt Speicherung, die aber wieder dazu führt, dass der Kostenvorteil gegenüber den anderen Techniken verloren ist. In der Mischkalkulation relativiert sich das, betrachtet man aber alleine die Grenzkosten, dann stehen wir vor einer neuen Kraftanstrengung.
Leider ist in einer Demokratie, je direkter sie ist, die Gefahr von negativen Koalitionen, bei denen keine Maßnahme eine Mehrheit findet, immer gegeben, wie man jetzt beispielhaft am Brexit-Drama sieht. Wir haben eigentlich noch eine ganz gut funktionierende repräsentative Demokratie, aber auch da hat der Populismus Einzug gehalten, bei dem es leicht ist, gegen dies und das zu sein, und der Mut, für etwas zu kämpfen, stetig abnimmt. Was wir wirklich bräuchten, wären Politiker, die bereit sind, sich einer unangenehmen Diskussion zu stellen, offensiv für das zu werben, was sie als richtig erkannt haben, auch wenn es mit billigen Halbwahrheiten von Journalisten und Comedians lächerlich gemacht wird. Wenn man sich das politische Personal anschaut, stellt man fest: in der Bundesregierung gibt es niemanden, der bereit ist, sich in die Diskussion zu stürzen. Dort wird immer nur in die eigenen Echoräume verlautbart, was allenfalls dem eigenen Machterhalt dient, das Land aber nicht weiterbringt.
Ohne Merkles 180-Gradwende , sähe das andres aus weil dann schon aus wirtschaftlichen Gründen die Stromerzeugung aus Braunkohle zurückgegangen wäre , weil AKW’s niedrigere Grenzkosten haben.Die Stromproduktion aus Steinkohle hingegen war im letzten Jahr rund 20 % niedriger als 2009 .
Ein Markteinführungsprogramm für Kurzzeit-Batteriespeicher vom BMWI hat es doch schon gegeben , es ist gerade ausgelaufen und mittlerweile schafft sich im unteren Marktsegment der kleinen Dachanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland rund die Hälfte von denen,die sich einen neue PV-Anlage anschaffen, solch einen Speicher, obwohl die sich zu den aktuellen Preise nicht rechnen. Aber ist das Problem der Betreiber dieser Anlagen, und die EEG-Umlage wird dadurch auch nicht belastet, da für diesen Strom keine Einspeisevergütung über das EEG gezahlt wird.
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl, sie konnten immer noch nicht belegen , das Kohlekraftwerke vor 2010 ihre Produktion drosseln mussten bei hohen Einspeisungen von EE.
@ Klaus Grün
Mussten die ja auch nicht zwingend, es war lediglich ihr Nachteil wenn sie am Netz blieben.
Der EEG Strom war den Versorgern zwingend zugeteilt, wenn damals Überschuss an der Börse verramscht werden musste, war es eindeutig Kohlestrom, und deren Problem. In wenigen Fällen auch EEG Strom bei Prognoseabweichungen.
Wer aus technischen Gründen am am Netz bleiben wollte, und das finanzielle Risiko eingehen wollte, konnte das tun.
Herr Diehl doch nicht wieder ihre absurde Behauptung die EGG-Umlage käme den Betreibern von Kohlekraftwerkern zu Gute wie es schon Ende der Diskussion zum Artikel „Der PV Deckel muss weg“ https://www.pv-magazine.de/2019/03/25/der-pv-deckel-muss-weg/
behauptet haben, ungetrübt von jeglicher Sachkenntnis des EEG. Die EGG-Umlage erhält der Stromlieferant der den Endkunde beliefert , zum Beispiel ihr Versorger EWS Schönau, und seit dem EEG 2010 darf der die EEG-Umlage auch in der Stromrechnung ausweisen, was die meisten auch tun. Und jeder Kunde dessen Versorger die Umlage ausweist, wird sehen wenn er sich seine Rechnung anschaut weshalb Deutschland 40 % höhere Strompreise für Endkunden aufweist als im Schnitt der EU. Und daran ändern alle ihre Märchenerzählungen hier in diesem Forum nichts !
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl , doch nicht wieder diesen Unsinn ,es hat im EEG zwar einen Einspeisevorrang aber nie den von ihnen hier in der Raum gestellten Verbrauchsvorgang. Und belegen aus welcher rechtlichen Reglung im EEG vor 2010 oder einem anderen Gesetz ,der sich ableiten soll können sie ebenso wenig belegen wie ihre anderen Behauptungen
@ Klaus Grün
Der EEG Strom wurde vor 2010 den Versorgern zwingend zugeteilt, und wenn er denen zugeteilt wurde, ist er auch verbraucht worden oder ????
Belegen muss ich das nicht, weil Sie das schon selbst getan haben.
Siehe hier, Zitat Klaus Grün
Zwar wurden den Stadtwerke vor 2010 sognannte „EEG-Strombänder“ zugeteilt, aber da es bei volatilen Quellen wie Wind und Sonne gar nicht möglich ist konstante Monatsbänder aus EEG-Strom zu liefern , war hierzu von den Übertragungsnetzbetreibern eine Glättung mit Zu- und Abverkäufen an der Börse nötig , Zitat Ende.
Geglättet wurden Prognoseabweichungen, und die waren vernachlässigbar.
Sie merken, Herr Grün, wenn man ständig nur die Realität vernebeln will, muss man höllisch aufpassen, dass man durch den eigenen Nebel nicht die Übersicht verliert.
Fakt ist, bis auf Prognoseabweichungen wurde EEG Strom nicht nur vorrangig im Portfolio der Versorger aufgenommen, sondern logischerweise dann auch verbraucht.
Entsprechend weniger Kohlestrom wurde von den Versorgern nachgefragt. Wenn Kohlekraftwerke dann trotzdem am Netz blieben, war es eindeutig Kohlestrom, der an der Börse als Überschuss verramscht werden musste, und das Risiko Strom zu niedrig oder so gar negativen Preisen ab gegen zu müssen, lag bei den Kohlekraftwerkern.
Deshalb war wirtschaftlicher Druck zum Ab regeln gegeben.
Das ist nach 2010 nicht mehr der Fall. Ab 2010 sind es die Erneuerbaren die an der Börse verramscht werden müssen. Kohlestrom wird den Versorgern wieder mit Langzeitverträgen am Terminmarkt zu festen Preisen verkauft. Mit anderen Worten Kohlekraftwerke können wieder unbeschadet den EE Anteil mit produzieren, der Stromüberschuss wird nun voll und ganz den Erneuerbaren zu geordnet, obwohl das physikalisch gar kein EEG Strom sein kann, der da überflüssig an der Börse anfällt. Die Berater unserer Politiker haben das offensichtlich auch erkannt, und Vorsorge getroffen. EEG Strom wird seit 2010 nicht mehr physikalisch, sondern nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt.
Ergeb nis des Ganzen. Seit 2011 nimmt der Stromexport kontinuierlich zu.
Siehe hier die Grafik, jährlicher Stromexport Überschuss.
https://www.solarify.eu/2017/08/25/207-zu-viel-schmutziger-strom/
und hier:
https://www.iwr.de/news.php?id=26696
Wer verdrängen bei unseren Nachbarn deren Dreckschleudern, der Dreck bleibt bei uns, und wir müssen uns von Leuten wie dem Herrn Grün vorhalten lassen, dass wir trotz Energiewende die Klimaziel nicht erreichen.
Argumentativ kommen Sie an diesen Tatsachen nicht vorbei.
Da werden Sie wieder – wie gewohnt bei Erklärungsnot – Ihre gute Kinderstube verlassen müssen, um die Polemikkeule auszupacken.
Ps.: Und kommen Sie mir bitte nicht ablenkend mit der EEG Umlage, die ist hier nicht das Thema
Hier geht es um Co2 Emmissionen, und den von mir in den Raum gestellten Zusammenhang mit der EEG Neuordnung 2010
Herr Diehl , das es auch schon vor 2010 große Exportüberschüsse für Strom gab, hatte ich ihnen doch schon in meinem Post 7. April 2019 um 12:11 Uhr vom 7. April 2019 um 12:11 Uhr in der Diskussion zu diesem Artikel aufgezeigt hier noch mal die den Daten von „statista.de“ zum Stromaustauschsaldo Deutschlands in den Jahren 1990 bis 2018 auch wenn sie die ignorieren hier der link nochmal https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ . Diese Zahlen zeigen das die deutschen Exportüberschüsse im Jahr 2008 fast genau so hoch waren wie 2012. Ihre „Quellen“ zeigt auch keine Daten vor 2011 , dem Jahr mit dem niedrigsten Exportüberschuss seit 2002 , in Folge von Merkels 180-Gradwende nach Fukushima und der kurzfristigen Stilllegung von 8 älteren AKW im Sommer 2010.
Und zu ihren Sprüchen was sie glauben was vor 2010 gewesen wäre haben sie keinerlei belegbare Fakten, sondern nichts als heiße Luft und Vermutungen. Die Zahlen zur Stromproduktion in Deutschland zeigen das es im Zeitraum von 2000 bis zu 2009, anderes als sie hier in den Raum stellen, keineswegs zum einem Rückangang der Stromproduktion von Braunkohlekraftwerken wegen des Ausbaus von EE kam ( Quelle https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=20171221_brd_stromerzeugung1990-2017.pdf )
Wie wenig Bezug zur Realität ihre Sprüche „Ausgangspunkt allen Übels ist die EEG Neuordnung 2010“ von oben haben zeigt auch gerade der Zubau der Photovoltaik, der erreichte in den Jahren 2010 bis 2012 Rekordwerte , und rund die Hälfte aller PV-Anlagen ,die heute in Betrieb sind wurden in diesen 3 Jahre erreichtet.
Im übrigen ist für einen Betreiber einer über das EEG geförderten Anlage auch völlig irrelevant wie hoch der Börsenpreis ist, weil der ja seine feste Vergütungen übers EEG 20 Jahre lang bekommt. Aber offensichtlich haben sie Probleme mit der Logik , wie sie auch schon mit ihrer absurden Behauptung Betreiber von Kohlkraftwerken würde von der EEG-Umlage profitieren ungetrübt von jeglicher Sachkenntnis zum EEG gezeigt haben. Die EGG-Umlage erhält der Stromlieferant der den Endkunde beliefert , zum Beispiel ihr Versorger EWS Schönau, und seit dem EEG 2010 darf der die EEG-Umlage auch in der Stromrechnung ausweisen, was die meisten auch tun. Aber Logik war hier in diesem Forum noch ja nie ihre Stärke.
@ Klaus Grün
Dachte ich mir schon, dass Sie wieder vom Wesentlichen ablenken wollen, um aus der Bredouille
zu kommen.
Kommen wir zurück, zu dem was ich anfangs geschrieben habe.
Siehe hier.
Der Ausgangspunkt allen Übels ist die EEG Neuordnung 2010, wo die Erneuerbaren separat zum Vermarkten, genauer gesagt zum „Verramschen“ an den Spotmarkt der Börse verpflichtet wurden.
Zitat Ende.
Bis 2009 wurden die den Versorgern zwingend zugeteilt und waren „Zwingend“ ein Teil Co2 Einsparung in deren Portfolio.
Schauen Sie mal was Sie dazu am 8. April um 17.09 Uhr geschrieben haben.
Zitat Klaus Grün:
Herr Diehl , doch nicht wieder diesen Unsinn ,es hat im EEG zwar einen Einspeisevorrang aber nie den von ihnen hier in der Raum gestellten.. „Verbrauchsvorgang“. Und belegen aus welcher rechtlichen Reglung im EEG vor 2010 oder einem anderen Gesetz ,der sich ableiten soll können sie ebenso wenig belegen wie ihre anderen Behauptungen Zitat Ende.
Und mit dem folgenden Beitrag vom 7. April um 16.42 Uhr haben Sie selbst den „Unsinn“, sprich den Verbrauchsvorrang bestätigt, den Sie von mir belegt haben wollten.,
Siehe hier:
Zitat Grün: Zwar wurden den Stadtwerke vor 2010 sogenannte „EEG-Strombänder“ zugeteilt, aber da es bei volatilen Quellen wie Wind und Sonne gar nicht möglich ist konstante Monatsbänder aus EEG-Strom zu liefern , war hierzu von den Übertragungsnetzbetreibern eine Glättung mit Zu- und Abverkäufen an der Börse nötig , Zitat Ende.
Sie sehen mein lieber Herr Grün, wenn man hier Nebelkerzen werfen will, um die Missstände schön zureden, muss man schon höllisch aufpassen, dass man nicht von seinen eigenen Nebelschwaden eingeholt wird. Machen Sie nicht wieder so langatmige und nichtssagende Litaneien daraus, und bleiben Sie beim Wesentlichen..
Der Ausgangspunkt für unser Problem mit den CO2 Emissionen, ist die EEG Neuordnung, wo die Erneuerbaren nicht mehr zwingend den Versorgern zugeteilt wurden.
Mit anderen Worten der Anteil CO2 Einsparung in Form der EE der vor 2010 zwingend im Portfolio der Versorger enthalten war, wurde raus genommen, und „kann“ mit einem Co2 belastenden Anteil ( Kohle ) ersetzt werden.
Und wenn es Ihnen auch nicht gefällt, vom IWR im Folgenden treffend dargestellt.
Zitat: . Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt
Herr Diehl ,auch in ihren neuerlichen Ergüssen konnten sie keinerlei belegbare Fakten nennen die ihre Thesen belegen. Die Zahlen zur Stromproduktion in Deutschland zeigen aber das es im Zeitraum von 2000 bis zu 2009, anderes als sie hier in den Raum stellen, keineswegs zum einem Rückangang der Stromproduktion von Braunkohlekraftwerken wegen des Ausbaus von EE kam ( Quelle https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=20171221_brd_stromerzeugung1990-2017.pdf ) und widerlegen ihre unbelegten Vermutungen und Spekulationen in ihren Posts hier.
Und zu ihrem dubiosen Zitat ohne verlinkte Quelle, die Stadtwerke in Deutschland beliefern nur einen kleinen Teil der Endkunden in Deutschland, während die großen 4 Energieversorger (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW) die die meisten der Kohlkraftwerke in Deutschland betreiben, und ihre Tochtergesellschaften einen Marktanteilen von mehr als 70 Prozent an den lokalen Stromnetzen haben.Von daher macht ihr dubioses Zitat ohne verlinkte Quelle ähnlich wenig Sinn wie die Äpfel-Birnen-Vergleiche in ihrem ominösen Video von Herrn Weber, das sie hier ständig und meist ohne Bezug zum Thema des Artikels verlinken.
@ Herr Grün.
Bitte keine Ausschweifung.
Fakt ist:
Der Ausgangspunkt für unser Problem mit den CO2 Emissionen, ist die EEG Neuordnung, wo die Erneuerbaren nicht mehr zwingend den Versorgern zugeteilt wurden.
Mit anderen Worten der Anteil CO2 Einsparung in Form der EE der vor 2010 zwingend im Portfolio der Versorger enthalten war, wurde raus genommen, und „kann“ mit einem Co2 belastenden Anteil ( Kohle ) ersetzt werden.
An dieser belegten Tatsache kommen Sie nicht vorbei, und alles was Sie noch ablenkend hier verkünden, werde nicht gar nicht lesen.
@ Diehl an der belegten Tatsache, das es anderes als sie hier in den Raum stellen keineswegs zum einem Rückgang der Stromproduktion von Braunkohlekraftwerken wegen des Ausbaus von EE kam, ändert auch alle ihre Wortakrobatik nichts .Die Zahlen zur Stromproduktion in Deutschland das es im Zeitraum von 2000 bis zu 2009 anderes als sie hier in den Raum stellen, keineswegs zum einem Rückangang der Stromproduktion von Braunkohlekraftwerken wegen des Ausbaus von EE kam ( Quelle https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=20171221_brd_stromerzeugung1990-2017.pdf ). Und diese Zahlen widerlegen ihre unbelegten Vermutungen und Wortklauberei in ihren Posts hier.
Herr Diehl und noch eine Ergänzung : in den sogenannten „EEG-Strombändern “ vor 2010 war keinesfalls physisch nur EE-Strom , weil es mit hochvolatilen wie Wind und Sonne gar nicht möglich ist konstante Monatsbänder aus EEG-Strom zu liefern , war hierzu von den Übertragungsnetzbetreibern eine Glättung mit Zu- und Abverkäufen an der Börse nötig , um die tatsächliche Stromerzeugung von EEG-Strom ans „EEG-Stromband“ anzupassen. Die in meinen Post vom 7. April 2019 um 16:42 Uhr verlinkte Studie der TU Berlin von 2008 zur Wälzung vor den Änderungen im EEG, zeigt auch das anders als sie hier in den Raum gestellt haben , das zu hohen Aufwänden bei den ÜNB führte.
Und jeder der sich die realen Daten zur monatlichen Stromerzeugung ansieht, kann sehen wie groß die Schwankungen bei EE im Monat sind . Hier mal exemplarisch für sie die Grafik aus den „Energy Charts “ vom Fraunhofer IS2 vom Februar https://www.energy-charts.de/power_de.htm?source=all-sources&year=2019&month=2 die zeigen wie stark die Stromerzeugung von EE schwankt , und wie wenig es damit möglich ist konstante Monatsbänder zu liefern.
PS: da keiner der im Bundestag vertretenen Parteien vor hat zu den alten Reglung im EEG vor 2010 zurück zu gehen ist es auch irrelevant ob sie das verstehen wollen oder nicht , weil sie und ihre kruden Vorstellung überhaupt keine Rolle spielen
Bitte keine Ausschweifung.
Ob bei den zugeteilten Bändern zur Glättung ( Prognoseabweichungen ) etwas konventionell ausgeglichen werden musste, ändert nichts an der Tatsache, dass der CO2 sparende EE Anteil im Portfolio der Versorger „Zwingend“ enthalten war, und darum geht es.
Ich hoffe Sie haben unterdessen gemerkt, dass die zugeteilten EE Bänder von denen Sie sprechen vorrangig verbraucht wurden, und somit meine Thesen bestätigt sind, die Sie seither als Unfug bezeichnet haben.
Nein Herr Diehl ,
es geht darum ob der Ausbau von EE dazu führte ob die Betreiber von Kohlekraftwerken ihre Produktion drosseln mussten vor 2100, wie sie hier in den Raum stellten. Und das habe ich ihnen hier mit den Zahlen zur Stromproduktion in Deutschland von 2000 bis zu 2009 ( Quelle https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=20171221_brd_stromerzeugung1990-2017.pdf ) widerlegt .
Und auch für ihre Aussage der EE-Strom hätte vor 2010 vorrangig verbraucht werden müssen , haben sie nach wie vor keine rechtliche Quelle nennen können.
Eben so wenig waren die großen 4 Energieversorger (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW) die die meisten der Kohlekraftwerke in Deutschland betreiben und die zusammen mit ihren Tochtergesellschaften einen Marktanteil von mehr als 70 Prozent an den lokalen Stromnetzen haben, verpflichtet die Stromproduktion aus Kohle zu drosseln bei hohen EE-Einspeisungen und es war ihnen auch zu keiner Zeit verboten Strom zu exportieren. Und an diesen Tatsachen ändert all ihre Wortakrobatik und Phrasendrescherei hier ebenso wenig , wie daran dass keine der im Bundestag vertretenen Parteien vor hat zu den alten Reglung im EEG vor 2010 zurück zu gehen. Ob sie das verstehen wollen ist auch irrelevant weil sie und ihre kruden Vorstellung überhaupt keine Rolle spielen
Für alle die hier noch dabei sind!!!
Klaus Grün missbraucht wieder mal seine großzügig gewährte Meinungsfreiheit, in dem er wie gewohnt einen Thread zerstören will, in dem ans Tageslicht kommt, was für Ihn und seine Branche strengstes Tabuthema bedeutet.
Ich fasse noch mal zusammen.
Der Hauptgrund, für unser Problem mit den CO2 Emissionen, ist die EEG Neuordnung, wo die CO2 freien, Erneuerbaren nicht mehr zwingend den Versorgern zugeteilt wurden.
Mit anderen Worten der Anteil CO2 Einsparung in Form der EE, der vor 2010 zwingend im Portfolio der Versorger enthalten war, wurde raus genommen, und „kann“ mit einem Co2 belastenden Anteil ( Kohle ) ersetzt werden.
