Seit Jahren wird diskutiert: Ist Netzausbau zwecks Stromtransport über große Distanzen das „Rückgrat der Energiewende“ oder können wir bei den Sonnenenergien (Photovoltaik, Windkraft, Fließwasser, Wellen, Bioenergie) – da sie naturhaft bereits verbreitet sind – die Orte der Erzeugung entsprechend unserem Bedarf frei wählen?
Laut Bundesregierung ermöglicht eine großflächige Vernetzung den Ausgleich zwischen unterschiedlichen Wettersituationen. Außerdem befänden sich die Windparks vor allem im Norden, während sich die „Verbrauchszentren“ im Süden lägen, so dass eine entsprechende Übertragung nötig sei.
Dem ist zu entgegnen, dass die nötige und nur durch Speicherung zu bewerkstelligende, zeitliche Verschiebung des Stromverbrauchs nicht durch die räumliche Verschiebung per Netze ersetzt werden kann. Und Verbrauchszentren gibt es schließlich auch im Norden. Erst wenn diese vollständig versorgt sind und dann immer noch mehr Windstrom anfällt, als ortsnah verbraucht wird, könnte eine weiträumigere Verschiebung eventuell Sinn machen.
Die basisnahen Energiewendeorganisationen weisen zusätzlich darauf hin, dass eine von dem bisherigen – und sogar noch weiter ausgebauten – Großnetz abhängige Versorgung stets Konzern-Domäne sein wird. Das demokratische und emanzipatorische Potenzial der Eigenversorgung in kleinen Einheiten würde dadurch in seiner Entfaltung behindert.
Wie richtig diese Erkenntnis ist, bestätigt sich nun durch den beabsichtigten Deal zwischen Eon und RWE, der eine monopolistische Situation anstrebt. Auch wird nun der Hintergrund der oben angeführten sachlich falschen Argumentation der Bundesregierung deutlich: Es geht nicht um die optimale Entwicklung der Energiewende, sondern nur darum, den alten Konzernen ein Weiterleben in einer Welt zu ermöglichen, zu der sie gar nicht gehören.
Das Gute an dem Vorhaben von Eon und RWE ist, dass es die Wichtigkeit klar macht, sich frei zu halten: Statt Insekt im Eon-Netz, „Energiebürger“ werden und sich gemeinsam mit Freunden und Nachbarn direkt von der Sonne beschenken lassen! Früher versorgten wir uns durch fossile Brennstoffe indirekt mit Sonnenenergie, heute können wir sie direkt nutzen, und wir brauchen nicht irgendetwas Neues, was sich zwischen uns und die Sonne schiebt.
— Der Autor Christfried Lenz war unter anderem tätig als Organist, Musikwissenschaftler und Rundfunkautor. Politisiert in der 68er Studentenbewegung, wurde „Verbindung von Hand- und Kopfarbeit“ – also möglichst unmittelbare Umsetzung von Erkenntnissen in die Praxis – zu einer Leitlinie seines Wirkens. So versorgt er sich in seinem Haus in der Altmark (Sachsen-Anhalt) seit 2013 zu 100 Prozent mit dem Strom seiner PV-Inselanlage. Nach erfolgreicher Beendigung des Kampfes der BI „Kein CO2-Endlager Altmark“ engagiert er sich ganz für den Ausbau der Ereneuerbaren in der Region. Als Mitglied des Gründungsvorstands der aus der BI hervorgegangenen BürgerEnergieAltmark eG, wirkte er mit an der Realisierung einer 750 Kilowatt-Freiflächenanlage in Salzwedel. Lenz kommentiert das energiepolitische Geschehen in verschiedenen Medien und mobilisiert zu praktischen Aktionen für die Energiewende —
Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com.
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Wie wahr Herr Lenz!
Menschen wie Sie haben es verstanden und handeln nicht nur lokal sondern engagieren sich darüber hinaus auch noch für Andere.
Danke dafür!
J. Hoffmann
Danke für den wichtigen Hinweis zur Bedeutung der dezentralen, regenerativen, Energiewende für die Demokratie.
Große Konzerne, egal welcher Branche, ob Energie, Rohstoffe, IT, Saatgut usw., sind allein schon durch ihre Marktmacht, und der Erhaltung dieser Position, motiviert durch zwanghafte Gewinnmaximierungsvorstellungen, und der strukturell engen Verknüpfung mit den politischen Entscheidungsträgern , an sich schon ein Demokratieproblem.
