Zwei Wochen nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat final dem Energiesammelgesetz zugestimmt. Einzige Rednerin zu dem Tagesordnungspunkt war die Grünen-Energieministerin Ulrike Höfken aus Rheinland-Pfalz. Die Länderkammer war bei diesem Gesetz nicht zustimmungspflichtig, hätte also maximal noch einen Vermittlungsausschuss anrufen können, um Nachbesserungen zu erreichen. Mit der Zustimmung des Bundesrats können alle Änderungen planmäßig in Kraft treten. Binnen sechs Wochen ist damit der komplette parlamentarische Prozess abgeschlossen worden.
Jetzt muss es nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann es in Kraft treten. In einer begleitenden Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, bei künftigen energiepolitischen Vorhaben die Länderexpertise bei der Umsetzung der Energiepolitik angemessen zu berücksichtigen und zeitnah tragfähige Lösungen sowie ein schlüssiges Gesamtkonzept zu entwickeln.
Auch für die Photovoltaik ist in dem Gesetz einiges enthalten. Die wichtigsten Neuerungen, die für nächstes Jahr anstehen, haben wir nochmal kurz zusammengetragen.
Sonderkürzungen bei Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt
Entgegen der ursprünglichen Pläne im Gesetzentwurf ist hier noch eine Abmilderung erreicht worden. Die Sonderkürzungen sollen jetzt zum Februar, März und April erfolgen. Für diese Monate ist die normale, im EEG festgeschriebene Degression ausgesetzt.
In der Direktvermarktung werden die anzulegenden Werte daher für die ersten Monate 2019 wie folgt aussehen:
Ab dem 1. Januar 2019: 10,36 Cent pro Kilowattstunde,
Ab dem 1. Februar 2019: 9,87 Cent pro Kilowattstunde,
Ab dem 1. März 2019: 9,39 Cent pro Kilowattstunde
Ab dem 1. April 2019: 8,90 Cent pro Kilowattstunde
Da sich die feste Einspeisevergütung an den ermittelten anzulegenden Werten orientiert, gilt für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt damit auch die Sonderkürzung. Die Tarife in dieser Leistungsklasse liegen um jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde niedriger als die oben angegebenen anzulegenden Werte in den jeweiligen Monaten. Für Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt gilt die verpflichtende Direktvermarktung.
Sonder- und Innovationsausschreibungen kommen 2019 bis 2021
Mit dem Energiesammelgesetz sind jetzt auch die Sonderausschreibungen auf dem Weg, wobei für Photovoltaik und Windkraft an Land nun zusätzlich jeweils vier Gigawatt in den Jahren 2019 bis 2021 eingeplant sind. Die Volumen erhöhen sich dabei von Jahr zu Jahr. Für 2019 sind bei der Photovoltaik zwei zusätzliche Ausschreibungen mit jeweils 500 Megawatt Volumen für Anlagen ab 750 Kilowatt vorgesehen – zum 1. März und zum 1. Dezember. 2020 wird es dann vier Zusatztermine geben mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Gigawatt und 2021 ebenfalls vier Sonderausschreibungen mit insgesamt 1,6 Gigawatt Leistung. Alle Photovoltaik-Anlagen, die bei diesen Auktionen einen Zuschlag erhalten, werden nicht auf den weiter bestehenden 52 Gigawatt-Deckel angerechnet. Wenn diese installierte Photovoltaik-Leistung erreicht ist, dann plant die Bundesregierung derzeit ein Ende der Solarförderung. 2020 könnte es bereits soweit sein.
Daneben sind in dem Gesetz auch Innovationsausschreibungen vorgesehen, bei denen sich auch Photovoltaik beteiligen kann. Allerdings haben diese eine direkte Auswirkung auf die bislang jährlich staatfindenden technologiespezifischen Ausschreibungen. Bei der Photovoltaik sind dafür bislang 600 Megawatt pro Kalenderjahr vorgesehen – wobei die Menge bereits um die Freiflächenanlagen reduziert wird, die ohne Ausschreibung – also bis zu einer Größe von 750 Kilowatt – realisiert werden. In diesem Jahr wurden dafür rund 50 Megawatt vom Ausschreibungsvolumen abgezogen.
Ab dem kommenden Jahr werden nun die Innovationsausschreibungen verrechnet und daher sind im Gesetz nun für 2019 bei den drei Ausschreibungen nun ein Gesamtvolumen von 475 Megawatt, für 2020 noch 400 Megawatt und 2021 dann 350 Megawatt vorgesehen. Die erste Innovationsausschreibung soll am 1. September mit einem Gesamtvolumen von 250 Megawatt stattfinden.
Atmender Deckel – Neuer Richtwert liegt bei 1900 Megawatt
Bisher galt als Bezugswert für die Bemessung der monatlichen Degression der Solarförderung der Wert von 2500 Megawatt. Dies ist das eigentlich definierte politische Zubauziel pro Jahr, dass aber 2018 das erste Mal seit fünf Jahren wieder erreicht wird. Mit dem Energiesammelgesetz wird die Marke auf den Wert 1900 Megawatt abgesenkt. Damit dürften die Vergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt künftig stärker sinken.
Mieterstrom-Zuschlag
Beim Mieterstrom ist im Energiesammelgesetz vorgesehen, dass der Abschlag, der analog zu den anzulegenden Werten aus der Direktvermarktung erfolgt, für Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 40 Kilowatt künftig nicht mehr 8,5, sondern 8,0 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Er sinkt damit bis April 2019 auf 1,90 Cent pro Kilowattsunde ab. Bei kleineren Anlagen für Photovoltaik-Mieterstrom werden weiterhin 8,5 Cent pro Kilowattstunde vom anzulegenden Wert abgezogen.
Von Bundestag ist zudem eine Besserstellung bei Genossenschaften, die ihren Mietern Solarstrom verkaufen wollen, beschlossen worden. Alles dazu finden Sie in einem separaten Beitrag von Daniel Fürstenwerth von Solarimo. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung entgegen der ursprünglichen Planung diese Gesetzesänderung noch nicht beschlossen. Sie wurde von der Tagesordnung gestrichen und wird nun voraussichtlich im Januar nachgeholt.
Reduzierte EEG-Umlage für Eigenverbrauch aus KWK-Anlagen
Ebenfalls Bestandteil des Energiesammelgesetzes ist die Verlängerung der Regelung, dass bei KWK-Anlagen nur eine anteilige EEG-Umlage gezahlt werden muss. Die Übergangsregelung war bereits Ende 2017 ausgelaufen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte sich mit Vertretern der EU bereits im Sommer auf eine Verlängerung geeinigt. Auch die EU-Kommission hatte dies bereits beihilferechtlich genehmigt. Die nun im Energiesammelgesetz aufgenommene Regelung gilt daher auch rückwirkend seit Jahresbeginn.
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Könnte man diesen Artikel auch für Normalsterbliche formulieren? Was bedeutet das für mich als privater Betreiber einer Photovoltaik?
Habe ich jetzt Vor- oder Nachteile? Unserer Regierung ist Grad alles zuzutrauen.
Was verstehen Sie denn nicht? Es kommt darauf an, was Sie planen, ob sie Vor- oder Nachteile haben.
Hi Thomas,
für den Betreiber einer PV-Alage unter 40 kWp ändert sich fürs Installierte nichts. 20 Jahre Vergütungsgarantie + Aufbaujahr ist auch als Investitionsschutz gesichert.
Je nach Netzbetreiber gibt es allerdings Wuchergebühren, wenn man Netzstrom nutzt. Aber selbst bei Anlagen, die nachweislich o kWh im Jahr brauchten wurden schon Gebühren über 100 € berechnet. Das als ein Beispiel von Extrakosten, die die groko nie beachtet hat.
Ohnehin tun die seit zig jahren weiter so als wenn PV die besonders teuere Energie wäre, was nie ganz stimmte, da deren Wertschöpfung und Klima-Umwelt-Gesundheitskostenentlastungen gegenzurechnen wären, und seit vielen Jahren gegenteilig ist.
So ist auch der Festdeckel des Gesamtaufbaus von 52 GW lange hinfällig; war es schon als UM Altmaier ihn mit seiner Scheinhochrechnung enführte. EE-Aufbau josten ca. 1 Mrd € rechnete er einseitig schlecht und unterlie0 anzuerkennen, das Ersatz mit neuen KWs mit Kohle, Atom, Öl usw. rund 5 Mrd € kosten dürften und zig Folgekosten bringen, lange Aufbauzeit haben, was EE nicht haben.
Das der Bundesrat die 1,9 GW a für monatliche Dauersenkung von 0,5% durchwinkt bleibt auch sehr unverständlich, da er 4 GW a wollte, Wissenschaftler viel mehr berechnen, ab 7 GW die machbar wearen und sehr nötig sind.
Poste noch Weiteres.
Tomas
Ärgerlich auch, dass hier nicht mehr wiedergegeben wird, das und was man komentiert hat.
Redaktiuon bessert es. Ihr konntet es schon. Auch passende Links zu den Textinhalten gab es früher.
Wie unsinnig unsere Politiker agieren ist hier wieder deutlich zu erkennen. Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetzt mal wider keiner im Bundesrat verstanden hat oder diejenigen die es verstanden haben von der Energielobby abhängig sind. Es dürfte Ende 2018 nun jeder Bürger verstanden haben, dass der Klimawandel gestoppt werden muss und dazu regenerative Energieen dringend notwendig sind und ausgebaut werden müssen. Warum werden dann mit diesem Gesetzt die Ausbaugrenzen (die eh unsinnig sind) von 2500 Megawatt auf 1900 Megawatt /Jahr abgesenkt ? Wer diese Politiker weiterhin wählt unterstützt direkt diesen Wahnsinn!
Die Politiker die hier abgestimmt haben sollten namentlich benannt werden, damit man diese zu einzelnen Inhalten des Gesetztes öffentlich befragen kann, dann wird man sehr schnell feststellen, dass diese Politiker keine Ahnung haben was sie selbst dort abgestimmt haben.
Zu deutsch: Wenn Du keine Ahnung hast, da halte Dich daraus! Enhaltung ist der eine Weg, sich mit der Thematik beschäftigen wäre der Weg mit dem wir unsere Politiker beauftragt haben. Beides findet nicht statt. So kann kein Bürger in Deutschland ungestraft arbeiten, nur unsere Politiker.