An dieser belegten Tatsache kommt der Troll Klaus Grün nicht vorbei, deshalb lasse ich ihn jetzt alleine, und verzweifelt alles Mögliche in die Tasten hauen.
Kann sich ja jeder selbst seine Gedanken machen.
Herr Diehl auch ihre sognannte Zusammenfassung ändert nichts an der von mir aufgezeigten Tatsache , das anders als sie hier in den Raum stellen, Betreiber von Kohlekraftwerken ihre Produktion nicht drosseln mussten vor 2010. Und das habe ich ihnen hier mit den Zahlen zur Stromproduktion in Deutschland von 2000 bis zu 2009 ( Quelle https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=20171221_brd_stromerzeugung1990-2017.pdf ) belegt auch wenn sie die beharrlich ignorieren.
Die Zahlen von „statista.de“ zum Stromaustauschsaldo Deutschlands in den Jahren 1990 bis 2018 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ zeigen auch dass die deutsche Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich anstiegen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland.
Und an diesen Tatsachen ändert all ihre Wortakrobatik und Phrasendrescherei hier ebenso wenig , wie daran dass keine der im Bundestag vertretenen Parteien vor hat zu den alten Reglung im EEG vor 2010 zurückzugehen. Ob sie das verstehen wollen ist auch irrelevant weil sie und ihre kruden Vorstellung überhaupt keine Rolle spielen!
Ein Troll muss laut seinem Auftrag immer das letzte Wort haben, selbst wenn es noch so falsch ist wie hier wieder, zum Drosseln der Kohlekraftwerke vor 2010
Siehe hier mein Beitrag vom 8.April um 9.58 Uhr.
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl, sie konnten immer noch nicht belegen , das Kohlekraftwerke vor 2010 ihre Produktion drosseln mussten bei hohen Einspeisungen von EE.
@ Klaus Grün
Mussten die ja auch nicht zwingend, es war lediglich ihr Nachteil wenn sie am Netz blieben.
Der EEG Strom war den Versorgern zwingend zugeteilt, wenn damals Überschuss an der Börse verramscht werden musste, war es eindeutig Kohlestrom, und deren Problem. In wenigen Fällen auch EEG Strom bei Prognoseabweichungen.
Wer aus technischen Gründen am am Netz bleiben wollte, und das finanzielle Risiko eingehen wollte, konnte das tun.
@Herr Diehl alle ihre Wortklaubereien ändern nichts daran das die Daten zur Stromproduktion in Deutschland von 2000 bis zu 2009 ( Quelle https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=20171221_brd_stromerzeugung1990-2017.pdf ) ihre unbelegten Vermutungen widerlegen .
Die Zahlen von „statista.de“ zum Stromaustauschsaldo Deutschlands in den Jahren 1990 bis 2018 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ zeigen auch dass die deutsche Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich anstiegen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland, was ebenfalls im Widerspruch zu ihren Sprüchen steht.
Und an diesen belegbaren Fakten ändert all ihre Wortakrobatik und alle ihre Wortklaubereien ebenso wenig , wie daran dass keine der im Bundestag vertretenen Parteien vor hat zu den alten Reglung im EEG vor 2010 zurückzugehen und sie mit ihre kruden Vorstellung, die von wenig Sachkenntnis zum Thema geprägt sind, überhaupt keine Rolle spielen !
@Herr Diehl alle ihre Wortklaubereien ändern nichts daran das die Daten zur Stromproduktion in Deutschland von 2000 bis zu 2009 ( Quelle https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=20171221_brd_stromerzeugung1990-2017.pdf ) belegen das anders als sie hier in den Raum stellen, die Betreiber von Kohlekraftwerken ihre Produktion nicht drosselten vor 2010 bei hohen Einspeisungen von EE.
Und die Zahlen von „statista.de“ zum Stromaustauschsaldo Deutschlands in den Jahren 1990 bis 2018 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ zeigen auch dass die deutsche Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich anstiegen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland , was ebenfalls im Widerspruch zu ihren Sprüchen steht.
Und an diesen Fakten ändert all ihre Wortakrobatik hier ebenso wenig , wie daran dass keine der im Bundestag vertretenen Parteien vor hat zu den alten Reglung im EEG vor 2010 zurückzugehen ,
und sie und ihre kruden Vorstellung, die von wenig Sachkenntnis zum Thema geprägt sind, dabei keine Rolle spielen!
Was erzählen Sie den ständig für Schauermärchen, darum geht es doch gar nicht.
Das sind doch alles Ablenkungsmanöver.
Es geht darum dass vor 2010 das Portfolio der Versorger, zwingend um etwa 18 bis 20% CO2 frei war, weil die Erneuerbaren zwingend den Versorgern zugeteilt wurden. Und wenn das System so geblieben wäre, hätten wir heute einen Strommix der etwa 35% Co2 frei wäre, ganz im Sinne der Energiewende und den Klimazielen.
Herr Diehl , sie erzählen hier doch nur Blödsinn. Weder lag der Anteil von EE 2009 bei 18 bis 20% noch waren die 4 großen Energieversorger RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW, denen die meisten der Kohlekraftwerke in Deutschland gehören, und die zusammen mit ihren Tochtergesellschaften einen Marktanteil von mehr als 70 Prozent an den lokalen Stromnetzen haben, verpflichtet die Stromproduktion aus Kohle zu drosseln bei hohen EE-Einspeisungen und es war ihnen auch zu keiner Zeit verboten Strom zu exportieren.Es hat für sie auch zu keiner Zeit eine rechtliche Verpflichtung gegeben den Strom aus ihren monatlichen „EEG-Strombändern“, der wegen der nötigen Glättung auch keineswegs zu 100 % aus EE-Strom bestand , auch vorrangig zu verbrauchen, sondern sie konnten den wenn es ihnen lukrativer erschein auch in Nachbarländer exportieren. Die Zahlen von „statista.de“ zum Stromaustauschsaldo Deutschlands in den Jahren 1990 bis 2018 ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ zeigen auch dass die deutsche Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich anstiegen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008 und widerlegen ihre Sprüche.
Und sie ignorieren auch das die Daten zur Stromproduktion in Deutschland von 2000 bis zu 2009 ( Quelle https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=20171221_brd_stromerzeugung1990-2017.pdf ) belegen das anders als sie hier in den Raum stellen, die Betreiber von Braunkohlekraftwerken ihre Produktion nicht drosselten vor 2010 bei hohen Einspeisungen von EE.
Und an all diesen belegbaren Fakten ändern alle ihre Wortklaubereien, die von wenig Sachkenntnis zum Thema geprägt sind, ebenso wenig wie daran das keine der im Bundestag vertretenen Parteien vor hat zu den alten Reglung im EEG vor 2010 zurückzugehen und auch daran ändern ihre kruden Vorstellung nichts.
Herr Diehl , da ist doch Unsinn Weder lag der Anteil von EE 2009 bei 18 bis 20% noch waren die 4 großen Energieversorger RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW, denen die meisten der Kohlekraftwerke in Deutschland gehören, und die zusammen mit ihren Tochtergesellschaften einen Marktanteil von mehr als 70 Prozent an den lokalen Stromnetzen haben, verpflichtet die Stromproduktion aus Kohle zu drosseln bei hohen EE-Einspeisungen und es war ihnen auch zu keiner Zeit verboten Strom zu exportieren. Es hat für sie auch zu keiner Zeit eine rechtliche Verpflichtung gegeben den Strom aus ihren monatlichen „EEG-Strombändern“, der wegen der nötigen Glättung auch keineswegs zu 100 % aus EE-Strom bestand , auch vorrangig zu verbrauchen, sondern sie konnten den wenn es ihnen lukrativer erschein auch in Nachbarländer exportieren. Die Zahlen von „statista.de“ zum Stromaustauschsaldo Deutschlands in den Jahren 1990 bis 2018 ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ zeigen auch dass die deutsche Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich anstiegen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008 und widerlegen ihre Sprüche.
Und sie ignorieren auch das die Daten zur Stromproduktion in Deutschland von 2000 bis zu 2009 ( Quelle https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=20171221_brd_stromerzeugung1990-2017.pdf ) belegen das anders als sie hier in den Raum stellen, die Betreiber von Braunkohlekraftwerken ihre Produktion nicht drosselten vor 2010 bei hohen Einspeisungen von EE.
Und an all diesen belegbaren Fakten ändern alle ihre Wortklaubereien, die von wenig Sachkenntnis zum Thema geprägt sind, ebenso wenig wie daran das keine der im Bundestag vertretenen Parteien vor hat zu den alten Reglung im EEG vor 2010 zurückzugehen und auch daran ändern ihre kruden Vorstellung nichts.
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl , sie erzählen hier doch nur Blödsinn. Weder lag der Anteil von EE 2009 bei 18 bis 20% noch waren die 4 großen Energieversorger RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW, denen die meisten der Kohlekraftwerke in Deutschland gehören, und die zusammen mit ihren Tochtergesellschaften einen Marktanteil von mehr als 70 Prozent an den lokalen Stromnetzen haben, verpflichtet die Stromproduktion aus Kohle zu drosseln bei hohen EE-Einspeisungen und es war ihnen auch zu keiner Zeit verboten Strom zu exportieren.
@Klaus Grün
Nicht wieder ablenken, es geht um den Co2 Ausstoß.
Fakt ist, die Erneuerbaren wurden vor 2010 den Versorgern zugeteilt , und der CO2 freie Anteil am Strommix war zwingend. Ob das nun vor 2010 X oder Y% waren spielt da überhaupt keine Rolle. Gegenwärtig wären es jedenfalls über 30%, die wir nach dem System von vor 2010 im Strommix hätten. Das wäre ganz im Sinne der Energiewende.
Zu dem hätten wir gegenwärtig nicht die Debatten über die Stromkennzeichnung. Jeder Verbraucher wüsste, dass das auch enthalten ist, was er Angeboten bekommt und bezahlt.
PS: Was wollen Sie übrigens immer mit der „Verpflichtung“ zum Drosseln der Kohlekraftwerke
Es behauptet doch niemand, dass die zum Drosseln verpflichtet waren, wie ich Ihnen schon X- mal geschrieben habe. Wenn die Nachfrage an der Strombörse um den Anteil, der den Versorgern zugeteilten Erneuerbaren weniger war, konnten Kohlekraftwerke weniger Strom los werden.
Sie kennen doch sicher das Merit Order Prinzip, nach dem an der Börse Angebot und Nachfrage geregelt werden.
Wenn Kohlekraftwerke dann über die MOE Nachfrage, trotzdem produzierten, war das deren Problem, wenn der Strom als Überschuss verramscht werden musste.
Genau das „Verramschen“ hat man ab 2010 auf die Erneuerbaren abgewälzt, als man sie zum separaten Vermarkten an die Börse verbannt hat.
Zum Nachteil der C02 Emissionen und der gesamten Energiewende.
Nun noch ein freundlicher Hinweis, Herr Grün, „Blödsinn und Dubios“ sind keine Gegenargumente.
Herr Diehl auch das ständige Wiederholen von ihren unbelegten Behauptungen ändert nichts daran das ich ihnen hier schon mehrfach auf gezeigt haben das ihre Behauptungen nicht stimmen und die Daten zur Stromproduktion in Deutschland von 2000 bis zu 2009 ( Quelle https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=20171221_brd_stromerzeugung1990-2017.pdf ) belegen das anders als sie hier in den Raum stellen, die Betreiber von Braunkohlekraftwerken ihre Produktion nicht drosselten vor 2010 bei hohen Einspeisungen von EE.
Und ebenso wenig ändern ihr Wortakrobatigen von oben etwas daran das die Zahlen von „statista.de“ zum Stromaustauschsaldo Deutschlands in den Jahren 1990 bis 2018 ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ zeigen auch dass die deutsche Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich anstiegen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008 und widerlegen ihre Sprüche.
@Diehl :Und auch das ständige ignorieren aller aufgezeigten Fakten von ihnen ändert diese eben so wenig , wie sie etwas daran ändern das keine der im Bundestag vertretenen Parteien vor hat zu den alten Reglung im EEG vor 2010 zurückzugehen . Ernst nehmen kann man so jemand wie sie der auf Fakten mit dummen Sprüchen a la Hein Blöd antwortet ohnehin nicht.
Cool bleiben Herr Grün, man merkt die Wahrheit hat Sie voll erwischt, wie Ihre drei hintereinander folgenden, aufgeregten Beiträge, abseits vom Thema, zum Ausdruck bringen.
Zur Erinnerung, es geht um CO2 Emissionen.
Da hatten wir vor 2010 als die Erneuerbaren den Versorgen noch zwingend zugeteilt wurden, einen Strommix, mit einem garantierten Anteil der CO2 frei war.
Das ist seit 2010 nicht mehr der Fall. weil dieser „Garantiert“ C02 freie Anteil, den Versorgern nicht mehr zwingend zugeteilt wird. Nur darum geht es, wenn ich anfangs geschrieben habe, der Ausgangspunkt unserer CO2 Probleme begann mit der EEG Neuordnung 2010.
Wie gesagt, Cool bleiben, es geht um CO2, und nicht um diese Nebensächlichkeiten mit denen Sie sich da wieder in „Troll Manier“ über die Runden retten wollen.
Herr Diehl auch das ständige wiederholen der immer gleichen Sprüche durch sie ändert nichts an der Tatsache, das die Daten zur Stromproduktion in Deutschland von 2000 bis 2009 belegen das, die Betreiber von Braunkohlekraftwerken ihre Produktion nicht drosselten vor 2010 bei hohen Einspeisungen von EE ,anders als sie hier in den Raum stellen wollen ( Quelle https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=20171221_brd_stromerzeugung1990-2017.pdf ) Auch wenn sie das Nebensächlichkeit bezeichnen ändert dass die Fakten nicht. Aber erst nehmen kann so jemand wie sie nicht. Und es ist eher amüsant dass sie zu glauben scheinen mit diesem Unfug den sie hier treiben, könnten sie irgendetwas erreichen, außer das sie niemand erst nimmt
und ebenso wenig ändern die „Diehl-Sprüche“ etwas an der Tatsache das die deutschen Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich anstiegen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008 (( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ ) Die Fakten stimmen also nicht mit dem überein was Herr Diehl zu glauben scheinen
Zum Wiederholten male die Frage, wo habe ich geschrieben, dass die drosseln „mussten“ ???
Ich habe geschrieben, wenn sie nicht gedrosselt haben, war es Kohlestrom der Überschüssig war, und „verramscht werden musste.
Amüsant und köstlich zu erleben, wie ein Troll versucht über die Runden zu kommen.
Und es war auch anders als sie hier behaupten war es auch keinesfalls zwingend das der Strom aus dem sogenannten „EEG-Monatsbändern“ von Energie-Versorgern die eigene Kraftwerke betrieben nicht exportiert wurde. Es hat auch zu keiner Zeit im EEG eine rechtliche Reglung geben , die ihnen das nicht gestattet hätte. Mit Fakten belegen konnten sie ihre Behauptung hier such nie.
Herr Diehl zu ihrem Spruch „Ich habe geschrieben, wenn sie nicht gedrosselt haben, war es Kohlestrom der Überschüssig war, und „verramscht werden musste“ Nun Herr Diehl die Daten zur Stromerzeugung zeigen aber das die Kohlekraftwerke nicht gedrosselten wurden und das die Börsenpreise bis 2008 fast jedes Jahr ansteigen, trotz des Ausbaus von EE und im Jahr 2008 den bisher höchsten Stand erreichten ( Quelle Energy Charts vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) von daher sind ihre Sprüchen von „verramschen“ doch eher lächerlich , und erst nehmen kann man diese Sprüche auch nicht.
Herr Grün.
Sie legen doch ständig so besonderen Wert auf das Thread Thema, und das, was gesetzlich geregelt ist. Dann halten Sie sich auch bitte selbst daran, und weichen Sie nicht ständig auf Nebenbaustellen aus.
Das Thema sind die CO2 Emissionen, und gesetzlich geregelt war vor 2010 , dass die Versorger zwingend einen Teil CO2 freien Strom zugeteilt bekamen.
Wenn das Gesetz so geblieben wäre, hätten wir bei zunehmenden Erneuerbaren kontinuierlich mehr CO2 freien Strom in unserem Strommix.
Das wollte ich zum Ausdruck bringen, mit meinem ersten Kommentar, wo ich geschrieben habe, der Ausgangspunkt des Übels liegt bei der EEG Neuordnung 2010, wo die Erneuerbaren nicht mehr zugeteilt wurden, sondern zum vermarkten an die Börse verbannt wurden.
Herr Diehl, da sie selbst einräumen mussten das es auch im EEG vor 2010 nie eine rechtliche Verpflichtung, gab diesen Strom aus dem sognannten Monatsband auch vorrangig zu verbrauchen , müssten sie belegen können das Energieversoger, die auch selbst Strom erzeugen, den ihnen über das Monatsband zugeteilten Strom nicht ins Ausland exportierten. Da sie das nicht können , sind ihre Sprüche hier nur unbelegte heiße Luft. Darüber hinaus haben sie auch eingeräumt das es nie ein rechtlich Verpflichtung im EEG gab, das Betreiber von Kohlekraftwerken ihre Produktion drosseln. Die von mir mehrfach verlinkten Daten zur Stromproduktion in Deutschland von 2000 bis 2009 belegen das, die Betreiber von Braunkohlekraftwerken ihre Produktion nicht drosselten vor 2010 bei hohen Einspeisungen von EE , anders als sie hier in den Raum stellen wollten. Und die von mir ebenfalls mehrfach verlinkten Daten von „statista.de“ zeigen auch das die deutschen Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich anstiegen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008 . Die Fakten stimmen also nicht mit dem überein was der Herr Diehl glaubt.
Diese sognannten „EEG-Monatsbänder“ enthielten auch keineswegs nur EE Strom , weil es mit so volatilen Quellen wie Wind und Sonne gar nicht möglich ist konstante Monatsbänder zu liefern ohne das die ÜNB die Abweichungen zum zu liefernden Monatsband durch Ab- und Zukauf über die Börsen ausgleichen. Und anders als sie hier auf Grund von ihrer mangelnden Sachkenntnis behaupten , war das keineswegs vernachlässigbar. Die von mir oben verlinkte Studie der TU Berlin zur Wälzung im EEG von 2008 , zeigt dass den ÜNB dadurch erhebliche Aufwände entstanden. Auch wenn sie alle Fakten ignorieren , die nicht in ihr „Weltbild“ passen hier noch mal ein Link der zeigt wie stark die Stromerzeugung aus EE im laufe eines Monats schwankt https://www.energy-charts.de/power_de.htm?source=all-sources&year=2019&month=2 .
Und ihre hieße Luft ändert auch nichts daran, dass keine von den im Bundestag vertreten Parteien daran denkt zu den Reglung vor 2010 zurück zu kehren. Ernst nehmen kann man so jemand wie sie der alle Fakten ignoriert die nicht in sein „Weltbild“ passen auch nicht . Aber da es wenig Sinn macht weiter auf diesen immer gleichen Unfug von ihnen zu antworten soll es das jetzt für mich hier gewesen sein.
Historisches aus einer Pressemitteilung der EEX Leipzip 2002:
„Starkes Volumenwachstum am Terminmarkt der EEX
Handelsregistereintragung der fusionierten European Energy Exchange AG
Leipzig, 01. August 2002. An der fusionierten Energiebörse European Energy Exchange, Leipzig,
wurden im Juli am integrierten Spot- und Terminmarkt 32,6 TWh gehandelt.
Mit einem Handelsvolumen von 30,1 TWh kam es am Terminmarkt im Vergleich zum Vormonat
(3,4 TWh) zu einem besonders starken Volumenanstieg. Dies ist vor allem auf die Einführung der
neunen Futures-Kontrakte zurückzuführen. Auf Jahreskontrakte entfielen dabei 21,5 TWh, auf
Quartale 3,1 TWh und auf Monate 5,5 TWh.
Am Spotmarkt betrug das Handelsvolumen im Juli insgesamt 2,5 TWh, wobei auf den Auktionsmarkt 1,9 TWh und auf den kontinuierlichen Blockhandel 600.000 MWh entfielen. Seit 31.07.2002
werden verstärkt die Kontrakte des August Futures in eine physische Belieferung am Spotmarkt
umgewandelt.
…
TFS ist der erste Energiebroker am Terminmarkt.
Damit erhöht sich die Anzahl der Terminmarktteilnehmer auf 35 Unternehmen.
