Nach mehrfacher Verschiebung und doch noch deutlich vor der Fertigstellung des Berliner Flughafens wird es jetzt soweit sein: Am 31. Januar 2019 geht das Webportal des Marktstammdatenregisters online. Es löst die bisherige Anmeldeprozedur für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher sowie alle anderen Erzeugungsanlagen ab. Alle Betreiber müssen ihre Systeme neu im Webportal registrieren. Das Register soll einen umfassenden Überblick über alle Erzeugungsanlagen in Deutschland geben.
Daher ist es auch notwendig, nicht nur neue, sondern auch bereits existierende Anlagen zu erfassen. Dies bedeutet, dass alle der rund 1,7 Millionen in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen erneut gemeldet werden müssen. Bereits am 1. Juli 2017 war die „Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten – Marktstammdatenregisterverordnung – MaStRV“ in Kraft getreten. Und ohne, dass das Marktstammdatenregister wirklich gestartet ist, ist die Verordnung unterdessen schon wieder novelliert worden. Die Neuregelung trat am 21. November 2018 in Kraft. „Insbesondere wurden die Fristenregelungen angepasst, was durch den verzögerten Start des Webportals notwendig wurde“, heißt es auf der Website der Bundesnetzagentur.
Dort finden sich auch viele hilfreiche Hinweise in Form eines FAQs, was die Betreiber von Anlagen nun beachten müssen. Es wird erklärt, wer meldepflichtig ist oder dass Photovoltaik-Anlagen und Heimspeicher separat registriert werden müssen. Zudem steht dort, welche Daten ins Register eingetragen werden müssen und ob auch geplante Photovoltaik-Anlagen bereits eingetragen werden können. Dabei gibt es getrennte Hinweise für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern. Nach den Angaben der Behörde werden die Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen schriftlich von ihrem Anschlussnetzbetreiber über das Marktstammdatenregister informiert. „Individuelle Aufforderungs-Mails“ würden hingegen nicht versendet.
Für Betreiber, die ab dem 31. Januar eine Photovoltaik-Anlage neu in Betrieb nehmen, gilt eine Frist von einem Monat, um sich im Webportal bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Ansonsten verringert sich der Vergütungsanspruch. Für alle Betreiber bestehender Photovoltaik-Anlagen gibt es hingegen eine zweijährige Übergangsfrist, um ihre Systeme im Webportal neu zu registrieren. Diese lange Dauer ist auch gewählt worden, um eine starke Überlastung in der Anfangszeit zu vermeiden. Immerhin gibt es in Deutschland rund zwei Millionen Anlagen, die Energie erzeugen, und damit früher oder später im Marktstammdatenregister auftauchen müssen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW)* empfahl jüngst, einen Termin in der zweiten Jahreshälfte 2019 für die Eintragung ins Marktstammdatenregister zu wählen. „Zum Start wird das Online-Portal voraussichtlich stark ausgelastet sein. Das kann zu Problemen und Verzögerungen bei der Bearbeitung führen. Warten Sie deshalb ruhig lieber ein wenig ab, bis der erste Ansturm vorbei ist“, so die Verbraucherschützer. Die Betreiber müssten auch keine Angst haben, Ansprüche zu verlieren.