Herr Tappeser zu ihrem Spruch „Wenn Du keine Ahnung hast, da halte Dich daraus“, es gibt gar keine jährliche Ausbaugrenze, sondern diese 1900 MW (früher 2500 MW ) sind die Grundlage für den sognannten „atmenden Deckel“ , ab der die vierteljährliche Absenkung von über § 49 geförderten PV-Anlagen von 0,5 % auf 1 % steigt, und bei starkem Überschreiten noch stärker abgesenkt wird. Dieses Konstrukt wurde Anfang 2012 von Vertretern der Solarbranche in die Diskussion eingebracht ,um einen echten Deckel für die Förderung zu verhindern, nach dem der Ausbau von PV ab 2009 wegen starker Überförderung von PV ab 2009 völlig aus dem Ruder lief mit sehr hohen Kosten , weil durch das einbrechen von China in den Markt für Solarzellen und -Module , die Kosten von PV sehr viel stärker sanken als die im EEG vorgesehenen Absenkungen für die Einspeisevergütungen für PV. Durch diese starke Überförderung von PV flossen in den Jahren 2009 bis 2012 mehr Mittel in den Ausbau von PV als in alle anderen geförderten EE zusammen , obwohl die damals noch sehr viel höhere Kosten zu Lasten der Endverbraucher übers EEG verursachten als andere EE. Und private Hausbesitzer aus der Mittelschicht ,die sich damals eine Solaranlage anschafften, und Großbauern aus Süddeutschland ,die ihre Scheuen mit PV zu bauten, konnten dadurch zu der Zeit auf 20 Jahre übers EEG garantierte 2-stellige Renditen erzielen . Gleichzeitig begann aber der Niedergang der deutschen Hersteller von Solarzellen und -Modulen , weil die dem harten Preisdruck aus China nicht gewachsen waren . Mit der Insolvenz von „Solarworld“ ist auch nicht mehr sehr viel übrig von dieser Branche in Deutschland. Nur eine Handvoll kleiner Modulhersteller sind geblieben, die mit wenigen hundert Beschäftigten Module mit in Fernost hergestellten Solarzellen zusammenschrauben und die dann mit „Made in Germany“-Etikett hochpreisig überwiegend für das Dachanlagen-Segment verkaufen.
PS: der Anteil von PV am deutschen Primärenergieverbrauch liegt aktuell unter 3 Prozent , alle EE zusammen lagen 2017 bei 13 % ( quelle https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/primaerenergieverbrauch#textpart-1 )
Kann irgend jemand mit gesundem Geiste nachvollziehen, warum der atmende Deckel von 2500 MWh auf 1900 MWh abgesenkt wurde?
Wie passt das zum Klimagipfel? Wie passt das zu den 2030 bzw. 2050 Zielen?
Auf wessen Initiative hin kam das in die Vorlage? War das schon im ersten Entwurf drin oder ist das ein Nachtreten wegen der verschobenen sprunghaften Absenkung? Es stinkt so dermaßen nach einem weiteren Geschenk für die Kohlelobby. Habe ich die einigermaßen logische Herleitung dieses Einschnitts verpasst oder setzt das der Sache die Krone auf?
Genau so muss sich eine „klimabewusste“ Regierung verhalten, wenn sie zeigen will, wie gering ihr Interesse am Klimaerhalt wirklich ist. Erneuerbare Energie, das ist die Zukunft und das muss allseitig unterstützt werden.
Mit dem neuen Zubauziel von 1900 Megawatt Solarleistung pro Jahr kann das Ziel der Bundesregierung für 65% Erneuerbare Energien in 2030 niemals erreicht werden und mit der Sonderausschreibung von 4 Gigawatt Windleistung und 4 Gigawatt Solarleistung kann der Kernenergieausstieg in 2022 nicht kompensiert werden. Durch das Energiesammelgesetz werden somit die CO2-Emissionen im Stromsektor weiter ansteigen anstatt zu sinken.
Ferner muss für eine ausgegelichene Erzeugung zwischen Tag und Nacht bzw. Sommer und Winter die installierte Solarleistung so groß wie die Windleistung sein. Heute fehlen schon 15 GW installierte Solarleistung gegenüber der Windleistung. Durch die Absenkung des Zubauziels für die Solarenergie von 2500 auf 1900 Megawatt im Energiesammelgesetz wird diese Lücke weiter vergrößert. Das führt letztlich dazu, dass wir Windenergie vom Winter über Saisonspeicher in den Sommer schieben müssen, weil wir zu wenig Solarleistung installiert haben.
Mal im Ernst Herr Burger , wie wollen sie denn mit hoch volatilen Energien wie Wind und Solaranlagen den Kernenergieausstieg in 2022 kompensieren ? Oder glauben sie vielleicht Solaranlagen liefern auch im Mondschein , an Regentagen oder im Winter ausreichend Strom ? Ihr übriges Gerede zu Wind und Solarleistung deutet darauf , das sie im Physikunterricht nicht richtig auf gepasst haben ,und Leistung mit erzeugten Strommengen verwechseln. Hier für sie zur Info eine On-Shore-Windanlage in Deutschland erzeugt im Jahr rund doppelt soviel Strom wie eine Solaranlage gleicher Nennleistung, und eine Off-Shore-Windanlage rund viermal so viel. Und über ihr absurdes Gerede in Deutschland würde Windenergie vom Winter über Saisonspeicher in den Sommer verschoben , decken wir besser den Mantel des Schweigens , diese Behauptung ist völliger Unsinn
Hallo Leute, … wundert Euch nicht, die Energiewende ist leider noch immer ein „Kalter Krieg“ zwischen zwei Systemen.
Und die maßgebenden Kämpfer sitzen leider auf der falschen Seite.
Schaut mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Man kann es nicht oft genug wiederholen, um solch Unverständliches deutlich zu machen. .
Liebes pv magazine,
vielleicht könnt ihr als Fachmagazin hier mal für Aufklärung sorgen, wie es sich mit dem neuen „1900 MW-Deckel“ tatsächlich verhält?
Wenn ich das richtig lese hat sich hier auch die „Bezugs-Basis“ des Deckels verändert, oder?
alter „2500 MW-Deckel“: gesamter annualisierter Brutto-Zubau an PV
neuer „1900 MW-Deckel“: annualisierter Brutto-Zubau von Solaranlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist (also ohne die Ausschreibungs-Freiflächenanlagen größer 750 kWp)
Jedenfalls lese ich das so aus den Dokumenten zum Energiesammelgesetz, die auf der Homepage der Clearingstelle EEG verfügbar; sind so heraus:
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/eeg2017/aenderung7/material
Könnt ihr bitte mal recherchieren, wie es sich wirklich verhält und was das in Summe bedeutet? Vielen Dank!
Hallo SolarOle,
es ist kein Deckel, sondern es geht um die Bemessungsgrenze für die Degression.
Wenn ich nicht ganz falsch liege, dann ist das jetzt der Wert, wenn er auf ein Jahr hochgerechnet, die Basisdegression von 0,5 Prozent greift. Bei einer Überschreitung um bis zu 1000 MW sinkt sie um 1,0 Prozent, bei 1000-2000 Megawatt mehr sind es 1,4 Prozent, usw.
Es bedeutet also, die Degression könnte schneller höher ausfallen, wenn der Zubau weiter steigt.
Falls sich da noch etwas geändert hat, bitte ich die Experten hier, mich zu korrigieren.
Beste Grüße,
Sandra Enkhardt
Hallo Sandra Enkhardt,
es ist wohl die Bemessungsgrenze für die Degression, die in der Diskussion auch als „atmender Deckel“ bekannt ist, wobei „Würge-Deckel“ („geschaffen von den EE-Bremsern um den schnellen Ausbau der PV abzuwürgen“) die Realität eigentlich besser trifft.
Der neue „1900 MW-Würge-Deckel“ hat allerdings eine andere, kleinere Bezugsgröße als der alte Würge-Deckel, was in ihrem Artikel nicht deutlich wird.
So einfach ist es also nicht zu beurteilen, ob der neue Würge-Deckel nun (noch) schneller die PV-Vergütung reduziert als die alte Regelung…
Wäre ja vielleicht eine spannende Aufgabe für Sie das herauszuarbeiten…
Gerne, aber wahrscheinlich wird das nichts mehr in diesem Jahr…
Konkret steht hier was zum letzten Stand (???) bezgl. „neuer 1900MW-Deckel“:
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/files/BT-Drs_19-6155_181128.pdf
Drucksache 19/6155 des Deutschen Bundestages vom 28.11.2018
„Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksache 19/5523 („Energiesammelgesetz“)“
auf Seite 20 des pdf-Dokuments:
16. § 49 wird wie folgt geändert:
b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach der Angabe
„§ 48“ die Wörter „Absatz 1 und
Absatz 2 Nummer 1 und 2“ und
nach der Angabe „1. Februar 2017“
die Wörter „und der anzulegende
Wert nach § 48 Absatz 2 Num-
mer 3 Buchstabe c verringert sich
ab dem 1. Mai 2019“ eingefügt.
bb) u n v e r ä n d e r t —> d.h.:
bb) Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
„Die monatliche Absenkung nach Satz 1
wird jeweils zum 1. Februar, 1. Mai,
1. August und 1. November eines Jahres
nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 auf-
grund des Brutto-Zubaus von Solaranla-
gen, deren anzulegender Wert gesetzlich
bestimmt worden ist, angepasst. Zum
Zweck der Anpassung ist der im sechs-
monatigen Bezugszeitraum nach Ab-
satz 4 registrierte Brutto-Zubau auf ein
Jahr hochzurechnen (annualisierter
Brutto-Zubau).“
c) In den Absätzen 2 und 3 werden in den
Satzteilen vor der Nummerierung je-
weils die Wörter „den Wert von
2 500 Megawatt“ durch die Wörter „, de-
ren anzulegender Wert gesetzlich be-
stimmt worden ist, den Wert von
1 900 Megawatt“ ersetzt.
Hallo Frau Enkhardt,
ich möchte Sie auf einen Irrtum hinweisen:
Das Zubauziel wurde nicht einfach von 2500 auf 1900 MWp gesenkt, sondern es wurden gleichzeitig die bisher enthaltenen Ausschreibungsanlagen aus der Mengenberechnung herausgenommen. Damit sollte sich an den künftigen Vergütungen nichts Wesentliches ändern (Abgesehen von Abweichungen wegen Zeitverzögerungen in einer Übergangsphase).
Herzliche Grüße Hermann Schrag Fa. Schrag Sonnenstrom
Hallo Herr Schrag,
vielen Dank für den Beitrag. Das klingt für mich sehr logisch, das das jährliche Ausschreibungsvolumen bei 600 Megawatt liegt, obwohl das ja auch schon wieder „durch die Hintertür“ gekürzt wurde.
Herzliche Grüße zurück,
Sandra Enkhardt
Hallo Zusammen,
es geht ja hier – wenn ich es richtig verstehe – immer um die Absebkung der EEG Vergütung. Niemand kann mir verbieten eine PV-Anlage auf mein Dach zu bauen, wenn ich den Strom selber nutze. Wenn es dann eines Tages keine EEG-Vergütung mehr gibt, muss ich mich dann eben selber um die Vermarktung des Überschuss-Stromes kümmern. Eigentlich wäre es deshalb an der Zeit, den Strommarkt für jeden zu öffnen, der Strom produziert, um ihn z. B. an den Nachbarn zu verkaufen. Das war doch das Ziel des EEG vor 20 Jahren. Wir brauchen es nicht mehr, wir brauchen gleiches Recht für alle! Und das demokratisch und für Jedefrau und Jedermann verständlich. Dann hört auch das ständige Gejammer auf PV wäre teuer und lebe nur von Subventionen!
Sehr gute Anmerkung, Herr Pragel.