Die European Energy Exchange AG, die aus der Fusion der EEX European Energy Exchange AG,
Frankfurt und der LPX Leipzig Power Exchange GmbH, Leipzig, hervorgegangen ist, wurde am
29.07.02 Handelsregister eingetragen.“
EPEX SPOT wurde 2008 etabliert.
Das Terminmarktvolumen 2001 war etwa 19.5TWh und das Sportmarktvolumen bei 23.3TWh.
2002 fusionierten LPX und EEX und das Gesamtvolumen des Terminmarkt- und Spotmarkthandels erreichte annähernd 150TWh.
Im ersten Quartal 2019 erreichte nur der Sportmarkt bereits 150TWh und europäische und (EEX-gehandelte) nordamerikanische Terminmarktkontrakte ein Gesamtvolumen mit etwa 1400TWh. Zudem wurden für 284.5 Millionen Tonnen CO2 EU-Emissionsberechtigungen gehandelt.
„zeigt dass den ÜNB dadurch erhebliche Aufwände entstanden“
Die Erkenntnis des Bundeskartellamtes, daß Demarkationsverträge verboten werden sollten sollte aus dem Jahr 1963 bis ins Jahr 1993 (durch europäische Richtlinen geboten), also 30 Jahre andauern, bis diese im verbraucherschutzfreundlicherem „Unbundling“ der Netzbetreiber/Energieversorgungsunternehmen (mit >100000 Stromkunden) umgesetzt wurde.
Das Stromeinspeisungsgesetz, gültig ab 1991, war eine wichtige, überwundene Hürde für private/gewerbliche Stromeinspeiser.
„Die Einspeisung in das öffentliche Netz wurde hiermit verbindlich geregelt, weil Strom aus erneuerbaren Energien – mit Ausnahme von Strom aus Wasserkraft – nur von kleinen Unternehmen erzeugt wurde, denen große Stromerzeuger den Zugang zu ihrem Verteilernetz oftmals verweigerten oder stark erschwerten. Das Gesetz verpflichtete die Netzbetreiber zur Abnahme des Stroms und sicherte den Erzeugern Mindestvergütungen zu, die als Anteil vom Durchschnittserlös für Strom berechnet wurden, wie er zwei Jahre zuvor erzielt wurde.
…
Für das Jahr 2000 – also kurz vor Einführung des EEG – lag die Vergütung für Strom aus Wind und Photovoltaik bei umgerechnet 8,23 ct/kWh …“
„Die wichtigste Neuerung des EnWG 1998 ist die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes:
…
Das Gesetz diente der Umsetzung der EG-Richtlinie zum Energiebinnenmarkt.[5] Die Richtlinie sah vor, zur Verwirklichung des Elektrizitätsbinnenmarkts die innerstaatliche Organisation der Energieversorgung auf Wettbewerb aufzubauen. Dazu sollten vertikal integrierte Unternehmen[6] verpflichtet werden, für die verschiedenen Unternehmensbereiche (Erzeugung, Übertragung, Verteilung) getrennte Konten zu führen (sog. buchhalterische Entflechtung). Diese getrennte Buchführung ermöglicht eine Trennung des natürlichen Monopols des Netzbetriebs von der (durch Wettbewerb organisierbaren) Stromversorgung.“
„Als Defizit dieser Novellierung wird aufgeführt: Formelle Gleichbehandlung Dritter beim Netzzugang kann bei überhöhten Preisen dennoch die vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen bevorzugen (überhöhte Rechnungen, die der Versorgungsbereich des Unternehmens zahlt, kommen dem Netzbetrieb des Unternehmens zugute). Also entweder Regulierung oder eigentumsrechtliche Entflechtung.“
„Drittes Binnenmarktpaket Energie“ 2009, Novellierung des EnWG, 2011:
– Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber/Fernleitungsbetreiber, jedes Jahr den nationalen Regulierungsbehörden einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan vorzulegen
@Echo einer Zukunft zu ihrer Aussage „Für das Jahr 2000 – also kurz vor Einführung des EEG – lag die Vergütung für Strom aus Wind und Photovoltaik bei umgerechnet 8,23 ct/kWh“
was glauben sie denn viel PV wir heute in Deutschland installiert hätten, wenn es bei der Einführung des EEG 8,23 ct/kWh für PV-Anlagen belieben wäre?
Nach den Zahlen die Wikipedia nennt lagen die mittlere Vergütungszahlungen an Betreiber für PV-Anlagen im Jahr 2017 noch bei 28,9 Cent pro kWh während sie für Wind onshore nur bei 6,6 Cent lagen ( https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz#Einspeisemengen_und_Vergütungszahlungen )
@ Herr Grün, bitte keine vom Thema abkommende „Trollische“ Runde inszenieren, es geht um CO2 Emissionen, und der Hauptgrund, warum wir die trotz Energiewende nicht in den Griff bekommen. Ich habe dazu schon einige mal geschrieben, bis 2009 wurden die Erneuerbaren den Versorgern zwingend zugeteilt. Der Strommix hatte „zwingend“ einen CO2 freien Anteil, der mit zunehmenden Erneuerbaren, kontinuierlich größer geworden wäre.
Das ist seit 2010 der EEG Neuordnung nicht mehr der Fall, weil die Erneuerbaren nicht mehr „zwingend“ zugeordnet werden, sondern separat an der Börse vermarktet werden müssen.
Mit anderen Worten, den CO2 freien Anteil im Strommix bestimmen jetzt diejenigen, die Geschäfte mit Strom machen.
Herr Grün wird nun versuchen mit seitenlangen Litaneien diese Tatsache zu vernebeln, und den gesamten Thread so zu verunstalten, dass keiner mehr reinschaut.
Das ist nun leider mal die Absicht eines „Trolls“
Ich werde auf Herrn Grün nicht mehr eingehen.
Herr Diehl , da in meinem vorhergehenden Post alles dazu gesagt ist , und sie auch weiter die dort von mir aufgezeigten Fakten ignorieren, die zeigen das die Realität nicht mit dem überein stimmt was der Herr Diehl glaubt, ist es unnötig das zu wiederholen , da ich anders als sie nicht glaube, das falls noch jemand hier mitlesen sollte , der den Inhalt diese Post schon wieder vergessen , wenn er den unmittelbar folgenden Post von ihnen liest .
An Alle die hier eventuell noch dabei sind.
Wer hier „ignoriert“, ist eindeutig erkennbar der Klaus Grün.
Er ignoriert den Kernpunkt des Themas, nämlich die Tatsache, dass die CO2 freien Erneuerbaren seit 2010 nicht mehr zwingend im Strommix enthalten sind.
Alles andere was er dazu bringt, ist nebensächlich, und muss man ignorieren, um einem „Troll“ nicht auf den Leim zu gehen, wenn er versucht vom Wesentlichen abzulenken…
Herr Diehl hier liest doch schon lange keiner mehr mit , oder glauben sie im Ernst das tut sich jemand an 20 mal die gleich Argumente zu hören.
PS: und auch ihre „Trollsprüche“ ändern nichts daran, dass keine der im Bundestag vertretenen Parteien vor hat zu den alten Reglung im EEG vor 2010 zurückzugehen und sie mit ihre kruden Vorstellung, die von wenig Sachkenntnis zum Thema geprägt sind, dabei überhaupt keine Rolle spielen !
Echo einer Zukunft sagt.
Das Terminmarktvolumen 2001 war etwa 19.5TWh und das Sportmarktvolumen bei 23.3TWh.
2002 fusionierten LPX und EEX und das Gesamtvolumen des Terminmarkt- und Spotmarkthandels erreichte annähernd 150TWh.
Im ersten Quartal 2019 erreichte nur der Sportmarkt bereits 150TWh
@ Echo
Was können wir aus dem enormen Anstieg am Spotmarkt schließen ??? Das „Verramschen“ der Erneuerbaren am Spotmarkt wird in Zahlen deutlich. Die „Schnäppchenjäger“ nehmen, allerdings zu, wie man an den steigenden Preisen am Spotmarkt seit 2016 erkennen kann.
Siehe hier:
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Physikalisch kann es allerdings gar kein dezentral erzeugter EE Strom sein, der da am Spotmarkt gehandelt, und größten Teils als Überschuss, exportiert wird. Um das aber trotzdem möglich zu machen, haben die Berater unserer Politiker das so hinbekommen, dass die Erneuerbaren seit 2010 an der Börse nur noch theoretisch, sprich „Kaufmännisch“ gehandelt werden..
So nach dem Motto, alles an Strom Überschuss an den Spotmarkt, verantwortlich dafür sind die Erneuerbaren.
Das gehört auch zu der Dunkelkammer, wo unsere CO2 Emissionen entstehen.
Herr Diehl , das die Börsenpreise seit 2016 wieder steigen liegt nicht an ihrem Gerede von „Schnäppchenjägern“ sondern daran das seit 2016 der Kurs der CO2-Zertifikate deutlich gestiegen ist , und auch die Öl- und Gaspreise seither deutlich angestiegen sind . Wie die von ihnen verlinkten „Energy Charts“ zeigen lag der Börsenpreis im letzten Jahr mit 4,326 Cent pro KWh auch wieder höher als im Jahr 2009 mit 3,989 Cent , wo laut ihren Sprüchen die Welt noch in gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalbmal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009. Die „Dunkelkammer“ scheint also offensichtlich in ihrem Kopf zu sein.
Die Qualität des Stroms aus Erneuerbaren Energien Kraftwerken hat noch einen höheren, mittleren ErzeugungsGesamtpreis an der Spotmarktbörse, aufgrund
# der Investitionskosten früherer Anlagengenerationen
# der weniger hohen Deckungsgleichheit von Stromeinspeisung und -verbrauch
# des verbesserungsfähigen, europaweiten Stromverbundnetzes
# vergünstigter, fossiler Stromerzeugung als Vergleichspreis (ohne externe Kosten), denn Erneuerbare Energien Strom wird als Graustromäquivalent gehandelt
# inflexibler, statischer Stromtarifangebote
Auf den Strompreis hat Einfluß
# (fossile und nukleare) Brennmaterialkosten
# Abstand zum Strombezug/zeitliche Flexibilisierung
# Angebotsdifferenzen bis zu 0.4ct/kWh (2015) je nach Anbieterauswahl
# Ausmaß der Lastgangschwankungen
# Bonität und Image der Stromnachfragebranche (Zahlungsausfallrisiko)
# Einhaltung eines Toleranzbandes (80-120%) gewährt Preistreue
# Übereinstimmung von Lastgang und Bilanzkreisangebot
„Laut einer Studie der Verbraucherzentrale NRW sind im Zeitraum 2010 bis 2014 die Einkaufspreise für Strom im Durchschnitt um etwa ein Viertel gesunken. Tatsächlich hätten die Stromversorger in NRW die Preise für die Endkunden in der Grundversorgung in diesem Zeitraum um 23 Prozent erhöht und begründeten dies mit den Kosten der Energiewende wie Ökostromumlage und Netzentgelten.[60]“
…
„Laut dem Preisindex des Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) gingen die Strompreise für energieintensive Unternehmen seit 2011 zurück und sind 2013 auf dem Stand von 2005. Nach Angaben der KfW-Bankengruppe ist der Strompreis (inklusive aller Steuern und Abgaben) zwischen 2008 und 2012 im EU-weiten Durchschnitt um fünf Prozent gestiegen, während der Strompreis in Deutschland im gleichen Zeitraum für die Industrie um 4,8 Prozent gestiegen ist. Laut KfW habe die deutsche energieintensive Industrie von der Energiewende aufgrund sinkender Börsenstrompreise (Merit-Order-Effekt) profitiert „Ein Wettbewerbsnachteil im EU-Vergleich scheint deshalb nicht offensichtlich.“, so die KfW.“
@Echo der Zukunft : wir sind jetzt im Jahr 2019 was sollen olle Kamellen die mehr als 5 Jahre alt sind ? Und der Börsenpreis war letztes Jahr höher als 2009 , dem Jahr wo laut den Sprüchen von Herrn Diehl die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl im Jahr 2018 mehr als zweieinhalb man so viel Strom aus EE eingespeist wurde
Die Qualität des Stroms aus Erneuerbaren Energien Kraftwerken hat noch einen höheren, mittleren ErzeugungsGesamtpreis an der Spotmarktbörse, aufgrund
# der Investitionskosten früherer Anlagengenerationen
# der weniger hohen Deckungsgleichheit von Stromeinspeisung und -verbrauch
# des verbesserungsfähigen, europaweiten Stromverbundnetzes
# vergünstigter, fossiler Stromerzeugung als Vergleichspreis (ohne externe Kosten), denn Erneuerbare Energien Strom wird als Graustromäquivalent gehandelt
# inflexibler, statischer Stromtarifangebote
Auf den Strompreis hat Einfluß
# (fossile und nukleare) Brennmaterialkosten
# Kraftwerkskapazitäten als Kaltreserve oder „Must-run“-Kapazitäten wg. Fernwärme/Systemstabilität
# Anpassungen durch veränderte Gesetze
# Abstand zum Strombezug/zeitliche Flexibilisierung
# Angebotsdifferenzen bis zu 0.4ct/kWh (2015) je nach Anbieterauswahl
# Ausmaß der Lastgangschwankungen
# Bonität und Image der Stromnachfragebranche (Zahlungsausfallrisiko)
# Einhaltung eines Toleranzbandes (80-120%) gewährt Preistreue
# Übereinstimmung von Lastgang und Bilanzkreisangebot
„Laut einer Studie der Verbraucherzentrale NRW sind im Zeitraum 2010 bis 2014 die Einkaufspreise für Strom im Durchschnitt um etwa ein Viertel gesunken. Tatsächlich hätten die Stromversorger in NRW die Preise für die Endkunden in der Grundversorgung in diesem Zeitraum um 23 Prozent erhöht und begründeten dies mit den Kosten der Energiewende wie Ökostromumlage und Netzentgelten.[60]“
…
„Laut dem Preisindex des Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) gingen die Strompreise für energieintensive Unternehmen seit 2011 zurück und sind 2013 auf dem Stand von 2005. Nach Angaben der KfW-Bankengruppe ist der Strompreis (inklusive aller Steuern und Abgaben) zwischen 2008 und 2012 im EU-weiten Durchschnitt um fünf Prozent gestiegen, während der Strompreis in Deutschland im gleichen Zeitraum für die Industrie um 4,8 Prozent gestiegen ist. Laut KfW habe die deutsche energieintensive Industrie von der Energiewende aufgrund sinkender Börsenstrompreise (Merit-Order-Effekt) profitiert „Ein Wettbewerbsnachteil im EU-Vergleich scheint deshalb nicht offensichtlich.“, so die KfW.“
@Echo der Zukunft: Und seit 2016 sind die Börsenpreise bis 2018 um mehr als 50 % gestiegen trotz immer neuer Rekorde beim Einspeisen vom Strom aus EE, und sie lag 2018 der Börsenpreis im Jahresmittel mit 4,326 Cent pro KWh höher als 2009 mit 3,989 Cent, obwohl die Einspeisemengen aus EE im Jahr 2018 zweieinhalb mal so hoch lagen wie 2009 ( Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ). Wo ist jetzt ihr angeblicher „MOE“ geblieben ?
Und Deutschland hat „dank“ der EEG-Umlage, auf die auch noch 19% Mehrwertsteuer erhoben wird, mehr als 40 % höhere Strompreise für private Endverbraucher als im Schnitt der EU.
Die Einflüsse auf die Börsenstrompreise in deren absolutem, veränderlichen Preisniveau beinhaltet auch einen MOE (Merit Order Effekt) für Photovoltaikeinspeisung zur Mittagsspitze. Ein weiteres Beispiel sind negative Strompreise mit massiver Windkrafteinspeisung (evtl. kombiniert mit zusätzlicher Photovoltaikeinspeisung), welche man nach 6 aufeinanderfolgenden Stunden, zum Schutz der EEG-umlagepflichtigen Stromkunden, vergütungsfrei stellt und damit zum Abregeln der Netzeinspeisung bewegt. Der preisstabilisierende Nutzen der Erneuerbaren Energien Kraftwerke ist mittlerweile (bei heutigen Investitionskosten) außer Frage.
Die Frage und Verantwortung der Systemintegration wurde zwischen konventionellen Kraftwerksbetreibern und Ökostromanbietern teils opportun, außerhalb die eigene Zuständigkeit, weiterverwiesen. Das hat dem Infrastrukturumbau den Zeitvorsprung gekostet.
https://www.epexspot.com/de/Unternehmen/grundlagen_des_stromhandels/negative_preise
Und zum Preisverfall ab 2012 hier noch eine Publikation von Greenpeace mit einer Studie vom Öko-Institut https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/oeko-institut-20130701greenpeace_prognose_eeg-umlage.pdf in der folgendes zu finden ist: „So ist der Preis im Terminmarkt für Grundlast-(Base-) Lieferungen im Zeitraum Mai 2012 bis Mai 2013 von etwa 49 €/MWh auf 39 €/MWh gefallen, davon entfallen etwa 35 % auf den gesunkenen CO2-Preis sowie etwa 40% auf den Rückgang der Steinkohlepreise.“ Da bleibt nicht mehr viel übrig für „MOE“. Und auffällig ist auch dass der Börsenpreis wieder steigt seit der CO2-Preis ( Zertifikate) seit 2017 wieder steigt, trotz immer neuer Rekorde beim Einspeisen von EE.
Eine desöfteren genannte Spanne für den Merit-Order-Effekt der früheren Photovoltaikeinspeisung zur Mittagszeit und Windkrafteinspeisung zu Spitzenlastzeiten war 1-3Mrd€/a.
Der MOE reduziert sich mit zunehmendem Anteil Erneuerbarer Energien Kraftwerke immer weiter, denn die Teilbranchen der Erneuerbaren Energien ergänzen sich plangemäß entsprechend der tages- oder jahreszeitlichen Lastanforderungen.
Echo einer Zukunft sagt.
Der MOE reduziert sich mit zunehmendem Anteil Erneuerbarer Energien Kraftwerke immer weiter, denn die Teilbranchen der Erneuerbaren Energien ergänzen sich plangemäß entsprechend der tages- oder jahreszeitlichen Lastanforderungen.
@ Echo.
Vor allem aber wird der MOE durch zunehmende EE deshalb geringer, weil die teuren Kraftwerke wie Öl und Gas, ja schon als Preis bestimmende „Grenzkraftwerke“ verdrängt sind.
Was gegenwärtig den Preis bestimmt, ist Streinkohle und Braunkohle. Und zwischen denen ist die Preisspanne wesentlich geringer.
Damit diejenigen, die sich weniger damit beschäftigen, und hier hier mitlesen wissen um was es geht, siehe hier.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
@Echo einer Zukunft : zu ihre Aussage „Der MOE reduziert sich mit zunehmendem Anteil Erneuerbarer Energien Kraftwerke immer weiter“ Richtig deshalb steigen die Börsenpreise ja auch seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 wider und waren im letzten Jahr mit 4,326 Cent pro KWh auch wieder höher als im Jahr 2009 mit 3,989 Cent , wo laut den Sprüchen von Herrn Diehl de Welt noch in gewesen sein soll , obwohl 2018 rund zweieinhalbmal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009.
@Herr Diehl. der Wikipedia-Artikel zu „Merit-Oder“ ist doch völlig veraltetet und es wir dort nicht eine Studie genannt in der die Entwicklung seit 2016 untersucht wird . Am ende des Abschnits“Merit-Order-Effekt“ wir als „Aktuell “ Stand 2015 genannt.
Und dem Abschnitt Kritik kann man auch entnehmen , das die Studien zur Merit-Order keineswegs unumstritten sind , weil keine dieser Studien Zugriff auf die Auktionsdaten der EEX hat und die Zugrunde gelegten Simulationen von Annahmen ausgehen die wenig realistisch sind. Und auch der Diskussion-Seite zu dem Artikel kann man im letzten Abschnitt „Inkonsistente und sich widersprechende Aussagen im Kapitel „Merit-Order-Effekt entnehmen “ , das der Artikel grundlegend überarbeitet werden müsste
Echo einer Zukunft sagt:
Laut einer Studie der Verbraucherzentrale NRW sind im Zeitraum 2010 bis 2014 die Einkaufspreise für Strom im Durchschnitt um etwa ein Viertel gesunken. Tatsächlich hätten die Stromversorger in NRW die Preise für die Endkunden in der Grundversorgung in diesem Zeitraum um 23 Prozent erhöht und begründeten dies mit den Kosten der Energiewende wie Ökostromumlage und Netzentgelten.[60]“
@ Echo
Nicht nur bis 2014.