Keine Ausnahme bei der Meldepflicht für Photovoltaik-Balkonmodule – nur für echte Inselanlagen
Mit der Novelle vom November 2018 ist offenbar auch eine Verschärfung der Meldepflichten einhergegangen. So sind Stecker-Solar-Geräte, auch als Photovoltaik-Balkonmodule bekannt, nicht von der Registrierung befreit. „Plug-in-Photovoltaik-Anlagen sind Stromerzeugungsanlagen und müssen als solche seit 2009 bei der Bundesnetzagentur registriert werden“, erklärte ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf Anfrage von pv magazine. „Eine Ausnahme von der Meldepflicht gilt für Inselanlagen, das sind solche Anlagen, die über keinen Netzzugang verfügen. Rücklaufsperren oder ein stetiger Verbrauch, der über der Erzeugung liegt, entbinden nicht von der Meldepflicht.“
Bei den Anbietern von Stecker-Solar-Geräten wird die Neuregelung mit Fassung getragen. „Wir finden es positiv, dass die Anmeldung von Photovoltaik-Anlagen nun auch durch den Installateur erfolgen kann. Dass ein Balkon-Photovoltaik-Modul, welches nicht ins Netz einspeist sowie keine EEG-Vergütung in Anspruch nimmt, im Marktstammdatenregister registriert werden muss, halten wir für übertrieben und ohne erkennbaren Mehrwert für die Bundesnetzagentur“, erklärt Uwe Lebelt, geschäftsführender Gesellschafter von Auxolar, pv magazine. Sein Vorschlag: „Die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber sollte ausreichend sein.“
Lebelt weist auch darauf hin, dass viele Menschen Bedenken haben könnten, sich mit ihren privaten Daten als solare Eigenversorger zu offenbaren. Die Angst versucht die Bundesnetzagentur jedoch zu nehmen. In den FAQs zum Marktstammdatenregister heißt es, dass personenbezogene Daten sowie auch andere Daten, wie etwa die Standorte von Anlagen kleiner 30 Kilowatt, als vertraulich eingestuft und nicht veröffentlicht werden. Diese Daten seien somit nicht öffentlich einsehbar.
Das neue Marktstammdatenregister ist aber nicht nur für Anlagenbetreiber. Es erfasst alle Akteure des Strom- und Gasmarktes, womit auch Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Bilanzkreisverantwortliche, Stromlieferanten, Transportkunden, REMIT-Akteure, Börsen- und OTC-Plattformen sowie Behörden mit energiewirtschaftlichem Bezug meldepflichtig sind. Wem die FAQs nicht ausreichen, für den hat die Bundesnetzagentur auch noch eine Hotline geschaltet. Zudem werden Fragen per Mail beantwortet.
*Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist am 30.1.2019, 11:40 Uhr, aktualisiert worden. Die Tipps stammen von der Verbraucherzentrale NRW, nicht vom Verbraucherzentrale Bundesverband, wie zunächst irrtümlich berichtet.
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Und bei all dieser Entwicklungszeit war es nicht möglich eine Übertragungsfunktion aus dem bereits bestehenden PV-Meldeportal
zu generieren ?
Auch wenn die Daten nicht veröffentlicht werden. Es reicht eine kleine Sicherheitslücke, schon greift jemand die bist dato 2 Millionen Datensätze ab und veröffentlicht oder verkauft die Informationen.
Der Gedanke und Hintergrund der Datenbank mag gut sein. Aber Betreiber zu zwingen, persönliche Daten online zu stellen halte ich für fragwürdig.
Also ich werde dies sicher nicht machen, da meine Anlage gemeldet ist und eine nachträgliche Änderung mit der Zustimmung der Daten zusammenhängen… Zwecks Datenschutz ist dieses so nicht zulässig bei Bestandsanlagen.
Wenn ihr das verlangt wird dieses nur über meinen Anwalt laufen.
Ihr kauft auch keinen Farrari und nach nem Jahr wird dann ein 1 Liter Motor eingebaut ohne das ihr Mitspracherecht habt… Das ist nicht zulässig.
Daten dürfen ausschließlich zweckgebunden erhoben werden. Entweder es wird ein Nachweis erbracht wozu diese Daten bezüglich jedes einzelnen Attributes erhoben werden, oder die Datensammlung ist unzulässig.
Ich bin gespannt wo ich den Nachweis zur Zweckmäßigkeit nachlesen kann und wie diese hergestellt werden soll bzw. worden ist.
Existieren dazu schon offizielle Quellen?
Wozu Steckermodule registrieren, die keine Vergütung erhalten und die Hausnetze wegen ihrer geringen Leistung niemals belasten. Die Bagatellgrenze von 400 W (oder können es mehr sein, wie in den Niederlanden, Frankreich, Belgien und Großbritanien (bis zu 600 W gelten als sicher), sind deshalb ja auch hier seit 2018 ausdrücklich in der VDE-Norm anerkannt worden.
Sie wirken sich aus,, wie neue energiesparende Haushaltsgeräte, die auch nicht als Stromspargeräte zu registrieren sind.
Es gibt überhaupt keinen Grund sie zu melden und als Kraftwerke zu zählen. Dieser Kontrollwahnsinn einer Monopolbehörde im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ist -auch datenschutzrechtlich- machtmissbrauchend!