Und im Energiebereich hat das ja schon lange größte, globale Bedeutung durch die fossil, atomare Abhängigkeit unserer Industriegesllschaft. ………Und der Grund für viele Kriege……
In den 30 Jahren, die ich das Wirtschaftsleben jetzt beobachtet habe, waren Fusionen IMMER Rüchzugsgefechte von Branchen, deren Geschäftsmodell unter Druck stand. Nur ein Beispiel: Kaufhäuser. Inzwischen sind mindestens vier ehemalige Konzerne unter einem Dach vereint. Aber wo man hinguckt, Kohlezechen, Stahlproduzenten, Textilunternehmen, Banken: Wo fusioniert wurde, kam ein Eindampfen, oft bis zum Konkurs, bald nach. Von den verantwortlichen Managern wird das vor ihren Anteilseignern immer als „Stärkung“ dargestellt, um diese bei der Stange zu halten, aber tatsächlich ist es der Anfang vom Ende. Die erwarteten „Synergieeffekte“ bestehen im Arbeitsplatzabbau, und wo weniger Menschen arbeiten, wird auch weniger verdient. Insofern ist die Beteiligung von RWE an Eon ein gutes Zeichen, was das Überleben der alten Dinos angeht.
Diese Absprache der Zuständigkeiten der Großkonzerne (man dürfte sich in den Führungsetagen der Konzerne sehr gut kennen) für jeweilige Geschäftsfelder (Stromerzeugung Stromhandel, Stromnetze, Stromvertrieb, Lobbyismus) gilt es (aus Verbraucherschutzgründen) mit kartellrechtlicher Perspektive und aufgrund einer Wirkreichweite auch für nächste Generationen, vor staatlichem Duchsetzungsvermögen, zu beaufsichtigen.
Freie Wahl für die Stromkunden eines europäischen (außerdeutschen) Stromanbieters ist nicht so einfach möglich? In der Beantwortung dieser Frage wird ein Teil der Diskrepanz des gesetzgeberischen Engagements gegenüber Stromkunden sichtbarer.
Intransparenter hingegen wurde (durch ein Gerichtsurteil des BGH aufgrund der Maßgabe der gesetzlichen Grundlage) die Einschätzung der sachgerechten Vereinnahmung des Netznutzungsentgelts. Das kann keine moderne und zivilisierte Entwicklung sein.
Das gemeinsame Interesse ist eine „bilanzkreisbezogene“ Monopolstellung des EonRWE Konzerns?
https://de.wikipedia.org/wiki/Quersubventionierung
„Wegen dieser Sozialpflichtigkeit müssen die vertikal integrierten Netzbetreiber u. U. stärkere Eingriffe in ihr Eigentum hinnehmen“
https://de.wikipedia.org/wiki/Entflechtung_(Unternehmen)
(75%M31-Fond,25%RWE=Amprion ??? Gesamtkonzern Tennet https://www.tennet.eu/de/unternehmen/investoren/kennzahlen/ Erhöhungen des deutschen Netzentgeltes zur Integration der Regenerativen Energiequellen, dabei sieht sich Tennet zukünftig als Drehkreuz oder Verteilkreuz-Insel für zukünftig mindestens 180GW+50GW Offshore-Windkraft für Nord- und Ostsee, Strukturaufbau der Anteilsverteilung? ??? Netztransparenz: https://www.iwr.de/ticker/bgh-entscheidung-bundesnetzagentur-muss-netzentgelt-transparenz-reduzieren-artikel1134 ??? Die Umverteilung national erhobener Finanzmittel zur Konzernpositionierung (200x-2006?: StromnetzInfrastrukturinvestitionen:Netzentgelterlöse=ca.1:10, https://de.wikipedia.org/wiki/Netznutzungsentgelt#Entwicklung_der_Netzentgelte) wird innerhalb (mindestens) Europas deutlich intransparenter, als mit offenem Kundendialog oder Prosumentanansatz wünschenswert und modern. Datenerhebung in Bürgernähe ohne gleichwertige Datenhoheit wird dagegen intensiviert und durch gesetzgeberisches, motiviertes Engagement zum Wettbewerbsnachteil der Bürgergenden (s. a. Verbraucherschutz) gegenüber Stromkonzernexperten. Zusätzlich wird die Zuordnung der Netzausbauvorhaben (NOVA-Prinzip & Szenariorahmen & NEP2030) nach deutschen Bedarfsplänen nicht dem Transformationstempo internationaler Konzerne gerecht. Es stellt sich weiter die begründete Frage, warum deutsche Übertragungsnetzbetreiber (oder marktmächtige Verteilnetzbetreiber), als Teil europäischer Mutterkonzerne, logistisch deren eigene Marktposition beschränken sollten und für einen Szenariorahmen synthetische Kraftstoffe oder Industrierohstoffe stärker präfererieren würden, wenn diese mittelfristig finanzschwächeren Euroländern das Erreichen der Pariser Klimaziele stabilisiert ermöglichen könnten? Soweit reicht Verantwortung für Versorgungssicherheit und Klimaschutz nicht, um Finanzmittel aus Netzinfrastrukturumbau für Rohstoffwertschöpfung einzusetzen? Analysen zur mittelfristigen Ressourcenschonung (u.a. Eigentum in Bürgerhand) dazu fehlen auffällig. (! https://www.netzentwicklungsplan.de/de/besonderheiten-des-nep-2030-2019#neue-technologien ! https://www.netzentwicklungsplan.de/de/besonderheiten-des-nep-2030-2019#handelskapazitten-ausland)
Zusätzlich sind die ÜNB für die Vermarktung der verfügbaren Stromkontingente an der Strombörse, durch den Gesetzgeber, verantwortlich. Die Verantwortung für die Vermarktungsqualität wird dabei nicht zugeordnet und als regulierendes Element, zum Ausgleich der Interessen, gilt dabei der Strom*markt*.
