Sonderkürzung treibt Photovoltaik-Zubau im Januar auf 579 Megawatt

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578,959 Megawatt Photovoltaik-Zubau meldet die Bundesnetzagentur für den Januar – nochmal ein deutlicher Zuwachs nach den 376,571 Megawatt im Dezember, als sich die Jahresendrallye bemerkbar gemacht hatte. Grund für den deutlichen Zubau sind Vorzieheffekte wegen der im Energiesammelgesetz festgeschriebene Sonderkürzung der Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt für Februar, März und April sein.

Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilt, sind in den knapp 579 Megawatt lediglich 52,355 Megawatt Freiflächenanlagen enthalten. Davon entfielen 23,389 Megawatt auf Projekte mit einer Leistung bis 750 Kilowatt. Bis zu dieser Grenze können Freiflächenanlagen gebaut werden, ohne dass ein Zuschlag aus Ausschreibungen benötigt wird. Auf das Segment der kleineren Photovoltaik-Projekte entfielen der Behörde zufolge 7629 Datenmeldungen mit insgesamt 502,926 Megawatt.

Bewegung zeigt die Nachfrage bei Photovoltaik-Mieterstrom. 76 neue Anlagen mit einer installierten Leistung von knapp 1,46 Megawatt sind im ersten Monat des Jahres der Bonner Behörde für den Zuschlag gemeldet worden. Das Verzeichnis zeigt, dass seit Einführung der Mieterstromförderung nun 434 Projekte mit insgesamt knapp 9,47 Megawatt Gesamtleistung realisiert wurden.

Die Leistung aller geförderten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland summierte sich bis Ende Januar auf 46,508 Gigawatt.

Zum März sinkt die Solarförderung für die Photovoltaik-anlagen, die nicht von der Sonderkürzung betroffen sind, um ein Prozent. Ab dem 1. März beträgt die Einspeisevergütung für Dachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung 11,23 Cent pro Kilowattstunde, bis 40 Kilowatt Leistung werden 10,92 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Dachanlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt erhalten im März – nach der im Energiesammelgesetz festgelegten Sonderkürzung – eine feste Einspeisevergütung von 8,99 Cent pro Kilowattstunde, der anzulegende Wert für Projekte zwischen 40 und 750 Kilowatt beträgt 9,39 Cent pro Kilowattstunde. Für sonstige Anlagen bis 100 Kilowatt gibt es eine feste Einspeisevergütung von 7,76 Cent pro Kilowattstunde. Bei den anzulegenden Werten aus der Direktvermarktung gibt es bei Anlagen bis zehn Kilowatt im März 11,63 Cent pro Kilowattstunde und bis 40 Kilowatt sind es 11,32 Cent pro Kilowattstunde. Bei den sonstigen Anlagen liegt die Förderung bei 8,16 Cent pro Kilowattstunde. Die Direktvermarktung ist für alle Photovoltaik-Anlagen größer 100 Kilowatt verpflichtend.

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