In der kommenden Woche wird es eine Öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages geben. Ein großes Thema dürften die geplanten Sonderkürzungen zum Jahreswechsel für alle Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt sein. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die das Bundeswirtschaftsminister (BMWi) dafür zugrunde gelegt hat, liegen pv magazine mittlerweile vor. Allerdings sind sie nicht von Ministerium direkt veröffentlicht worden. Die dort gestellte Anfrage ist weiter unbeantwortet.
Das Ministerium rechnet mit Netto-Systempreisen von 1260 Euro pro Kilowatt bei Photovoltaik-Anlagen mit fünf Kilowatt Leistung. Für 60 Kilowatt-Anlagen werden 980 Euro pro Kilowatt und für 100 Kilowatt-Anlagen sind es 930 Euro pro Kilowatt; bei 250 Kilowatt noch 860 Euro pro Kilowatt und bei 500 Kilowatt-Dachanlagen 820 Euro pro Kilowatt. Bei Freifläche werden 770 Euro pro Kilowatt für Anlagen mit einer Leistung von 750 Kilowatt angenommen. In den Systempreisen sind Installation, Netzanschluss, Gerüst, Planung enthalten. Für die Renditeberechnung hat das Ministerium zudem Kosten für den laufenden Betrieb – Wartung, Instandhaltung, Versicherung, Verwaltung, Pacht – Kosten von jährlich 1,5 Prozent der jeweiligen Investitionssumme angesetzt. Bei den Finanzierungskonditionen sind zudem Fremdkapitalanteile von 75 Prozent zu einem Zinssatz von 2,8 Prozent eingerechnet.
Auf Basis dieser Zahlen hat das Ministerium die Überförderung von teilweise mehr als 20 Prozent ausgemacht und daher bei der Absenkung der festen Einspeisetarife für Anlagen bis 100 Kilowatt die Absenkung um 20,4 Prozent auf 8,18 Cent pro Kilowattstunde vorgeschlagen. Bei den Anlagen zwischen 100 und 750 Kilowatt soll die Erlösobergrenze aus der verpflichtenden Direktvermarktung um 19,7 Prozent auf 8,58 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Damit liegen beide Vergütungssätze dann auf dem Niveau der Förderung für Freiflächenanlagen in dieser Größenordnung. Zugleich weist das Ministerium daraufhin, dass die relative Absenkung nicht so hoch ist. Sie liegt bei den festen Einspeisetarifen bei maximal 11,7 Prozent und bei der Direktvermarktung je nach Anlagengröße zwischen 11,3 und 18,5 Prozent. „Auf dieser Basis der Anpassungen bleiben alle Anlagen wirtschaftlich“, heißt es im Papier des Ministeriums. Zugleich zeigt sich, dass bei der Neuberechnung mit den abgesenkten Tarifen die Dachanlagen zwischen 60 und 500 Kilowatt nicht wirtschaftlich sein dürften, wenn die mittleren Stromgestehungskosten angelegt werden.
Unternehmen aus der Branche kritisieren die Datenbasis des Wirtschaftsministeriums. In einem Schreiben, das pv magazine ebenfalls vorliegt, erklärten sie, dass die Systempreise für Photovoltaik-Anlagen beispielsweise bei den 500 Kilowatt-Anlagen am 32 Prozent zu niedrig angesetzt seien. Sie lägen nicht bei 820, sondern bei 1200 Euro pro Kilowatt. Auch die Betriebskosten dürften nicht mit 1,5 Prozent, sondern sollten mit acht Prozent angesetzt werden. Die Unternehmen kritisieren weiter, dass auch die seit August erfolgte monatliche Degression der Solarförderung um jeweils ein Prozentpunkt nicht berücksichtigt sei. Die Unternehmen, die stark im Projektgeschäft für Anlagen in diesem Größensegment aktiv sind, fordern daher auch, dass die Sonderkürzung für neun Monate ausgesetzt werden sollte, allein um den Vertrauensschutz angesichts der Vorlaufzeiten für die Projekte zu wahren. Zudem sollten die Kürzungen vom jetzigen Gesetzgebungsverfahren getrennt werden und die durch den atmenden Deckel erfolgte Degression der Vergütung in die Berechnung einbezogen werden.