Hier wollen viele unter dem Schlagwort „globale Klimarettung“ für den deutschen rd. 250 Mio.t CO2-Peanutsanteil am globalen Ausstoß (allein der letzte globale Anstieg für 2017 betrug ein Vielfaches (3-4fache)) nur garantierte max. Preise für 20+1 Jahr erhalten.
Den Strom von einem Nachbarn kaufen, warum nicht.
Aber nicht vergessen, das dieser Nachbarn nicht unbedingt am selben Kabel hängt. Also wird sich jemand um das vielschichtige Geschäft der Verteilung und Abrechnung kümmern müssen.
Und sind Pönalen bei Nichtlieferung fällig?
Wer sorgt für die sporadische Reserve, wenn ich mal meinen Wagen für eine plötzliche Fahrt brauche. Darf der Nachbarn auf meinen Speicher zugreifen ohne mich zu fragen? für welchen preis würden Sie den verkaufen wollen? Natürlich für 30 Cent/kWh, schließlich ist das der Marktpreis?!
freuen wir uns auf die schöne neue Prosumerzeit! Ich tue es! 🙂
Und noch etwas für alle die noch viel mehr PV-Leistung fordern, sehen Sie doch mal unter
https://www.agora-energiewende.de/service/agorameter/chart/power_generation/12.12.2018/19.12.2018/
die Woche mal an. Und dann sagen Sie, was die doppelte Menge an PV gebracht hätte. Wie die Leistung, vor allem noch ohne AKW, erzeugt wird.
Solange es keine wirtschaftliche Speicherlösung und keine wirtschaftliche Umwandlung gibt, muss jeder vernünftige Mensch vorsichtig agieren.
Außer man ist religiöser Weltretter und Extrem-Nutznießer, dann darf man alles.
Zu ihrem letzten Satz , man darf dann zwar alles fordern, aber sonderlich ernst genommen wird man dann auch bei den Entscheidungen in Berlin nicht
Die Marktentwicklung sieht seit August so aus, dass PV-Strom im Durchschnitt sogar etwas teurer verkauft werden kann, als es der Einspeisevergütung der Anlagen entspricht, die zur Zeit die niedrigsten Einspeisevergütungen garantiert haben. Die Zeit des „Subventionsbedarfs“ scheint sich also langsam dem Ende zu nähern. Es ist dennoch fraglich, ob man die Marktordnung gleich völlig umkrempeln sollte. Eigentlich funktioniert es zur Zeit ganz gut, um die konkurrierenden Ziele Versorgungssicherheit, niedriger Preis und Umweltschonung unter einen Hut zu bringen. Jetzt müssen erstmal Speicher in das System integriert werden. Volkswirtschaftlich ist es sicher am sinnvollsten, größere Speichereinheiten zu bauen, als, bedingt durch kleinteilige Lieferbeziehungen, ebensolche kleinteiligen Speicher notwendig zu machen.
Mir scheint der Wunsch nach kleinteiligen Lieferbeziehungen zum Teil ideologiegetrieben zu sein, zum Teil gibt es Firmen, die hoffen, das, was dadurch an höheren Kosten entsteht, als Umsatz einsacken zu können. Der Wunsch nach mehr Umsatz gilt in unserem kapitalistischen System als legitim, aber der Verbraucher hätte es eben auch gerne billig, und das ist auch ein legitimer Wunsch.
Die vorbildliche 15-jährige Greta Thunberg sprach in ihrer Klimagipfelrede von Kattowice von klaren Worten, die nötig seien.
Doch wer nimmt sich die Zeit die klaren Worte zu lesen – auch hier? Es geht um einiges Hintergründiges, dass die Hauptmedien nie berichten und oft von Konzernvertretern in den Ministerien kommt. Danke Herr Diehl für den wiederholten Hinweis.
Ja, es ist ein Graus, was da alles zusammen gebracht wurde, um den Scheinvorteil einiger Ausschreibezusatzmengen mit vielen Nachteilen für den weiteren Aufbau zu behindern.
Und das im Angesicht der Klimaschutzverhandlungen, bei dem Deutschland zeigen muss, wie es CO2 und weitere Energieschadstoffe einspart, um bis 2050 die Klimaerhitzung bei 1,5 Grad zu halten und Nullemmissionen zu erreichen.
Doch schon für das Erstziel 2020 wird keines der Kohle-KWs abgeschaltet, da deren Konzernbetreiber wie RWE, Eon uw durch unfairen Sonder-Terminbörsenvorverkauf, besonders günstig exportieren können. Erneuerbare zu Tagesbörsenramschverkauf per AusgleichsmechanismusVerordnung 2009 gezwungen ihren formalen Einspeisevorrang verlieren und auf Kosten des EEG-Umlage abgeregelt werden, was mit abgeschalteten Kohle-KWs erspart würde.
Kurz, Erneuerbare, besonders Photovoltaik, wie Landwindkraft, werden immer mehr und unsinnig behindert, was gefördert benannt wird und atomar-fossile immer mehr bevorteilt, was marktgerecht benannt wird. Das FÖS berechnete sehr zurückhaltend, dass dem eine Umlage von 11 Cent/ kWh entspricht, wo die sachfremd aufgeblähte für EE mit 6,8 Cent/ kWh, hoch ungerecht von Sozialhilfeempfängern für Konzerne mitzubezahlen ist uw .
Ja, das war kurz und ist doch lang, wie das überschauliche EEG von 2000 insbesondere für die Konzerne-Ausschreibungen an den Bürgern vorbei, seit 2014 unübersehbar komplex gemacht wurde.
Fest steht, dass das EEG und weitere EnergieG wieder bürokratisch überfallartig schnell mit Änderungen am Schluss, die Niemand vorher beraten hat formal beraten unbegriffen verabschiedet wurde.
Ja, aktive Bürger müssten alle Abstimmenden persönlich befragen können, was sie denn abgestimmt hätten, was sie vor Kindern z erklären hätten. Sie würden zeigen, wie wenig sie verstanden haben und wie unverantwortlich sie handeln!
Und der Bundesrat beanstandet die Fülle und den Zeitdruck der Gesetzesberatungen, fordert auch 4 GW a PV-Zubau, doch da er nicht mitentscheiden müsse, winkt er es durch. Warum hat er eigentlich nicht mitzuentscheiden (zu fordern)? Zustimmen kann man nur dem was man versteht und unterstützt, doch dort, wie bei der Groko gilt Gewissen schlafe, Hand hoch bei viel zu vielen Politikern, aber eben nicht bei allen, Jörg Tappeser. Ansonsten stimme ich Ihnen zu.
PV müsse angeblich begrenzt werden, weil deren Aufbau so teuer sei und es brauche Förderung, da die sogenannt konventionellen, die sehr schadhaft Kohle, Gas, Öl und Uran verbrennen billiger seien. Richtig gerechnet mit der jeweiligen Wertschöpfung, uch für neue technische Innovationen und den vielen Schadenskosten der herkömmlichen auch sehr leidvoll krank machend an Kleinkindern, auch letzte Wälder als Forst umbenannt zerstören wollend und letztlich per Klimabelastung auch die menschliche Erdexistenz, samt der vieler unschuldiger Tiere.
Und zu A. Parbel noch: Vorsichtig mit dem Abschaffen der erfolgreichen Vergütungssicherheit für Bürgerenergie, die doch ohnehin weitgehend direkt vor Ort verbraucht wird und keine Börsen-umwegabstarkt-vermarktung braucht, also eh marktgerecht ist.
Wer statt Vergütung direkt vermarkten kann und will möge dazu unbehindert frei sein, was jüngst ja auch in der EU-EE-Richtlinie gefordert wurde, wozu Deutschland noch die unsinnige EEG-Umlage auf EE-Strom abschaffen muss.
UND zur Unlogik der Vergütungsberechnungen, die auch Hausanlagen unter 40 kWp besonders treffen, kommentierte ich hier auch:
https://www.pv-magazine.de/2018/11/28/energiesammelgesetz-spd-mit-kompromiss-zu-photovoltaik-sonderkuerzung-zufrieden-gruene-bsw-solar-bee-und-bne-sehen-verpasste-chancen/
Nicht zu vergessen berechnen viele Netzbetreiber auch schlimme Wuchernetzstromgebühren für Klein-PV zu über 100 € für 3-7 kWh anno. Für Großanlagen monatlich.
Auch dazu wären Speicher hilfreich. Netze hatten einmal Speicherfunktion. Mit deren unsinnig hohen Gebühren, baucht es system-ineffektive Batterien bei jeder Anlage.
Viele unnötigen Zusatzkosten, etwa auch für verschiedene Zählungen bei Mietern, die PV vermeidbar verteuern,.die Ministeriumberechnungen nicht berücksichtigen, um angebliche Überförderung zu behaupten. Und auch die htw Berlin gutachtete, ob der Nichtmodulekosten ermöglichen Vergütungen auch ungekürzt nur geringen Gewinn. Deren Wertschöpfung für Gesellschaft und Umwelt kommt kostenlos dazu!
T. Biermann sagt.
Doch schon für das Erstziel 2020 wird keines der Kohle-KWs abgeschaltet, da deren Konzernbetreiber wie RWE, Eon uw durch unfairen Sonder-Terminbörsenvorverkauf, besonders günstig exportieren können. Erneuerbare zu Tagesbörsenramschverkauf per AusgleichsmechanismusVerordnung 2009 gezwungen ihren formalen Einspeisevorrang verlieren und auf Kosten des EEG-Umlage abgeregelt werden, was mit abgeschalteten Kohle-KWs erspart würde.
@ T. Biermann
Genau das ist der Punkt. Ohne das von Lobbyisten 2010 konstruierte – von Insidern so genannte „EEG Paradoxon“ – wären wir mit der Energiewende, problemlos schon viel weiter.
Die verdeckten.. „Bremsvorgänge“.. ziehen sich von Anfang an, wie ein roter Faden durch alle, stattfindenden EEG Änderungen.
So viel wie möglich „Verunsicherung“ war schon die Devise der Konventioellen beim Stromeinspeisegestz von 1990.
Siehe hier: https://www.pv-magazine.de/2018/06/14/ist-dem-wortlaut-des-eeg-noch-zu-trauen/
Ist dem Wortlaut des EEG noch zu trauen?
Kurz zur Erinnerung, vor 2010 wurde der EE Strom den Versorgern zwingend zugeteilt, ihren Restbedarf mussten sie sich konventionell beschaffen. Mit zunehmenden EE wurde immer weniger Kohlestrom nachgefragt, ganz im Sinne der Energiewende. Stromüberschuss entstand lediglich aus Prognoseabweichungen, und die waren vernachlässigbar.
Seit 2010 hat sich das geändert. Kohlestrom wird wieder uneingeschränkt drauf los produziert, und exportiert. Wir verdrängen bei unseren Nachbarn deren Dreckschleudern, der Dreck bleibt bei uns, und wir müssen uns vorhalten lassen, dass wir trotz Energiewende die Klimaziele nicht einhalten. Dazu kommt, dass der Überschuss den EE in die Schuhe geschoben wird.
