FDP-Politiker: „Photovoltaik-Anlagen in unseren Regionen sind Verbrechen an der Menschheit“

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Der Freistaat Bayern hat seit nunmehr zwei Jahre landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaik-Anlagen in den Ausschreibungen freigegeben. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Solarparks auf diesen Flächen generell gebaut werden dürfen, wie die Diskussion über die Anlage im fränkischen Grafendobrach zeigt.

Ende vergangener Woche hat der zuständige Kulmbacher Stadtrat mehrheitlich entschieden, dass die Photovoltaik-Anlage in Grafendobrach nicht gebaut werden darf. Ursprünglich wollte der Investor und Unternehmer Marco Münch rund fünf Millionen Euro in den Bau des Solarparks investieren. Er sollte auf 13,6 Hektar landwirtschaftlicher Fläche entstehen, wie lokale Medien berichten. Der „Frankenpost“ zufolge ging die Abstimmung nach kontroverser Diskussion am Donnerstag mit 20 zu sieben Stimmen gegen das Projekt aus. Nur fünf Kulmbacher Stadträte hätten noch für das Vorhaben votiert, dass auch in der Bevölkerung umstritten gewesen sei.

Nach der Entscheidung erklärte in dem Blatt „In Franken“ der FDP-Kreisrat Veit Pöhlmann: „Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen sind in unseren Regionen geradezu Verbrechen an der Menschheit und sind kein nachhaltiger bzw. ökologisch sinnvoller Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz, sondern genau das Gegenteil. Sie sind Missbrauch des Zieles ,Klimaschutz‘ zu reinen Gewinnzielen.“ Er verweist darauf, dass Deutschland nur über eine schwache Sonneneinstrahlung verfüge und die Photovoltaik „absolut unwirtschaftlich“ sei. Pöhlmann plädiert dafür, die Flächen ausschließlich zur Produktion von Nahrungsmitteln zu verwenden.

Zudem verweist der FDP-Kreisrat dem Bericht zufolge darauf, dass Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen in Bayern verfassungswidrig sei. Er zitiert Artikel 163, Absatz 4, Satz 2 der bayerischen Verfassung: „Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden soll von einem Nachweis der Eignung für sachgemäße Bewirtschaftung abhängig gemacht werden; er darf nicht lediglich der Kapitalanlage dienen.“ Zudem sieht er die Gefahr, dass für den Fall der Flächennutzung für die Energieproduktion eine Konkurrenz zu Nahrungsmitteln entstehe und in der Folge die Pachtpreise explodierten. Dies wiederum führe zu vielen Verlierern, während die Photovoltaik nur einen „sehr geringen Beitrag“ zur Energiewende liefere.

Die Entscheidung des Kulmbacher Stadtrats ist ein Grundsatzbeschluss, der gar nicht nötig gewesen wäre. Eigentlich hätte es nach lokalen Medienberichten ausgereicht, wenn die Verwaltung das Bauvorhaben abgelehnt hätte. Denn es gibt aus dem Jahr 2009 einen Grundsatzbeschluss, wonach „die freie Landschaft vor Beeinträchtigungen durch die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu schützen“ ist. In der Folge hatte die Stadt keine Freiflächenanlagen mehr genehmigt. Nach der nun erfolgten Entscheidung des Stadtrats wird es wohl auch in Zukunft dabei bleiben.

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