Umgehung der Mindestimportpreise: Sechs Anklagen gegen Sunowe-Mitarbeiter

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Gegen zwei Frauen und vier Männer hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage erhoben „wegen gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels beziehungsweise Steuerhehlerei oder Beihilfe hierzu“. Es geht um gut 20 Millionen Euro Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle, die jene als Verantwortliche der Nürnberger Sunowe-Gruppe beim Import von Solarmodulen aus China nach Europa hinterzogen haben sollen.

Im Herbst 2017 hatte die Zollfahndung ein „Betrugskartell mit Solarmodulen ausgehoben“. Damals hieß es, gegen acht Beschuldigte werde ermittelt. Unter den Sechs, gegen die jetzt Anklage erhoben wird, ist nach Auskunft der Sprecherin der Nürnberger Staatsanwaltschaft, Antje Gabriels-Gorsolke „auch ein Politiker“. Es dürfte sich dabei um Christian Pech (SPD) aus Möhrendorf handeln, stellvertretender Landrat im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Er war zwischenzeitlich von diesem Ehrenamt suspendiert. Nach dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan des Landratsamtes führt er diese Funktion aber momentan wieder aus.

In seinem Lebenslauf schreibt der ehrenamtliche Politiker, beruflich sei er „in der Geschäftsführung bei verschiedenen Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien“ tätig. Neben der Sunowe-Geschäftsführerin war unter anderem Pech im Oktober 2017 in Untersuchungshaft genommen, aber nach einiger Zeit wieder entlassen worden. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigt zwar keinen Namen, sagt aber: „Ein Politiker gehört zu jenen drei der sechs Beschuldigten, die die ihnen zur Last gelegten Taten bestreiten. Die anderen sind weitgehend geständig.“

Im Einzelnen wird der Sunowe-Geschäftsführerin zur Last gelegt, „chinesische Solarmodule unterhalb des vorgegebenen Mindestimportpreises eingeführt und dies gegenüber den Zollbehörden verschleiert zu haben. Drei Mitarbeiter der Firma sollen die Angeschuldigte bei den Taten unterstützt haben.“ Außerdem sollen zwei Kunden der Firma „viele der geschmuggelten Solarmodule deutlich unter dem Mindestimportpreis angekauft zu haben.“ Sie sollen „die Preisvorgaben dabei nur vorgetäuscht haben, indem sie verschleierte Rückzahlungen oder die Manipulation von Montage- und Zubehörkosten vereinbarten“.

Die Europäische Union führte im Dezember 2013 das Undertaking mit den festgelegten Mindestimportpreisen ein. Es trat an die Stelle von Anti-Dumping- und Anti-Subventionszöllen bei der Einfuhr von Solarmodulen aus China. Unternehmen, denen Verstöße gegen das Undertaking nachgewiesen wurden, wurden von der EU-Kommission von der Vereinbarung ausgenommen und mussten Zölle zahlen. „Von der Erhebung dieser Eingangsabgaben waren nur Firmen befreit, die sich zur Einhaltung eines bestimmten Mindesteinfuhrpreises verpflichteten“, begründet die Staatsanwaltschaft die 271 Seiten umfassende Anklage.

Anfang September ließ die EU-Kommission das Undertaking auslaufen. Dennoch werden die Taten der Vergangenheit weiter aufgearbeitet: „Eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet“, so die Staatsanwaltschaft. (Heinz Wraneschitz)

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