Das Umwelt- und Energieministerium in Rheinland-Pfalz arbeitet derzeit an der Umsetzung der Länderöffnungsklausel aus dem EEG 2017. Dies berichtet die Nachrichtenagentur dpa am Wochenende. Vom Ministerium in Mainz waren zunächst keine Details und keine Stellungnahme zu der Verordnung zu erhalten, mit der künftig auch Photovoltaik-Anlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten gebaut werden dürften. Diese lieferte das Ministerium zwei Tage später nach.
Bisher haben nur Bayern und Baden-Württemberg entsprechende Verordnungen erlassen, womit Zuschläge in den Photovoltaik-Ausschreibungen in begrenztem Umfang für Projekte auf diesen Flächen vergeben werden dürfen. Auch Hessen arbeitet derzeit an einer solchen Umsetzung der Länderöffnungsklausel.
Nach der dpa-Meldung erklärte die Grüne-Landesumweltministerin Ulrike Höfken, dass die zulässigen Flächen für Photovoltaik-Ausschreibungsflächen in Rheinland-Pfalz weitgehend ausgeschöpft seien. Daher sollte nun „ertragsschwaches und artenarmes Grünland“ für Photovoltaik-Nutzung freigegeben werden. Voraussichtlich seien im Jahr maximal 0,04 Prozent der gesamten Grünlandfläche von Rheinland-Pfalz betroffen, so die Ministerin weiter.
Dennoch regt sich Widerstand im Land. Die Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR) spricht sich in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gegen die Freigabe von ertragsarmem Grünland aus, da diese Flächen für die Natur und Umwelt von immenser Bedeutung seien. „Die eindringlichen Warnungen des Weltklimarates müssen endlich zu einem verstärkten Zubau von Solaranlagen auf bereits überbauten und versiegelten Flächen führen“, erklärte GNOR-Vorsitzender Heinz Hesping. Nach seiner Ansicht sollten Dächer und Parkplätze anstelle von Grünland stärker für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. „Die zur Verfügung stehende Flächenkulisse ist riesig, man muss nur Anreize setzen und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2017 entsprechend ändern“, so Hesping weiter. Rheinland-Pfalz sollte sich dafür im Zuge einer Bundesratsinitiative stark machen.
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Die Gegenargumente klingen gut und vernünftig, aber ein Schuh wird wohl erst daraus, wenn man beides macht: landwirtschaftlich und ökologisch minderwertige Flächen in gewissem Umfang für kostengünstige Großprojekte zu nutzen und genauso die eher kleinteiligen, bereits versiegelten Flächen für nicht so kostengünstige Kleinanlagen.
Es gilt nicht immer noch mehr Flächen zu verbrauchen! Wir haben genügend versiegelte Flächen (Straßen, Bahnlinien, Hallendächer, Parkplätze) . Da ist Kreativität gefragt! Das Standardmodell einfach Module auf Gestelle montieren und los geht es kann es nicht sein. Nicht die billigste Lösung (einfach wieder neue Flächen verbrauchen) ist die beste. Den Strom da produzieren wo er verbraucht wird muß die Lösung sein. Und Strom einsparen!
Und was ist „ertragsschwaches und artenarmes Grünland“ genau? Das könnten die letzten Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen sein, die sonst auf den intensiv genutzten Flächen keinen Lebensraum mehr gefunden haben. Auch die Bebauung von Steinbrüchen etc. nimmt wieder Lebensräume für Tiere weg, die wir in Deutschland unbedingt brauchen. Jeder Fleck der nicht intensiv landwirtschaftlich genutzt wird ist ein Segen für die Tier- und Pflanzenwelt!
Fazit: Seid kreativ in der Nutzung von versiegelten Flächen, Politiker macht das attraktiv für Investoren und fördert die Umsetzung von diesen Projekten und nicht eine erneute „Flächenversiegelung“.
Die Kreativität gibt es ja schon, wenn man sieht, wo überall PV-Anlagen installiert werden (Lärmschutzwände, Fahrradwege, Bahnschwellen, BIPV, Agro-PV, …).
Eine PV-Großanlage auf Ackerland oder ähnlichem ist aber auch nicht das große Unglück, als das es hier dargestellt werden soll: Immerhin bekommt beispielsweise eine jahrelang intensiv genutzte Ackerfläche eine Auszeit für 20 Jahre, in der sie sich regenerieren kann. Der Rückbau einer PV-Anlage ist rückstandsfrei einfachst zu bewältigen. Um ökologisch wertvolle Flächen wie die hier genannten Beispiele wäre es natürlich schade. Die sollte man in Ruhe lassen.
Ich denke, es ist ein sinnvoller Weg zur Beschleunigung und zum Erreichen des 100-Prozent-Ziels!
Es gibt genügend Beispiele, dass solche Anlagen auch ökologisch sinnvoll angelegt und betrieben werden können.
Andere, sicher viel sinnvollere Lösungen für den EE-Ausbau sind leider politisch z.Z. kaum denkbar/ umsetzbar:
– massive, z.T. auch gesetzliche Anstrengungen/ Vorgaben, den Energieverbrauch zu reduzieren;
– Pflicht für Neubauten, egal ob privat oder gewerblich PV + Speicher zu installieren;
– vorhandene Flächen z.B. große Logistikhallen (Dächer und Fassaden) verpflichtend zu nutzen;
– Flächenversieglung komplett zu verbieten bzw. nur bei jeweiligem Ausgleich zu genehmigen;
– Wohnungsunternehmen stufenweise zu Mieterstromprojekten zu verpflichten;
– Bioabfälle im Restmüll stufenweise verpflichtend zu senken und energetisch zu nutzen;
usw …
1/4 der Fläche die in Deutschland für Biogas/Treibstoff „Energiepflanzen) verbraucht wird würde reichen um den gesamten Elektrischen Energiebedarf von Deutschland zu decken.