Und somit wird wieder gespart und diese fähigen Leute die den mist programiert haben sind nicht in der lage die bestehenden Anlagen direkt zu registrieren . Wiedermal zeigt sich bei solchen sogenannten Verbesserung das unser bürokratisches Deutschland mal nur denkt von der wand bis zur tapete . Klasse studierte leute habt ihr beschäftigt macht weiter so . So kann man sich auch die arbeit vom hals halten. Und für solche erfindungen wird auch noch geld bezahlt armes Deutschland.
Ich glaube es gibt hier ein Mißverständnis – alle Anlagen aus dem PV-Melderegister (EE-Anlagenregsiter) werden meines Wissens in das neue Markstammdatenregsiter überführt. Die bisherigen Betreiber werden lediglich dazu aufgefordert ihre Daten zu prüfen / zu verifizieren.
Ich finde es absolut begrüßenswert dass nun endlich, endlich alle Daten aller Stromerzeugungsanlagen einheitlich erfasst werden und mit den historischen Registern zusammengeführt werden. Ich weis gar nicht wo da die Kritik herkommt.
Und natürlich werden auch keine personlichen bzw. Standortdaten (zumindest von Kleinanlagen) veröffentlicht.
Da bekommt man ein Schreiben von der Bundesnetzagentur 2018. Man soll seine Anlage registrieren oder die Eintragung prüfen doch das Portal ist noch nicht verfügbar. Mann könnte doch erst das Portal in Betrieb nehmen und dann die Leute informieren und will man jetzt auf die Seite zugreifen findet man auch nichts. Ich mach jetzt gar nichts mehr.
Zentrales Register selbst für Balkonanlagen ,die niemals einspeisen?
Okay,danke,das war es. Das Thema PV ist für mich durch bevor es richtig angefangen hat.
Das Marktstammdatenregister erscheint durchleuchtender als eine Steuererklärung oder ein polizeiliches Führungszeugnis … ich vermisse noch die Notwendigkeit der Eingabe aller Modulseriennummern … UND!!! es geht NUR um die eventuelle Kürzung oder Aussetzung der Einspeisevergütung. Wie las sich das einst im EEG … X- kWp … Installationsdatum … Vergütungssatz… „fertig“ – Meiner Ansicht nach geht es darum, dass per Satellitenfotos nachgezählt werden soll, ob da wirklich 20 Module im Einsatz sind … und WEHE, da wurde etwas geändert !!! Und das in Zeiten, in denen nicht einmal der Bundestag vor Hackerangriffen sicher ist und eine EE-Richtlinie der EU von der Freistellung aller bürokratischen Hemmnisse bei PV Anlagen bis 30 kWp spricht … Gibt es Einspruchsmöglichkeiten oder Musterklagen?
Sehe ich genauso, habe gleich abgebrochen….. Neigungswinkel? Blaufärbungsgrad der Module? Wird ja bestimmt noch besser, aber man kommt ja nicht weiter, wenn man diese in einfacher Sprache gehaltenen Punkte nicht abarbeiten kann, wie schade! Bürokratiemonster? Aber, aber!
Man bekommt auf diese Politiker und ihre Arbeitsgruppen einen immer dickeren Hals. Von Bürokratieabbbau ist immer die Rede, das Gegenteil ist leider die Realität. Man kann es nicht mehr hören, und da soll die Politikverdrossenheit gezügelt werden? Wie weit sind diese Herren vom Volk entfernt?
Hätte ich gewusst das ich erst ein Betriebswirtschaftsstudium absolvieren muss hätte ich keine PV Anlage installieren lassen.Ich habe das Gefühl man wird bei uns nur über den Tisch gezogen und mit Bürokratie zugemüllt !
Ich finde das alles als Schildbürgerstreich
Habe meine Anlage seit 2001 und jetzt nach 19 Jahren möchten die Herren das
ich mich anmelde. Mein Versorger hat alle Daten! WARUM SOLLich das machen?
Die Netzargentur brächte nur die Daten abrufen.
Und ich weiß nicht ob es zulässig ist Gesetze rückwirkend so zu machen
Und meine Daten werde ich nicht rausgeben. Was wollen andere Behörden damit machen?
Dann ziehe ich vor Gericht