Siehe hier die Entwicklung seit 2010.
https://www.solarify.eu/2017/08/25/207-zu-viel-schmutziger-strom/
Kaum zu glauben: Exporte verzehnfacht
https://www.iwr.de/news.php?id=26696
Münster – Die deutsche Stromwirtschaft hat im Jahr 2013 mit dem Export von Strom so viel verdient wie noch nie.
Mit gesundem Menschenverstand betrachtet kommt das dann wie folgt an.
Zitat Jörg Tappeser
Wie unsinnig unsere Politiker agieren ist hier wieder deutlich zu erkennen. Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetzt mal wider keiner im Bundesrat verstanden hat oder diejenigen die es verstanden haben von der Energielobby abhängig sind.
Zitat Tim Wolf:
Kann irgend jemand mit gesundem Geiste nachvollziehen, warum der atmende Deckel von 2500 MWh auf 1900 MWh abgesenkt wurde?
Peter Rentfort sagt:
Und noch etwas für alle die noch viel mehr PV-Leistung fordern, sehen Sie doch mal unter
https://www.agora-energiewende.de/service/agorameter/chart/power_generation/12.12.2018/19.12.2018/
die Woche mal an. Und dann sagen Sie, was die doppelte Menge an PV gebracht hätte. Wie die Leistung, vor allem noch ohne AKW, erzeugt wird.
@ Peter Rentfort
Die von Ihnen verlinkte Grafik zeigt genau das, was ich in meinem vorhergehenden Beitrag kritisiert habe, nämlich die uneingeschränkte Produktion von Kohlestrom seit 2010.
Und nun zu Ihrer Frage, was die doppelte PV Leistung gebracht hätte.
Wenn die EE, sprich die „Doppelte Menge PV“ noch wie vor 2010 den Versorgern zwingend zugeteilt würde, hätten wir über der roten Verbrauchskurve weniger, nämlich nur noch die Prognoseabweichungen, als konventionellen Überschuss, und die violette Emissionskurve würde entsprechend umweltfreundlicher verlaufen.
Führen Sie sich meinen vorherigen Beitrag zu Gemüte, der spiegelt genau das, was Ihre Grafik zum Ausdruck bringt.
Hier noch mal die betreffende Grafik.
https://www.agora-energiewende.de/service/agorameter/chart/power_generation/12.12.2018/19.12.2018/
Herr Diehl auch durch ständiges Wiederholen wird der Unsinn den sie verzapfen nicht richtiger hier noch ein mal wo sie einen link zum Gesetzestext von 2000 finden können https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 . § 3 können sie entnehmen „Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom nach § 2 an ihr Netz anzuschließen, den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und den eingespeisten Strom nach §§ 4 bis 8 zu vergüten. Die Verpflichtung trifft den Netzbetreiber, zu dessen technisch für die Aufnahme geeignetem Netz die kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage besteht.“ und in § 11 wurde eine bundesweit einheitliche Ausgleichreglung eingeführt . Und an diese Fakten ändert auch das ständige wiederholen von ihrem Gerede nichts.
Wo habe ich diesen Gesetzestext in Frage gestellt ?????
Abgenommen und vergütet wird der EEG Strom noch immer, nur verbraucht wird der seit der EEG Neuverordnung 2010 nicht mehr vorrangig.
Mir geht es um den neuen Ausgleichsmechanismus ab 2010
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Auswirkungen
Die Einführung des neuen Ausgleichsmechanismus hatte starke Auswirkungen auf die Einspeisung von erneuerbaren Energien und von Kohlekraftwerken. Bis 2009 hatten erneuerbare Energien sowohl einen Einspeisevorrang als auch einen Verbrauchsvorrang. Wurde viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist, mussten konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden, damit der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland verbraucht wurde. Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben, was einen starken Anstieg der Kohlestromproduktion zur Folge hatte, da diese nun bei starker Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr notwendigerweise gedrosselt werden musste. Der nun in großem Maße zusätzlich produzierte Strom konnte stattdessen in andere Staaten exportiert werden. Zitat Ende.
Übrigens war das damals keine Gesetzesänderung, sondern wurde nach dem Ermächtigungsparagrafen, wie bei der Energiewende üblich, im Eilverfahren durchgewunken.
Zitat.
Die AusglMechV wurde von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestags aufgrund der Ermächtigung des § 64 Abs. 3 EEG erlassen,
Was sie da behauten ist Unsinn. Strom aus EE wird sogar wenn er aus Gründen der Netzstabilität ab geregelt werden muss zu den im EEG auf 20 Jahre garantieren Einspeisevergütungen vergütet. Es hat auch zu keiner Zeit eine gesetzliche Reglung im EEG von 2000 bis 2009 geben , wie sie hier in der Raum stellen , das konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden mussten wenn viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist wurde, und es hat zu keiner Zeit ein Exportverbot für Strom aus Deutschland in andere Staaten gegeben. Im Übrigen ist auch die Behauptung unwahr es hätte 2010 eine starken Anstieg der Kohlestrom-Produktion geben, es gab erst nach Merkels Wende in der Atompolitik und der kurzfristigen Stilllegung von 8 AKW im Sommer 2011 einen deutlichen Anstieg der Kohlestrom-Produktion ( https://de.wikipedia.org/wiki/Stromerzeugung#Bruttostromerzeugung_nach_Energieträgern_in_Deutschland ) . Die Ausgleichsmechanismenverordnung hatte auch keine Auswirkung für die Betreiber von EE-Anlagen sondern auf die Ermittlung der EEG-Umlage. Und anders als in ihrer verlinkten Quelle behauptet, sanken die Börsenpreise nicht stark seit 2010 , sondern waren 2010 , 2011 und 2012 höher als 2009 und sind auch aktuell wieder höher als 2009. Hier zum X-mal die Zahlen aus den Energy Charts vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all , auch wenn sie diese Zahlen beharrlich ignorieren, ändert das nicht die Tatschen und ihre dubiosen Zitate ohne seriöse Belege für die dort aufgestellten Behauptungen ändern diese auch nicht.
PS: es gibt von keiner im deutschen Bundestag vertretenen Partei einen Vorschlag diese 2010 eingeführten Änderungen rückgängig zu machen , und daran ändert auch das ständige Widerholen ihrer dummen Sprüche nichts. Und auch in den Vorschlägen vom Umweltbundesamt und „Angora Energiewende“ zu Reformvorschlägen zum EEG über die das PV-Magazine hier berichte, gibt es keinen solchen Vorschlag. Offensichtlich nimmt sie und ihre Sprüche niemand ernst , der in Berlin Politik macht und auch „Angora Energiewende“ nicht
Bernd Taler sagt.
PS: es gibt von keiner im deutschen Bundestag vertretenen Partei einen Vorschlag diese 2010 eingeführten Änderungen rückgängig zu machen , und daran ändert auch das ständige Widerholen ihrer dummen Sprüche nichts
@ Bernd Taler.
So lange diese Herrn das sagen haben natürlich nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Vorschläge gab es schon unzählige z. B. den folgenden.
https://www.ulrich-kelber.de/medien/doks/20130710_Beschluss-20130613-Waelzung-EEG-gesamt.pdf
Den haben die Herrn in den nebenzimmern offensichtlich auch in die Rundablage verbannt.
Hallo Admin., keine Angst, es wird nicht wieder ein Endlosdialog zwischen uns Beiden.
Zu mal es argumentativ ein Dialog zwei gegen einen würde, da ich ja eindeutig die Realität auf meiner Seite habe.
Nachtrag:
Als so genanntes Kelber Papier, war der oben verlinkte Vorschlag mal ein Thema, bis die Lobbyisten gemerkt haben, daß das der Energiewende nicht dienlich ist..
Herr Diehl , dieses „Kleberpapier“ ist doch wenige Monate später in der Versenkung verschwunden, als die SPD nach der Bundeswahl 2013 zum 2. Mal mit Merkel koalierte , und es gab nie eine Gesetzesentwurf der SPD auf Basis dieser Vorschläge von Herrn Kleber, und auch von keiner anderen im Bundestag vertretenen Partei wurde je einen Gesetzentwurf auf Basis der Vorstellungen von Herrn Kleber im Bundestag eingebracht. Ab 2014 ist die EEG-Umlage auch nur noch unwesentlich gestiegen, nachdem die starke Überförderung von PV so weit abgebaut wurde das der Zubau von PV wieder unter den Zielkorridor von §49 gesunken ist. Solche dubiosen Vorschläge , wie die von Herrn Kleber spielen seither kaum noch eine Rolle in den Diskussionen um weitere Reformen des EEG. Herr Kleber selbst wurde von seiner Partei auch nicht mehr für den Bundestag aufgestellt , und dieser Hinterbänkler, den außerhalb von seinen Wahlkreis kaum jemand in der breiteren Öffentlichkeit kannte, ist in der Versenkung verschwunden. Es mag ja sein das sie fast alle Entwicklungen die nach 2014 kamen in ihrem Altersheim verpasst haben, aber das ändert nichts an diesen Tatsachen. Und auch das ständige wiederholen von obsoleten , ollen Kamelen durch sie in diesem Forum ändert nicht das Geringste daran. Niemand von den politisch Verantwortlichen in Berlin beachte den Unfug den sie hier verzapfen , und das gilt für alle in Bundestag vertreten Parteien.
Herr Diehl, sie haben wohl verpasst das wir jetzt nicht mehr 2013 haben und Herr Kelber schon längst nicht mehr im Bundestag ist , und niemand in der SPD noch über ihn und seine alten Vorschläge redet , wie sie fast alle Entwicklungen verpasst haben die es nach 2014 gab. Eher amüsant ist das sie davon faseln „da ich ja eindeutig die Realität auf meiner Seite habe“ ,angesichts dessen das sie die Realität beharrlich ignorieren und ständig alle Fakten ignorieren, und dann ständig uralte x-fach widerlegte Kamellen wiederholen . Aber erst nimmt sie und ihre dummen Sprüche heute niemand der in Berlin Politik macht und auch „Angora Energiewende“ nicht. Auch wenn sie beharrlich ignorieren das „Angora Energiewende“ in ihren Vorschlägen zu Reform des EEG über die PV-Magazine hier berichtet hat , auch vorschlugen die die Kosten für die für die „Technologie Entwicklung der PV“ aus der EEG-Umlage heraus zu nehmen , und sind wohl einer der Letzten der immer noch zu leugnen versucht wie hoch die Kosten für die Endverbraucher für den viel zu starken Ausbau von PV zwischen 2009 und 2013 mit damals noch sehr hohen Einspeisevergütungen waren und das diese Kosten 20 Jahre bleiben.
(gekürzt. Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien)
Bernd Taler sagt:
Was sie da behauten ist Unsinn. Es hat auch zu keiner Zeit eine gesetzliche Reglung im EEG von 2000 bis 2009 geben , wie sie hier in der Raum stellen, das konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden mussten wenn viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist wurde.
@ Bernd Taler.
