Ein Klagebündnis aus Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und vielen Einzelklägern haben am vergangenen Freitag eine Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Neben den Vereinigungen gehören auch der Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Josef Göppel und Volker Quaschning, Professor von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, zu den Klägern.
Sie verlangen von Bundesregierung und Bundestag eine Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau, um Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, die durch den Klimawandel bedroht seien. Zudem müsse Deutschland sein Gewicht in der EU dafür in die Waagschale werfen, so die Kläger. Diese verweisen auf den alarmierenden Bericht des Weltklimarates (IPCC), wonach bis 2050 eine Dekarbonisierung aller Sektoren notwendig ist.
Die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestags streben zeitnahe Nullemissionen der Klimagase bei Strom, Wärme, Mobilität, Kunststoffen und Landwirtschaft jedoch nicht einmal an, wie die Unterstützer der Verfassungsbeschwerde meinen. Sie werden Deutschland eine unambitionierte Klimapolitik vor, die nicht einmal ausreiche, um die eigenen und die EU-Klimaziele bis 2020 zu erreichen.
Wolf von Fabeck, langjähriger Geschäftsführer des SFV, erklärt: „Obwohl der globale Temperaturanstieg noch nicht einmal die in Paris vereinbarten 1,5 Grad erreicht hat, bedroht der Klimawandel schon jetzt das Überleben der Menschen-, Tier- und Pflanzenwelt. Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Gefahr erkennt und ihr entgegentritt. Auch wundern wir uns, dass die kalifornische Regierung nicht die deutschen Braunkohlekraftwerke auf Schadenersatz verklagt.“ Der stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende Ernst-Christoph Stolper fügt hinzu: „Die globale Erwärmung darf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau auf keinen Fall überschreiten. Mit unserer Klage erhöhen wir den Druck auf die Bundesregierung und den Bundestag, endlich ein Klimaschutzgesetz vorzulegen, das die Ziele des Pariser Klimaabkommens effektiv umsetzt.“
Es liegt im Ermessen des Bundesverfassungsgerichts, wie es mit der Klage weitergeht. SFV und BUND rechnen nicht damit, dass es zeitnah zu einer mündlichen Verhandlung kommen werde. Wenn die Richter der Klage stattgeben würde, wäre über Deutschland hinaus auch europa- und weltweit verdeutlicht: Klimaschutz ist ein massives Menschenrechtsproblem – er steht nicht im politischen Belieben der jeweiligen Mehrheit. Die Klage werde aus Spenden und Eigenmitteln durch den SFV finanziert. Rechtlich vertreten wird sie von der langjährig im Umweltrecht erfolgreichen Rechtsanwältin Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, und Felix Ekardt aus Leipzig, der die Klage außerdem seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat, wie es weiter hieß.
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„Auch wundern wir uns, dass die kalifornische Regierung nicht die deutschen Braunkohlekraftwerke auf Schadenersatz verklagt.“
Nu lasst aber mal die Kirche im Dorf…