Nach Aussagen des BMWi zeigen die Ergebnisse der Entwicklung bei System- und Betriebskosten bereits seit 2017 eine Überförderung für Photovoltaik-Dachanlagen ab 60 Kilowatt Leistung. Als Überförderung gilt eine Eigenkapitalrendite von mehr als acht Prozent. Bis acht Prozent Rendite seien von der EU-Kommission genehmigt. „Je größer die Anlagen, desto stärker wird die Überförderung/Wirtschaftlichkeit. Diese werden bei Nutzung von Eigenverbrauch sogar noch zusätzlich gesteigert“, heißt es in dem Papier. Bereits seit März sei das Ministerium daher in Verhandlungen mit Brüssel, ob die EU-Kommission höhere Renditen akzeptieren würde – erfolglos. Die EU-Kommission habe dies nicht akzeptiert und das Bundeswirtschaftsministerium zu Kürzungen zu 1. Januar aufgefordert.
Den „Tatbestand“ der Überförderung macht das Ministerium auch daran fest, dass der Photovoltaik-Zubau gerade in diesem Segment der großen Dachanlagen wieder deutlich zugenommen habe. Und auch so stark, dass erstmals seit 2013 in diesem Jahr der Aufbaupfad von 2,5 Gigawatt wieder überschritten wird. Das Ministerium geht von einem Photovoltaik-Zubau von 2,8 Gigawatt für 2018 aus. Die kurzfristige Kürzung der Solarförderung werden in dem Papier wie folgt gerechtfertigt: „Andernfalls drohen schlimmstenfalls auch rückwirkende Förderkürzungen, was mit Blick auf die Branche und Marktentwicklung unbedingt vermieden werden sollte.“
Es bleibt nun abzuwarten, welche Konsequenzen die Politiker nach der Anhörung im Wirtschaftsausschuss ziehen werden und als Empfehlung in den weiteren parlamentarischen Prozess geben werden. SPD-Politiker Timon Gremmels hat zumindest angekündigt, die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Förderkürzung genau prüfen zu wollen und gegebenenfalls einen Kompromiss mit Union, Bundeswirtschaftsministerium und EU-Kommission aushandeln zu wollen.
Nächste Woche sind wir gespannt zu hören, wie sich CDU, SPD, die Grünen, die FDP und Staatssekretär Thomas Bareiß auf dem Forum Neue Energiewelt dazu äußern. Wir werden außer wie gewohnt auf der Webseite und im Newsletter am Freitag auch in unserem nächsten Audio-Podcast darüber berichten.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Die Integration der Teilbranchen der erneuerbaren Stromerzeugungsformen als gesicherte Leistung sollte größere Aufmerksamkeit durch die planenden Ministerien erhalten.
Dazu würde man eine Förderung der Zwischenspeicherung von Solarstrom erwägen ( je nach Anforderung und Wertschöpfungsebene als Elektronenspeicher als Akkumulator oder in Form eines Nutzrohstoffes wie etwa Wasserstoff oder Methan ), durch Regulierung eine bürgernahe Investitionsmöglichkeit für Offshore-Windkraftanlagen ermöglichen (mit staatlicher Riskoabsicherung) oder auch Flexibilitätsoptionen für den Lebensalltag des Großteils der Bevölkerung anregen und durchsetzen, gegenüber entwicklungshemmenden Ewigkeitskostenverursachern. Das, wünschenswerterweise, mit den nötigen Feingefühl.
Auf die Idee, ab einer definierten Leistungsgröße eine Speicherungsmöglichkeit, in Höhe des Vergütungsvorteils, als Genehmigungsbedindung hinzuzufügen, kam keiner?
Die getrennte Abwägung, zudem national gewichtet, der einzelnen Erneuerbaren Energien Branchen wirkt dazu immer stärker sinnwidrig, mit Erreichen erkennbarer Anteile grundlastähnlicher Stromeinspeisung.
Die Grünen werden dieser Verteilungsverantwortung noch am ehesten gerecht. Manche aus der SPD vielleicht auch. Derzeit.
Jedoch: Auch die Erneuerbaren Energien müssen sich alle leisten können.
Der Ansatz zur Kostensenkung scheint richtig, die Umsetzung auf dieser Datenbasis und mit den gelisteten Prioritäten lässt Fragen offen. Beschlussfähig sollte man den Entwurf nicht nennen.
Wer 1.200 €/kWp bei 500kWp will oder meint zu brauchen hat keine Ahnung vom Geschäft und in diesem Markt nichts verloren. Solche Preise gibt es seit Jahren nicht mehr.