https://www.erneuerbareenergien.de/archiv/bundestag-beschliesst-eeg-novelle-150-438-79873.html Da jedoch mit beschlossenem Kohleausstieg (Deutschlands mittelfristiger Beitrag entspricht 7-8GW Kohlekraftwerksleistung bei etwa 935GW Kohlekraftwerksleistung weltweit, https://www.carbonbrief.org/mapped-worlds-coal-power-plants) diese Planungslücke zugunsten kurzfristiger fossiler Erdgasnutzung verändert wurde, bleibt die verantwortliche Priorisierung der beitragenden, beauftragten Institutionen bezüglich deren Eigeninteressen und nachgelagertem Gemeinwohlinteresse, durch die staatlichen Stellen und deren Kompetenz, an dieser Stelle, fragwürdiger. (Frag den Staat: „Regulierungskonten zu Netzbetreibern“, „Eigenkapitalverzinsung der Netzentgelterlöse durch ÜNB“, „Rücklagenbildung für Infrastrukturumbau durch erhöhte Klimaschutzanforderungen bei Netzbetreibern“ ??? )
Der Auftrag für Transparenz der Finanzströme und bei Marktbeherrschung im Energiesektor und europagerechte energierechtliche Zukunftsgestaltung an die deutschen Gesetzgeber scheint wieder deutlicher gegeben (aufgrund neuerlicher internationaler Monopolbildungsbestrebungen ohne erkennbaren Vorteil für Stromkunden (nicht kurzfristig und risikointensiviert, nicht langfristig) und Erfolgen verdeckten, strategischen Lobbyismus‘).
Die Zuwendung der Konzerne Eon und RWE zu erneuerbaren Energiequellen ist begrüßenswert, gleichwertig dazu sind auch zukünftig Chancengerechtigkeit und transparente Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger im Energiesektor (auch als Prosumenten) sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Noch ein Nachtrag zum Verbraucherschutz:
https://1-stromvergleich.com/strom-report/strompreis/#netzentgelte-entwicklung
Korrektur zu Kohlekraftwerken, weltweit: Die vorgenannte Zahl 935GW sind chinesische Kohlekraftwerke. Kohlekraftwerke, in Betrieb, weltweit, haben eine Gesamtnennleistung (2017) von ca. 1996GW. (Deutschland kann dabei bis 40GW Kohlekraftwerksleistung einsparen. Europa immerhin bis zu 199GW? http://kraftwerkskarten.de/Kraftwerksleistung-in-Europa )
Wenn 2050 80% der Stromanforderung durch Erneuerbare Energien versorgt werden, bleibt die innerdeutsche, jahresdurchschnittliche gesicherte Leistung bei ca. 24% Leistungsanteil. Bis zu 1/5 müsste, der weltweit gesehen spitzenplazierte Stromexporteur, Deutschland (mit bspw. Frankreich) dann im Jahresmittel importieren.