Von 2011 bis 2016 haben sich die Strom Einkaufspreise von 5,1 auf 2,8 Cent fast halbiert.
Siehe hier:
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Wenn die Versorger die Preise in diesem Zeitraum um 23% erhöht haben, muss da ja wohl etwas Geld versandet sein.
Herr Diehl bis jetzt haben sie doch immer behauptet im Jahr 2009 wäre die Welt noch in Ordnung gewesen und jetzt soll es plötzlich das Jahr 2011 sein, also das 2. Jahr nach den Änderungen im EGG 🙂 Oder liegt daran das der Börsenpreis im Jahr 2009 nur bei 3,989 Cent lag und dann im Jahr 2010 , anders als sie hier immer in den Raum stellen auf 4,.555 anstieg und im Jahr 2011 weiter stieg? Nach 2016 ist der Börsenpreis auch wieder gefallen und lag 2018 im Jahresmittel mit 4,326 Cent pro KWh höher als 2009 obwohl die Einspeisemengen aus EE im Jahr 2018 zweieinhalb mal so hoch lagen wie 2009 ( Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ).
Zu ihrer Bemerkung „Wenn die Versorger die Preise in diesem Zeitraum um 23% erhöht haben, muss da ja wohl etwas Geld versandet sein“ da die EEG-Umlage im gleichen Zeitraum von 3,530 Cent auf 6,354 Cent stieg ( Quelle https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) ist die Frage leicht zu beantworten, das Geld floss in die Einspeisevergütungen der Betreiber von EE-Anlagen ,die im Jahr 2016 im Schnitt noch 15 Cent erhielten ( Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz#EEG-Umlage_(Differenzkosten) )
„Wenn die Versorger die Preise in diesem Zeitraum um 23% erhöht haben, muss da ja wohl etwas Geld “
in die Prioritäten dieser Energieversorger investiert worden sein.
Welche Prioritäten diese Energieversorger dabei gesetzt haben, wäre eine, sicherlich interessante, Analyse heutiger Unternehmenskultur in Mitteleuropa?
Zwischen 2011 und 2014/2016 hat die EEG-Umlage 2.8ct/kWh zugelegt und die Einkaufspreise für die „tagesaktuelle“ Ausgleichstrommenge am Spotmarkt (nicht Terminmarkt) sind somit um 2.3ct/kWh niedriger. Die Netznutzungsentgelte sind 2011/2014 um 0.7ct/kWh und 2011/2016 um 1.3ct/kWh angestiegen.
Während die Erdgasrohstoffpreise 2011 und 2014 relativ hohes Preisniveau erreichten, war dieser 2016 auf einem 10jahres Tiefstpunkt. Preisniveau von Erdgas und Spotmarktbörsenpreise stimmen überein, nicht exakt, jedoch widersprechen sich die Werte der Angebotsextrema nicht in ihrer Tendenz. Auch die Rohölwerte hatten 2008 eine hohe Preisspitze erreicht. Auf dem Preisplateau hoher Rohölpreise, steigender Diesel und Benzineinkaufspreise, veränderlicher (auch zeitweise hoher) Erdgaspreise, relativ hohen Steinkohlepreisen (auf heutigem Niveau), jedoch fast gedritteltem Uranpreis (im Vergleich zu ca. 2007, also 5Jahre zuvor; Fukushima 03/2011) fand der Photovoltaikboom in Deutschland 2009/2010-2012/2013 statt.
Herr Diehl zum Preisverfall ab 2012 hier noch eine Publikation von Greenpeace mit einer Studie vom Öko-Institut https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/oeko-institut-20130701greenpeace_prognose_eeg-umlage.pdf in der folgendes zu finden ist: „So ist der Preis im Terminmarkt für Grundlast-(Base-) Lieferungen im Zeitraum Mai 2012 bis Mai 2013 von etwa 49 €/MWh auf 39 €/MWh gefallen, davon entfallen etwa 35 % auf den gesunkenen CO2-Preis sowie etwa 40% auf den Rückgang der Steinkohlepreise.“ Da bleibt nicht mehr viel übrig für „MOE“. Und auffällig ist auch dass der Börsenpreis wieder steigt seit der CO2-Preis ( Zertifikate) seit 2017 wieder steigt, trotz immer neuer Rekorde beim Einspeisen von EE.
Echo einer Zukunft sagt:
Wenn die Versorger die Preise in diesem Zeitraum um 23% erhöht haben, muss da ja wohl etwas Geld “ in die Prioritäten dieser Energieversorger investiert worden sein.
Welche Prioritäten diese Energieversorger dabei gesetzt haben, wäre eine, sicherlich interessante, Analyse heutiger Unternehmenskultur in Mitteleuropa?
@ Echo
Im folgenden Video hat der der Ex Chef vom Fraunhofer Institut analysiert, und deutlich gemacht, in welche Prioritäten da investiert wurde.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
So ab Minute 3.10 sagt er, das stecken diese Leute in die Taschen, die den Strom bereit stellen.
@Herr Diehl, sie sollten auch die Kommentare unter dem von Ihnen verlinkten Video lesen. Einem der Kommentare dort können sie folgendes entnehmen „Die Äpfel-Birnen-Vergleiche in der Grafik in diesem Video machen wenig Sinn ,da zu keiner Zeit im EGG die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher umzulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten von nicht gefördertem Strom. Und hierbei verschweigt Herr Weber auch das die Kosten für die mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE von 2009 bis 2014 rund 5 mal so stark anstiegen war wie die Änderungen beim Börsenpreis im genannten Zeitraum ( Quellen BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEG/DatenFakten/daten-und-fakten.html und „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und dieser starke Anstieg der mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE deshalb für mehr als 80 % der höheren Differenzkosten pro KWh im Jahr 2014 verantwortlich war, und das erklärt auch warum die Umlage prozentual soviel stärker stieg als die Summe der Vergütungen für EE. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , ist die EEG-Umlage seither auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.“
Dem ist nichts weiter hinzu zu fügen.
Eine Motivation für den Photovoltaikausbau dieser Jahre war der Vorsorgeansatz durch die Werbung für Photovoltaikanlagen als zusätzliche Rentenabsicherung, entweder durch Vergütungserträge oder geminderte Kosten für Strombezug. Zusätzlich war man sich in diesen Jahren noch der höheren Kapitalzinsen erinnerlich.
http://konto-report.de/zinsen/#zinsentwicklung
Im Zeitraum zwischen 2011 und 2014 stagniert die Anzahl der abgeschlossenen Riester-Renten-Verträge größtenteils.
„In einem Leserbrief an den Bonner General-Anzeiger kritisiert der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm, das Paradoxon der Riester-Rente sei, dass sie keine Antwort auf die Alterssicherheit derjenigen habe, die sich keine Riester-Rente leisten könnten. Es bestehe die Gefahr, dass Geringverdiener „diese später auf die Grundrente“ angerechnet bekämen, wodurch letztlich „diese Riester-Rentner für den Staatshaushalt gespart“ hätten. Die 13 Milliarden Euro Förderung, mit der der Bund die Private Altersvorsorge fördere, komme bei Licht betrachtet „Allianz & Co.“ zugute. In einem Vergleich mit der konventionellen Rentenversicherung führt er aus, dass weltweit betrachtet die kapitalgedeckte Rentenversicherung insgesamt großen Problemen ausgesetzt sei.“
„Seit dem Jahr 2011 liegen die Stromgestehungskosten in Deutschland unterhalb des Haushaltsstrompreises, womit die Netzparität erreicht ist.“
Zwischen 2009 und 2012 wurden die Installationskosten für Photovoltaikanlagen, dann mit chinesischen Modulen, um bis zu 2/3 der Kosten vermindert.
Damit gelangen wir langsam thematisch wieder zur langfristigen Verantwortung, welche hinsichtlich der zusätzlichen CO2-Vermeidung und Verminderung jahrelang/jahrzehntelang auch blockiert wurde. Für die Rahmenbedingungen war der Photovoltaik-Boom nicht verantwortlich und die Auswirkungen wurden selten in den Mainstreammedien analytisch-prognostisch erläutert.
Echo einer Zukunft sagt:
Wenn die Versorger die Preise in diesem Zeitraum um 23% erhöht haben, muss da ja wohl etwas Geld “
in die Prioritäten dieser Energieversorger investiert worden sein.
Welche Prioritäten diese Energieversorger dabei gesetzt haben, wäre eine, sicherlich interessante, Analyse heutiger Unternehmenskultur in Mitteleuropa?
@ Echo
Im folgenden Video macht der Ex Chef vom Fraunhofer Institut deutlich, in welche Prioritäten da investiert wurde.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
So ab Minute 3.10 sagt er, das stecken diese Leute in die Taschen, die den Strom bereit stellen.
Die Verbraucherzentrale NRW berechnete für NRW-Grundversorger Jahresdurchschnittswerte für Vertrieb plus Marge (bei 3600kWh/a):
________2011 _ 2012 _ 2013 _ 2014
ct/kWh_ 3,82 _ 2,85 _ 3,57 _ 4,37
% ____ 100% 87,1% 108,9% 133,2%
„. Die Preisgestaltung in der Grundversorgung ist dabei mit besonders kritischen Maßstäben zu betrachten, weil diesem Modell eine soziale Idee zugrunde liegt.“
„Die Kritik an der Nichtweitergabe gesunkener Bezugskosten an die Verbraucher wurde durch
Informationen im Monitoringbericht der Bundesnetzagentur bestärkt. Dieser Bericht besagte,
dass die Weitergabe gesunkener Großhandelspreise an die Endkunden im
Haushaltskundenbereich im Wesentlichen nur von den Lieferanten durchgeführt wird, „[…] die
außerhalb der Grundversorgungsnetzgebiete aktiv sind.““
Seite 18, https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/migration_files/media230751A.pdf
„Die Vertragsstruktur bei den Haushaltskunden zeigt, dass eine relative Mehrheit von 43,2 Prozent über einen Sondervertrag bei dem lokalen Grundversorger verfügt. 36,7 Prozent der Haushaltskunden befinden sich in der klassischen Grundversorgung. Ein Fünftel aller Kunden wird von einem anderen Unternehmen als dem Grundversorger beliefert.“
„Auf Grundlage der Datenerhebung konnte im Bereich der Industrie- und Gewerbekunden ein Rückgang des Preisbestandteils „Energiebeschaffung und Vertrieb“, sowie eine Weitergabe der gesunkenen Großhandelspreise an die Endkunden festgestellt werden. Bei den Haushaltskunden wurde ein Rückgang des Preisbestandteils „Energiebeschaffung und Vertrieb“ nur in der Tarifkategorie des Lieferantenwechsels ermittelt. Kosteneinsparungen lassen sich für Verbraucher durch einen Vertragswechsel und in noch stärkerem Maße durch einen Lieferantenwechsel erzielen. Auch durch Lieferanten gewährte Sonderbonifikationen ergibt sich ein weiterer Wechselanreiz für den Endkunden.“
An Industrie- und Gewerbekunden werden die gesunkenen Großhandelspreise weitergereicht, während die Haushaltstromkunden (je nach Stromlieferant), 1. Detailkenntnisse erlangen und 2. zur Wahrung der Vorteile oder des Status quo aktiv werden müssen?
Bundesnetzagentur: Monitoringbericht 2013, S. 143, Bonn 2013
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2013/131217_Monitoringbericht2013.pdf?__blob=publicationFile&v=9
…
Im Vergleich zur Diskrepanz zwischen Vereinnahmung von Netzentgelten der Jahre vor und um 2006 und den Ausgaben für Hochspannungsübertragungs-, Mittelspannungs- und Niederspannungsverteilnetz, Innovationsforschung im Stromnetzbereich und vorausschauender Netzplanung sind die vorherig angeführten maximalen Steigerungen um den Faktor 5-7 niedriger?
Vor dem Jahresbericht der Netzagentur aus dem Jahr 2005 wird es aufwendiger, die Verwendung der vereinnahmten Netzentgelte zu analysieren. Die Nachwirkungen jedoch sind bis heute erkennbar.
@Echo einer Zukunft : wenn nur ein Fünftel aller Kunden von der Möglichkeit gebrauch macht , den Strom von einem anderen Versorger zu beziehen , als dem Grundversorger der das lokale Netz betreibt , ist es deren eigene Verantwortung, wenn sie bei dem bleiben wenn der günstigere Beschaffungskosten nicht an seine Kunden weiter gibt.
Klaus Grün sagt.
@Echo einer Zukunft : wenn nur ein Fünftel aller Kunden von der Möglichkeit gebrauch macht , den Strom von einem anderen Versorger zu beziehen , als dem Grundversorger der das lokale Netz betreibt , ist es deren eigene Verantwortung, wenn sie bei dem bleiben wenn der günstigere Beschaffungskosten nicht an seine Kunden weiter gibt.
@ Klaus Grün.
Wenn die EEG Umlage aber seit 2010 jährlich Merit Order bereinigt worden wäre, hätten automatisch alle was davon, die Umlage hätte eine 3 vorm Komma, und Sie könnten keine Stimmung machen mit unseren hohen Stromkosten. Kosten/Nutzen nenne ich das.
@Herr Diehl,
zu ihrer letzten Behauptung das sie mit Zahlen auf Kriegsfuß stehen haben sie hier hinlänglich beweisen. Und das sie weder mit den rechtlichen Reglungen vor 2010 zur Ermittlung der Umlage vertraut sind, noch mit den seit 2010 geltenden rechtlich Reglungen vertraut sind , haben sie gestern doch am Ende der Diskussion zum Artikel „Überschuss auf dem EEG-Konto kratzt an -Milliarden-Euro-Marke“ https://www.pv-magazine.de/2019/04/10/ueberschuss-auf-dem-eeg-konto-kratzt-an-6-milliarden-euro-marke/?unapproved=97325&moderation-,hash=056bf8b0d9bb72b49c9595f155be9ae2#comment-97320 sehr eindrucksvoll gezeigt, wo sie zunächst bestritten, das auch nach den rechtlichen Reglungen zur Ermittlung im EEG vor 2010 niedrigere Beschaffungskosten der Lieferanten der Endkunden zu einer höheren EEG-Umlage geführt hätte, und als ich sie dann mit Quellenangabe aufforderte sich darüber zu informieren wie die Reglungen im EEG2000 waren , kann dann von ihnen Äußerungen wie „kommen sie mir doch jetzt nicht mit § 11 des EEG2000 “ wenn ich doch im Besitz der „Wahrheit“ bin .
Das Verhalten der Stromverbraucher in den Grundversorgungstarifen spiegelt die (oligopolistische) Angebotsituation vor der EEG-Gesetzesnovelle 2010, also vor europäisch-orientiertem Strombörsenhandel mit Angebot-/Nachfrageausgleich (und vergüteter Förderung einiger umsatzschwächerer, aufbauorientierter Einspeiserbranchen, welche durch die besondere umweltfreundliche und soziale Qualität des eingebrachten Stromangebotes auch sehr gut, in einer zivilisierten sozialen Marktwirtschaft, zu rechtfertigen ist).
Wenn einer von ihnen die stromvermarktenden Großkonzerne darin unterstützen will deren vermachtete Marktstrukturen zu egozentrierten Konzernvorteilen umzumünzen, dann liest sich das in etwa so:
„Fakt ist, die Erneuerbaren wurden vor 2010 den Versorgern zugeteilt , und der CO2 freie Anteil am Strommix war zwingend.“
Damit würde man den einflußreichsten Stromversorgern unisono eine höhere (CO2-verminderte) Stromqualität aufnötigen wollen, welche langfristig für diese den höheren, zukünftigen Konzernvorteil/Marktwert darstellt, verglichen mit der kurzfristigen Aufgabe für Reservekapazität (wobei diese EVU’s sich kaum mit Übertragungstromnetzoptimierung belasten müssten), Regelleistung oder mittelfristig engagierterem, zukunftsorientiertem Leistungsaufbau mit Bürgerbeteiligung (teils RWE) ohne damit marktbeherrschende Strukturen zu etablieren.
Dieser feine Kreis der Anbieter wird evaluieren (Beispiele aus der Vergangenheit sind keine Seltenheit dazu), wo Meinungswiderstände dieser feindlichen Übernahme des (in größeren Anteilen gezeigten, teils unfreiwilligen) Bürgerengagements entgegenstehen und damit das undemokratische Gesicht dieser Machtstrukturen zeigen.
Zum Wesentlichen (auch bei CO2-Einsparung): Die Stromversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge und damit eine grundlegende Aufgabe der staatlichen Verpflichtungen gegenüber der Gesamtgesellschaft. Der Ansatz die schächeren Teilnehmer in der gesellschaftlichen Teilhabe zu stigmatisieren (“ ist es deren eigene Verantwortung, wenn sie bei dem bleiben wenn der günstigere Beschaffungskosten nicht an seine Kunden weiter gibt.“) zeigt dabei nur (teils elitäres) Unverständnis gegenüber einer modernen Entwicklungsgesellschaft.
Europa weiß sich gegenüber einzelstaatlich-regulierten Großkonzernen (mit deren jedoch teils länderübergreifenden Strategieplanungen) zu wehren und hat mit dem „Drittes Energiepaket der EU“ https://de.wikipedia.org/wiki/Drittes_Energiepaket_der_EU ausuferndem Opportunismus Grenzen gesetzt.
Zitate von Eon oder RWE aus dieser Zeit sind dazu solitäre Beispiele für oligopolistische Machtstrukturen, verglichen mit vorbildlichen, (auch) staatlichen Stromkonzernen anderer, europäischer Staaten.
Die vormalig erreichte Transparenzweite (Vorgaben der europäischen Union) in Deutschland wieder einzudämmen (wo gesetzliche Unklarheiten dazu Spielraum bieten) wird auch am Beispiel der Veröffentlichungseinsicht der Netzbetreiber deutlicher.
„# zur Erlösobergrenze
# zu den Effizienzwerten
# über die ermittelten Kennzahlen zur Versorgungsqualität“
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Netzentgelte/Transparenz/Transparenz.html
Das sollte man im Kontext mit geplanter Kohlestilllegung (CO2-Emissionsreduktion), mit den Erfordernissen des Kapazitätsausgleichs dafür, zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele und demokratischer Gesellschaftskonsolidierung einbedenken, klären und erläutern können.
Für die fossilen Strukturen sind nicht die jungen Menschen verantwortlich.
Stromkraftwerker sind keine Philosophen? Dann fehlt dort etwas Weitblick.
Herr Diehl, sie sollten auch die Kommentare unter dem von Ihnen verlinkten Video lesen. Einem der Kommentare dort können sie folgendes entnehmen „Die Äpfel-Birnen-Vergleiche in der Grafik in diesem Video machen wenig Sinn ,da zu keiner Zeit im EGG die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher umzulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten von nicht gefördertem Strom. Und hierbei verschweigt Herr Weber auch das die Kosten für die mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE von 2009 bis 2014 rund 5 mal so stark anstiegen war wie die Änderungen beim Börsenpreis im genannten Zeitraum ( Quellen BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEG/DatenFakten/daten-und-fakten.html und „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und dieser starke Anstieg der mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE deshalb für mehr als 80 % der höheren Differenzkosten pro KWh im Jahr 2014 verantwortlich war, und das erklärt auch warum die Umlage prozentual soviel stärker stieg als die Summe der Vergütungen für EE. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , ist die EEG-Umlage seither auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.“
Dem ist nichts weiter hinzu zu fügen.
Hallo Echo einer Zukunft.
Danke für die verlinkte Untersuchung.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/migration_files/media230751A.pdf
.Zitat Und nicht zuletzt entpuppte sich die seit 2010 praktizierte Veräußerung großer Teile des EEG-Stroms an der Börse als doppelte Preisfalle für Verbraucher: Sinkende Preise an der Strombörse führten letztendlich zu einem höheren (EEG-)Umlagebetrag, den zumindest die Grundversorger in der öffentlichen Stromversorgung zügig an die Verbraucher weitergaben. Letzteres belegte zum Beispiel die Strompreisuntersuchung 2013 der Verbraucherzentrale NRW1 . Diese zeigte: Nahezu jeder zweite Grundversorger wälzte um den Jahreswechsel 2012/2013 seine Zusatzkosten durch diverse gestiegene Umlagen und höhere Netzentgelte komplett auf die Verbraucher ab oder erhöhte den Preis sogar noch stärker, als allein durch die Weitergabe dieser Zusatzkosten erklärbar gewesen wäre. Sinkende Strombezugskosten hingegen wurden in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht an die Kunden weitergereicht und im Rahmen der Kundenkommunikation oftmals nicht thematisiert oder sogar in Abrede gestellt. Zitat Ende.