Wir müssen schon vernünftig argumentieren und die Politik nicht für dumm verkaufen.
Ich bin auch kein Fan dieser überhasteten Absenkung mit der Brechstange – aber es wird uns auch dann, wenn sie wirklich kommen sollte, gelingen, unseren Kunden attraktive Lösungen In Industriequalität anzubieten.
Wir schaffen das. 👍
P. S.: Das Foto zum Beitrag zeigt übrigens ein solches 500kWp Volleinspeiserkraftwerk, das wir für einen Energieversorger gebaut haben. 2015. Unter 1.200 € / kWp.
Klasse Bericht, hier wurde sehr oberflächlich gearbeitet.
Ehrlich gesagt kann ist der Kommentar PeterS nicht nachvollziehbar. Wer angesichts der akuten Problematik versucht, die Probleme zu verharmlosen lebt nicht in unserer Branche. Unsere Investoren haben keine Überrenditen, wie hier vorgeworfen. Ein 6 %er aufs EK ist heute ein gutes Projekt. Eine Vielzahl der Projekte wird wegbrechen, wenn das durchgeht.
Es geht nicht darum, wie ein EPC eine Anlage bauen kann, sondern es geht um eine Rentabilitätsbetrachtung des Investors. Ein Investor hat zwingend Dachpacht oder Sanierung zu zahlen und Vertrieb und Strukturierung kostet auch Geld. Es entspricht nicht der Realität, dass wir nur für Versorger bauen und diese direkt betreuen. Es entspricht aber der Realität, dass Leute bei den Agrargenossenschaften sind, die Geld für Projektrechte bekommen, das wir jeden Tag Dächer sanieren oder Einmalpacht zahlen und das Vertriebs-/Finanzstrukturierer zu Recht Marge (und auch Kosten haben) brauchen, um Investoren zu betreuen und zu erschließen. Das ist der Markt und das ist der Blickwinkel. Dachanlagen werden von Investoren mit IAB gekauft und fast alle werden von professionellen Organisationen betreut.
Im Investorengeschäft und das ist der Hauptbereich liegen die Platzierungspreise bei 1150-1350 Euro. Das ist die Realität. Und zudem mit 1,5 % Betriebskosten zu rechnen; wie irre ist das denn.
Dann frag mal die Firmen die Wartungsverträge anbieten ob Sie incl. Wechselrichterrücklage mit 1,5 % hinkommen. Das sind 1 Euro pro kWp (soviel kostet nur das Monitoringportal).
Im Grund heißt eine Tarifsenkung von 20 % einer Preissenkung von 20 % gegenüber dem Status quo. Wir haben diese Reserve nicht. Damit fallen 80 % der Dachanlagen, im Grunde fast alle Dachsanierungen mit Kabelweg über 100 Meter weg. Oder wir arbeiten nur noch für Energieversorger und eliminieren den Vertrieb – ich will das nicht!
Und nun sind wir beim zweiten Problem unserer Branche. Wir sprechen nicht eine Sprache und diskutieren auch noch kontrovers, obwohl die Sache doch eindeutig ist. Einfach mal die Hälfte der Realität ausblenden hilft da nicht weiter.
P.S. Du hast da eine schöne Anlage gebaut. Die gehört vermutlich auch zu den 10% die dann immer noch gehen. Gratuliere. Das ist eine Dachanlage in Industrieumgebung mit minimale AC-Kosten, vermutlich mit NS Anschluss ohne Trafo oder Trafo am Gebäude. 500kWp liegt heute zu 95 % im MS-Bereich und brauchen einen eigenen Trafo und haben meistens 200-400 Meter Kabelweg. Eine 500kWp Anlage (MS-Anschluss) rechnet sich jetzt schon nicht mehr auf altem Tarif. Wir reduzieren die dann meist auf 300kWp (NS) oder lassen sie sterben.
Hinweis zu vorher: Ich meine natürlich beim Ministerium wurde sehr oberflächlich gearbeitet.
Und noch eine Anmerkung um zu zeigen wie falsch das BMWI liegt. Da könnte Deine Anlage sogar ein gutes Beispiel sein.