Das habe ich auch nicht behauptet. Was ich in den Raum gestellt habe ist, dass bis 2009 im Gesetz stand, das der EEG Strom zwingend den Versorgern zugeteilt wird, und sie sich ihren Restbedarf konventionell beschaffen müssen.
Der EE Strom hatte nicht nur vorrangige Abnahme, und Vergütung, sondern wurde auch garantiert vorrangig verbraucht, was – den Verbrauch betreffend – seit 2010 nicht mehr der Fall ist.
Genau das wollte man u.a. mit dem „Kelber Papier“ wieder ändern.
Siehe hier:
Zitat aus dem Papier:
2. Der EEG-Strom wird zusammen mit der konventionellen Erzeugung im Markt platziert. Die Integration führt dazu, dass das heutige System von Strommarkt und -preisbildung formal erhalten bleiben, faktisch aber ein integriertes Vermarktungssystem entsteht. Zitat Ende.
Vor 2010 hätte man genau gesehen wer die Netze für Exportgeschäfte verstopft.
Seit 2010 muss der EE Strom an der Börse separat vermarktet, genauer gesagt verramscht werden, und wird nur dann gekauft, und verbraucht, wenn die Preise in Folge dessen niedrig sind.
Mit den niedrigen Preisen werden lukrative Exportgeschäfte gemacht, finanziert von den Verbrauchern,die dafür höhere EEG Umlage bezahlen.
Wie hat die Bildzeitung vor Jahren schon in reißerischer Aufmachung geschrieben,
„Deutsche Verbraucher finanzieren mit der EEG Umlage Stromexport“
Herr Diehl ihre Behauptung bis 2009 hätte im EEG gestanden , das „das der EEG Strom zwingend den Versorgern zugeteilt wird, und sie sich ihren Restbedarf konventionell beschaffen müssen“ ist unwahr. Es hat zu keiner Zeit eine solche Reglung im EEG geben, hier noch einmal wo sie einen link zum Gesetzestext von 2000 finden können https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 , wo jeder der des Lesen mächtig ist sich davon überzeugen kann das ihre Behauptungen so nicht stimmt. § 3 „Abnahme und Vergütungspflicht“ kann man entnehmen „„Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom nach § 2 an ihr Netz anzuschließen, den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und den eingespeisten Strom nach §§ 4 bis 8 zu vergüten. Die Verpflichtung trifft den Netzbetreiber, zu dessen technisch für die Aufnahme geeignetem Netz die kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage besteht.“ und in § 11 wurde eine bundesweit einheitliche Ausgleichreglung eingeführt , die sognennamte EEG-Umlage der Mehrkosten von übers EEG geförderten Stroms gegenüber konventionell erzeugtem Stroms auf die Endverbraucher. Darauf hat ich sie schon in meinem Post vom 19. Dezember 2018 um 14:13 Uhr hingewiesen. (…), das es physikalisch unmöglich ist, bei ins Netz eingespeisten Strom zu erkennen , aus welcher Quelle er ursprünglich stammte .Und auch ihre Behauptung „Seit 2010 muss der EE Strom an der Börse separat vermarktet“ ist unwahr , an der Börse gibt es keinerlei Unterscheidung nach Erzeugungsart des Stroms. (…) , das es zu keiner Zeit ein Gesetzesvorschlag auf Basis dieses Kleberpapiers in deutschen Bundestag eingebracht wurde , weder von der SPD noch von einer anderen Partei , und dieses veraltete planbürokratischen Monstrum längst in der Versenkung verschwunden ist. Und auch bei den aktuellen Reformvorschlägen vom Umweltbundesamt und „Angora Energiewende“ in ihren Vorschlägen zu Reformen des EEG über die PV-Magazine hier berichtet hat , erwähnt dieses veraltete Papier von 2013 niemand . (…)
(gekürzt. Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien)
Bernd Taler sagt:
Herr Diehl ihre Behauptung bis 2009 hätte im EEG gestanden , das „das der EEG Strom zwingend den Versorgern zugeteilt wird, und sie sich ihren Restbedarf konventionell beschaffen müssen“ ist unwahr. Es hat zu keiner Zeit eine solche Reglung im EEG geben,
@ Bernd Taler.
Sehen Sie Herr Taler, das ist ja gerade die Verschleierungstaktik. So direkt hat das eben nicht im EEG gestanden, das ergeben aber die Details.
Die Versorger mussten den EEG Strom zwingend abnehmen, und vergüten, wie heute auch noch.
Siehe hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__11.html
Nur vorrangig an den Mann, sprich Verbraucher kommt er seit 2010 nicht mehr. Seit 2010 muss der EEG Strom an der Börse vermarktet werden, und kommt nur noch zum Verbraucher wenn der Preis dort sehr niedrig ist. Sie haben Recht, an der Börse gibt es physikalisch keine Unterscheidung zwischen EEG und konventionellem Strom, deshalb geschieht das ja auch seit 2010 nur auf kaufmännischer Basis. Das mit der kaufmännischen Abwicklung sollten Sie aber wissen, oder passt das nicht in Ihr Konzept.
Genau das wollte man mit dem Kelber Papier wieder von kaufmännisch in physikalisch ändern.
Zitat aus dem Kelber Papier.
Der EEG Strom wird zusammen mit der konventionellen Erzeugung im Markt platziert. Die Integration führt dazu, dass das heutige System von
Strommarkt und Preisbildung formal erhalten bleiben, faktisch aber ein integriertes Vermarktungss ystem entsteht.
Herr Diehl zu ihrem Spruch „So direkt hat das eben nicht im EEG gestanden“ es hat weder im EEG noch in einem anderen Gesetz oder Rechtsverordnung je diesen von ihnen hier mehrfach in den Raum gestellten „Verbrauchsvorrang“ für EE gegeben. Daran ändern auch alle ihre Verneblungsversuche hier nichts .Und über (…) ominöses , obsoletes mehr als 5 Jahre alte Kleber-Papier redet man heute weder im Umweltbundesamt , noch bei „Angora Energiewende“ wenn es um Reformen zu EEG geht , noch ist es bei den im Bundestag vertretenen Parteien noch ein Thema.
Herr Diehl , das genannte „Kelberpapier“ von 2013 wurde doch nur wenige Monate später von der SPD ad acta gelegt, als die SPD nach der Bundestageswahl im Herbst 2013 zum zweiten Mal mit Merkel koalierte, und es gab auch nie einen Gesetzesvorschlag auf Basis dieses Papiers das EEG zu ändern von der SPD . Es wurde auch von keiner anderen im Bundestag vertretenen Partei aufgegriffen.Seit 2014 ist die EEG-Umlage auch nur noch unwesentlich gestiegen , und auch in den aktuellen Diskussionen um Reformvorschläge zum EEG spielt dieses mehr als 5 Jahre alte Papier von Herr Kleber keine Rolle. Herr Kleber ist auch nicht mehr Mitglied im deutschen Bundestag, weil sich die SPD in seinem Wahlkreis für einen anderen Kandidaten entschied .Von daher macht es wenig Sinn wenn sie das Forum hier mit solch veralteten längst obsoleten Vorschlägen langweilen
@ Peter Graf.
Und was ändert das alles an der Tatsache, dass man erkannt hatte , dass da 2010 bei dem neuen Wälzmechanismus zu ungunsten der Erneuerbaren was schief gelaufen war. ???
Ich weiß nicht ob Ihnen bekannt ist, dass der EEG Strom seit 2010 separat an der Börse vermarktet, oder genauer gesagt „verramscht“ werden muss. Mit anderen Worten zu einem geringeren Wert als der konventionelle Strom, auf die Handelsebene kommt. In Folge dessen die Börsenpreise nach unten drückt, und für die Verbraucher die EEG Umlage nach oben treibt.
Und vor allem dieser Diskreditierung der Erneuerbaren wollte man mit dem Kelber Papier entgegen wirken.
Siehe hier unter Punkt 2
2. Der EEG-Strom wird zusammen mit der konventionellen Erzeugung im Markt platziert. Die Integration führt dazu, dass das heutige System von Strommarkt und -preisbildung formal erhalten bleiben, faktisch aber ein integriertes Vermarktungssystem entsteht.
https://www.ulrich-kelber.de/medien/doks/20130710_Beschluss-20130613-Waelzung-EEG-gesamt.pdf
Es liegt der Verdacht nahe, dass die folgenden Herrn dafür gesorgt haben, dass das Kelber Papier in der Versenkung verschwunden ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Zitat:
Einer breiteren Öffentlichkeit wurden Personalaustauschprogramme, und die Mitarbeit Externer in Bundesministerien, durch das Fernsehmagazin Monitor am 19. Oktober 2006 bekannt. Der Beitrag wurde anmoderiert mit den Worten:„Lobbyisten versuchen, die Politik zu beeinflussen, um ihrem Arbeitgeber Vorteile zu verschaffen. Dazu sprechen sie auch in Ministerien vor. Manche Lobbyisten haben das gar nicht mehr nötig – sie sind nämlich schon da. Ja, richtig, das ist neu: Lobbyisten haben in unseren Ministerien mittlerweile eigene Büros – Tür an Tür mit Regierungsbeamten und mit eigener Durchwahl, und schreiben an Gesetzen mit. Bezahlt werden sie von ihren Unternehmen. Leihbeamte – gut für die Wirtschaft, schlecht für Bürger. Zitat Ende.“
Das Kelber Papier ist ja nicht das einzige, wo das so genannte EEG Paradoxon 2010 erkannt wurde.
Peter Graf sagt:
Herr Diehl , das genannte „Kelberpapier“ von 2013 wurde doch nur wenige Monate später von der SPD ad acta gelegt,
@ Peter Graf.
Saubere Arbeit von den folgenden Herrn hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Die sind doch Hauptproblem der gesamten Energiewende.
Herr Diehl , schon das sie die 2. Hälfte meines Satzes ( “ als die SPD nach der Bundestageswahl im Herbst 2013 zum zweiten Mal mit Merkel koalierte“ ) unterschlagen haben , zeigt mir wie wenig seriös sie sind , und dann mit Verschwörungstheorien kommen wollen statt mit Fakten. Aber erst genommen werden sie so von niemanden der in Berlin politisch Verantwortlichen , nicht in einer der im Bundestag vertreten Parteien
Herr Diehl alle ihre Ausführungen ändern nichts daran , das es nie ein Gesetzesvorschlag auf Basis dieses mehr als 4 Jahre alten Papiers von Herr Kelber gab , weder von der SPD noch einer andren im Bundestag vertretenen Partei, und es auch bei den aktuellen Diskussionen um Reformen des EEG keine Rolle spielt. Von daher macht es wenig Sinn wenn sie noch über dieses veraltete Papier reden um das Forum mit den längst obsoleten Vorschläge von Herrn Kleber zu verwirren , statt sich mit den aktuellen Themen zu befassen.
