BSW-Solar fordert schnelle Rechtssicherheit für Vergütung von PV-Dachanlagen ab 40 Kilowatt

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Große Eile geht meist zu Lasten der Sorgfalt: Jüngstes Beispiel dafür ist das Energiesammelgesetz. Es war vor Weihnachten innerhalb weniger Wochen von Bundestag und Bundesrat durchgewunken worden. Nun hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) festgestellt, dass in der am 21. Dezember 2018 in Kraft getretenen Fassung keine rechtlich klare Übergangsbestimmung für die Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt enthalten ist, die seither und bis zum 1. Februar 2019 in Betrieb gehen. Das Bundeswirtschaftsministerium habe diesen handwerklichen Fehler inzwischen eingeräumt und eine schnelle Klarstellung zugesagt, berichtet der Verband am Freitag. Es prüfe, ob dies in Form einer „Auslegungshilfe“ erfolgen könne oder einer schnellen Gesetzeskorrektur bedürfe.

Hintergrund ist, dass im Energiesammelgesetz eine Sonderkürzung für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt festgeschrieben ist. Diese soll in drei Schritten zum 1. Februar, 1. März und 1. April erfolgen. Sie liegt oberhalb der üblichen Degression, die durch die Bundesnetzagentur alle drei Monate ermittelt wird. Die Bonner Behörde hatte bereits vor Verabschiedung des Energiesammelgesetzes die anzulegenden Werte und Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen bis Ende Januar veröffentlicht. Der BSW-Solar schreibt dazu, dass es „politisch als unstrittig“ angesehen wird, dass diese festgelegten Fördersätze auch für die Anlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt gelten. Doch die fehlende Übergangsbestimmung sorgt nun für Unsicherheit. Nicht betroffen davon sind nach Angaben des Verbands die anderen Anlagensegmente, also Dachanlagen bis 40 Kilowatt sowie Projekte mit mehr als 750 Kilowatt, die über Ausschreibungen gefördert werden.

Eine Übersicht, was sich durch das Energiesammelgesetz in diesem Jahr bei der Solarförderung ändert, haben wir in einem Artikel zusammengefasst. Neben den Sonderkürzungen, die im Zuge des parlamentarischen Prozesses, abgemildert worden, sind im Gesetz auch die Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft enthalten.

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