Wenn Du die Anlage 2015 zu 1.200 gebaut hast (ohne Vertrieb und vermutlich mit geringer Dachpacht/AC-Kosten, also optimalste Bedingungen). Dann haben wir seither auf die Anlagegröße bezogen 200 Euro /kWp Modulpreissenkung gehabt (2015 haben wir Module zu 0,47-0,48 gekauft), dann würde diese perfekte Anlage immer noch ca. 1.000 Euro kosten und damit immer noch >20 % teurer sein, wie die 820 Euro die das Ministerium ansetzt hat. Und auch dann kommt Dachsanierung (170-250€/kWp) bei normalen Anlagen Vertriebskosten und wahrscheinlich höhere AC-Kosten dazu.
Aber wie gesagt, es ist besser besser wir streiten mit dem Ministerium als unter uns.
Hallo PS;
ich schließe mich mal der Meinung von PeterZ vollkommen an. Deine Aussage zu den Baukosten und Verkaufspreisen ist völliger quatsch!
Mittlerweile zahlen wir an Projektentwickler bis zu 100€/ kWp, damit wir überhaupt an genügend Dachflächen herankommen, dann bis zu weitere 250€/kWp für Pacht und oder Dachsanierung.
Auch sind die Lohnkosten der Saniener und Montagetrupps immer weiter im steigen, da hilft es uns wenig, wenn die Modulpreise um 20% gefallen sind, welche nur noch ca. 20-25% des Verkaufspreises ausmachen, wenn 75% der Kosten gleich bleiben bzw. über 20% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind.
Das ist wohl auch der Grund wieso Ihr in 2018, laut eurer Webseite, „nur 6 MW“ gebaut habt.
Und warum habt Ihr dann das Unternehmen nicht in Deutschland gelassen und versteuert die Erträge auch in Deutschland?
Von den Gewinnen, welche wir als deutsches Unternehmen erzielen, wandern dann noch mal 50% ans Finanzamt. Klar, wenn ich mir das rausrechnen kann, könnte ich auch anders kalkulieren.
Wenn wir schon die deutsche staatlichen Förderungen nutzen, darf auch der deutsche Staat dann gerne wieder etwas von uns zurück haben.
Schade, dass die PV Branche keine Lobby hat, wie z.B. die Automobilbranche, dann würden wir hier nicht über Kürzungen sprechen, sondern der Staat würde uns fragen, wie er uns als EPC stärker fördern könnte, damit die – auch von der EU – geplanten Zubauziele auch wirklich erreicht werden.
Hoffen wir alle mal, das die Politik sich hier besinnen wird. Wir haben gerade 8 MW Projekte und gekaufte Rechte bei welchen wir i.d.R. 8 Wochen auf eine EVU Zusage warten müssen.
Unsere ganzen Vorinvestitionen wären alle für die Tonne.
Bei der Diskussion um die Datenbasis für die Berechnungen des BMWi haben wir als Branche bereits verloren, bevor wir anfangen zu diskutieren. Die Diskussion lässt bei mir wieder „alte“ Erinnerungen aufkommen, von denen ich bereits hoffte, dass wir diese endlich überwunden hätten. Bei allem Verständnis über den Ärger der Branche und die gerechtfertigte Kritik, zum einen über die überzogene Vergütungskürzung, zum anderen über die nicht vorhandene Übergangszeit: Wir sollten wesentliche und aus meiner Sicht weitreichendere Änderungen nicht aus dem Blick verlieren. Denn dieses als „Sammelgesetz“ titulierte Gesetzesvorhaben hat es in sich. Neben Verschlimmbesserungen in fast 20 (!) Energie-Gesetzen enthält es einige weitreichendere und ggf. für die Branche noch dramatischere Vorhaben: Der 52 GW-Deckel (erreicht ca. 2020, also morgen) wird mit keinem Wort erwähnt und nicht angetastet, der Zubaukorridor stillschweigend von 2,5 GWp / a auf 1,9 GWp/a verringert, die Ausschreibungsvolumina (zu denen die Sonderausschreibungen von 2 x 4 GW eigentlich hinzukommen sollten) wird systematisch bis 2021 jährlich abgesenkt (von 600 MWp aktuell auf 300 MWp jährlich), die „Hoheit“ über Abregelung von Anlagen > 100 kW komplett an ÜNB übertragen, der diese Anlagen (auch Speicher!) jederzeit nach Gutdünken regeln kann, der nur noch auf dem Papier existierende Einspeisevorrang wird noch weiter ausgehöhlt und bis zur Unkenntlichkeit „relativiert“….die Liste liese sich fortsetzen. Es wird Zeit, dass wir diese Gesetzesnovellen als das diskutieren, was sie sind: Ein Frontalangriff auf dezentrale und erneuerbare E-Versorgungskonzepte, ein weiterer, konzertierter Versuch der alten Beharrungskräfte, die Transformation des Energiesystems von den Füßen auf den Kopf zu stellen und die Umstellung auf erneuerbare Energien im Sinne großer,zentraler Spieler zu gestalten und, auf den Feldern wo nötig, maximal auszubremsen.