https://www.wiwo.de/unternehmen/energie/dena-studie-fossile-kraftwerke-auch-2050-unverzichtbar/7039512.html
Mit kleingeistigen Regulierungs- und Reglementierungsnovellierungen räumt man damit fossilen Kraftwerkern Flexibilisierungsmacht ein ( und über einen (europäischen) Kapazitätsmarkt darüberhinaus, durch Stromkunden, subventioniert). Die Erneuerbaren Energien dürfen dann für Industrieregionen/regierende Metropolregionen einspeisen, weil das regionale Wetter passt. (Motto: Freiwillige Solidarität, sonst erzwingen wir sie uns mit Klientelgesetzgebung, wenn knappe Mehrheiten genügen? Der Ausgleich der regionalen Interessen wird damit zum sozialen Einflußfaktor, den man ausblenden kann, jedoch nicht sollte.) Auch sollte man die Kritik an bis zu 49GW neuer, fossiler (umrüstbarer) Kapazitätsreserven, nicht als uneingeschränktes Plädoyer für ein überregionales (europaweites) Overlay-Stromnetz verstehen, wenn mittlerweile schon Zweifel an der transparenten Kundeninformation oder am Bürgerdialog zum bisherigen Ausbaugrad der Energiewende aufkommen müssen. Das machen Staatskonzerne in anderen europäischen Ländern vorbildlicher. Die dezentrale Stärkung der Eneuerbaren Energien bleibt damit offensichtlich eine weiterhin fundamentale Säule des Infrastrukturumbaus, damit den Stromkunden die vorhandene Infrastruktur nicht mehrfach verkauft werden kann. (Intensive, kleinteilige Datenakkumulation?)
Szenario: 24% gesicherte Leistung durch Erneuerbare Energien 2050:
Dazu wird man für Alternativen werben müssen. Wer für die Industrieregionen?
… weitere Einsicht:
Die ÜNB hatten zu Power-to-X (2017) eine Studie in Auftrag gegeben,
für die Wertschöpfungsphase Deutschlands nach 2030:
https://www.netzentwicklungsplan.de/sites/default/files/paragraphs-files/FfE-Gutachten_Power%20to%20X_November_2017_0.pdf
Unabhängige Einschätzung der Ergebnisse?
Echo der Zukunft sagt:
Die Zuwendung der Konzerne Eon und RWE zu erneuerbaren Energiequellen ist begrüßenswert, gleichwertig dazu sind auch zukünftig Chancengerechtigkeit und transparente Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger im Energiesektor (auch als Prosumenten) sicherzustellen.
@ Echo.
Vor dem Hintergrund der EEG Neuordnung ( Wälzmechanismus ) ab 2010 sehe ich das mehr als Selbstzweck.
Seit 2010 die Erneuerbaren zum Vermarkten an die Börse verbannt wurden, fallen die dort zusätzlich an, und halten logischerweise die Börsenpreise niedrig. Niedrig auch für alle konventionellen Produzenten.
Das bedeutet, der Handel Gewinnt, und die Produzenten verlieren. In Folge dessen sind Produzenten auch zu Händlern geworden.
Bei EON und RWE werde ich den Eindruck nicht los, dass das bei denen im großen Stil geschehen ist. Bei EON sagt schon der neue Name „Netze, Handel, und Vertrieb, was deren Geschäftsmodell künftig ist. RWE werden wahrscheinlich künftig die Produzenten sein.
Das Interessante dabei ist, dass der Produzent die niedrigen Börsenpreise beeinflussen kann, wo mit der fusionierte Partner Handel treiben kann.
Mann stelle sich mal vor der produzierende Teil einer Fusion betreibt einen Windpark, und bekommt 20 oder 15 Jahre eine feste Vergütung. Denen kann es egal sein wenn ihr Strom die Börsenpreise auf Tiefststände drückt. Die bekommen ihre garantierte Vergütung und ihr fusionierter Partner macht damit lukrative Geschäfte..
Bei EON und RWE kann ich es noch nicht beurteilen, aber solche Möglichkeiten wären gegeben.
Eine Problematik besteht darin, daß Vertrauen das vor etwa 15 Jahren von den Oligopolisten (im Bereich der Vereinnahmung der Netzentgelte: https://de.wikipedia.org/wiki/Anreizregulierung) stark strapaziert wurde, heutigen Konzernnamen zugeordnet wird, obwohl sich die Konzernstrukturen stark verändert haben. Weiterhin war es keine durch deutsche Institutionen begonnene Initiative zur Entflechtung der Kraftwerksstrukturen vom natürlichen Monopol der Stromnetze, sondern wurde durch das EU-Parlament und die Wettbewerbskommisarin Kroes vorgegeben.