In der Grundversorgung, das ist die allein erziehende Mutter und der Hartz IV Empfänger, die nach Aussagen der Freunde von Herrn Grün, dem Zahnarzt am Tegernsee die PV Anlage finanzieren müssen.
Der Prof. wird in seinem Video da schon etwas genauer wenn er sagt, das stecken sich diejenigen in die Tasche, die den Strom bereit stellen, sprich die gesunkenen Beschaffungskosten nicht weiter geben, wie in der Untersuchung deutlich wird..
Herr Diehl , anders als sie in den Raum stellen sind die Börsenpreise nach in Krafttreten der Änderung im EEG 2010 Anfang 2010 nicht gefallen sondern gestiegen von 3,989 Cent pro KWh im Jahr 2009 auf 4,263 Cent Im Jahr 2010 und weitet auf 5,158 Cent im Jahr ( Quelle „Energy Charts“ von Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ). Im von der Verbraucherzentrale NRW angesprochen Jahr 2012 fiel sie dann leicht auf 4,263 Cent , während die EEG-Umlage von 3,592 Cent im Jahr 2012 auf 5,227 im Jahr 2013 stieg.Die Umlage stieg also beim Jahreswechsel 2012/2013 fast doppelt so stark wie der Börsenpreis gefallen war. Netzentgelte und EEG-Umlage sind im übrigen staatlich regulierte Abgaben auf die Versorger von Endkunden keinen Einfluss haben
@Herr Diehl : Zu ihrer Aussage „Der Prof. wird in seinem Video da schon etwas genauer wenn er sagt, das stecken sich diejenigen in die Tasche, die den Strom bereit stellen, sprich die gesunkenen Beschaffungskosten nicht weiter geben, wie in der Untersuchung deutlich wird“.
Der Herr Weber, der von 2011 bis zur Insolvenz im Aufsichtsrat des Solarzellenhersteller Q-Cells war, hat in seiner unseriösen Grafik die Beschaffungskosten der Stromversoger gar nicht aufgezeigt, sondern nur die Entwicklung der Summe der an die Betreiber von über das EEG geförderten Anlagen der Entwicklung der EEG-Umlage gegenüber gestellt. Er hat also seine Aussagen mit keinerlei überprüfbaren Fakten belegt, eines seriösen Forschers ist seine unbelegte Aussage vor diesem Hintergrund unwürdig . Und diese Sprüche von Herr Weber ändern auch nichts an der Tatsache das die Kosten für die mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE von 2009 bis 2014 rund 5 mal so stark anstiegen war wie die Änderungen beim Börsenpreis im genannten Zeitraum ( Quellen BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEG/DatenFakten/daten-und-fakten.html und „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und dieser starke Anstieg der mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE deshalb für mehr als 80 % der höheren Differenzkosten pro KWh im Jahr 2014 verantwortlich war, und das erklärt auch warum die Umlage prozentual soviel stärker stieg als die Summe der Vergütungen für EE.“
Und an diesen Tatsachen ändern alle ihre Ablenkungsmanöver eben sowenig, wie daran das selbst die Vertreter der Verbände der Wind- und Solarbranche schon lange nicht über diese unseriösen 5 Jahre alten Trickseren von Herrn Weber reden, mit denen er vergeblich versuchte die Öffentlichkeit hinters Licht zu führen. Auch diese Aktionen von Herr Weber konnten nicht verhindern , das die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag . Und seither ist die EEG-Umlage auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben. Und an diese Tatsachen ändern alle Ihre Sprüche und Ablenkungsmanöver hier nichts!
PS: Herr Diehl, wie erklären sie sich eigentlich das in den 3 Jahren nach in Krafttreten der Änderungen im EEG 2010 der Zubau von PV Rekordwerte erreichte, und in den Jahre 2010 bis 2012 fast die Hälfte aller PV-Anlagen ans Netzt gingen die aktuell in Betreib sind ?
Cool bleiben Herr Grün, meinen Unfug liest doch ohne hin keiner in Berlin.
Herr Diehl ,
da haben sie ausnahmsweise einmal recht diesen Unfug liest auch keiner in Berlin 🙂
Schaut mal, hier hat der Herr Grün am 11. April um 14.22 Uhr das „Paradoxon“ bestätigt und hat es offensichtlich gar nicht gemerkt.
https://www.pv-magazine.de/2019/04/10/ueberschuss-auf-dem-eeg-konto-kratzt-an-6-milliarden-euro-marke/#comments
Zitat Grün:
Für einen Endlieferanten der Endverbraucher beliefert der sein Strom vollständig über die Börse bezieht würde ein um 20 % niedriger Börsenpreis seine Beschaffungskosten um 20 % senken und damit die Differenz zu den Einspeisevergütungen erhöhen und diese Differenz ist auf die Endverbraucher umzulegen. Zitat Ende.
Im Klartext, nur weil die Versorger sich Strom billiger beschaffen können, müssen die Verbraucher höhere EEG Umlage bezahlen.
Wie sagt der Prof. im Video, das stecken sich diejenigen in die Taschen, die den Strom bereit stellen.
Nun versucht er wieder mit den altbekannten Litaneien davon abzulenken.
Ich sag,s ja die ganze Zeit schon, wenn man Nebelkerzen zündet besteht die Gefahr, dass man von den eigenen Nebelschscwaden eingeholt wird, und merkt es gar nicht.
Das soll,s aber jetzt gewesen sein, wir kommen vom Thema Co2 Emissionen ab.
@Herr Diehl : dann hier noch einmal meine Antwort auf ihr „Zitat“ dazu aus in meinem Post vom 12. April 2019 um 12:12 Uhr
„Und zu ihrem letzten Post : sie scheinen mit ihrem verkürzten Zitat zu glauben , das Leute die hier mitlesen noch dümmer sind als Sie , weil ihr sogenanntes Paradoxon ,das niedrigere Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom zu einer höheren Umlage führen ergab sich schon aus den rechtlichen Reglungen im EEG 2000 und darauf hatten ich auch in dem POST aus dem ihr verkürztes Zitat stammt hin gewiesen.
Herr Scherer , sie versuchen durch ein verkürztes Zitat die Wahrheit zuverdrehen!
Hier das korrekte vollständige Aussage aus dem Post aus dem sie Zitieren
„Herr Diehl , das ist Unsinn für die Ermittlung der Umlage gibt und gab es immer rechtliche Reglungen auch wenn sie nicht damit vertraut sind.
Aber ihre Frage zeigt das sie noch offensichtlich noch nie verstanden haben das seit es die EEG-Umlage gibt die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen für EE und den Beschaffungskosten für nicht gefördertem Strom auszugleichen waren. Das sagt selbst ihr Freund Weber am Anfang des ominösen 5 Jahre alten Videos dass sie hier ständig verlinken.
Für einen Endlieferanten der Endverbraucher beliefert der sein Strom vollständig über die Börse bezieht würde ein um 20 % niedriger Börsenpreis seine Beschaffungskosten um 20 % senken und damit die Differenz zu den Einspeisevergütungen erhöhen und diese Differenz ist auf die Endverbraucher umzulegen“
Auch wenn sie immer noch nicht in der Lage sind sich darüber zu informieren das auch § 11 aus dem EEG 2000 die Differenz zwischen den Beschaffungskosten für nicht übers EEG gefördertem Storm und den Einspeisevergütungen für EE-Strom über EEG-Umlage auszugleichen, gibt es ihr „Paradoxon“ das niedrigerere Beschaffungskosten für nicht übers EEG geförderten Stroms zu einer höheren Umlage führt nicht erst seit 2010 gilt, sondern schon seit es das EEG gibt. Und daran ändert weder ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 zu informieren noch ihre Wortklaubereien und das Kasperltheater das sie hier aufführen etwas !!!
„Aber ihre Frage zeigt das sie noch offensichtlich noch nie verstanden haben das seit es die EEG-Umlage gibt die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen für EE und den Beschaffungskosten für nicht gefördertem Strom auszugleichen waren.“
Es bleibt dabei auch die Frage bestehen, welchen Anteil eine jeweilig (divers leistungsfähige) Endverbrauchergruppe dabei (langfristig? gesellschaftsverträglich) zu leisten hat.
Auch beim Thema gesteigerter CO2-Einsparung per Gesetz für einen ? Anteil der Wahlbevölkerung/Einwohner eines Staates in Europa/der europäischen Union/in globaler Verantwortung bis 2050 oder darüber hinausgedacht.
Die Bestandserfassung der Konzerne und derer Unterstützer ist im Focus oder der deutsche Warenkorb für ALG2-Versorgung. (https://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherpreisindex_f%C3%BCr_Deutschland)
…
„Das ALG II wird nur auf Antrag und erst ab Antragstellung gewährt.“
… statistisches …
„Die Sanktionshäufigkeit ist regional unterschiedlich; sie ist in Berlin am höchsten.“
@Echo einer Zukunft :
welchen Bezug sollen ihre Ausführungen zum ALG II zu der zitierten Aussage am Anfang „Aber ihre Frage zeigt das sie noch offensichtlich noch nie verstanden haben das seit es die EEG-Umlage gibt die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen für EE und den Beschaffungskosten für nicht gefördertem Strom auszugleichen waren.“ haben ??????
Herr Diehl und noch eine Ergänzung laut den Zahlen die Wikipedia nennt lagen im Jahr 2014 aus dem dass Video von Herrn Weber stammt , die mittlere Vergütungszahlungen an Betreiber für PV-Anlagen bei 31,0 Cent pro KWh während er für Betreiber für Onshore-Windanlagen -Anlagen bei nur 7,2 Cent lag . ( Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz#Einspeisemengen_und_Vergütungszahlungen )
Der Börsenpreis lag im Jahr 2009 , wo laut ihren Aussagen, ja die Welt noch in Ordnung war bei 3,989 Cent ( „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und bei 3,258 Cent im Jahr 2014. Diese Zahlen zeigen sehr deutlich in wessen Taschen das Geld für die höhere Umlage von dem Herr Weber spricht in Wahrheit gelandet ist.
Herr Diehl , sie versuchen durch ein verkürztes Zitat die Wahrheit zu verdrehen!
Hier die korrekte vollständige Aussage aus dem Post aus dem vom 11. April 2019 um 14:22 Uhr aus dem sie zitieren „Herr Diehl , das ist Unsinn für die Ermittlung der Umlage gibt und gab es immer rechtliche Reglungen auch wenn sie nicht damit vertraut sind.
Aber ihre Frage zeigt das sie noch offensichtlich noch nie verstanden haben das seit es die EEG-Umlage gibt die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen für EE und den Beschaffungskosten für nicht gefördertem Strom auszugleichen waren. Das sagt selbst ihr Freund Weber am Anfang des ominösen 5 Jahre alten Videos dass sie hier ständig verlinken.
Für einen Endlieferanten der Endverbraucher beliefert der sein Strom vollständig über die Börse bezieht würde ein um 20 % niedriger Börsenpreis seine Beschaffungskosten um 20 % senken und damit die Differenz zu den Einspeisevergütungen erhöhen und diese Differenz ist auf die Endverbraucher umzulegen“
Auch wenn sie immer noch nicht in der Lage sind sich darüber zu informieren das auch § 11 aus dem EEG 2000 die Differenz zwischen den Beschaffungskosten für nicht übers EEG gefördertem Storm und den Einspeisevergütungen für EE-Strom über EEG-Umlage auszugleichen, gibt es ihr „Paradoxon“ das niedrigere Beschaffungskosten für nicht übers EEG geförderten Stroms zu einer höheren Umlage führt nicht erst seit 2010 gilt, sondern schon seit es das EEG gibt. Und daran ändert weder ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 zu informieren noch ihre Wortklaubereien und das Kasperltheater das sie hier aufführen etwas !!!
Echo einer Zukunft sagt:
Wenn einer von ihnen die stromvermarktenden Großkonzerne darin unterstützen will deren vermachtete Marktstrukturen zu egozentrierten Konzernvorteilen umzumünzen, dann liest sich das in etwa so:
„Fakt ist, die Erneuerbaren wurden vor 2010 den Versorgern zugeteilt , und der CO2 freie Anteil am Strommix war zwingend.“
@Echo
Genau so war es vor 2010. Mit zunehmenden Erneuerbaren wurde der CO2 freie Anteil im Strommix „zwingend“ kontinuierlich immer mehr. Die Nachfrage nach Kohlestrom, hätte sich entsprechend verringert. Ganz im Sinne der Energiewende. Das abschalten von Kohlekraftwerken, hätte sich selbst geregelt. Da zu kommt, dass jeder Verbraucher auch gewusst hatte dass „Grün“ drinnen war. Heute macht jeder Werbung mit Grünstrom Anteilen, und keiner kann überprüfen ob das stimmt.
Wo mit wir wieder bei meinem ersten Beitrag wären, wo ich wie folgt geschrieben habe.
Der Ausgangspunkt allen Übels ist die EEG Neuordnung 2010, wo die Erneuerbaren separat zum Vermarkten, genauer gesagt zum „Verramschen“ an den Spotmarkt der Börse verpflichtet wurden.
Um ein letztes mal auf Herrn Grün hier einzugehen, und zum Verständnis für alle diejenigen, die hier noch dabei sind.
Herr Grün vernebelt den Unterschied zwischen „Nummerischer“ Differenz und Differenz“Kosten“
Seit 2010 besteht die EEG Umlage aus der „Nummerischen“ Differrenz zwischen Börsenpreisen und EE Vergütungen, da hat er ja Recht. Aber genau das ist doch das „Paradoxon“ das deutlich wird wenn es um Geld geht. Nämlich dann, wenn die Beschaffungskosten für die Versorger monetär sinken, die „Nummerische“ Differenz zu den Vergütungen größer wird, und die Verbraucher deshalb höhere Umlage bezahlen müssen.
Bei Differnz“Kosten“ müsste doch die Umlage für die 30% EE Strom geringer werden, wenn die Beschaffungskosten für die restlichen 70% sinken.
Oder wenn auf dem EEG Konto nur deshalb mehr Geld, in Folge steigender Umlage eingeht, weil bei sinkenden Börsenpreisen die „Nummerische“ Differenz zu den Vergütungen größer wird.
Differenz“Kosten“ und „Nummerische“ Differenz, das ist wenn es um Geld geht ein himmelweiter Unterschied, den der Herr Grün hier verschleiern will.
Herr Diehl auch ihre obigen Wortklaubereien ändern nichts daran das das auch nach § 11 aus dem EEG 2000 die Differenz zwischen den Beschaffungskosten für nicht übers EEG gefördertem Storm und den Einspeisevergütungen für EE-Strom über EEG-Umlage auszugleichen war , und es ihr „Paradoxon“ das niedrigere Beschaffungskosten für nicht übers EEG geförderten Stroms zu einer höheren Umlage führt nicht erst seit 2010 gilt, sondern schon seit es das EEG gibt. Und daran ändert weder ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 zu informieren noch ihre Wortklaubereien und das Kasperltheater das sie hier aufführen etwas !!!
PS: gehen sie doch einfach in das ominöse Video von ihrem Freund Weber da sie hier ständig verlinken ungefähr Minute 2:45 da können sie erfahren das auch laut Herrn Weber vor 2010 die Differenz zwischen den Beschaffungskosten der Versorger die Endkunden beliefern und den Einspeise Vergütungen aus zu gleichen war , wenn es sie intellektuell überfordert die Reglungen im EEG 2000 verstehen. Hier für Interessierte ein link zum EEG2000 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl100s0305.pdf%27%5D__1555332648493
Herr Diehl und noch eine Ergänzung laut den Zahlen die Wikipedia nennt lagen im Jahr 2014 aus dem das dubiose Video stammt, das sie hier ständig verlinken , die mittlere Vergütungszahlungen an Betreiber für PV-Anlagen bei 31,0 Cent pro KWh während er für von Betreiber für von Onshore-Windanlagen-Anlagen bei nur 7,2 Cent lag . ( Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz#Einspeisemengen_und_Vergütungszahlungen )
Der Börsenpreis lag im Jahr 2009 , wo laut ihren Aussagen, ja die Welt noch in Ordnung war bei 3,989 Cent ( „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und bei 3,258 Cent im Jahr 2014. Diese Zahlen zeigen sehr deutlich in wessen Taschen das Geld für die höhere Umlage von dem Herr Weber in diesem dubiosen Video spricht, in Wahrheit zum größten Teil gelandet ist.
PS: das auch „Agora Energiewende“ jetzt vorschlägt die EEG-Umlage von diesen Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 zu entlasten, durch die Übernahme dieser Kosten durch den Staat, scheint jemand der hier fast nur Quellen verlinkt die mehr als 5 Jahre alt sind, genau so verpasst zu haben wie die meisten anderen Entwicklungen nach 2014 auch .
Herr Diehl, und hier noch einmal die Frage , wenn die Änderungen im EEG 2010 die Wurzel allen Übels gewesen sein sollen , wie erklären sie sich dann das in den drei Jahren nach dem diese Änderungen Anfang 2010 in Kraft traten von 2010 bis 2012 Rekordwerte beim Zubau von PV erreicht wurden und rund die Hälfte aller PV-Anlagen die aktuell in Betreib sind ans Netzt gingen ? Aber vermutlich kommt von ihnen erneut keine Antwort auf diese Frage, sondern nur Ablenkungsmanöver und Wortklaubereien.
Herr Diehl , ich will ihnen hier einmal auf die Sprünge helfen. Für die Branche von ihrem Sohn , der das kleine Photovoltaik Büro „Ternus & Diehl“ in Rüsselsheim mit seiner Lebensgefährtin betreibt, war nicht das Jahr 2010 die „Wurzel allen Übels“ sondern das Jahr 2012 weil die zur Jahresmitte 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression in § 49 EEG die starke Überförderung von PV , die Dacheigentümer in der Phase der Überförderung zweistellige Renditen versprach , die durch das EEG für 20 Jahre garantiert waren, diese Überförderung bis 2014 so weit abbaute das der Zubau von PV im Jahr 2014 zum ersten Mal seit 2008 wieder unter den Zubau-Korridor aus § 49 EEG fiel , auf weniger als ein Drittel der Zubau-Werte in den 3 Boom-Jahren 2010 bis 2012.
Seit 2014 ist die EEG-Umlage danach auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben. Und die EEG-Umlage ist deshalb inzwischen auch kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl, und hier noch einmal die Frage , wenn die Änderungen im EEG 2010 die Wurzel allen Übels gewesen sein sollen , wie erklären sie sich dann das in den drei Jahren nach dem diese Änderungen Anfang 2010 in Kraft traten von 2010 bis 2012 Rekordwerte beim Zubau von PV erreicht wurden und rund die Hälfte aller PV-Anlagen die aktuell in Betreib sind ans Netzt gingen ?
@ Klaus Grün.
Sie bringen wieder mal so viel durcheinander, dass Sie wie gewohnt, selbst den Überblick verloren haben.
Wir sind hier bei den CO2 Emissionen, und warum wir uns trotz Energiewende so schwer tun damit.
Deshalb ist die Antwort auf Ihre Frage wieder mal so einfach, und lautet wie folgt.
Vor 2010 wurden die Erneuerbaren den Versorgern zwingend zugeteilt. Das heißt der Co2 freie Teil im Strommix war „Zwingend“ und wurde mit zunehmenden Erneuerbaren kontinuierlich „Zwingend“ mehr.
Seit 2010 ist das nicht mehr der Fall, die Erneuerbaren müssen separat an der Börse vermarktet werden, und der CO2 freie Anteil im Strommix ist seit dem freiwillig, das CO2 Übel hat begonnen.
Es wird Ihnen wieder nicht ins Konzept passen, ist aber so.
Herr Diehl, das hatten wird doch schon alles weiter oben schon, und sie mussten dann einräumen das es auch im EEG vor 2010 nie eine rechtliche Verpflichtung, gab diesen Strom aus dem sognannten Monatsband auch vorrangig zu verbrauchen , sie konnte dann auch nicht belegen das Energieversoger, die auch selbst Strom erzeugen, den ihnen über das Monatsband zugeteilten Strom nicht ins Ausland exportierten.