Ich habe die Befürchtung, dass wir uns als Branche durch die Altmaier „Nebelkerze“ (kurzfristige Vergütungskürzung) wieder einmal den Blick vernebeln lassen. Und somit verpassen, unsere Energie dafür einzusetzen, die anderen oben benannten Steine aus dem Weg zu räumen, die man uns (mal wieder) vor den Latz knallt.
Und wer hat zu bestimmen, dass 8% auf das EK genug sind? Und warum wird überhaupt als Entscheidungsgröße die Rendite auf das EK herangezogen?
Wenn ich mein EK auf 2% des Gesamtkapitals herunter ziehe, dann habe ich ja eine gigantische Rendite auf das EK. Meiner Meinung nach muss hier die Gesamtkapitalrendite als Basis herangezogen werden.
Das ganze Gesetz ist geprägt von glühendem, ideologischem Hass auf die erneuerbaren Energien. Mag noch sein, dass die Baukosten für die PV-Anlagen selbst in Richtung der angenommenen Preise realisierbar werden, die Marktpreise enthalten schon eine gewisse Elastizität. Erheblich sind aber Nebenkosten, wie z.B. Gerüste bei Dachanlagen, dazu Anschlusskosten bei größeren Anschlusswerten, obendrauf diverse andere Genehmigungs- und Planungskosten. Die sind jetzt schon in Größenordnungen, dass sie für manche kleinere Anlage bis 100 kW zum Realisierungskriterium werden. Die Betriebskosten aber auf 1,5 % der Investitionskosten anzusetzen, ist mehr als zynisch. Rechnen wir: 100 kW zu 1000 EUR/ kWp gebaut, ergeben nach dieser Abschätzung jährliche Betriebskosten (Wartung, Instandhaltung, Versicherung, Verwaltung, Pacht) von 1500 EUR, also 125 EUR pro Monat. Entschuldigung, wie soll das gehen? Das geht nicht mal beim Privatmann, der seinen Eigenaufwand nicht rechnet. Und 8 % aufs Eigenkapital? Was ist denn das wieder für eine Rechnung? Man kann doch nicht per Gesetz eine Aussage über die Finanzierungsstruktur einer Investition machen. Wenn ich den Bearbeitern dieses Gesetzentwurfs schon nicht Ahnungslosigkeit, Fachunkenntnis, Ignoranz und Dummheit als Motive unterstellen möchte (obwohl’s mir schwer fällt), dann bleibt für mich nur eine Erklärung: Blanker, ideologischer Hass.
@Uwe Kühn: nein, es ist noch schlimmer.
Hier möchten wenige Personen ihren Arbeitsplatz für später sichern. Das ist alles… Es gab mal eine Website, die aufgelistet hat, welcher Politiker bei welchem Gesetz maßgeblich mitgewirkt hat, worum es dabei ging und wo derjenige heute arbeitet, Pardon, angestellt ist. Kennt jemand die Adresse noch?
Danke Herr Geckeler,
und die anderen Aufbaupraktiker, die klar machen, dass die Datengrundlage sehr unpraaktisch falsch für 20% Senkung ins Gesetz kam.
Doch Sammelgesetz heißt eben leider noch viel mehr widersinnige Verschlechterung, wie gar die Jahreszubaumenge von nur 1,9 GW PV, wo der Spitzenforscher des ISE doch gerade bierdeckelartig vorgerechnet hat, das 8 GW a nötig sind, um die Groko 65% bis 2030 schaffen zu können, was für Sektorkopplung und genügend Speicher mit entsprechenden Wandlungsverlusten ohnehin viel zu wenig ist.
Was ist das für eine Verrückmacherwende zu erneuerbarer Energieversorgung scheinbar nir für die alten großen gedacht, die dafür zig Jahrzente haben wollen, doch unsere Existenzgrundlage samt den vielen vergiftungen durch atomar-fossile Energien, samt der Erhalt der noch jungen EE-Wirtschaft können nicht so lange warten.