2009 war bei Eon dann Konzernumbau:
„Seit der Zeit der Gründung von E.ON galt die Struktur des deutschen Energiemarktes aus wettbewerbspolitischer Sicht als unbefriedigend. Dieses Oligopol stand seit längerer Zeit unter einem Generalverdacht von Wettbewerbsverstößen und stand kurz vor einer Aufspaltung. Federführend traten in diesem Zusammenhang das EU-Parlament sowie die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes auf.“
https://de.wikipedia.org/wiki/E.ON#Konzernumbau_2009
Auch 2009 begonnen:
„Durch die im Jahr 2009 erlassene Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV),[138] die für ab 2010 erzeugten EEG-Strom gilt, wird der gesetzliche Ausgleichsmechanismus des EEG grundsätzlich umgestaltet. Die AusglMechV erging auf der Grundlage des § 64 Abs. 3 EEG, der die Bundesregierung zu weitgehenden Änderungen des bundesweiten Ausgleichsmechanismus im Hinblick auf die für EEG-Strom anfallenden Kosten ermächtigt. Die AusglMechV entbindet die Übertragungsnetzbetreiber davon, den EEG-Strom an die Energieversorgungsunternehmer durchzuleiten, und diese werden wiederum aus ihrer Abnahmepflicht entlassen (§ 1 Nr. 1 und 2 AusglMechV). Die Übertragungsnetzbetreiber werden stattdessen verpflichtet, den EEG-Strom am Spotmarkt einer Strombörse transparent und diskriminierungsfrei zu verwerten (§ 1 Nr. 3 und § 2 AusglMechV). Die Übertragungsnetzbetreiber können zusätzlich von den Energieversorgungsunternehmen, die Strom an Endverbraucher liefern, anteilig Ersatz der erforderlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der EEG-Umlage verlangen (§ 3 Abs. 1 AuslgMechV).“
Dies funktioniert nur dann passend, wenn wechselbereite Stromkunden Gegenkontrolle und wirkliche Marktmacht darstellen. Gemessen am stetig steigenden Strompreis für Privatstromkunden darf man daran Zweifel anmelden.
Ebenso bleibt fragwürdig, warum für die Umstrukturierung des Stromnetzes kein Rücklagenkonto gebildet wurde (ähnlich dazu: https://www.pv-magazine.de/2019/02/11/eeg-konto-ueberschuss-steigt-auf-ueber-fuenf-milliarden-euro/), vor allem dann, wenn man die Horrorszenarien (Blackouts, unbezahlbare Stromkosten, unbewältigbarer Netzausbauaufwand, wirtschaftliche Konkurrenzhemmung …) während der Kernjahre des Photovoltaikbooms von 2010-2012 erinnert.
Ob man die Gründe für die Reform 2010 aus Sicht des Jahres 2019 neu einordnen muß?
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung#Gr%C3%BCnde_f%C3%BCr_Reform
Auffällig jedenfalls die zeitliche Korrelation der Ereignisse der Jahre 2009/2010.
Bei RWE waren die Jahre 2009/2010 im Sinne einer strategischen Marktpositionierung eher unauffällig?
https://de.wikipedia.org/wiki/RWE#Marktstellung_in_Deutschland
Während der Photovoltaikhochphase erreignete sich die Kernschmelze in Fukushima und die darauf folgende zweite Runde des Atomausstiegs Deutschlands mit erheblichem Arbeitsplatzabbau in den Kernreaktorsparten mit mehreren tausend Arbeitsplätzen, auch bei Eon und RWE.
Sowohl Eon, als auch RWE haben erheblichen Anteil am deutschen StromVerteilnetz, welches, im Rahmen der Energiewende verstärkt werden soll.
Neuigkeiten zu Redispatch-Kosten?
https://www.pv-magazine.de/2018/07/20/bundesregierung-eu-strommarkt-verordnung-verbessert-grenzueberschreitenden-redispatch/
Zugegeben, Jede oder Jeder kann Anteilseigner bei Eon oder RWE werden und somit von einem positiven Konzernergebnis profitieren. Die Abwägung, stärker im Interesse der Stromkunden oder der Aktionäre, für eine progressive Energiewende Gesetze (und Klimaschutz im Sinne der Pariser Klimakonferenz) zu verändern, erfolgt nur unzureichend?
Um grundsätzlich, auch gegenüber sich verändernden Konzernstrukturen Gerechtigkeit herzustellen, ist eine transparente Diskussion nötig. Diese wird jedoch durch Lobbyismus und unzureichende Gesetze gefährdet.
https://www.pv-magazine.de/2019/02/11/das-chaos-bei-meldepflichtsanktionen-geht-weiter/
https://www.pv-magazine.de/unternehmensmeldungen/fuer-mehr-transparenz-bei-den-netzentgelten-vzbv-fordert-anpassung-im-energiewirtschaftsgesetz/
Es bleibt zu hoffen, daß sich Eon und RWE mit den Erneuerbaren Energien Sparten als „Bürgerkonzerne“ etablieren werden. Auch bei den Offshore-Großkraftwerksanlagen und Power-to-X, mit allmählich wachsender Unterstützung.