Da sie das immer noch nicht können , sind ihre Sprüche hier nur unbelegte heiße Luft.
Darüber hinaus haben sie auch eingeräumt das es nie eine rechtlich Verpflichtung im EEG gab, das Betreiber von Kohlekraftwerken ihre Produktion drosseln mussten bei Hohen Einspeisemenge von EE-Strom. Die von mir mehrfach verlinkten Daten zur Stromproduktion in Deutschland von 2000 bis 2009 belegen aber, das die Betreiber von Braunkohlekraftwerken ihre Produktion nicht drosselten vor 2010 bei hohen Einspeisungen von EE , anders als sie hier in den Raum stellen wollten. Und die von mir ebenfalls mehrfach verlinkten Daten von „statista.de“ zeigen auch das die deutschen Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich anstiegen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008 . Die Fakten stimmen also nicht mit dem überein was sie glauben .
Im Übrigen haben sie hier auch überdeutlich gezeigt dass sie zwar ständige über dass EEG reden , aber nicht wirklich wissen was drin stand , wie bei ihren unwahren Behauptungen bei der Berechnung der EEG-Umlage wäre bis 2010 ein „MOE“ berücksichtigt worden, oder zuletzt als sie bestritten das auch nach den gesetzlichen Reglungen im EEG 2000 die Differenz zwischen den Beschaffungskosten der Stromversoger für nicht übers EEG gefördertem Storm und den Einspeisevergütungen für EE-Strom über EEG-Umlage auszugleichen war , und es ihr „Paradoxon“ das niedrigere Beschaffungskosten für nicht übers EEG geförderten Stroms zu einer höheren Umlage führt nicht erst seit 2010 gibt, sondern schon seit es das EEG gibt.
Es ist also ein erheblicher Unterscheid zwischen dem was sie glauben was nach dem EEG vor 2010 geltendes Recht war und dem was tatsächlich galt !!!
Herr Diehl es ist auch amüsant das keine der im Bundestag vertreten Parteien ihre Auffassung teilt das EEG 2010 wäre die Wurzel allen Übels und auch nie dieser Parteien einen Gesetzesvorschlag im Bundestag einreichte zu den Reglungen von vor 2010 zu rückzukehren. Sie scheinen mir wie ein Geisterfahrer auf der Autobahn zu sein , der glaubt alle andere fahren falsch 🙂
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl, das hatten wird doch schon alles weiter oben schon, und sie mussten dann einräumen das es auch im EEG vor 2010 nie eine rechtliche Verpflichtung, gab diesen Strom aus dem sognannten Monatsband auch vorrangig zu verbrauchen ,
@ Klaus Grün.
Aha, …die bekamen den EE Strom mit den Bändern zwar zwingend zugeteilt, mussten ihn bezahlen, haben ihn aber anschließend entsorgt, weil sie ihre Kunden unbedingt mit dem C02 belasteten Kohlestrom versorgen wollten..
Köstlich, zu welchen Mitteln Sie schon greifen müssen, um das letzte Wort zu haben..
Bin mal gespannt was Ihnen jetzt noch für,n Blödsinn einfällt.
Ich mach mal wieder Schluss mit Ihnen
Herr Diehl das ist nicht „köstlich“ sondern das zeigen die von mir mehrfach verlinkten Daten von „statista.de“, die sie aber beharrlich ignorieren . Die deutschen Stromexporte stiegen von 2002 bis 2008 kontinuierlich an parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008. Der Anstieg der deutschen Stromexporte war also fast so stark wie von 2012 bis 2018 , den ihre oben verlinkte Quellen auch anzeigen.
Die haben den Strom auch nicht verschenkt wie sie hier in den Raum stellen , weil es in unseren Nachbarländern oft höhere Börsenpreise gibt als in Deutschland, und sie für den EE-Strom ja die EEG-Umlage erstattet bekamen. Das sie mit ihrem hier gezeigten geringen Sachverständnis von Strombörsen und Stromhandel damit überfordert sind ändert diese Fakten nicht.
Herr Diehl , die Antwort weshalb Frankreich und England bei den CO2 Emissionen so viel besser da stehen als Deutschland , obwohl Deutschland einen deutlichen höheren Anteil an EE in der Stromproduktion haben als Deutschland ist recht einfach . Sie wollen anders als Deutschland beide nicht aus der Kernkraft aussteigen. Ohne Merkels 180-Gradwende nach Fukushima hätte auch Deutschland die selbst gesteckten CO2 wohl reicht. Weil dann schon aus wirtschaftlichen Gründen die Stromproduktion aus Braunkohle zurückgegangen , weil Braunkohlekraftwerke höhere Grenzkosten haben als AKW . Die Stromproduktion aus AKW ist seit 2010 von 140,6 TWh auf 76,3 im Jahr 2017 zurückgegangen , während die von Braunkohlekraftwerken nahezu unverändert bliebt und 2017 immer noch bei 147,5 TWh lag ( Quelle hettps://de.wikipedia.org/wiki/Stromerzeugung#Bruttostromerzeugung_nach_Energieträgern_in_Deutschland ) Ohne Merkels Atomausstieg hätte sich also die Stromproduktion aus Braunkohle fast halbiert und Deutschland hätte seine selbst gesteckten CO2-Ziele erreicht.
Was wollen Sie denn mit dem Atomausstieg, den haben wir nun mal, und könnten trotzdem genau so gut sein wie England und Frankreich wenn Ihre Freunde 2010 den zwingenden CO2 freien Anteil im Strommix, nicht raus genommen hätten.
Das war,s aber nun mal wieder mit Ihnen.
Herr Diehl es ist auch amüsant das keine der im Bundestag vertreten Parteien ihre Auffassung teilt das EEG 2010 wäre die Wurzel allen Übels und auch nie dieser Parteien einen Gesetzesvorschlag im Bundestag einreichte zu den Reglungen von vor 2010 zu rückzukehren. Sie scheinen mir wie ein Geisterfahrer auf der Autobahn zu sein , der glaubt alle andere fahren falsch
Herr Diehl auch wenn sie es beharrlich ignorieren zeigen die von mir mehrfach verlinkten Daten von „statista.de“ das die deutschen Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich ansteigen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008. Der Anstieg der deutschen Stromexporte war also fast so stark wie von 2012 bis 2018 , den ihre oben verlinkte Quellen auch anzeigen.
Dieser Strom wird auch nicht verschenkt wie sie oben in den Raum stellten , weil es in unseren Nachbarländern oft höhere Börsenpreise gibt als in Deutschland, und sie für den EE-Strom ja die EEG-Umlage erstattet bekamen von allen ihren Endkunden. Das sie mit ihrem hier gezeigten geringen Sachverständnis von Strombörsen und Stromhandel damit überfordert sind ändert diese Fakten nicht.
Kurze Zusammenfassung Herr Diehl redet hier fast ständig über das EEG , aber weis nicht was wirklich drin steht und kann auch nie belegen aus welchen rechtlichen Reglungen im EEG sich seinen Behauptungen herleiten lasen sollen , wie bei seien unwahren Behauptungen bei der Berechnung der EEG-Umlage wäre bis 2010 ein „MOE“ berücksichtigt worden, oder zuletzt als er bestritten hat das auch nach den gesetzlichen Reglungen im EEG 2000 die Differenz zwischen den Beschaffungskosten der Stromversoger für nicht übers EEG gefördertem Storm und den Einspeisevergütungen für EE-Strom über EEG-Umlage auszugleichen war , und es das „Paradoxon“ das niedrigere Beschaffungskosten für nicht übers EEG geförderten Stroms zu einer höheren Umlage führt nicht erst seit 2010 gibt, sondern schon seit es das EEG gibt.
Es ist also ein erheblicher Unterscheid zwischen dem was Herr Diehl glaubt was nach dem EEG vor 2010 geltendes Recht war und dem was tatsächlich galt und das gleich gilt auch für das aktuell gültige EEG und die „Ausgleichsmechanismusverordnung“ über welche die Ermittlung der EEG-Umlage geregelt bist !
Herr Diehl musste hier auch einräumen das es nie eine rechtliche Verpflichtung im EEG gab, das Betreiber von Kohlekraftwerken ihre Produktion drosseln mussten bei Hohen Einspeisemenge von EE-Strom, und das es ihnen auch nie verboten war Strom zu exportieren. Er musste auch einräumen das es auch im EEG vor 2010 nie eine rechtliche Verpflichtung gab EE-Strom vorrangig zu verbrauchen und nicht zu exportieren.
Für alle die hier noch dabei sind.
Um auf das Thread Thema zurückzukommen, ohne auf das Ablenkende Pla… Pla.. von Herrn Grün einzugehen.
Wir sind hier bei den CO2 Emissionen, und warum wir uns trotz Energiewende so schwer tun damit.
Vor 2010 wurden die Erneuerbaren den Versorgern zwingend zugeteilt. Das heißt der C02 freie Teil im Strommix war „Zwingend“ und wurde mit zunehmenden Erneuerbaren kontinuierlich „Zwingend“ mehr.
Seit der EEG Neuordnung 2010, ist das nicht mehr der Fall, die Erneuerbaren müssen separat an der Börse vermarktet werden, und der CO2 freie Anteil im Strommix ist seit dem freiwillig, v on da an hat das CO2 Übel begonnen.
Herr Diehl mussten hier einräumen das es nie eine rechtliche Verpflichtung im EEG gab, das Betreiber von Kohlekraftwerken ihre Produktion drosseln mussten bei Hohen Einspeisemenge von EE-Strom, und das es ihnen auch nie verboten war Strom zu exportieren. Er musste auch einräumen das es auch im EEG vor 2010 nie eine rechtliche Verpflichtung gab EE-Strom vorrangig zu verbrauchen und nicht zu exportieren.
Herr Diehl auch wenn sie es beharrlich ignorieren zeigen die von mir mehrfach verlinkten Daten von „statista.de“ das die deutschen Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich ansteigen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008. Der Anstieg der deutschen Stromexporte war also fast so stark wie von 2012 bis 2018 , den ihre oben verlinkte Quellen auch anzeigen.
Die Fakten sind also nicht so wie Herr Diehl es auf Grund seiner Ignoranz und mangelnden Sachkenntnis glaubt
Herr Diehl es ist auch amüsant das keine der im Bundestag vertreten Parteien ihre Auffassung teilt das EEG 2010 wäre die Wurzel allen Übels und auch nie dieser Parteien einen Gesetzesvorschlag im Bundestag einreichte zu den Reglungen von vor 2010 zu rückzukehren. Sie scheinen mir wie ein Geisterfahrer auf der Autobahn zu sein , der glaubt alle andere fahren falsch.
Mit dem so genannten Kelber Papier, wollte man sehr wohl, zum teil auf das alte System
zurückkehren. Leider wird Energiepolitik von den großen Konzernen gemacht sagt Marco Bülow, und ist deshalb aus der SPD ausgetreten.
Die Vertreter der Konzerne sitzen Tür an Tür mit den Entscheidungsträgern, und sorgen schon dafür was zu machen ist
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Mich amüsiert ihre gesteigerte Furcht davor, dass eine meiner Thesen bis nach Berlin vordringen könnte.
Herr Diehl es wurde nie ein Gesetzesvorschlag auf der Grundlage dieses mehr als 5 Jahre fragwürdigen Papiers von Herrn Kleber in den Bundestag eingebracht , weder von der SPD noch von den Grünen , noch von der Linkspartei. Und wer kennt schon Marco Bülow in der breiten Öffentlichkeit diesen Ex-SPD-Hinterbänkler ? Und Herr Kleber kennt doch auch kaum einer in der breiten Öffentlichkeit .
Und ich fasse noch einmal kurz zusammen:
Sie Herr Diehl reden hier fast ständig über das EEG , aber wissen nicht was wirklich drin steht und stand , und können auch nie belegen aus welchen rechtlichen Reglungen im EEG sich ihre Behauptungen herleiten lassen sollen , wie bei ihren unwahren Behauptungen bei der Berechnung der EEG-Umlage wäre bis 2010 ein „MOE“ berücksichtigt worden, oder zuletzt als sie hier bestritten haben das auch nach den gesetzlichen Reglungen im EEG 2000 die Differenz zwischen den Beschaffungskosten der Stromversoger für nicht übers EEG gefördertem Storm und den Einspeisevergütungen für EE-Strom über EEG-Umlage auszugleichen war , und es das „Paradoxon“ das niedrigere Beschaffungskosten für nicht übers EEG geförderten Stroms zu einer höheren Umlage führt nicht erst seit 2010 gibt, sondern schon seit es das EEG gibt. ( siehe §11 im EEG2000 )
Es ist also ein erheblicher Unterscheid zwischen dem was sie Herr Diehl glauben was nach dem EEG vor 2010 geltendes Recht war und dem was tatsächlich galt, und das gleiche gilt auch für das aktuell gültige EEG und die „Ausgleichsmechanismusverordnung“ über welche die Ermittlung der EEG-Umlage geregelt bist !
Es ist eher amüsant das sie zu glauben scheinen mit diesem Unfug den sie hier in diesem kleinen Forum verzapfen und dem Kasperltheater was sie hier veranstalten könnten sie etwas erreichen 🙂
Kurze Zusammenfassung Herr Diehl redet hier fast ständig über das EEG , aber weis nicht was wirklich drin steht und kann auch nie belegen aus welchen rechtlichen Reglungen im EEG sich seinen Behauptungen herleiten lasen sollen , wie bei seien unwahren Behauptungen bei der Berechnung der EEG-Umlage wäre bis 2010 ein „MOE“ berücksichtigt worden, oder zuletzt als er bestritten hat das auch nach den gesetzlichen Reglungen im EEG 2000 die Differenz zwischen den Beschaffungskosten der Stromversoger für nicht übers EEG gefördertem Storm und den Einspeisevergütungen für EE-Strom über EEG-Umlage auszugleichen war , und es das „Paradoxon“ das niedrigere Beschaffungskosten für nicht übers EEG geförderten Stroms zu einer höheren Umlage führt nicht erst seit 2010 gibt, sondern schon seit es das EEG gibt. ( ergibt sich aus §11 EEG2000 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl100s0305.pdf%27%5D__1525702271806 )
Es ist also ein erheblicher Unterscheid zwischen dem was Herr Diehl glaubt was nach dem EEG vor 2010 geltendes Recht war und dem was tatsächlich galt und das gleich gilt auch für das aktuell gültige EEG und die „Ausgleichsmechanismusverordnung“ über welche die Ermittlung der EEG-Umlage geregelt bist !
Klaus Grün sagt:
Kurze Zusammenfassung Herr Diehl redet hier fast ständig über das EEG , aber weis nicht was wirklich drin steht und kann auch nie belegen aus welchen rechtlichen Reglungen im EEG sich seinen Behauptungen herleiten lasen
@ Klaus Grün
Im EEG bis 2009 stand drin, dass die Erneuerbaren den Versorgern zwingend zugeteilt wurden.
An dieser Tatsache werden Sie nicht vorbeikommen.
Bezüglich dem Thema hier, war bis 2009 ein CO2 freier Anteil im Strommix zwingend.
Seit 2010 ist das nicht mehr so weil die EE nicht mehr „Zwingend“ zugeteilt werden.
Nur das ist das Thema hier, und nicht der Börsenpreis, oder der Merit Order, Effekt, mit denen Sie wieder mal ablenken wollen. Das sind andere Baustellen.
Also CO2 Emissionen sind das Thema hier.
Herr Diehl, sie mussten hier einräumen das es nie eine rechtliche Verpflichtung im EEG gab, das Betreiber von Kohlekraftwerken ihre Produktion drosseln mussten bei Hohen Einspeisemenge von EE-Strom, und das es ihnen auch nie verboten war Strom zu exportieren. Sie mussten auch einräumen das es auch im EEG vor 2010 nie eine rechtliche Verpflichtung gab EE-Strom vorrangig zu verbrauchen und nicht zu exportieren.
Herr Diehl auch wenn sie es beharrlich ignorieren zeigen die von mir mehrfach verlinkten Daten von „statista.de“ das die deutschen Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich ansteigen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008.
Der Anstieg der deutschen Stromexporte war also fast so stark wie von 2012 bis 2018 ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ ).
Die von mir ebenfalls mehrfach verlinkten Daten zur Stromproduktion in Deutschland von 2000 bis 2009 belegen auch das die Betreiber von Braunkohlekraftwerken ihre Produktion nicht drosselten vor 2010 bei hohen Einspeisungen von EE , anders als sie hier in den Raum stellen wollten. ( Quelle https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=20171221_brd_stromerzeugung1990-2017.pdf )
Die Fakten sind also nicht so wie Herr Diehl es auf Grund seiner Ignoranz und mangelnden Sachkenntnis glaubt und behauptet . Und daran ändert auch ihr Kasperltheater mit dem beharrlichen ignorieren dieser Fakten hier nichts !!!
PS : und es ist eher amüsant das sie zu glauben scheinen , mit diesen Unfug den sie hier veranstalten könnten sie etwas anders erreichen als sich lächerlich zu machen
Was ist nun Herr Grün, waren die C O2 freien Erneuerbaren vor 2010 gesetzlich, zwingend dem Strommix vorgegeben, ja oder nein.
CO2 Emissionen ist das Thema und alles andere, interessiert hier keinen.
Bitte nicht wieder all ihre Litaneien wiederholen, JA oder NEIN
Herr Diehl,sie mussten hier einräumen das es auch im EEG vor 2010 nie eine rechtliche Verpflichtung gab EE-Strom vorrangig zu verbrauchen und nicht zu exportieren. Das heißt es gab nie eine rechtliche Verpflichtung das im Strommix der an den Endkunden geliefert wurde ein verpflichtender Anteil EE enthalten war. Von daher ist die Antwort nein es war nie gesetzlich zwingend vorgegeben das im Strommix der an Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE-Strom enthalten sein muss. Sie können eine solche Reglung auch nicht belegen , weil es nie eine solche Reglung im EEG gab.
Herr Diehl und auch wenn sie es weiter beharrlich ignorieren , ändert das nichts an der Tatsache dass die deutschen Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich ansteigen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008.
Der Anstieg der deutschen Stromexporte war also ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ ). Und an diesen Fakten ändert auch ihre Ignoranz und mangelnden Sachkenntnis nichts
Klaus Grün sagt.
Herr Diehl,sie mussten hier einräumen das es auch im EEG vor 2010 nie eine rechtliche Verpflichtung gab EE-Strom vorrangig zu verbrauchen und nicht zu exportieren. Das heißt es gab nie eine rechtliche Verpflichtung das im Strommix der an den Endkunden geliefert wurde ein verpflichtender Anteil EE enthalten war.
@Klaus Grün.
Was haben die Versorger dann mit den Monatsbändern EE Strom angestellt, die ihnen zwingend zugeteilt wurden, wie Sie selbst geschrieben haben
Siehe hier:
Zitat Klaus Grün vom 7. April 16.42 Uhr
Zwar wurden den Stadtwerke vor 2010 sognannte „EEG-Strombänder“ zugeteilt, aber da es bei volatilen Quellen wie Wind und Sonne gar nicht möglich ist konstante Monatsbänder aus EEG-Strom zu liefern , war hierzu von den Übertragungsnetzbetreibern eine Glättung mit Zu- und Abverkäufen an der Börse nötig ,um die tatsächliche Stromerzeugung von EEG-Strom ans „EEG-Stromband“ anzupassen. Zitat Ende
Es waren lediglich Prognoseabweichungen, die konventionell geglättet werden mussten, und die waren vernachlässigbar.
Die Kernprognose für CO2 freien Strom, war jedenfalls im Mix enthalten, und wurde logischerweise auch verbraucht, wie Sie selbst im Zitat bestätigen..
Die Zwangszuteilung war übrigens die rechtliche Verpflichtung nach der Sie suchen.
Herr Diehl ihre Aussage “ das im Strommix der an Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE-Strom enthalten sein muss. Sie können eine solche Reglung auch nicht belegen , weil es nie eine solche Reglung im EEG gab“ ist falsch ich habe zu keiner Zeit bestätigt das „logischerweise auch verbraucht“ wurde und ich habe auch nie bestätigt , das das im Strommix der an Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE-Strom enthalten sein muss. Und auch ihre Wortklaubereien ändern nichts daran , dass es nie EEG im eine solche Reglung solche Reglung im EEG gab das im Strommix der an Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE-Strom enthalten sein muss.