Nochmals, wer denkt sich sowas aus? Wer sind namentlich die Schreibtischtäter? Auf das wir us bei Ihnen für Ihre zerstörwerke zu viel zu hoher Lohnbezahlung vom Ministerium oder Altkonzern bedanken können.
Hier das nur nach download lesbare Organigramm: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/organisationsplan-bmwi.pdf?__blob=publicationFile&v=170
Zu suchen haben wir vermutlich unter Energiepolitik Strom+Netze, unter Mindir, Dr. Rid gibt es unter III A MinDir Dr. Reichle für -Grundsatz Energiewende- darunter unter III A Reg Dir 1 Dr, Ritter für -Grundsatz und Optimierung der Energiewende- Kann er es unter solchem Newspeaktitel a la G Orwells 1984 gewesen sein? Oder vielleicht doch der scheinbar fachlichere III B 5 zu -EE im Stromsektor- MinDir Dr. Freier odr doch auch der von III B2 für EEG, Übergreifendes + Energierecht RegDir Schuhmacher oder wer noch bzw. wie verbunden und konkrt für welche Inhalte der Sammelgesetze.
Bin gespannt wer die ale mal persönlich anruft und Ihnen mal nahe bringt, wie sie Existenz und Existenzen zerstören und dass als Maßnahmen zur Energiewende verkaufen.
UND was es braucht, um sie endlich umzustimmen um Behinderungen abzuräumen, wie die finanziell monatlich verarmenden Vergütungs-Regelungen in § 49 EEG oder die AusgleichmechanismusVO, die den Tagesbörsenverkaufszwanmg auferlegt, uvm. Nicht zuletzt auch die Aufsicht über die BN wahrzunehmen, um viele unnötige Messgebühren von Netzbetreibern zu unterbinden. Insbesondere auch Gebühren für Netzbetrieb bedingten Netzstrom von PV-Anlagen, etwa nachts, zu untersagen und wenn berechntigt Netz-kWh gebührenlos mit Solar-kWhs in der Jahresschlussrechnung auszugleichen vorzuschreiben.
Noch zum Titel: Schon mit der Bezeichnung Solarförderung wird der falsche Eindruck erweckt, Solarstrom würde gefördert und das wäre halt zu kürzen, wenn es weniger nötig sei. Es geht um Solarstromvergütungs-Sonderkürzung und auch weitere Beschränkungen!
Nein die Teufelstrategie ist die Solarstromwende zu behindern, um sie teuer zu machen, ihr auch Subvention im Namen des EU-Wetbewerbs zu verbieten. Die atomar-fossilen Energien für Großkonzerne aber Jahrzehnte lang und weiter hoch zu subventionieren, und sie ohne ihre Schadens- und sonstigen Kosten, künstlich preisgünstiger darzustellen.
Dazu die EE aber teuer darstehen zu lassen, angeblich förderbedürftig, waas sie aber nur wegen dieser organisierten Benachteiligung sind, wozu eben besonders der Tagesbörsenverkaufszwang gehört.
Während die Schadensenergien ihre dauernd nötigen Brennstoffe lang vorher am Terminmarkt kaufen und sich damit tatsächlich vorrangig verkaufend machen, wo die EE doch angeblich gefördert Vorrang haben sollen, aber abgeriegelt werden. Damit sie wieder als Verursacher dargestellt werden, die den Strom so immer teurer machten.
Dazu kommen die monatlichen Vergütungs bzw. Marktprämiensenkungen seit 2012, der Festdeckel in 2019 oder 2020, während die atomar-fossilen unbegrenzt mehr verkaufen dürfen als gebraucht wird und mit ihrem Export auch die EEG-Umlage verteuernd steigern, weil die Umlage ihren Export-Strompreis senkt.
so vieles mehr noch wäre anzuführen, was die EE künstlch verteuert und die atomar-fossilen auch steuerlich und an ersparten Abgaben -etwa für Eigenbedarf- vergünstigt.
Kurz wer gefördert wird, wird öffentlich versteckt, wer behindert wird in angeblicher Förderung wird besonderen Gefördertheit bezichtigt!
Welch` falsches Spiel, wo es um die erd-existentielle Energiewende geht und schlicht auch die Gesundheit der Bürger, wie gerade auch der von Kindern nahe Kohle-KWs!
Ich würde auch gern erfahren, wer die Urheber dieses Werkes sind. Und von wem diese „unterstützt“ werden? Namentlich bitte.