PS : auch ihre Behauptungen „dass der EEG Strom seit 2010 separat an der Börse vermarktet wird “ und „zu einem geringeren Wert als der konventionelle Strom, auf die Handelsebene kommt“ sind nicht wahr. Es gibt keinen separaten Börsenhandel für Strom aus EE , und deshalb ist auch ihre 2. Behauptung falsch . Seit 2012 wird auch ein nach Einspeisemengen gewichteter Jahres-Marktwert Solar nach § 73 Abs. 3 EEG ermittelt , und der war bisher in allen Jahren, seit er ermittelt wird, etwas höher als der EPEX-Jahresmittelwert. ( siehe https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte ). Der EPEX-Jahresmittelwert war im übrigen 2010 , 2011 und 2012 entgegen ihren obigen Behauptungen höher als 2009. Vielleicht sollten sich erst einmal mit der Strombörse und deren Reglungen vertraut machen , bevor sie solche nachweislich falschen Aussagen in die Welt setzen wollen .
@ Herr Graf
Um nicht in den Verdacht zu geraten, dass Sie beim Bernd Taler abschreiben, sollten Sie Ihren Beiträge eine etwas eigene Formulierung verleihen.
Herr Diehl,
sie sollten sie besser zur Sache äußern. Und ihr Post ändert auch nichts an den von mir genannten Fakten und Tatsachen !
Bernd Taler sagt:
Darauf hat ich sie schon in meinem Post vom 19. Dezember 2018 um 14:13 Uhr hingewiesen. (…), das es physikalisch unmöglich ist, bei ins Netz eingespeisten Strom zu erkennen , aus welcher Quelle er ursprünglich stammte .Und auch ihre Behauptung „Seit 2010 muss der EE Strom an der Börse separat vermarktet“ ist unwahr , an der Börse gibt es keinerlei Unterscheidung nach Erzeugungsart des Stroms.
@ Bernd Taler, Peter Graf.
Da haben Sie Recht, an der Börse gibt es keine Unterscheidung nach Erzeugungsart, deshalb haben die Lobbyisten auch dafür eine Lösung gefunden.
Es hat leider eine Weile gedauert bis ich die Stelle wieder gefunden habe, wo das dokumentiert ist, und beweist, dass Sie nicht mit der Realität im Bunde sind. Wie ich schon so oft geschrieben habe ist das Wesentliche versteckt, und klein gedruckt.
Schauen Sie mal hier:
https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/Erneuerbare-Energien-Gesetz/Jahresabrechnungen/EEG-Jahresabrechnung_2016.pdf
EEG-Strom-Einspeisemengen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014…. Kaufmännisch… abgenommene Strommengen in kWh (ohne Direktvermarktungsmengen) Zitat Ende.
Kaufmännisch abgenommen, das bedeutet, vorrangig ins Netz eingespeist und vergütet wird der EE Strom, aber nicht zwingend physikalisch zu den Verbrauchern gebracht. Das war vor 2010 anders, da wurde der EEG Strom zwingend, physikalisch, den Versorgern zugeteilt, und ging gleichwertig mit dem konventionellen Strom auf die Handelsebene. Er musste nicht, wie gegenwärtig, zusätzlich an der Börse minderwertig verramscht werden.
Genau das wollte man mit dem Kelber Vorschlag wieder ändern.
Zitat aus dem Kelber Papier.
Der EEG Strom wird zusammen mit der konventionellen Erzeugung im Markt platziert. Die Integration führt dazu, dass das heutige System von Strommarkt und Preisbildung formal erhalten bleiben, faktisch aber ein integriertes Vermarktungssystem entsteht.
Herr Diehl , auch durch ständiges wiederholen wird ihre Behauptung nicht wahrer , (…) die Handvoll Paragraphen aus dem EEG 2000 zu verstehen. Es hat zu keiner Zeit eine solche Reglung im EEG geben, wie sie hier erneut in den Raum stellen. Hier noch einmal wo sie einen link zum Gesetzestext von 2000 finden können https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 , und wo jeder der des Lesen mächtig ist sich davon überzeugen kann das ihre Behauptungen so nicht stimmt. § 3 „Abnahme und Vergütungspflicht“ kann man entnehmen „Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom nach § 2 an ihr Netz anzuschließen, den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und den eingespeisten Strom nach §§ 4 bis 8 zu vergüten. Die Verpflichtung trifft den Netzbetreiber, zu dessen technisch für die Aufnahme geeignetem Netz die kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage besteht.“ Und in § 11 wurde eine bundesweit einheitliche Ausgleichreglung eingeführt , die sognennannte EEG-Umlage der Mehrkosten von übers EEG geförderten Stroms gegenüber konventionell erzeugtem Stroms auf die Endverbraucher. Daran ändern auch (…) dubiose Zitate ohne Quellenbeleg nicht das Geringste . Und ihre unsinnigen Verschwörungstheorien ändern auch nichts daran, das es weder von der SPD , deren Mitglied Herr Kleber immer noch ist , noch einer anderen im Bundestag vertretenen Partei je ein Gesetzesvorschlag auf Basis dieses Kleberpapiers in deutschen Bundestag eingebracht wurde . (…) auch nichts daran, das auch bei den aktuellen Reformvorschlägen vom Umweltbundesamt und „Angora Energiewende“ in ihren Vorschlägen zu Reformen des EEG über die PV-Magazine hier berichtet hat , niemand dieses obsolete Papier von 2013 erwähnt . Das soll es jetzt aber vom meiner Seite gewesen sein (…).
(gekürzt. Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien)
Herr Taler, eine letzte Frage.
Haben Sie mit diesen Herrn was zu tun ???
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Einer breiteren Öffentlichkeit wurden Personalaustauschprogramme, und die Mitarbeit Externer in Bundesministerien, durch das Fernsehmagazin Monitor am 19. Oktober 2006 bekannt. Der Beitrag wurde anmoderiert mit den Worten„Lobbyisten versuchen, die Politik zu beeinflussen, um ihrem Arbeitgeber Vorteile zu verschaffen. Dazu sprechen sie auch in Ministerien vor. Manche Lobbyisten haben das gar nicht mehr nötig – sie sind nämlich schon da. Ja, richtig, das ist neu: Lobbyisten haben in unseren Ministerien mittlerweile eigene Büros – Tür an Tür mit Regierungsbeamten und […] mit eigener Durchwahl, und schreiben an Gesetzen mit. Bezahlt werden sie von ihren Unternehmen. Leihbeamte – gut für die Wirtschaft, schlecht für Bürger.
Herr Diehl , was soll dieser Unsinn ? Und an den von mir genannten Fakten , ändern diese Sprüche nicht das Geringste. Und einen Beleg für den von ihnen hier mehrfach in den Raum gestellten „Verbrauchsvorgang“ für EE im EEG vor 2010 sind sie weiter schuldig geblieben. Sie konnten hier weder ein Paragraphen im EEG 2000 , noch in einem anderen Gesetz benennen die ihre Behauptungen belegt. Was aber nicht weiter verwunderlich ist, weil es zu keiner Zeit ein solche gesetzliche Reglung gab
Bernd Taler sagt:
Sie konnten hier weder ein Paragraphen im EEG 2000 , noch in einem anderen Gesetz benennen die ihre Behauptungen belegt. Was aber nicht weiter verwunderlich ist, weil es zu keiner Zeit ein solche gesetzliche Reglung gab
@ Bernd Taler.,
Eine Antwort auf meine Frage ist das aber nicht.
Sie scheinen diesen Leuten tatsächlich sehr nahe zustehen, sonst würden Sie nicht betonen dass es da keinen Paragrafen im EEG gibt. Ist sicher auch so gewollt im Rahmen der Verschleierungstaktik, damit man gegenüber Neugierigen wie mir , ein Abwehraspekt hat, mit der Frage, wo ist das denn geregelt.
In der Tat gibt es da keinen Paragrafen , weil das bei einer Nacht und Nebelaktion in Form einer „Ermächtigungsverordnung“ – am Bundesrat vorbei – durchgewunken wurde. Ein Vorgang, der für den Normalsterblichen nicht nachvollziehbar, und rechtlich fragwürdig ist .
Schauen Sie mal was man mit so einer Ermächtigungsverordnung alles verklausulieren kann
https://www.buzer.de/gesetz/8423/a174640.htm
Zitat:
dass Vorgaben zur Vermarktung des nach diesem Gesetz geförderten Stroms gemacht werden können, Zitat Ende.
Wissen Sie jetzt wie mit einem einzigen, versteckten Satz der EEG Strom – ohne Paragrafen – zum Vermarkten, genauer gesagt zum „Verramschen“ an die Börse gekommen ist, und das ganze Paradoxon seit 2010 ausgelöst hat.
Hier noch Einzelheiten dazu.
Siehe hier:https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Rechtliche Besonderheiten
Bereits gegen die Zulässigkeit der Ermächtigungsgrundlage in § 64 Abs. 3 EEG wurde eingewandt, dass hiermit dem Verordnungsgeber die Befugnis eingeräumt wird, das ermächtigende Gesetz selber zu ändern. Verordnungen seien aber verfassungsrechtlich nur zur Aus- oder Durchführung von Gesetzen zulässig, nicht jedoch um Gesetze zu vertreten.[12] Die AusglMechV legt sich selber die Wirkung bei, Gesetzesbestimmungen des EEG außer Kraft zu setzen; so räumt die Begründung etwa ein, dass Teile der §§ 36, 37 EEG durch die Verordnung „verdrängt“ werden würden,[9] was die bereits zur Ermächtigungsgrundlage ausgesprochenen Zweifel bestätigt. Auch ist die Rechtsgrundlage für die den Elektrizitätsunternehmen und damit mittelbar auch den Letztverbrauchern auferlegte EEG-Umlage rechtlich nicht gänzlich geklärt. Während nach dem EEG sich die Weiterwälzung der EEG-Kosten als notwendige Folge der Weiterreichung des EEG-Stroms ergab, schafft nun die Verordnung eine besondere Abgabe, die nicht mit den Kosten des den Versorgungsunternehmen und Letztverbrauchern gelieferten Stromes im Zusammenhang steht und somit einer eigenen Rechtsgrundlage bedarf, die im EEG aber fehlt. Es wird daher erwartet, dass sich mit der grundsätzlichen Anwendbarkeit der AusgMechV noch die Gerichte beschäftigen werden Zitat Ende.
Dass diese rechtliche Besonderheit nicht weiterverfolgt wird, dafür sorgen dann wieder Ihre Freunde hier.
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Herr Diehl auch mit ihren neuerlichen Ergüsse haben sie keinerlei Beleg für den von ihnen in den Raum gestellten „Verbrauchsvorgang“ für EE vor 2010 bringen können. Die „AusglMechV“ regelt die Ermittlung der EEG-Umlage und sonst nichts. Und zu ihrem fragwürdigen Zitat mehr als 5 Jahre alten Zitat, es ist bis zum heutigen Tage nicht zu einer dort in den Raum gestellten gerichtlichen Entscheidungen gekommen. Daran ändert auch ständige Wiederholen von obsoleten , ollen Kamelen von sie nicht das nicht das Geringste. Und richtiger werden ihre Märchen zur Gesetzeslage zum EEG zwischen 2000 und 2009 dadurch auch nicht. Das soll es jetzt aber von meiner Seite gewesen sein , weil es wenig Sinn macht auf die ständig immer gleichen Phrasen zu antworten.