Und auch wenn sie es weiter beharrlich ignorieren , ändert das nichts an der Tatsache dass die deutschen Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich ansteigen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008.
Der Anstieg der deutschen Stromexporte war also relativ zum Ausbau von EE ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ ). Und an diesen Fakten ändert auch ihre Ignoranz und mangelnden Sachkenntnis vom EEG nichts!
Die Aufgabe, die Erzeugung der übrigen Kraftwerke so zu steuern, dass bei variablen Solar- und WIndeinspeisungen der Bedarf gedeckt wird, hat sich doch durch die Gesetzesänderungen im EEG2010 nicht wesentlich geändert. Vorher waren die Netzbetreiber dafür verantwortlich, heute die Stromhändler bzw. indirekt deren Kunden.
Man mag streiten, ob das aus zentralisierte Weise besser gelingt oder durch den Wettbewerb der fähigsten Anbieter. Aber so bedeutsam war die Änderung ja wirklich nicht, Herr Grün.
Problematischer finde ich den Dogmatismus, in Deutschland nur eine Preiszone haben zu wollen. Eine Aufteilung in 3-4 Preiszonen würde viele Redispatchmaßnahmen ersparen.
@Joa Falken : sie scheinen wohl verpasst zu haben das seit der Liberalisierung der Strommärkte in der EU jeder Verbraucher sich seinen Versorger frei wählen kann und nicht mehr wie früher er sein Strom über den Lokalen Netzbetreiber beziehen muss. Von daher ist ihr Argument mit nur eine Preiszone ziemlich daneben
Joa Falken sagt:
Die Aufgabe, die Erzeugung der übrigen Kraftwerke so zu steuern, dass bei variablen Solar- und WIndeinspeisungen der Bedarf gedeckt wird, hat sich doch durch die Gesetzesänderungen im EEG2010 nicht wesentlich geändert. Vorher waren die Netzbetreiber dafür verantwortlich, heute die Stromhändler bzw. indirekt deren Kunden.
@ Joa Falken.
Das ist nicht der Punkt. Vor 2010 waren die CO2 freien Erneuerbaren gesetzt, weil sie zwingend den Händlern zugeteilt waren. Ab 2010 müssen die Erneuerbaren an der Börse separat verkauft werden, CO2 frei ist quasi freiwillig.
Vom IWR im Folgenden treffend beschrieben.
Zitat
Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt .Zitat Ende.
@Herr Diehl : Die in ihrem dubiosen Zitat ohne verlinkte Quelle auf gestellte Behauptung „Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert“ ist physikalischer Unsinn, weil es bei hochvolatilen Quellen wie Wind und Sonne gar nicht möglich war konstante Monatsbänder nur aus EE zu liefern, waren hierzu erhebliche Aufwände von den Übertragungsnetzbetreibern für eine Glättung mit Zu- und Abverkäufen an der Börse nötig ,um die tatsächliche Stromerzeugung von EEG-Strom ans „EEG-Stromband“ anzupassen wie die von mir oben verlinkte Studie der TU Berlin Tu Berlin von 2008 zur „Wälzung“ im EEG zeigt . Und an diesen Fakten ändert auch ihre Ignoranz der genannten Fakten und ihre mangelnde Sachkenntnis des EEG 2000 nichts .
@ Herr Diehl : Ihre Aussage „Die Kernprognose für CO2 freien Strom, war jedenfalls im Mix enthalten, und wurde logischerweise auch verbraucht, wie Sie selbst im Zitat bestätigen“ ist falsch ich habe zu keiner Zeit bestätigt , das „“wurde logischerweise auch verbraucht “ und ebenso wenig gab es eine rechtliche Verpflichtung im EEG das im Strommix der an den Endkunden geliefert wurde ein verpflichtender Anteil EE enthalten war. Daran ändern auch ihre Wortklaubereien nichts.
Und auch wenn sie es weiter beharrlich ignorieren , ändert das nichts an der Tatsache dass die deutschen Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich ansteigen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008.
Der Anstieg der deutschen Stromexporte war also relativ zu Ausbau von EE ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ ).
Und an diesen Fakten ändert weder ihre Ignoranz der genannten Fakten noch ihre mangelnden Sachkenntnis des EEG 2000 etwas.
Und eben so mussten sie Herr Diel auch einräumen dass es nie eine Rechtliche Verpflichtung für Betreiber von Kohlkraftwerken gab , ihre Produktion zu drosseln bei heohen Einspiese Mrenge von EE. Die von mir ebenfalls mehrfach verlinkten Daten zur Stromproduktion in Deutschland von 2000 bis 2009 belegen auch das die Betreiber von Braunkohlekraftwerken ihre Produktion nicht drosselten vor 2010 bei hohen Einspeisungen von EE , anders als sie hier in den Raum stellen wollten. ( Quelle https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=20171221_brd_stromerzeugung1990-2017.pdf )
Die Fakten sind also nicht so wie Herr Diehl es auf Grund seiner Ignoranz und mangelnden Sachkenntnis des EEG 2000 glaubt und behauptet . Und daran ändern auch ihre Wortklaubereien auch ihr Kasperltheater mit dem beharrlichen ignorieren dieser Fakten hier nichts !
Klaus Grün sagt:
@ Herr Diehl : Ihre Aussage „Die Kernprognose für CO2 freien Strom, war jedenfalls im Mix enthalten, und wurde logischerweise auch verbraucht, wie Sie selbst im Zitat bestätigen“ ist falsch ich habe zu keiner Zeit bestätigt , das „“wurde logischerweise auch verbraucht “
@ Klaus Grün.
Dann erklären Sie doch bitte mal, was aus dem CO2 freien Strom geworden ist, der den Versorgern zwingend zugeteilt, und von denen bezahlt ( EEG Vergütungen ) wurde.
Zugeteilt in EEG Bändern, wie Sie selbst geschrieben haben.
Zur Erinnerung.
Siehe hier:
Zitat Klaus Grün vom 7. April 16.42 Uhr
Zwar wurden den Stadtwerke vor 2010 sognannte „EEG-Strombänder“ zugeteilt, aber da es bei volatilen Quellen wie Wind und Sonne gar nicht möglich ist konstante Monatsbänder aus EEG-Strom zu liefern , war hierzu von den Übertragungsnetzbetreibern eine Glättung mit Zu- und Abverkäufen an der Börse nötig ,um die tatsächliche Stromerzeugung von EEG-Strom ans „EEG-Stromband“ anzupassen. Zitat Ende .
Übrigens, was da geglättet wurde, war allenfalls überflüssiger EEG Strom bei einem Sturmtief.
Also Herr Grün, ich warte auf Ihre Antwort, was ist mit dem CO2 freien Strom passiert, der den Versorgern vor 2010 in Bändern zwingend zugeteilt wurde.
Herr Diehl , auch wenn sie es weiter beharrlich ignorieren , ändert das nichts an der Tatsache das die deutschen Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich ansteigen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008. ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ ). Der Anstieg der deutschen Stromexporte war also relativ zu Ausbau von EE ähnlich stark wie von 2012 bis 2018, und beantwortet ihre Frage .
Was da geglättet wurde war auch nicht nur „überflüssiger EEG Strom bei einem Sturmtief“ wie sie mangels Sachkenntnis in den Raum stellen. Da es bei hochvolatilen Quellen wie Wind und Sonne gar nicht möglich war, konstante Monatsbänder nur aus EE zu liefern, waren hierzu erhebliche Aufwände bei den Übertragungsnetzbetreiber nötig wie auch die von mir oben verlinkte Studie der TU Berlin Tu Berlin von 2008 zur „Wälzung“ im EEG zeigt .
Und an diesen Fakten ändert weder ihre Ignoranz der genannten Fakten noch ihre mangelnden Sachkenntnis des EEG 2000 etwas.
@ Diehl :Und noch eine Ergänzung zu ihrem Spruch „der den Versorgern zwingend zugeteilt, und von denen bezahlt ( EEG Vergütungen ) wurde“ , sie haben wohl verpasst das die Differenz von den EEG-Vergütungen zum den Beschaffungskosten von konventionell erzeugtem Strom auf die Endverbraucher umgelegt wurde über die EEG-Umlage. Und weshalb hätte ein Versorger mit eigener Stromerzeugung, den nicht ins Ausland exportieren sollen , wenn er dort höhere Preise erzielen konnte als er für EEG-Vergütung abzüglich EEG-Umlage bezahlen musste .
@ Herr Grün.
Alles das, was Sie nun hier wieder abweichend erzählen, ändert nichts an der Tatsache, das bis 2009 CO2 freier Strom im Strommix gesetzlich zwingend war..
An dieser Tatsache führen all Ihre Ablenkungen hier nicht vorbei.
Herr Diehl ich habe ihnen jetzt hier x-fach auf gezeigt zu keiner Zeit im Strommix der an an die Endkunden zu liefern war ein fester Anteil an EE gesetzlich vorgeschrieben war. Und an dieser Tatsache weder ihre mangelnde Sachkenntnis der gesetzlichen Reglungen im EEG vor 2010 und nach 2010 etwas noch ihre Unfähigkeit sich damit vertraut zu machen . Und ebenso wenig ändert ihre Ignoranz etwas an der Tatsache das die deutschen Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich ansteigen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008. ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ ) und der Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 war .
Ernst nehmen kann man aber einen „Geisterfahrer“ wie sie nicht. Und mitlesen wird den Unsinn den sie hier verzapfen ohnehin wohl kaum jemand
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl ich habe ihnen jetzt hier x-fach auf gezeigt zu keiner Zeit im Strommix der an an die Endkunden zu liefern war ein fester Anteil an EE gesetzlich vorgeschrieben war.
@ Klaus Grün
Dann erklären Sie doch endlich mal was mit dem EEG Strom geschehen ist, den die Versorger – wie Sie selbst geschrieben haben – als EEG Bände „gesetzlich“ zugeteilt bekamen, und bezahlen mussten. Haben die da gesetzeswidrig gehandelt, und den entsorgt weil sie Kohlestrom verkaufen wollten ????
Auf diese Antwort warte ich schon eine ganze Weile.
Herr Diehl auch das hatte ich ihnen doch schon mehrfach aufgezeigt , aber da sie offensichtlich begriffsstutzig sind hier noch mal : die deutschen Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich ansteigen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008. ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ ). Der Anstieg der deutschen Stromexporte war also relativ zu Ausbau von EE ähnlich stark wie von 2012 bis 2018, und beantwortet ihre Frage .
Und sie haben wohl auch verpasst das die Differenz von den EEG-Vergütungen zum den Beschaffungskosten von konventionell erzeugtem Strom auf die Endverbraucher umgelegt wurde über die EEG-Umlage. Und weshalb hätte ein Versorger mit eigener Stromerzeugung, den nicht ins Ausland exportieren sollen , wenn er dort höhere Preise erzielen konnte als er für EEG-Vergütung abzüglich EEG-Umlage bezahlen musste .
Und daran Fakten ändert weder ihre Ignoranz der genannten Fakten noch ihre mangelnden Sachkenntnis des EEG 2000 und ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 zu informieren etwas. Ernst nehmen kann man aber so einen „Geisterfahrer“ wie sie nicht der noch dazu extrem begriffsstutzig ist . Und mitlesen wird den Unsinn den sie hier verzapfen ohnehin wohl kaum noch jemand. Und es ist eher amüsant das sie zu glauben scheinen mit diesem Unfug den sie hier treiben könnten sie etwas erreichen
@ Klaus Grün.
Habe ich Sie richtig verstanden.?
Sie wollen den Lesern hier erzählen, der bis 2009 den Versorgern vorrangig, und zwingend zugeteilte EEG Strom, wäre nicht vorrangig bei den Verbrauchern angekommen.
Wo Sie doch anderen hier im Forum in Physik gerne Nachhilfe geben, haben Sie für diesen Vorgang sicher auch eine physikalische Formel.
Ich bin gespannt auf diese.
Herr Diehl das hat doch nichts mit Physik zu tun. Und ihre Blödeleien ändern auch nichts daran das es zu keiner Zeit eine rechtliche Verpflichtung im EE gab für eine festen Anteil von EE im an die Endverbraucherzu liefernden Strommix gab im EEG .
Und ebenso wenig ändern ihre Sprüche und ihre Ignoranz etwas an der Tatsache das die deutschen Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich ansteigen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008. ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ ) und der Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 war .
Ernst nehmen kann man aber solch einen „Dampfplauderer“ wie sie nicht ,der weder mit den rechtlichen Reglungen im EEG von 2000 vertraut ist aber ständig darüber schwadroniert, noch mit Sachkenntnis zu den Strommärkten hat . Und mitlesen wird den Unfug den sie hier verzapfen und das Kasperletheater das sie hier aufführen ohnehin wohl kaum noch jemand .
Herr Diehl das hat doch nicht mit Physik zu tun. Und ihre Sprüche ändern nichts daran das es zu keiner Zeit im EEG eine gesetzliche Reglung gab das im Strommix der an die Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE sein musste. Und ebenso wenig ändern ihre Sprüche etwas an der Tatsache das die deutschen Stromexporte von 2002 bis 2008 kontinuierlich ansteigen parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008. ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ ). Der Anstieg der deutschen Stromexporte war also relativ zu Ausbau von EE ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 und beantwortet ihre obige Frage .
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl das hat doch nicht mit Physik zu tun. Und ihre Sprüche ändern nichts daran das es zu keiner Zeit im EEG eine gesetzliche Reglung gab das im Strommix der an die Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE sein musste.
@ Klaus Grün.
Dann erklären Sie doch endlich mal wo der EEG Strom vor 2010 hingegangen ist, der den Versorgern vorrangig und „Gesetzlich“ zugeteilt wurde.
Ich warte.
Herr Diehl , auch wenn es sie offensichtlich intellektuell überfordert, hier zum x-ten Mal die deutschen Stromexporte steigen von 2002 bis 2008 kontinuierlich an parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008. ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ ). Der Anstieg der deutschen Stromexporte war also relativ zu Ausbau von EE ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 und beantwortet ihre obige Frage .
Und ihre Sprüche ändern auch nichts daran das es zu keiner Zeit im EEG eine gesetzliche Reglung gab das im Strommix der an die Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE sein musste. Aber ernst nehmen kann man aber solch einen „Dampfplauderer“ wie sie nicht ,der weder mit den rechtlichen Reglungen im EEG von 2000 vertraut ist aber ständig darüber schwadroniert, noch Sachkenntnis zu den Strommärkten hat . Und mitlesen wird den Unsinn den sie hier verzapfen und das Kasperletheater das sie hier aufführen ohnehin wohl kaum noch jemand .
@ Klaus Grün.
Sie wollen also damit sagen, dass der gesetzlich zugeteilte EEG Strom, ins Ausland exportiert wurde.
Und wie hat das bei vorrangiger Abnahme und etwa 30 % EEG Strom, physikalisch stattgefunden.
Dafür hat doch der Physiker Grün sicher eine Formel, die mich brennend interessieren würde..
Da habe ich ja meinen Nachbarn rechts und links jahrelang was falsches erzählt wenn ich denen gesagt habe, dass sie bei schönem Wetter Strom von meiner PV Anlage verbrauchen.
Herr Diehl , selbst mit den Zahlen stehen sie auf Kriegsfuß 2009 lag EEG nicht bei 30 % sondern bei 18 %. Und wie die Zahlen zum Export zeigen ist ungefähr ein Drittel davon exportiert, worden vor allem Windstrom weil PV 2009 erst einen Anteil 1% lieferte
Hallo Herr Grün.
Das Thema hat sich erledigt. Ich habe mich bei meinen beiden Nachbarn rechts und links entschuldigt, weil ich ihnen jahrelang ein gutes Gewissen vermittelt habe, in dem ich ihnen erklärt habe, dass sie meinen CO2 freien Sonnenstrom verbrauchen, den ich mit meiner PV Anlage ins Netz einspeise. Nun habe ich denen von einem gewissen Klaus Grün erzählt, der da offensichtlich ein physikalisches Wunder erfunden hat mit dem es möglich ist, meinen Sonnenstrom zu exportieren, um euch mit Kohlestrom zu versorgen.
Ihr werdet bestimmt noch von dem Mann hören, wenn es um den nächsten Nobelpreis für Physik geht, habe ich denen gesagt.
Herr Diehl auch ihre Kaspereien ändern nichts an den von mir oben genannten Fakten .
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl auch ihre Kaspereien ändern nichts an den von mir oben genannten Fakten .
@ Klaus Grün.
Zur Erinnerung, hier Ihre oben genannten Fakten.
Zitat Grün.
Herr Diehl , auch wenn es sie offensichtlich intellektuell überfordert, hier zum x-ten Mal die deutschen Stromexporte steigen von 2002 bis 2008 kontinuierlich an parallel zum Ausbau von EE in Deutschland von 0,7 TWh im Jahr 2002 auf 22,5 TWh im Jahr 2008. ( Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/ ). Der Anstieg der deutschen Stromexporte war also relativ zu Ausbau von EE ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 und beantwortet ihre obige Frage . Zitat Ende.
Auf meine Frage, wo der EEG Strom bis 2010 hingegangen ist, wollen Sie damit zum Ausdruck bringen, dass der zunehmende EE Ausbau nicht vorrangig verbraucht, sondern exportiert wurde.??
Für mich ist das eindeutig ein physikalisches Wunder, und keine Kasperei.
Herr Diehl auch diese Sprüche ändern nichts daran das es zu keiner Zeit im EEG eine gesetzliche Reglung gab das im Strommix der an die Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE sein musste. Und ebenso wenig gab es je eine rechtliche Verpflichtung das Betreiber von Kohlekraftwerken die Stromproduktion ihre Kraftwerke bei hohen Einspeisemengen von EE drosseln musste , ebenso wenig war es ihnen verboten Strom zu exportieren bei hohen Einspeisemengen von EE. Und ebenso wenig ändern ihre Sprüche etwas an der Tatsache Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 .Aber ernst nehmen kann man solch einen „Dampfplauderer“ wie sie nicht ,der weder mit den rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 noch danach vertraut ist , noch ernst zu nehmende Sachkenntnis zu den Strommärkten hat, aber hier ständig darüber schwadroniert .
Klaus Grün sagt.
Herr Diehl auch diese Sprüche ändern nichts daran das es zu keiner Zeit im EEG eine gesetzliche Reglung gab das im Strommix der an die Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE sein musste.
@ Klaus Grün.
Natürlich bestand mit der Zwangszuteilung eine Regelung. Es sei denn Sie können endlich mal Ihr physikalisches Wunder präsentieren, und erklären, wie diese Regelung umgangen worden sein soll, in dem der dezentral erzeugte EEG Strom an den Endverbrauchern vor bei gekommen sein soll..
Sie müssen bei Ihren Szenarien auch etwas mit denken.
Das ist, wie so oft wieder ein Fall, wo Sie mangels Argumente abtauchen müssen, um an anderer Stelle mit der selben Leier wieder aufzutauchen.
Also mal raus mit der Sprache, was hat der ober schlaue Herr Grün erfunden, damit mein EEG Strom nicht bei meinen Nachbarn rechts und links ankommt, sondern denen Kohlestrom geliefert werden kann.
Herr Diehl: Auch diese Sprüche von ihnen ändern nichts an den genannten Fakten , das es zwar seit es das EEG gibt eine Abnahmeverpflichtung für EE Strom gibt, es aber zu keiner Zeit einen „Verbrauchsvorgang“ für EE Strom gab und es auch zu keiner Zeit im EEG eine gesetzliche Reglung gab das im Strommix, der an die Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE sein musste. Und ebenso wenig ändert dieses „Bla-Bla“ etwas an der Tatsache das Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 . Was sie und ihr Nachbar denken ist dabei auch völlig irrelevant und ändert nichts daran. Im übrigen wäre auch die Frage wie erklären sie sich physikalisch das seit 2010 durch eine geänderte Reglung zur Berechnung der Umlage sich die Physik geändert haben soll ?
Aber ernst nehmen kann man solch einen „Dampfplauderer“ wie sie nicht , der weder mit den rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 noch danach vertraut ist , noch ernst zu nehmende Sachkenntnis zu den Strommärkten hat, noch etwas von Physik versteht , aber hier ständig darüber schwadroniert .
@ Herr Diehl: Wieder nichts als Bla-Bal von ihnen das nichts an den genannten Fakten ändert, das es zwar seit es das EEG gibt eine Abnahmeverpflichtung für EE Strom gibt, es aber zu keiner Zeit einen „Verbrauchsvorgang“ für EE Strom gab und es auch zu keiner Zeit im EEG eine gesetzliche Reglung gab das im Strommix, der an die Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE sein musste. Und ebenso wenig ändert dieses Bla-Bla etwas an der Tatsache das Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 . Was sie und ihr Nachbar denken ist dabei auch völlig irrelevant und ändert nichts daran. Im übrigen wäre auch die Frage wie erklären sie sich physikalisch das seit 2010 durch eine geänderte Reglung zur Berechnung der Umlage sich die Physik geändert haben soll ?
Aber ernst nehmen kann man solch einen „Dampfplauderer“ wie sie nicht , der weder mit den rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 noch danach vertraut ist , noch ernst zu nehmende Sachkenntnis zu den Strommärkten hat, noch etwas von Physik versteht , aber hier ständig darüber schwadroniert .
Sie sind wohl mal wieder in Erklärungsnot Herr Grün.
Das war nicht der Punkt.
Hier zur Erinnerung
Also mal raus mit der Sprache, was hat der ober schlaue Herr Grün erfunden, damit mein EEG Strom nicht bei meinen Nachbarn rechts und links ankommt, sondern denen Kohlestrom geliefert werden kann.
@ Herr Diehl auch diese Blödeleien ändern nichts an der Tatsache das es zwar seit es das EEG gibt eine Abnahmeverpflichtung für EE Strom gibt, es aber zu keiner Zeit einen „Verbrauchsvorgang“ für EE Strom gab und es auch zu keiner Zeit im EEG eine gesetzliche Reglung gab das im Strommix, der an die Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE sein musste. Und ebenso wenig ändert dieses „Bla-Bla“ etwas an der Tatsache das Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 wie die oben von mir verlinkten Daten von statista.de zeigen
Aber ernst nehmen kann man solch einen „Dampfplauderer“ wie sie nicht , der weder mit den rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 noch danach vertraut ist , noch ernst zu nehmende Sachkenntnis zu den Strommärkten hat, noch etwas von Physik versteht , aber hier ständig darüber schwadroniert .
@Herr Diehl: und was ihren Nachbarn angeht , selbst da hängt es von der Größe ihre PV-Anlage ab ob sie und ihr Nachbar den erzeugten Strom dieser Anlage verbrauchen können an Sonnentagen über Mittag, oder ob überschüssiger Strom aus ihrer Anlage über das Netz weitergeleitet. werden muss. Im Jahr 2009 hatte PV im übrigen erst einen Anteil von ca. 1 % an der deutschen Stromerzeugung und war noch eher irrelevant , wenn es um Stromexporte ging .
Aber mittlerweile gibt es in Oberbayern viele Gemeinden die an Sonnentagen über Mittag mehr Strom erzeugen als in der Region verbraucht werden kann, und es wird dann an solchen Tagen viel Strom in den Mittagstunden nach Österreich exportiert
@Klaus Grün.
Spielt überhaupt keine Rolle was Sie da nun wieder zusammen zaubern.
Fakt ist:
Vor 2010 wurde den Versorgern der EEG Strom zwingend zugeteilt und entsprechend physikalisch vorrangig verbraucht. Wir hatten automatisch einen CO2 freien Anteil im Strommix, um zum Thema zurückzukommen.
Da können Sie nun wieder seitenlang irgend was in die Tasten hauen, an dieser physikalischen Tatsache ändern Sie nichts.
Damit man das ändern konnte, hat man 2010 die Erneuerbaren nicht nur zum Vermarkten an die Börse verbannt, sondern gleichzeitig beschlossen, dass die nur „Kaufmännisch“ gehandelt werden.
Anders stehen die an der Börse ja auch gar nicht zur Verfügung, weil die dezentral erzeugt, physikalisch – an den dezentralen Verbrauchern vorbei – dort gar nicht ankommen können.
Herr Grün, wie lange brauchen Sie noch um zu erkennen dass Sie mir keine Schauermärchen erzählen können.
Herr Diehl Ihre Aussage „Vor 2010 wurde den Versorgern der EEG Strom zwingend zugeteilt und entsprechend physikalisch vorrangig verbraucht“ wird auch durch ständiges wiederholen nicht richtiger. Seit es das EEG gibt gab es zwar eine Abnahmeverpflichtung für EE Strom, aber es gab zu keiner Zeit einen „Verbrauchsvorgang“ für EE Strom Im EEG und es gab auch zu keiner Zeit im EEG eine gesetzliche Reglung gab das im Strommix, der an die Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE sein musste. Und ebenso wenig ändert ihre Wortklaubereien etwas an der Tatsache das Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 wie die oben von mir verlinkten Daten von statista.de zeigen. Ob sie das je verstehen werden spielt auch keine große Rolle , weil sie selbst in diesem Forum schon viele nicht mehr ernst nehmen und außerhalb sowieso nicht 🙂
Aber ernst nehmen kann man solch einen „Dampfplauderer“ wie sie nicht , der weder mit den rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 noch danach vertraut ist , noch ernst zu nehmende Sachkenntnis zu den Strommärkten hat, noch etwas von Physik versteht , aber hier ständig darüber schwadroniert
PS: das selbst Agora Energiewende jetzt vorschlägt die Kosten für den starker Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine beichtet auch hier darüber vor ein paar Wochen), haben „Diehl und Konsorten“ offensichtlich genauso verpasst wie die meisten anderen Entwicklungen nach 2014 auch. Und fast alle Quellen die sie hier nennen sind ja auch mehr als 5 Jahre alt 🙂
Klaus Grün sagt;
@Herr Diehl: und was ihren Nachbarn angeht , selbst da hängt es von der Größe ihre PV-Anlage ab ob sie und ihr Nachbar den erzeugten Strom dieser Anlage verbrauchen können an Sonnentagen über Mittag, oder ob überschüssiger Strom aus ihrer Anlage über das Netz weitergeleitet. werden muss.
@Klaus Grün
Na und…. dann wird mein CO2 freier Strom eben zu meinem nächsten oder übernächsten Nachbarn geleitet. Vorrangig verbraucht wird er allemal, oder wollen Sie hier erzählen der müsste, an all denen vorbei, ins Ausland verscherbelt werden.
Herr Diehl in Oberbayern wo mittlerweile viele Gemeinden die an Sonnentagen über Mittag mehr Strom erzeugen als in der Region verbraucht werden kann, und es wird dann an solchen Tagen viel Strom in den Mittagstunden nach Österreich exportiert.
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl in Oberbayern wo mittlerweile viele Gemeinden die an Sonnentagen über Mittag mehr Strom erzeugen als in der Region verbraucht werden kann, und es wird dann an solchen Tagen viel Strom in den Mittagstunden nach Österreich exportiert.
@ Klaus Grün.
Der wird aber erst dann, nach Österreich exportiert, wenn die örtlichen Endverbraucher vorrangig mit Sonnenstrom versorgt sind, oder ????
Das wäre vor 2010, als die Erneuerbaren noch prognostiziert den Versorgern zugeteilt wurden nicht nötig gewesen. Denn Wochenende und Sonnenschein, sind leicht in der Prognose zu berücksichtigen, und den konventionellen Betreibern mitzuteilen, damit die sich anpassen können. Dann müsste man weniger Kohlestrom nach Österreich exportieren. Oder haben wir schon 100% EE Strom ???
Herr Diehl ,auch diese Sprüche von ihnen ändern nichts daran das es zu keiner Zeit einen „Verbrauchsvorgang“ für EE Strom im EEG gab, und es gab auch zu keiner Zeit im EEG eine gesetzliche Reglung gab das im Strommix, der an die Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE sein musste. Und ebenso wenig gab es je eine rechtliche Verpflichtung im EEG dass Betreiber von Kohlekraftwerken ihre Stromproduktion zu drosseln bei hohen Einspeisemenge von EE-Strom , und es ihnen auch zu keiner Zeit verboten war Strom zu exportieren. Und ebenso wenig ändern ihre Wortklaubereien etwas an der Tatsache das der Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 wie die oben von mir verlinkten Daten von statista.de zeigen. Ob sie das je verstehen werden spielt auch keine große Rolle , weil sie selbst in diesem Forum schon viele nicht mehr ernst nehmen und außerhalb sowieso nicht
Aber ernst nehmen kann man solch einen „Dampfplauderer“ wie sie nicht , der weder mit den rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 noch danach vertraut ist , noch ernst zu nehmende Sachkenntnis zu den Strommärkten hat, noch etwas von Physik versteht , aber hier ständig darüber schwadroniert 🙂
Klaus Grün sagt.
Herr Diehl ,auch diese Sprüche von ihnen ändern nichts daran das es zu keiner Zeit einen „Verbrauchsvorgang“ für EE Strom im EEG gab, und es gab auch zu keiner Zeit im EEG eine gesetzliche Reglung gab das im Strommix, der an die Endkunden geliefert wurde ein bestimmter Anteil von EE sein musste.
@ Klaus Grün.
Darum geht es doch auch gar nicht. Es geht darum, was Sie selbst geschrieben haben.
Siehe hier: Zitat Grün: .Seit es das EEG gibt gab es zwar eine .“Abnahmeverpflichtung“.. für EE Strom, Zitat Ende.
Wenn es eine Abnahmeverpflichtung für EE Strom gab, dann ist der auch vorrangig verbraucht worden, und somit hatten wir automatisch einen Anteil CO2 freien Strom im Mix. So einfach war das.
@ Herr Diehl : immer die gleiche „heiße Luft “ und die ändert auch nichts an der an der Tatsache das der Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 wie die oben von mir verlinkten Daten von statista.de zeigen. Ob sie das je verstehen werden spielt auch keine große Rolle , weil sie selbst in diesem Forum schon viele nicht mehr ernst nehmen und außerhalb sowieso nicht 🙂
Aber ernst nehmen kann man solch einen „Dampfplauderer“ wie sie nicht , der weder mit den rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 noch danach vertraut ist , noch ernst zu nehmende Sachkenntnis zu den Strommärkten hat, noch etwas von Physik versteht , aber hier ständig darüber schwadroniert
Nicht immer wieder diese heiße Luft, sondern immer wieder ihre substanzlose Ablenkungsmanöver.
Erklären Sie doch endlich mal allen die hier noch mit lesen, wo der EEG Strom hingegangen ist, der den Versorgern vor 2010 vorrangig zugeteilt wurde.
Irgendwo muss der doch geblieben sein, wenn Sie behaupten der wäre nicht vorrangig verbraucht worden.
Herr Diehl auch wenn sie die Fakten beharrlich ignorieren ändert das nichts an der an der Tatsache das der Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 wie die oben von mir verlinkten Daten von statista.de zeigen.
@ Klaus Grün
Und was ändert das an der Tatsache – die Sie bestreiten – dass der den Versorgern zwingend zugeteilte EEG Strom auch physikalisch, vorrangig verbraucht wurde, genau nix.
Und darum geht es doch.
Herr Diehl , auch das ständige wiederholen diese Behauptung ändert nichts daran sie nicht wahr ist . Es hat zu keiner Zeit im EEG eine rechtliche Verpflichtung gegeben dass im Strommix der an die Endkunden geliefert wird eine bestimmter Anteil von EE sein muss noch hast es je einen „Verbrauchsvorgang“ für EE im EEG gegeben .
Und ihre Sprüche und das sie die Fakten beharrlich ignorieren ändert auch nichts an der Tatsache das der Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 wie die oben von mir verlinkten Daten von statista.de zeigen.
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl , auch das ständige wiederholen diese Behauptung ändert nichts daran sie nicht wahr ist . Es hat zu keiner Zeit im EEG eine rechtliche Verpflichtung gegeben dass im Strommix der an die Endkunden geliefert wird eine bestimmter Anteil von EE sein muss noch hast es je einen „Verbrauchsvorgang“ für EE im EEG gegeben .
@ Klaus Grün.
Jetzt wissen Sie schon nicht mehr was Sie am 9.Mai um 11.51 Uhr selbst bestätigt haben
Siehe hier: Zitat Grün: .Seit es das EEG gibt gab es zwar eine .“Abnahmeverpflichtung“.. für EE Strom, Zitat Ende.
Wenn es eine Abnahmeverpflichtung gab, musste der auch physikalisch vorrangig bei den Kunden angekommen sein.
Sie sehen Herr Grün, wenn man mit der Wahrheit nicht im Bunde ist, muss man höllisch aufpassen was man schreibt, damit man sich nicht in Erklärungsnot bringt, wie Sie gerade mal wieder.
Herr Diehl ich habe ihnen zu keiner Zeit bestätigt das es einen „Verbrauchsvorgang“ für EE im EEG gegeben hat . Daran ändert auch ihr verkürztes Zitat und ihre Wortklaubereien nichts . Diese Wortklaubereien ändern auch nichts an der Tatsache das der Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 wie die oben von mir verlinkten Daten von statista.de zeigen. Und mit der „Wahrheit“ hat ihr ständiges ignorieren von Tatsachen und Fakten nicht das Geringste zu tun !
Klaus Grün sagt.
Herr Diehl ich habe ihnen zu keiner Zeit bestätigt das es einen „Verbrauchsvorgang“ für EE im EEG gegeben hat
@Klaus Grün.
Haben Sie doch, nur nicht gemerkt beim Zünden Ihrer Nebelkerzen.
Sie haben am 9. Mai um 11.51 Uhr wie folgt geschrieben.
Zitat Grün.
Seit es das EEG gibt gab es zwar eine Abnahmeverpflichtung für EE Strom, aber es gab zu keiner Zeit einen „Verbrauchsvorgang“ Zitat Ende.
Wenn es für EE Strom eine Abnahmeverpflichtung gab, wurde der Strom auch physikalisch vorrangig verbraucht.
Etwas mitdenken müssen Sie schon.
Herr Diehl ihre Behauptung „Wenn es für EE Strom eine Abnahmeverpflichtung gab, wurde der Strom auch physikalisch vorrangig verbraucht“ wird auch durch wiederholen nicht wahrer !
Diese Wortklaubereien ändern auch nichts an der Tatsache das der Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 wie die oben von mir verlinkten Daten von statista.de zeigen. Und mit der „Wahrheit“ und mit „mitdenken“ haben ihre Sprüche und ihr ständiges ignorieren von Tatsachen und Fakten auch nicht das Geringste zu tun !
Dann erklären Sie doch endlich mal wo der zwingend abgenommene EEG Strom, physikalisch geblieben ist, wenn nicht bei den Verbrauchern vor Ort.
Ich warte auf diese Antwort.
Herr Diehl auch wenn sie schwer von Begriff sind hier noch mal für sie der Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark wie von 2012 bis 2018 wie die oben von mir verlinkten Daten von statista.de zeigen.
Und ihre Albernheiten ändern auch nichts daran zu keiner Zeit im EEG eine rechtliche Verpflichtung gab dass im Strommix der an die Endkunden geliefert wird eine bestimmter Anteil von EE sein muss noch hat es je einen „Verbrauchsvorgang“ für EE im EEG gegeben .
Und ebenso wenig gab es je eine rechtlich Verpflichtung für Betreiber von Kohlekraftwerken ihre Produktion zu drosseln bei hohen Einspeisemengen von EE. Und diese Tatsachen ändere alle ihre Sprüche und Wortklaubereien hier nichts !
Also der ins Verteilernetz, dezentral eingespeiste EEG Strom, damals etwa 18% wie Sie an anderer Stelle geschrieben haben, ist an allen Verbrauchern vorbei geleitet, ins Ausland verkauft worden, damit denen Kohlestrom geliefert werden konnte.
Donnerwetter hätte ich physikalisch nicht für möglich gehalten. Aber beim Klaus Grün erlebt man die unmöglichsten Sachen wenn er in Erklärungsnot ist.
Hoffentlich lesen hier noch einige Leute mit.
Herr Diehl : Strom aus Windanlagen wird nicht ins Verteilnetz eingespeist, ebenso wenig wie Strom aus Freiflächenanlagen aus PV. Und für sie Strom aus PV-Dachanlage hatte im Jahr 2009 einen Anteil von weniger 1% an der Stromerzeugung.
Aber erst nehmen kann man ihre „Albernheiten“ nicht, und sie ändern auch nichts an der Tatsache das der Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark war wie von 2012 bis 2018 wie die oben von mir verlinkten Daten von statista.de zeigen.
Wenn EEG Strom schon immer physikalisch ins Ausland verscherbelt wurde, warum hat man dann 2010 beschlossen, dass der nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt wird. ???
Da werden Sie nun wieder weit ausholen müssen, um dafür eine Nebelkerze zu zünden.
Herr Diehl , sie haben offensichtlich verpasst das die Ermittlung der Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom der Stromlieferanten sehr intransparent und aufwendig war.
Und auch wenn sie es hier ständig bestreiten , war die Differenz der Einspeisevergütungen zu den mittleren Beschaffungskosten der Stromlieferanten für nicht geförderten Strom über die EEG-Umlage bis 2009 auszugleichen.
Wobei sie zu ihren Behauptungen was vor 2010 gegolten haben soll nach dem EEG aber ebenso wenig belegen können aus welchen rechtlich Reglungen im EEG die sich ableiten lassen sollen, wie sie auch ihre anderen unwahren Behauptungen zum EEG hier auch nie belegen konnten . Von daher kann man ihre „Dampfplauderei“ hier auch nicht ernst nehmen!
PS: und an der Tatsache das keine der im Bundestag vertreten Parteien eine Rückkehr zu diesen alten Reglungen die bis 2009 galten beabsichtigt, und auch zu keiner Zeit einen entsprechenden Änderungsantrag im Bundestag gab, ändern diese albernen Sprüche hier auch nichts .
Das ist nicht die Antwort auf meine Frage , der Sie offensichtlich wieder ausweichen wollen.
Hier noch einmal.
Wenn EEG Strom schon immer physikalisch ins Ausland verscherbelt wurde, warum hat man dann 2010 beschlossen, dass der nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt wird. ???
Siehe hier:https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/Erneuerbare-Energien-Gesetz/Jahresabrechnungen/EEG-Jahresabrechnung_2016.pdf
Ich hoffe die Quelle ist Ihnen nicht zu alt oder dubios
Herr Diehl ich habe ihnen die Antwort doch gerade gegeben was der Grund für die Änderung der Ermittlung der EEG-Umlage war. Und daran ändert auch das verlinken der Jahresabrechnung von 2016 eben so wenig wie an den Tatsachen das an der Tatsache das keine der im Bundestag vertreten Parteien eine Rückkehr zu diesen alten Reglungen die bis 2009 galten beabsichtigt, und auch zu keiner Zeit einen entsprechenden Änderungsantrag im Bundestag gab.
Aber erst nehmen kann man ihre „Albernheiten“ hier nicht, und sie ändern auch nichts an der Tatsache das der Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark war wie von 2012 bis 2018 wie die oben von mir verlinkten Daten von statista.de zeigen.
@ Herr Diehl ich habe ihnen die Antwort doch gerade gegeben das der Grund für die Änderung der Ermittlung der EEG-Umlage war das die das die Ermittlung der Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom der Stromlieferanten sehr intransparent und aufwendig , war deren Differenz über die EEG auszugleichen war. Das können sie auch der Begründung der Bundesregierung Regierung zum Gesetzesentwurf entnehmen ( https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/16/131/1613188.pdf )
Daran ändert auch das verlinken der EEG-Jahresabrechnung von 2016 eben so wenig wie an der Tatsache das keine der im Bundestag vertreten Parteien eine Rückkehr zu diesen alten Reglungen die bis 2009 galten beabsichtigt, und auch es zu keiner Zeit einen entsprechenden Änderungsantrag im Bundestag gab seit diese Änderungen Anfang 2010 in Kraft traten.
Fakt ist seit 2010 werden die Erneuerbaren nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt, weil man sie physikalisch gar nicht ins Ausland verscherbeln kann, oder muss, wie der Öffentlichkeit immer vorgegaukelt wird. Das ist die Transparenz von der Klaus Grün spricht.
@Herr Diehl : Fakt ist das auch dieses alberne Gerede ändert nichts an dem oben gesagten und es ändert auch nichts an der Tatsache das der Anstieg der deutschen Stromexporte relativ zu Ausbau von EE von 2002 bis 2008 ähnlich stark war wie von 2012 bis 2018 wie die oben von mir verlinkten Daten von statista.de zeigen . Aber ernst nehmen kann man ihre Ignoranz der Fakten nicht .