Erste Photovoltaik-Sonderausschreibung sowie neue technologieoffene Ausschreibung mit Windkraft laufen

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Die erste Photovoltaik-Ausschreibungsrunde des Jahres mit 175 Megawatt Gesamtleistung ist bereits in der Auswertung. Der Stichtag war 1. Februar und in Kürze sollte die Bundesnetzagentur die Ergebnisse veröffentlichen.

In der vergangenen Woche eröffnete die Bundesnetzagentur zudem eine neue Runde der technologieübergreifenden Ausschreibungen von Photovoltaik und Windkraft an Land. Zur Erinnerung: In den beiden Runden des vergangenen Jahres räumte die Photovoltaik alle Zuschläge ab. Im April gingen 32 Zuschläge und im November 36 Zuschläge an Photovoltaik-Projekte ab 750 Kilowatt. Obwohl der Solar- und Windverband das Experiment als gescheitert einstuften, wird es auch in diesem Jahr nochmals zwei Runden dieser Ausschreibungsform geben. Wieder mit einem Volumen von jeweils 200 Megawatt. Der erste Stichtag ist am 1. April.

An den Modalitäten hat sich im Vergleich zum Vorjahr wenig geändert. So gibt es eine Obergrenze für Zuschläge in Netzausbaugebieten. Sie liegt nach Behördenangaben bei 44,27 Megawatt. Dies betrifft allerdings nur den Bau für Windparks an Land. Für Photovoltaik-Projekte gibt es zusätzliche Flächen, nachdem nach Bayern und Baden-Württemberg auch Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland inzwischen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht haben. Sie erlauben daher auch Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten. Wie viele Zuschläge in der technologieoffenen Ausschreibung für diese Flächen noch gewährt werden, hängt auch von den Ergebnissen der Photovoltaik-Auktion im Februar sowie der Sonderausschreibung im März ab. Die Bundesländer haben verschiedene jährliche Kontingente festgelegt. So erlaubt Bayern in einem Kalenderjahr maximal 30 Zuschläge, die übrigen Bundesländer haben Mengenbegrenzungen zwischen 35 und 100 Megawatt festgeschrieben.

Im Gegensatz zu den technologiespezifischen Ausschreibungen wird es in der gemeinsamen Runde auch wieder eine Verteilnetzkomponente geben. Hierbei gelten weiterhin die im Dezember 2017 festgelegten Sätze. Sie richten sich nach dem bereits erfolgten Ausbau der Photovoltaik und Windkraft in den jeweiligen Gebieten. Sie werden auf das Gebot aufgeschlagen, sind jedoch nur für die Reihung bei der Zuschlagsvergabe entscheidend. Der Bieter erhält im Falle eines Zuschlags nur den gebotenen Wert. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag bei der Runde im November 2018 bei 5,27 Cent pro Kilowattstunde.

Dieser Wert ist etwas höher als bei der letzten technologiespezifischen Ausschreibung vom Oktober 2018, als er 4,69 Cent pro Kilowattstunde betrug. Der Durchschnittswert war im vergangenen Jahr von Runde zu Runde leicht gestiegen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies in diesem Jahr entwickelt, zumal die Ausschreibungsmenge um knapp ein Gigawatt steigt. Neben den „normalen“ Ausschreibungen gibt es in diesem Jahr zu den Stichtagen 1. März und 2. Dezember noch Sonderausschreibungen für Photovoltaik-Projekte ab 750 Kilowatt Leistung. Das Volumen beträgt jeweils 500 Megawatt. Zwischen den Sonderausschreibungen, die Ende 2018 im Energiesammelgesetz verabschiedet wurden, liegen noch zwei weitere technologiespezifische Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen mit jeweils 150 Megawatt Leistung. Für die Sonderausschreibungen gelten die bekannten Regeln aus den technologiespezifischen Auktionen.

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