Bernd Taler sagt:
Herr Diehl auch mit ihren neuerlichen Ergüsse haben sie keinerlei Beleg für den von ihnen in den Raum gestellten „Verbrauchsvorgang“ für EE vor 2010 bringen können.
@ Bernd Taler.
Na dann halt noch einmal.
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz
Ausgleichsmechanismusverordnung.
Durch die im Jahr 2009 erlassene Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV),[138] die für ab 2010 erzeugten EEG-Strom gilt, wird der gesetzliche Ausgleichsmechanismus des EEG grundsätzlich umgestaltet. Die AusglMechV entbindet die Übertragungsnetzbetreiber davon, den EEG-Strom an die Energieversorgungsunternehmer durchzuleiten, und diese werden wiederum aus ihrer …….„Abnahmepflicht ENTLASSEN“…. (§ 1 Nr. 1 und 2 AusglMechV). Zitat Ende.
Wenn die Versorger durch die im Jahre 2009 erlassene Verordnung von der Abnahmepflicht entbunden wurden, muss diese Abnahmepflicht ja vor 2010 bestanden haben, oder ????
Schreiben Sie sich es hinter die Ohren, nicht dass Sie an anderer Stelle wieder damit kommen.
Herr Diehl auch ihr verlinktes Zitat belegt keinen „Verbrauchsvorgang“ für EE vor 2010″. Und an der Abnahme- und Vergütungspflicht aus dem EEG ,die Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom nach § 2 EEG an ihr Netz anzuschließen und den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und nach den Vergütungssätzen aus dem EEG zu vergüten, hat auch diese Verordnung nichts geändert. Diese Verpflichtung aus dem EEG trifft den Netzbetreiber, zu dessen technisch für die Aufnahme geeignetem Netz die kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage besteht. Das ist in der Regel bei PV-Anlagen auch nicht der Übertragungsnetzbetreiber, und bei Dachanlagen ist der es praktisch nie, sondern bei Dachanlagen sind das immer die Verteilnetzbetreiber . Aber da sie wohl weder nicht wissen was ein ÜNB ist, noch was ein Verteilnetzbetreiber ist , ist ihnen das wohl auch unbekannt ( https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbertragungsnetzbetreiber ) Da es weder im EEG noch in einem anderen Gesetz oder Rechtsverordnung je einen solchen „Verbrauchsvorgang“ wie sie hier ständig behauten gab , werden sie das auch künftig nicht belegen können , und daran ändern alle ihre verbalen Nebelschwaden hier nicht das Geringste !
Und in den Diskussionen um Reformen zum EEG finden ihre obsoleten Ergüsse weder bei einer der im Bundestag vertreten Parteien Beachtung , noch in den Reformvorschlägen zum EEG vom Bundesumweltamt, noch in den aktuellen Vorschlägen von „Angora Energiewende“ zu Reformen zum EEG . Und daran ändert auch das ständige wiederholen von diesem Unsinn hier nicht nichts !
Bernd Taler sagt:
Da es weder im EEG noch in einem anderen Gesetz oder Rechtsverordnung je einen solchen „Verbrauchsvorgang“ wie sie hier ständig behauten gab , werden sie das auch künftig nicht belegen können , und daran ändern alle ihre verbalen Nebelschwaden hier nicht das Geringste !
@ Bernd Taler.
Dann erklären Sie doch bitte mal, ohne Umschweife, einfach und für jeden verständlich aus welcher Pflicht die Versorgern mit dem Folgenden ab 2010 „Entlassen“ wurden.
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz
Ausgleichsmechanismusverordnung.
Zitat:
Die AusglMechV entbindet die Übertragungsnetzbetreiber davon, den EEG-Strom an die Energieversorgungsunternehmer durchzuleiten, und diese werden wiederum aus ihrer …….„Abnahmepflicht ENTLASSEN“…. (§ 1 Nr. 1 und 2 AusglMechV). Zitat Ende.
Herr Diehl zunächst einmal ist ihr verlinktes Zitat „aus ihrer Abnahmepflicht ENTLASSEN“…. (§ 1 Nr. 1 und 2 AusglMechV)“ nicht korrekt. Tatsächlich stand in §1 der Ausgleichsverordnung von 2009 „Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nicht verpflichtet, Strom von dem für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber abzunehmen und zu vergüten“. Dort steht nichts von „Entlassen aus einer Verpflichtung“. Es ist eher ein Zeichen von mangelhafter Qualitätskontrolle bei Wikipedia, das dieses Zitat nicht korrigiert wurde ,da es nicht mit der dort verlinkten Quelle zur „AusglMechV“ übereinstimmt. Dieser Passus wurde in der Fassung vom 01.01.2012 übrigens ersatzlos gestrichen. ( Quelle https://www.buzer.de/gesetz/8899/al32002-0.htm ). An der Abnahme- und Vergütungspflicht aus dem EEG ,die Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom die nach dem EEG gefördert werden an ihr Netz anzuschließen und den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und nach den Vergütungssätzen aus dem EEG zu vergüten, hat auch diese Verordnung nichts geändert. Und nach wie vor sind den Beleg für ihre Behauptungen schuldig geblieben. Und da es weder im EEG noch in einem anderen Gesetz oder Rechtsverordnung je einen solchen „Verbrauchsvorgang“ wie sie hier ständig behauten gab , werden sie das auch künftig nicht belegen können. Und daran ändern alle ihre verbalen Nebelschwaden hier und ihre Unfähigkeit sich über den tatsächlichen Inhalt von Gesetzen und Rechtsverordnungen zu informieren nicht das Geringste !
Und ebenso wenig ändert ihr Geplärre etwas an der Tatsache, das in den Diskussionen um Reformen zum EEG ihre obsoleten Ergüsse weder bei einer der im Bundestag vertreten Parteien Beachtung finden, noch in den Reformvorschlägen zum EEG vom Bundesumweltamt, noch in den aktuellen Vorschlägen von „Angora Energiewende“ zu Reformen zum EEG .
Bernd Taler sagt:
Dieser Passus wurde in der Fassung vom 01.01.2012 übrigens ersatzlos gestrichen. ( Quelle https://www.buzer.de/gesetz/8899/al32002-0.htm ).
@ Bernd Taler.
Und was wollen Sie damit sagen.??? Aus dem Paragrafendschungel wurde lediglich ein Passus gestrichen. Eine Textstelle gestrichen, und kein Gesetz, oder Verordnung als solche geändert.
Das Wesentliche ist unverändert geblieben, nämlich die Tatsache, dass die EE seit 2010 separat am Spotmarkt der Börse vermarktet werden müssen, und somit nicht mehr „vorrangig“ , im Portfolio der Versorger, an die Verbraucher gelangen
Siehe hier:
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/files/AusglMechV_juris_090717.pdf
§ 2 Vermarktung
(1) Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, selbst oder gemeinsam den nach §16 oder § 35 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergüteten Strom diskriminierungsfreiund transparent zu vermarkten.
(2) Die Vermarktung nach Absatz 1 darf nur am vortäglichen oder untertäglichen Spotmarkt einer Strombörse erfolgen.Zitat Ende.
Genau so wie hier beschrieben.
Zitat:
Der steigende Anteil erneuerbarer Energien hat am Spot- und Terminmarkt zu immer niedrigeren Strom-Einkaufspreisen geführt. Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise. Weil die Börsen-Strompreise durch den Verkauf des EEG-Stroms teilweise auf Rekordtiefs sinken, profitieren zwar die Großabnehmer und die Industrie, gleichzeitig steigen die Differenzkosten zu den Vergütungspreisen und letztendlich steigt dadurch die EEG-Umlage Zitat Ende.
Herr Taler sparen Sie sich Ihre Nebelkerzen, ich beschäftige mich schon zu lange mit der Materie, und beobachte genau die Strategie , Ihrer Freunde. Deren jüngster Coup, war die Nacht und Nebelaktion mit dem Energiesammelgesetz. Sammelgesetz, das sagt doch schon alles. Möglichst viel sammeln, damit man das Wesentliche geschickt verbergen kann.
Siehe hier, und immer wieder die Bremser vom Dienst.
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
http://www.schnutenhaus-kollegen.de/team/j%C3%B6rn-schnutenhaus
http://www.schnutenhaus-kollegen.de/sites/default/files/aktuelles/buchmueller_ausgleichsmechanismus.pdf
Nachtrag:
Diese Beiden sind natürlich keine Bremser, sondern Aufklärer
http://www.schnutenhaus-kollegen.de/team/j%C3%B6rn-schnutenhaus
http://www.schnutenhaus-kollegen.de/sites/default/files/aktuelles/buchmueller_ausgleichsmechanismus.pdf
Die sind mir oben aus versehen reingerutscht.
Herr Diehl alle ihre verbalen Nebelkerzen ändern nichts an der Tatsache das sie nach wie vor den Beleg für ihre Behauptungen es hätten einen„Verbrauchsvorgang“ für EE vor 2010 gegen schuldig geblieben sind. Dubiose Zitate ohne Quellenangaben sind kein seriöser Beleg. Und da es weder im EEG noch in einem anderen Gesetz oder Rechtsverordnung je einen solchen „Verbrauchsvorgang“ wie sie hier ständig behauten gab , werden sie das auch künftig nicht belegen können. Und entgegen der in ihren dubiosen Zitat auf gestellten Behauptung , waren die Börsenpreise in den Jahren 2010 ,2011 und 2012 höher als im Jahr 2009 und sie sind auch aktuell wie der höher als 2009 . Hier zum X-ten der link mal für sie der link zu den Zahlen dazu aus den Energie-Charts vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme die das belegen https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all . Und an diesen Tatsachen ändern alle ihre verbalen Nebelschwaden hier und ihre Unfähigkeit sich über den tatsächlichen Inhalt von Gesetzen und Rechtsverordnungen zu informieren nicht das Geringste ! Das soll es jetzt aber endgültig von mir gewesen sein zu den ständigen Wiederholungen des immer gleichen schon x-fach widerlegten Unfugs durch sie.
Bernd Taler.
Beim recherchieren bin ich in meinem Archiv, auf eine Darstellung gestoßen wie es vor 2010 war.
Siehe hier:
https://www.ensys.tu-berlin.de/fileadmin/fg8/Downloads/NeueEntwicklungen/SS2008/20080509_Hipp_Wie_kommt_EEG_Strom_zum_Kunden.pdf
Und hier die genaue Beschreibung.
Zitat:
EG-Umlage vor Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung
Die Einspeisevergütung erhält der Anlagenbetreiber direkt vom Verteilnetzbetreiber, der damit Strom erwirbt und ihn an den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber weiterleitet. Dieser erstattet dem regionalen Verteilnetzbetreiber die Einspeisevergütung abzüglich des durch die dezentrale Stromerzeugung vermiedenen Netznutzungsentgeltes. Die Übertragungsnetzbetreiber tauschen im Rahmen des horizontalen Ausgleichs die Mengen untereinander aus um eine dem Letztverbrauch im jeweiligen Netzgebiet entsprechende Mengenbelastung zu erhalten. Dieser „Teil“ des Wälzungsmechanismus bleibt auch mit der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung bestehen.
