Kurzanalyse: Com-Metering warnt vor überhöhten Gebühren für RLM-Zähler

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Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung müssen einen Zähler für die Restrierende Leistungsmessung (RLM) einbauen. Nach einer aktuellen Analyse von Com-Metering schwanken die Gebühren, die die Verteilnetzbetreiber eigenständig festlegen können, für die RLM-Zähler regional stark. Die Kosten bewegten sich zwischen 200 und 1070 Euro pro, so die Vereinigung am Freitag. Com-Metering konnte dabei aber keine Angebotsunterschiede aus Sicht der Photovoltaik-Betreiber ausmachen. So seien Funktionalität und Nutzer der RLM-Zähler für Anlagenbesitzer, die nicht in der Direktvermarktung sind, gleich.

Bei marktüblichen Vergleichskosten für RLM-Zähler von 260 Euro ergebe sich daher ein jährliches Einsparpotenzial von durchschnittlich rund 30 Prozent oder 100 Euro pro Photovoltaik-Anlage. Regional kann der Einsparbetrag sogar bei bis zu 750 Euro im Jahr liegen, wie es weiter hieß. Nach Berechnungen von Com-Metering überweisen die insgesamt 22.000 betroffenen Betreiber der Photovoltaik-Anlagen Jahr für Jahr rund zwei Millionen Euro zu viel an die Verteilnetzbetreiber.

„Aus Sicht der Betreiber von PV-Anlagen wird dem Messstellenbetrieb bislang zu wenig Beachtung geschenkt“, erklärt Fabian Zuber, Mitinitiator von Com-Metering. „Sowohl hinsichtlich der Leistungen, wie auch der Preise kann es sich aber lohnen, die Angebote der lokal zuständigen Verteilnetzbetreiber und der wettbewerblichen Messtellenbetreiber zu vergleichen.“ Der Messstellenbetrieb sei liberalisiert, so dass der Anbieter frei gewählt werden könne.

Com-Metering hat für die Analyse die aktuellen Preislisten von knapp 50 Verteilnetzbetreibern untersucht, die einen Großteil des Bundesgebietes abdecken. In ihren Netzgebieten seien 78 Prozent der rund 22.000 betroffenen Photovoltaik-Anlagen installiert. Es handele sich dabei um Anlagen mit einer Leistung zwischen 100 und 500 Kilowatt, die zwischen 2009 und 2016 errichtet wurden und  daher nicht zur Direktvermarktung des Solarstroms verpflichtet sind. Der Einbau der RLM-Zähler ist allerdings seit 2009 Pflicht für die Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt. Erst seit 2017 gilt die verpflichtende Direktvermarktung für diese Anlagen. In diesem Fall können höhere Gebühren gerechtfertigt sein, wenn sie mit spezifischen Leistungen und einen erhöhten Nutzen verbunden sind, wie es bei Com-Metering weiter heißt.

Die Analyse kann kostenlos heruntergeladen werden.

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