Zum 1. Januar 2019 ist das neue Regionalnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen gestartet. Er ermöglicht die Ausstellung von Regionalausweisen, wie Bundeswirtschaftsministerium und Umweltbundesamt in einer gemeinsamen Mitteilung erklärten. Es ermögliche Endkunden, die Energiewende direkt in ihrer Region zu unterstützen und Stromlieferanten ihren Produkten ein „regionales Gesicht“ zu verleihen. Das Umweltbundesamt ist für die Umsetzung verantwortlich. Die Behörde soll unter anderem sicherstellen, dass die die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal verkauft wird – also das Doppelvermarktungsverbot für Strom aus EEG-Anlagen nicht verletzt wird.
Zur Kennzeichnung des Stroms aus EEG-Anlagen heißt es weiter: Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-Kilometer-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird. Mit Hilfe des Regionalnachweisregisters könnten sich Anlagenbetreiber dann Regionalnachweise ausstellen lassen und diese mit dem Strom an Elektrizitätsversorger übertragen. Diese entwerten die Nachweise und können damit die regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der Stromkennzeichnung ausweisen.
Die novellierte Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV) trat am 21. November 2018 in Kraft, wie es weiter hieß. In der Verordnung sind auch Neuregelung auf Grundlage der sechsjährigen Praxis zum Herkunftsnachweisregister enthalten. Sie soll damit für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen.
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Die übersichtliche Darstellung der Verbindungen (bestehenden Verflechtungen) aus regionalen Kraftwerken, Verbundnetzbetreibern und übergeordneten Energieversorgern sowie den Übertragungsnetzen bei Strom (und weiteren Energierohstoffen) sollte, wie auch in anderen Ländern (siehe USA) für Verbraucher einfacher und verständlicher zugänglich sein.
Ein langjähriger Anfang dazu: seit 2013 Herkunftsnachweise für Grünstrom an der EEX
https://www.eex.com/de/about/newsroom/news-detail/neues-produkt–herkunftsnachweise-fuer-gruenstrom/41196
https://www.epexspot.com/de/erneuerbare_energien
Kann mir jemand erklären wer die Zielgruppe dieses Registers ist? Ist auch der private PV-Anlagenbeteiber angesprochen? Wo ist der Vorteil für die Energiewende das dieser bürokratische Aufwand sinnvoll betrieben werden sollte?
Auf in ein neues Jahr weiter der Sonne entgegen:-)
Wieder einmal eine Verordnung, als gäbe es davon keinen Überfluss. Den Vorordnern ist es natürlich nicht bekannt, dass die Stromnetze zusammenhängen und der erzeugte Grünstrom über einen Smartmeter direkt an den Verbraucher Smartmeter geliefert werden könnte, egal in welcher Region. Strom fließt bekanntlich mit Lichtgeschwindigkeit. Zwischen geschaltete #BESS Kraftwerke gleichen Stromerzeugung und Verbrauch aus, Netzstabilisierung und ein Smartliefervertrag regelt Stromlieferung und Verbrauch.
Wenn man dann auch geringere Netzgebühren zahlen müsste, wenn man seinen Strom regional bezieht, dann könnte es dazu dazu führen, dass das St-Florian-Prinzip etwas eingedämmt wird. Sonst ist das nur ein weiteres bürokratisches Monster – Augenauswischerei.