In der Vergangenheit hat jeder Übertragungsnetzbetreiber eine Bandlieferung den letztverbraucherversorgenden Bilanzkreisen geliefert. Das Monatsband ergab sich als Prozentsatz des Volumens, das an nicht-privilegierte Endverbraucher durch den Bilanzkreisverantwortlichen geliefert wurde. Diese grüne Pflichtquote wurde monatlich angepasst und der jeweilige Bilanzkreisverantwortliche bezahlte den vom ÜNB veröffentlichten Preis für das EEG-Band. Sowohl die Quote, also die Höhe des EEG-Pflichtbandes, aber auch der Preis dafür variierte von Monat zu Monat und erforderte von den bilanzkreisführenden Lieferanten eine monatliche Anpassung ihrer Restposition. Die Kosten für das Band sind an die nichtprivilegierten Letztverbraucher im Rahmen einer Differenzkostenmethode weiterbelastet wurden. Die Differenz ergab sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Preis des EEG-Bandes und dem eines verdrängten Basebandes, wobei bei der Berechnung der Differenzkosten in der Praxis erhebliche Unterschiede bei den Lieferanten zu Tage kamen, die nicht selten zu Lasten der Endkunden gingen. Es kamen damit sehr unterschiedliche EEG-Zuschläge zum Tragen. Die Übertragungsnetzbetreiber ihrerseits hatten die Aufgabe, die EEG-Produktionsmengen aufzunehmen und zu einem Band veredeln.
Zitat Ende
Die Differenzkosten für die Umlage waren damals die Differenz zwischen dem einen EEG Band – heute wären das etwa 30% – und dem verdrängten Baseband. Wenn damals die Börsenpreise, sprich 70% Basebänder – Merit Order bedingt – gesunken sind, haben sich die 70% kompensierend auf die relativ teuren 30% EEG Band ausgewirkt. Wir hatten damals eine bundesweit unterschiedliche Umlage, zwischen 0,xx und 1,xx Cent. Warum das so war, kann man alles der obigen Darstellung entnehmen.
Des weiteren bestätigt diese Darstellung alles, aber auch alles, was ich seither über das System von vor 2010 geschrieben habe.
Das muss Ihnen aber jetzt reichen.
Bevor Sie nun wieder alles in Frage stellen, machen Sie sich bei einem älteren Kollegen schlau, der noch weiß, wie das damals war.
Herr Diehl , sie stellen hier Behauptungen auf die so nicht stimmen. Die EEG-Umlage war bundesweit einheitlich seit sie mit dem EEG 2000 eingeführt wurde. Das könnten sie sowohl der von ihnen verlinkten Studie der TU Berlin von 2008 entnehmen, als auch § 11 des EEG von 2000 ( hier ein link zum Gesetzestext von 2000 https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 ). Ihr Zitat stammt auch nicht aus der von ihnen verlinkten Studie der TU Berlin. Von wem auch immer dieses Zitat stammt , die dort aufgestellte Behauptung „Es kamen damit sehr unterschiedliche EEG-Zuschläge zum Tragen“ ist genau so wenig wahr, wie diese Behauptungen von ihnen am Ende ihres Posts „Wenn damals die Börsenpreise, sprich 70% Basebänder gesunken sind, haben sich die 70% kompensierend auf die relativ teuren 30% EEG Band ausgewirkt. Wir hatten damals eine bundesweit unterschiedliche Umlage, zwischen 0,xx und 1,xx Cent“. Es hat nie eine solche Reglung im EEG gegeben wie sie hier in den Raum stellen !
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl , sie stellen hier Behauptungen auf die so nicht stimmen. Die EEG-Umlage war bundesweit einheitlich seit sie mit dem EEG 2000 eingeführt wurde .
@ Klaus Grün.
Zu nächst einmal stelle ich hier keine Behauptungen auf, sondern ich „Zitiere“
Unterhalten Sie sich mal mit dem Bernd Taler, der wahrscheinlich bei Ihnen im Büro sitzt.
Der hat Sie möglicherweise vorgeschickt, weil er gemerkt hat, dass seine Nebelkerzen bei mir nicht zünden.
So war es in der „Vergangenheit“ sprich vor 2010,
Zitat:
In der Vergangenheit hat jeder Übertragungsnetzbetreiber eine Bandlieferung den letztverbraucherversorgenden Bilanzkreisen geliefert.
Die Kosten für das Band sind an die nichtprivilegierten Letztverbraucher im Rahmen einer Differenzkostenmethode weiterbelastet wurden. Die Differenz ergab sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Preis des EEG-Bandes und dem eines verdrängten Basebandes,
Wobei bei der Berechnung der Differenzkosten in der Praxis „ERHEBLICHE UNTERSCHIEDE“ bei den Lieferanten zu Tage kamen, Zitat Ende.
Erhebliche Unterschiede bei den Lieferanten, führte zu erheblichen Differenzkosten, was die unterschiedlichsten Umlagen zur Folge hatte. Die bundesweit unterschiedlichen Umlagen waren übrigens der Hauptgrund mit dem die konventionelle Seite den neuen Wälzmechanismus 2010 gefordert hatte. Mehr Transparenz für den normal sterblichen Betrachter sollte das bringen.
Was daraus geworden ist habe ich ja schon seitenlang hier dargestellt.
Herr Diehl auch wenn sie „zitieren“ aus einem Zitat ohne Quellenangabe , ändert dieses ominöse Zitat doch nichts daran, das die dort auf gestellte Behauptung „Es hätte die unterschiedlichsten Umlagen zur Folge gehabt “ nicht stimmt . Das habe ich ihnen doch in meinem obigen Post nachgewiesen, das die EGG-Umlage auch vor 2010 bundesweit einheitlich war. Sowohl der oben von ihnen selbst verlinkten Studie der TU Berlin von 2008 ( hier noch einmal der link zu dieser Studie https://www.ensys.tu-berlin.de/fileadmin/fg8/Downloads/NeueEntwicklungen/SS2008/20080509_Hipp_Wie_kommt_EEG_Strom_zum_Kunden.pdf ) könnten sie entnehmen , das es auch da schon „einen gerechten bundesweiten Ausgleich“ gab, wenn sie diese Studie denn gelesen hätten, als auch § 11 aus dem EEG 2000 , den ich ihnen oben verlinkt hatte, könnten sie entnehmen das mit dem EEG 2000 „eine bundesweit einheitliche Ausgleichsreglung“ eingeführt wurde. Und an dieser Tatsache ändert weder ihre Polemik , noch das erneute wiederholen von ihrem dubiosen Zitat mit unwahren Behauptung ohne Quellenangabe und ohne Belege für die dort aufgestellten Behauptungen etwas . Auf weitere substanzlose Spamkommentare von Ihnen mit diesen unwahren Behauptungen werde ich aber nicht mehr antworten, weil es keinen Sinn macht weiter auf solch sinnlosen Spam zu antworten mit dem sie das Forum zumüllen. Und falls noch irgendjemand diese Diskussion mit verfolgt , wird der das sicher auch gemerkt haben.
Klaus Grün sagt:
Auf weitere substanzlose Spamkommentare von Ihnen mit diesen unwahren Behauptungen werde ich aber nicht mehr antworten, weil es keinen Sinn macht weiter auf solch sinnlosen Spam zu antworten mit dem sie das Forum zumüllen. Und falls noch irgendjemand diese Diskussion mit verfolgt , wird der das sicher auch gemerkt haben.
@ Klaus Grün.
Na ja… so oft hat ein Klaus Grün aber noch nicht auf meine Beiträge geantwortet , das trifft eher auf den Bernd Taler zu.
Der hat offensichtlich nun endlich gemerkt, dass seine Nebelkerzen bei mir nicht zünden, und das für ihn Bestmögliche getan, und sich zurückgezogen. Jetzt mussten Sie noch mal, in die Bresche springen. Und das auch noch mit dessen bekannten Formulierungen, haben Sie wohl abgeschrieben,??
Zu den folgenden Herrn hat übrigens weder der Klaus Grün, noch der Bern Taler Stellung bezogen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Herr Diehl ihr erneuter Spamkommentar, der rein gar nichts dem Thema EEG-Umlage zu tun hat, zeigt doch nur wie richtig meine Einschätzung von ihnen ist. Und dieser Spam mit dem sie davon ablenken wollen , das die EEG-Umlage bundesweit einheitlich war seit sie Jahr 2000 Jahr eingeführt wurde und nicht wie sie hier mehrfach behautet haben es „bundesweit unterschiedlichen Umlagen “ gab vor dem EEG 2010 , ändert auch nicht das daran , das ihre unseriösen Zitate von oben ohne Quellenbeleg ,nicht den geringsten Wahrheitsgehalt haben. Haben sie die vielleicht selbst erfunden ?
Das soll es jetzt aber endgültig für mich gewesen sein zu ihren substanzlosen Nebelschwaden mit denen sie das Forum hier weiter zumüllen, auch wenn sie vermutlich mit einem weiteren ähnlich substanzschwachen Kommentar wie eben das letzte Wort behalten wollen. Aber Ernst nehmen kann ich so jemanden wie sie nicht.
Klaus Grün sagt:
Das soll es jetzt aber endgültig für mich gewesen sein
@ Klaus Grün.
Das soll es nun „endgültig“ gewesen sein schreibt doch der Bernd Taler schon seit einigen Kommentaren.
Sie haben doch erst dreimal gepostet hier, da hätten Sie sich „Endgültig“ sparen können.
Endgültig hätte gepasst, wenn Sie wie der Bernd Taler schon X- mal angekündigt hätten, aufzugeben.
Abschließend muss die Frage erlaubt sein, was steckt dahinter, wenn ein Bernd Taler, ein Peter Graf, oder ein Klaus Grün, fast „Wortgenau“ die gleichen Texte posten.
Wie von mir erwartet, wollte Herr Diehl … wie zuvor das letzte Wort behalten. Echte Sachargumente zum Thema hat aber auch dieser neue … Kommentar nicht, und dieser … Post ändert auch nichts daran das die EEG-Umlage bundesweit einheitlich war, seit sie im Jahr 2000 Jahr eingeführt wurde, und nicht wie Herr Diehl hier mehrfach behauptet hat „es bundesweit unterschiedlichen Umlagen gab“ vor dem EEG 2010. Sowohl der weiter oben von ihm selbst verlinkten Studie der TU Berlin von 2008 ( hier noch einmal der link zu der Studie https://www.ensys.tu-berlin.de/fileadmin/fg8/Downloads/NeueEntwicklungen/SS2008/20080509_Hipp_Wie_kommt_EEG_Strom_zum_Kunden.pdf ) könnte er entnehmen , das es auch da schon „einen gerechten bundesweiten Ausgleich“ gab, … als auch § 11 aus dem EEG 2000, den ich ihm zuvor oben verlinkt hatte, hätte er entnehmen können, das mit dem EEG 2000 „eine bundesweit einheitliche Ausgleichsreglung“ eingeführt wurde. …
(von der Red. gekürzt. Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien)